Vom HGB zu IAS unter Betrachtung der Auswirkungen auf das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Doreen Thier
- Abgabedatum: August 2002
- Umfang: 108 Seiten
- Dateigröße: 563,0 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Beuth Hochschule für Technik Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6147-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6147-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6147-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Thier, Doreen August 2002: Vom HGB zu IAS unter Betrachtung der Auswirkungen auf das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Internationale Rechnungslegung, Bilanzierung, immaterielle Vermögensgegenstände, Vorräte, Rückstellungen
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Diplomarbeit von Doreen Thier
Einleitung:
Immer mehr deutsche Unternehmen agieren auf internationalen Märkten, um dort ihre Güter und Dienstleistungen anbieten zu können. Die Expansion dieser Unternehmen auf internationalen Märkten führt zu wachsendem Kapitalbedarf, welcher durch den nationalen als auch durch internationale Kapitalmärkte gedeckt werden kann. Potentielle internationale Kapitalgeber fundieren ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage der Jahresabschlüsse der einzelnen Unternehmen.
Internationale Investoren haben wenig Vertrauen zum deutschen Handelsrecht und zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Gründe hierfür sind:
Das Gläubigerschutzprinzip betrachtet Gewinne und Verluste vorsichtig. Nach Handelsrecht bilanzierende Unternehmen weisen in der Bilanz eher weniger Gewinne aber höhere Verluste aus. Dies führt zu einer Verzerrung der tatsächlichen Informationen.
Durch das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz zur Steuerbilanz kann die Darstellung der Informationen verfälscht werden.
Das Handelsgesetz wird daher international nicht anerkannt. Deutsche Unternehmen, die eine Notierung an den internationalen Börsen anstreben, sind gezwungen, nach US-GAAP (US-Generally Accepted Accounting Principles) oder IAS (International Accounting Standard) zu bilanzieren.
Aus den vorher genannten Punkten können folgende Ziele der internationalen Rechnungslegung abgeleitet werden:
- Standardisierung des Zuganges zu den internationalen Finanzmärkten.
- Erhöhung der Transparenz der Rechnungslegungsdaten.
- Internationale Vergleichbarkeit.
- Steigerung der Markeffizienz.
- Senkung der Kapitalkosten der Unternehmen.
Mit der Einführung des KapAEG (Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschaftsdarlehen - kurz: Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz) erleichterte der Gesetzgeber die Rechnungslegung der Konzerngesellschaften. Parallele bzw. duale Konzernabschlüsse sind mit diesem Gesetz nicht mehr notwendig. International agierende Konzerne können sich für einen internationalen Rechnungslegungsstandard entscheiden und sind damit von der Pflicht der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Grundsätzen befreit.
Die Erleichterung für den Konzernabschluss bedeutet jedoch nicht die Beseitigung der Probleme beim Einzelabschluss nach HGB (Handelsgesetzbuch). Sowohl Steuer- als auch Einzelabschluss nach Handelsrecht bleiben von den Problemen weiter betroffen. Der HGB-Abschluss muss auch weiterhin zur Gewinnausschüttung erstellt werden.
Die unterschiedlichen Rechnungsvorschriften führen zu Gemeinsamkeiten als auch zu erheblichen Unterschieden bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Ergebnissen.
Vor diesem Hintergrund wird sich die zu erstellende Arbeit mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen HGB und IAS sowie deren Auswirkungen auf das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz beschäftigen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Betrachtung der unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards und der Vereinbarkeit der IAS-Regelungen mit dem Prinzip der Maßgeblichkeit.
Derzeit wird dieses Thema von den Fachverbänden und den Berufsmitgliedern stark diskutiert. Abschließende Regelungen wurden noch nicht getroffen. Die Autoren der Rechnungslegungsliteratur sind sich nicht einig, ob die IAS-Regelungen mit dem Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz zur Steuerbilanz vereinbar sind. Diskutiert werden sowohl die Abschaffung des Maßgeblichkeitsprinzips bei der internationalen Einführung der IAS als auch die Angleichung der Regelungen, damit das Maßgeblichkeitsprinzip teilweise mit wenigen Durchbrechungen weiterhin Anwendung finden kann.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 8 |
| 1.1 | Problem- und Themenstellung | 8 |
| 1.2 | Vorgehensweise | 10 |
| 1.3 | Themeneingrenzung | 11 |
| 2. | Rechnungslegungsnormen und Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung | 12 |
| 3. | Das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz | 16 |
| 4. | International Accounting Standards (IAS) im Vergleich zum HGB und Steuerrecht | 21 |
| 4.1 | Exkurs Zielsetzungen des Handelsrechts und Steuerrechts | 21 |
| 4.2 | Organisation des International Accounting Standards Committee (IASC) | |
| 4.3 | Zielsetzungen der einzelnen IAS-Rechnungslegungsstandards | 24 |
| 4.4 | Aufbau des International Accounting Standard | 25 |
| 4.5 | Grundannahmen der Rechnungslegung nach International Accounting Standards im Vergleich mit dem HGB unter Betrachtung des Maßgeblichkeitsprinzips | 29 |
| 4.5.1 | Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern) | 30 |
| 4.5.2 | Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung (accrual basis) | 31 |
| 4.5.3 | Grundsatz der Stetigkeit (consistency) | 32 |
| 4.5.4 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 33 |
| 4.5.4.1 | Grundsatz der Relevanz (relevancy) | 33 |
| 4.5.4.2 | Grundsatz der Verlässlichkeit (reliability) | 33 |
| 4.5.4.3 | Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality) | 39 |
| 4.5.4.4 | Bilanzidentität | 39 |
| 4.5.4.5 | Stichtagsprinzip | 40 |
| 4.5.4.6 | Einzelbewertung | 40 |
| 4.5.5 | Zusammenfassung der Abschnittsergebnisse | 41 |
| 5. | Auswirkungen der Bilanzierung nach IAS und deren Bedeutung auf ausgewählte Bestandteile des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung des Maßgeblichkeitsprinzips | 42 |
| 5.1 | Aufbau der Bilanz | 42 |
| 5.2 | Gegenüberstellung von ausgewählten Bilanzpositionen des HGB zum IAS unter Berücksichtigung der Maßgeblichkeitsprinzipien | 45 |
| 5.2.1 | Bilanzierung und Bewertung von Aktiva - Anlagevermögen | 45 |
| 5.2.1.1 | Immaterielle Vermögensgegenstände | 45 |
| 5.2.1.2 | Sachanlagen | 56 |
| 5.2.2 | Bilanzierung und Bewertung von Aktiva – Umlaufvermögen | 59 |
| 5.2.2.1 | Vorräte | 59 |
| 5.2.2.2 | Forderungen, sonstige Vermögenswerte und Wertpapiere | 65 |
| 5.2.3 | Bilanzierung und Bewertung von Passiva | 71 |
| 5.2.3.1 | Eigenkapital | 71 |
| 5.2.3.2 | Rückstellungen | 74 |
| 5.2.3.3 | Verbindlichkeiten | 81 |
| 6. | Einführung der International Accounting Standards in europäische Unternehmen | 85 |
| 7. | Zusammenfassung der Ergebnisse | 91 |
| 8. | Anhang | 99 |
| 8.1 | Aktuelle Projekte | 99 |
| 8.2 | International Accounting Standards im Überblick | 100 |
| 8.3 | Standing Interpretations Committee (SIC) – Interpretationen der International Accounting Standards | 102 |
| 8.4 | Literaturverzeichnis | 104 |
den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert eine Aktivierungspflicht und kein Aktivierungswahlrecht. Nach § 5 Abs. 2 EStG besteht eine Aktivierungspflicht für alle immateriellen Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden. Aufwendungen für Instandsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes können im Steuerrecht nicht aktiviert werden, weil sie kein Wirtschaftsgut darstellen.78 Die Abschreibung entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 EStG über ihren Nutzungszeitraum linear. Hinsichtlich derivativen Geschäfts- oder Firmenwert wird im Unterschied zum Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 EStG eine Abschreibung über einen Zeitraum von 15 Jahren vorgeschrieben.79 Außerplanmäßige Abschreibungen können gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG nur bei dauernden Wertminderungen auf den niedrigeren Teilwert erfolgen. Niedriger Teilwert nach Steuerrecht und niedrigerer Wert nach Handelsrecht müssen übereinstimmen, damit das Maßgeblichkeitsprinzip zur Anwendung gelangen kann. Stimmen die Werte nicht überein, so ist der Bewertungsvorbehalt gemäß § 5 Abs. 6 EStG zu beachten. International Accounting Standards Nach IAS 38 wird ein immaterieller Vermögensgegenstand als, „ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physikalische Substanz, der für die Herstellung oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder Zwecke der eigenen Verwaltung genutzt wird“80, definiert. Beispiele für Immaterielle Vermögensgegenstände werden im IAS 38.8 aufgezählt. Zum Beispiel sind dies Lizenzen oder der Entwurf und die Implementierung neuer Prozesse oder Systeme. Maßgebend für die Aktivierbarkeit sind die Identifizierbarkeit (IAS 38.10), die Kontrolle durch das Unternehmen sowie das Vorhandensein des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens. [...]
tet, dass im voraus festgelegt werden muss, welche Abschreibungswerte auf die jeweiligen Geschäftsjahre entfallen. Handelsrechtlich kann zur Abschreibung der immaterielle Vermögensgegenstände jede Abschreibungsmethode verwendet werden. Die gewählte Abschreibungsmethode muss nur den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen.73 Außerplanmäßige Abschreibungen können ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt sind, vorgenommen werden.74 Bei einer dauernden Wertminderung kann dann der Vermögensgegenstand mit dem niedrigeren Wert angesetzt werden, der am Abschlussstichtag beizulegen ist.75 Außerplanmäßige Abschreibungen müssen gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgewiesen werden.76 Steuerrecht Während in der Handelsbilanz von Vermögensgegenständen gesprochen wird, wird in der Steuerbilanz der Begriff der Wirtschaftsgüter verwendet. Die beiden Begriffe entsprechen einander. Damit kann das Maßgeblichkeitsprinzip zur Anwendung gelangen. Demnach ist die Regelung der Handelsbilanz über § 5 Abs. 1 EStG und R 31 a Abs. 13 EStR auch für die Steuerbilanz gültig. Wie im Handelsrecht besteht im Steuerrecht eine Aktivierungspflicht für entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter gilt in der Steuerbilanz wie im Handelsrecht aufgrund des Vorsichtsprinzips ein Aktivierungsverbot.77 Auch in der Steuerbilanz wird unterschieden zwischen derivativem und originärem Geschäfts- oder Firmenwert. Im Gegensatz zum Handelsrecht besteht hier allerdings für [...]
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen Immaterielle Vermögensgegenstände die entgeltlich zu ihren Anschaffungskosten erworben wurden, sind gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktivierbar. Ein Aktivierungsverbot gilt nach § 248 Abs. 2 HGB für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben sind. Hierbei handelt es sich um selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände. Zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen zählen u.a. Patente und Rezepte. Die für die Forschung und Entwicklung dieser immateriellen Vermögensgegenstände (selbst geschaffene) anfallenden Kosten dürfen nach § 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert werden (Forschungs-/Entwicklungskosten). Der Geschäfts- oder Firmenwert lässt sich nicht so einfach den Kategorien entgeltlich erworben und unentgeltlich erworben zuordnen. Es muss erst zwischen dem originären und dem derivativen Geschäfts- oder Firmenwert unterschieden werden. Während der originäre70 Geschäfts- oder Firmenwert nicht aktiviert werden darf, kann der derivative Geschäfts- oder Firmenwert, als Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis des gekauften Unternehmens und dem erworbenen Reinvermögen, gemäß § 255 Abs. 4 HGB aktiviert werden. Hierbei handelt es sich um ein Aktivierungswahlrecht. Ein aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert kann über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden oder ist in den folgenden Geschäftsjahren um mindestens einem Viertel durch Abschreibung zu mindern.71,72 Aufwendungen für Instandsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes können nach § 269 HGB als Bilanzierungshilfe aktiviert werden. Anschaffungskosten sind gemäß § 253 Abs. 1, 2 HGB über den Nutzungszeitraum des immateriellen Vermögensgegenstandes planmäßig abzuschreiben. Planmäßig bedeu- [...]
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Thier, Doreen August 2002: Vom HGB zu IAS unter Betrachtung der Auswirkungen auf das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, Hamburg: Diplomica Verlag
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