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Der aufgrund der HGO-Novelle zu erstellende Beteiligungsbericht am Beispiel der Stadt Offenbach

Geeignetheit als Steuerungsinstrument?

Der aufgrund der HGO-Novelle zu erstellende Beteiligungsbericht am Beispiel der Stadt Offenbach
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Markus Riedl
  • Abgabedatum: August 2006
  • Umfang: 40 Seiten
  • Dateigröße: 473,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden Deutschland
  • Bibliografie: ca. 13
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0324-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8366-0324-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0324-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Riedl, Markus August 2006: Der aufgrund der HGO-Novelle zu erstellende Beteiligungsbericht am Beispiel der Stadt Offenbach, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Beteiligungsbericht, Beteiligungscontrolling, Berichtswesen, Steuerung, HGO-Novelle

Diplomarbeit von Markus Riedl

Einleitung:

Die Landesregierung in Hessen hat mit der Novelle zur Hessischen Gemeindeordnung die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts in § 123a HGO aufgenommen. Dabei erhält die Berichtsvorschrift mehrere Anforderungen und Vorgaben für den zu erstellenden Beteiligungsbericht, mit denen unter anderem die Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Vertretungskörperschaften gegenüber den kommunalwirtschaftlichen Gesellschaften verbessert werden soll.

Mit Hilfe der Diplomarbeit soll untersucht werden, ob der zu erstellende Beteiligungsbericht mit den gesetzlichen Mindestanforderungen im Vergleich zu Beteiligungsberichten in privaten Unternehmen als geeignetes Steuerungsinstrument anzusehen ist.

Zunächst befasst sich die Arbeit mit der gesetzlichen Grundlage des § 123a HGO. Es wird überprüft, welche Mindestanforderungen explizit gefordert werden und welches Ziel damit tatsächlich verfolgt wird.

Anschließend soll das Berichtswesen in privaten Unternehmen durchleuchtet werden. Es werden dabei die Grundzüge des Beteiligungscontrollings erläutert und Merkmale eines Berichtswesens als effizientes Steuerungsinstrument aufgezeigt.

Im Anschluss erfolgt ein analytischer Vergleich zwischen der gesetzlichen Mindestanforderung mit der Vorgehensweise in privaten Unternehmen bei der Erstellung eines Beteiligungsberichts. Dabei werden insbesondere die Inhalte dargestellt, die nötig sind, um den Beteiligungsbericht in privaten Unternehmen zur Unternehmenssteuerung heranziehen zu können.

Es wird versucht die Frage zu klären, ob der gesetzlich geforderte Beteiligungsbericht zur Steuerung der kommunalen Unternehmen geeignet erscheint.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Der Beteiligungsbericht gemäß § 123a HGO 2
2.1 Gesetzliche Mindestanforderung an einen kommunalen Beteiligungsbericht 2
2.2 Grundgedanke bzw. Ziel der Gesetzesnorm 4
2.3 Beteiligungsbericht als Bestandteil des kommunalen Beteiligungsmanagement 5
3. Berichtswesen in privaten Unternehmen 7
3.1. Grundzüge des betrieblichen Beteiligungscontrolling bzw. der Beteiligungssteuerung 7
3.1.1 Controlling 7
3.1.2 Beteiligungscontrolling 8
3.2. Berichtswesen als effizientes Reporting- und Steuerungsinstrument 14
3.2.1 Der Begriff des Berichtswesens 14
3.2.2 Gestaltung des Berichtswesens 15
4. Vergleich der gesetzlichen Mindestanforderung mit der Vorgehensweise in privaten Unternehmen 22
4.1 Inhalte eines Beteiligungsberichtes in privaten Unternehmen zur Unternehmenssteuerung 22
4.2 Geeignetheit der gesetzlichen Anforderungen an einen Beteiligungsbericht als Steuerungselement 30
5. Schluss 35
6. Literaturverzeichnis 37

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Der Beteiligungsbericht gemäß § 123a HGO 2
2.1 Gesetzliche Mindestanforderung an einen kommunalen Beteiligungsbericht 2
2.2 Grundgedanke bzw. Ziel der Gesetzesnorm 4
2.3 Beteiligungsbericht als Bestandteil des kommunalen Beteiligungsmanagement 5
3. Berichtswesen in privaten Unternehmen 7
3.1. Grundzüge des betrieblichen Beteiligungscontrolling bzw. der Beteiligungssteuerung 7
3.1.1 Controlling 7
3.1.2 Beteiligungscontrolling 8
3.2. Berichtswesen als effizientes Reporting- und Steuerungsinstrument 14
3.2.1 Der Begriff des Berichtswesens 14
3.2.2 Gestaltung des Berichtswesens 15
4. Vergleich der gesetzlichen Mindestanforderung mit der Vorgehensweise in privaten Unternehmen 22
4.1 Inhalte eines Beteiligungsberichtes in privaten Unternehmen zur Unternehmenssteuerung 22
4.2 Geeignetheit der gesetzlichen Anforderungen an einen Beteiligungsbericht als Steuerungselement 30
5. Schluss 35
6. Literaturverzeichnis 37

Textprobe:

Kapitel 3.1.2, Beteiligungscontrolling: Wie bereits eingangs erwähnt, haben Großunternehmen ihre Aktivitäten in der Regel auf eine Vielzahl von Beteiligungen verteilt. Doch nicht nur bei den kapitalmarktorientierten Gesellschaften, sondern auch bei mittelständischen Unternehmen lässt sich ein Trend zur Dezentralisierung und Konzernierung feststellen. Gleichzeitig ist eine Unzufriedenheit mit den bestehenden Controllingsystemen in Holding-Organisationen zu konstatieren.

Aufgrund der Problematik in der Führung von Beteiligungen geht das Anliegen von Wissenschaft und Praxis einher, sich auch mit Fragen der Steuerung von komplexen Unternehmensstrukturen zu beschäftigen. Aus den besonderen Anforderungen, denen das Controlling von wirtschaftlichen Beteiligungen ausgesetzt ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer eigenständigen Konzeption des Beteiligungscontrollings bzw. Konzerncontrollings. Es kann wie folgt definiert werden:

Das Beteiligungscontrolling ist die flexibel ausgestaltete, auf das Gesamtziel ausgerichtete Koordination von komplexen Unternehmensstrukturen unter Berücksichtigung der beteiligungsindividuellen Führungsphilosophie.

Dies bedeutet die Unterstützung der Steuerung durch die Planung und Kontrolle sämtlicher Unternehmensverbindungen, die eine nachhaltige Einflussnahme erlauben und Erfolge bzw. Verluste innerhalb der Gesamtstruktur auslösen.

Wie bereits beschrieben, ergibt sich die Notwendigkeit des Beteiligungscontrollings unter anderem aus den besonderen Anforderungen, denen das Controlling in wirtschaftlichen Beteiligungen unterliegt.

Dabei stellt das Controlling in Einheitsunternehmen sowie in einem Konzern ein zentrales Subsystem der Unternehmensführung dar. Die Notwendigkeit eines Beteiligungscontrollings bzw.- Konzerncontrollings lässt sich hierbei sowohl aus der betriebswirtschaftlichen notwendigen einheitlichen Leitung, als auch aus systemtheoretischer Perspektive erklären.

Die Ausübung der einheitlichen Leitung als einem Merkmal des Konzernbegriffs erfordert nämlich auf der einen Seite mithin die zielbezogene Erfüllung von Führungsaufgaben, die der systemgestützten Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung zur Planerstellung, Koordination und Kontrolle dient. Zum anderen ist die Ausübung der Leitungsmacht Basis des Konzerncontrollings. Die wirtschaftliche Einheit Konzern stellt in diesem Zusammenhang sowohl eine Planungs- und Entscheidungseinheit, als auch eine Steuerungs- und Kontrolleinheit dar.

Dagegen ergibt sich die Notwendigkeit des Beteiligungs- bzw. Konzerncontrollings auch aus einem systemtheoretischen Ansatz. Denn die Besonderheiten des Konzerncontrolling bestehen mithin darin, dass der Konzern als System aus einer Menge von Konzernunternehmen also aus Subsystemen besteht, die in ihrer Gesamtheit auf die Realisierung eines geldwerten Vorteils oder eines andren Nutzens , der sich aus dem Konzernverbund für das System Konzern ergibt, hinwirken. Dabei entstehen zwischen den Konzernunternehmen Beziehungen, z.B. interne Leistungs- oder Informationsbeziehungen, die das Verhalten der Konzernunternehmen und des Konzerns nachhaltig beeinflussen können.

Voraussetzung einer effizienten Konzernführung ist in erster Linie die Ausrichtung sämtlicher Aktivitäten in den einzelnen Konzernunternehmen auf einheitliche Konzernziele, wobei im Vordergrund aber nicht die Vereinheitlichung der Konzernteilpolitiken steht, sondern vielmehr eine konzernumfassende Planung, Steuerung und Kontrolle mithin der damit verbundenen Informationsversorgung des für die Konzernunternehmen zu entwickelnden strategischen und operativen Programms. Wie bereits an anderer Stelle aufgeführt, so ergibt sich auch hierdurch, dass das Beteiligungs- bzw Konzerncontrolling im Gegensatz zu dem Controlling in Einzelunternehmen spezifischen Anforderungen unterliegt. Die Gestaltungsebenen die letztlich das Controlling prägen, finden auch für das Beteiligungs- bzw. Konzerncontrolling Anwendung, nur liegen andere Merkmale zu Grunde.

Dabei ist die erste Gestaltungsebene die Konzeptionsebene, die mithilfe der Controllingziele, Controllingsaufgaben und der Controllinginstitution beschrieben werden kann.

Controllingziele sind die Ursache für die Einrichtung von Controllingsystemen und sind somit Grundlage für die Deduktion der von diesem Bereich zu erfüllenden Aufgaben, Controllingaufgaben.

Controllingziele leiten sich dabei grundsätzlich aus den unternehmerischen Oberzielen ab, die dadurch die Determinanten der Controllingziele darstellen. Bezogen auf den Zielinhalt nimmt das Erfolgsziel, trotz zunehmender Bedeutung sozialer bzw. ökologischer Gesichtspunkte, die zentrale Position ein.

Dabei wird Erfolg oft final interpretiert, denn Voraussetzung für die Existenzsicherung und die erfolgreiche Weiterentwicklung einer Unternehmung ist das Anstreben und Erwirtschaften eines optimalen Ergebnisses, bei gleichzeitiger Sicherung der Liquidität im Sinne einer Optimierung der Differenz zwischen Erlösen und Kosten bzw. Einzahlungen und Auszahlungen.

Im Hinblick auf die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Unternehmensführung bezüglich der Erreichung der Unternehmensziele sollten die Controllingziele ihren Beitrag leisten. Es ist damit oberstes Ziel des Controllings, dass das gesamte Enzscheiden und Handeln in einem Unternehmen durch entsprechende Planung, Koordination und Kontrolle ziel- bzw. ergebnisorientiert ausgerichtet ist.

Arbeit zitieren:
Riedl, Markus August 2006: Der aufgrund der HGO-Novelle zu erstellende Beteiligungsbericht am Beispiel der Stadt Offenbach, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Beteiligungsbericht, Beteiligungscontrolling, Berichtswesen, Steuerung, HGO-Novelle

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