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Grenzen und Möglichkeiten der GmbH & Still

Grenzen und Möglichkeiten der GmbH & Still
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Konstantin Dittmann
  • Abgabedatum: Oktober 2001
  • Umfang: 50 Seiten
  • Dateigröße: 539,5 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5480-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5480-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5480-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Dittmann, Konstantin Oktober 2001: Grenzen und Möglichkeiten der GmbH & Still, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Personengesellschaft, Umwandlung, Steueroptimierung, Gmbh & Co. KG, atypische Gesellschaft

Diplomarbeit von Konstantin Dittmann

Einleitung:

Aufgrund des permanenten Strebens der Öffentlichen Hand nach neuen Steuerquellen und dem Verschließen von sogenannten Steuerschlupflöchern besteht das stetige Bedürfnis der Steuerpflichtigen nach Konzepten und Sachverhaltsgestaltungen. Ziel der Steuerpflichtigen ist die Vermeidung oder Minimierung der Steuerlasten. Wegen des Haftungsrisikos einer Einzelfirma sind Unternehmer zunehmend dazu übergegangen, eine GmbH zu gründen, die aber steuerlich etwas unvorteilhafter ist als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Aus Steuersparerwägungen heraus und auch auf der Suche nach geeigneten Finanzierungsstrategien hat sich in den letzten Jahren die GmbH & Still als eine vertrauliche Unternehmensform entwickelt, die in Ansätzen die ertragsteuerlichen Vorteile der Personengesellschaft mit den haftungsrechtlichen Vorteilen der GmbH verbindet. Insbesondere in der ex ante Sachverhaltsgestaltung ist sie von Interesse, aber auch ex post gibt es Möglichkeiten.

Hier besteht die stille Beteiligung als Finanzierungsinstrument im Wege einer Kapitalzufuhr zur GmbH und zur steuerlichen Nutzung von Gewinnen und Verlusten der GmbH & Still auf Gesellschafterebene, die in dieser Arbeit untersucht werden sollen. Auch die GmbH & Co. KG, Holdinggesellschaften im In- und Ausland, Stiftungen, die AG & Co. und andere Konstrukte bieten Möglichkeiten der Steueroptimierung. Diese sollen hier aber nicht untersucht werden. Nachfolgend soll hier primär die besondere Bedeutung des stillen Gesellschafters in Verlustsituationen der GmbH, die Sachverhaltsgestaltung auf Gesellschafterebene und die Bedeutung des stillen Gesellschafters bei Umwandlungen unter Berücksichtigung des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 diskutiert werden.

Gang der Untersuchung:

Die Untersuchung gliedert sich in drei Abschnitte. Im ersten werden die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl für die typische als auch für die atypische stille Gesellschaft dargestellt, im zweiten Abschnitt wird deren steuerrechtliche Behandlung und im dritten Abschnitt wird die aktuelle Bedeutung der GmbH & Still umfassend und auch anhand von theoretisch möglichen Praxisbeispielen diskutiert.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis IV
A. EINFÜHRUNG UND PROBLEMSTELLUNG 1
B. DIE STILLE BETEILIGUNG AN EINER GMBH AUS GESELLSCHAFTSRECHTLICHER SICHT 2
B.I Formen der Stillen Beteiligung 2
B.II Rechtliche Folgen einer Stillen Beteiligung 3
B.II1 Formen der stillen Einlage und deren bilanzielle Behandlung 3
B.II2 Gewinn- und Verlustbeteiligung 4
B.II3 Übrige Rechtsbeziehungen 4
B.II4 Beendigung der Stillen Gesellschaft 5
C. STEUERLICHE BEHANDLUNG DER GMBH & STILL 6
C.I Typische stille Beteiligung im Einkommensteuerrecht 6
C.I.1 Angemessenheit und Zufluß des Gewinnanspruchs 6
C.I.2 Behandlung von Verlusten 7
C.I.3 Vergütungen aus anderen Rechtsbeziehungen seitens der GmbH 7
C.I.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen 7
C.II Atypische stille Beteiligung im Einkommensteuerrecht 8
C.II.1 Angemessene Gewinnverteilung 8
C.II.2 Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen 9
C.II.3 Behandlung negativer Einlagekonten atypischer stiller Gesellschafter nach § 15 a Abs. 5 Nr. 1 EStG 10
C.II.4 Verlustübernahme durch den atypischen stillen Gesellschafter 10
C.III Übrige Steuerarten 11
C.IV Gestaltungsmöglichkeiten durch Gründung und Beendigung einer GmbH & Still 14
C.IV.1 Gründung durch Umwandlung von Gewinnvorträgen und Rücklagen 14
C.IV.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH & atypisch Still 14
C.IV.3 Umwandlung von Pachtverhältnissen in ein stilles Beteiligungsverhältnis 15
C.IV.4 Einbringung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine GmbH & Still 15
C.IV.5 Einbringung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine atypische GmbH & Still nach § 24 UmwG 17
C.IV.6 Umwandlung einer GmbH & Still in eine GmbH & Co. KG 17
C.IV.7 Umwandlung einer atypischen stillen Gesellschaft in eine GmbH 18
C.IV.8 Beendigung einer typischen stillen Beteiligung 18
C.IV.9 Beendigung einer atypischen stillen Beteiligung 19
C.IV.10 Beendigung durch Rückerstattung der Einlage 19
D. AKTUELLE BEDEUTUNG DER GMBH & STILL 20
D.I Die Finanzierungsfunktion der GmbH & Still 20
D.II Stille Beteiligung versus GmbH - Beteiligung 20
D.II.1 Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen 20
D.II.2 Einkommen- und körperschaftsteuerliche Fragen 21
D.II.3 Typische versus atypische stille Beteiligung 23
D.III Stille Beteiligung versus Darlehen 25
D.III.1 Auswirkungen auf die Stellung der Gesellschafter 25
D.III.2 Einkommen- und körperschaftsteuerliche Fragen 25
D.IV Stille Beteiligung versus Betriebsaufspaltung 26
D.IV.1 Gesellschaftsrechtliche Fragen 26
D.IV.2 Ertragsteuerliche Fragen 28
D.V Stille Beteiligung versus GmbH & Co. KG 29
D.V.1 Gesellschaftsrechtliche Konsequenzen 29
D.V.2 Ertragsteuerliche Unterschiede 29
D.VI Kritische Würdigung 31
E. SCHLUßBETRACHTUNG 32
Anhang 1
Alternative Körperschaftsteuer- und Einkommensteuerberechnung für eine GmbH versus einer GmbH & Still 33
Anhang 2
Alternative Körperschaftsteuer- und Einkommensteuerberechnung für eine GmbH versus einer GmbH & Still mit überwiegender Ergebnisbeteiligung der atypischen stillen Gesellschafter 36
LITERATURVERZEICHNIS 39
ENTSCHEIDUNGSVERZEICHNISSE 43

Automatisiert erstellter Textauszug:

Solange sich die typische stille Beteiligung im Privatvermögen befindet, wird weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Veräußerungsverlust einkommensteuerlich erfaßt, auch nicht nach § 17 EStG. Das gilt auch in den Fällen, in denen der stille Gesellschafter gleichzeitig GmbH - Gesellschafter ist.100 Beide Beteiligungen sind separat zu beurteilen.101 Bei Beendigung der stillen Beteiligung hat der Gesellschafter Anspruch auf Erstattung seiner Einlage, steuerliche Konsequenzen werden dadurch nicht ausgelöst.102 Für eine über den Nennbetrag liegende Abfindung kann er den ermäßigten Steuersatz nach § 24 Nr. 1b, § 34 Abs. 1 EStG beantragen.103 Im Falle der Insolvenz des stillen Gesellschafters kommt § 728 BGB zur Anwendung, ein Aktivsaldo der stillen Beteiligung gehört zur Konkursmasse, einen Passivsaldo hingegen kann er nur als einfache Konkursforderung beanspruchen.104 Hiervon ist, wie bereits oben unter B.I. ausgeführt, die Beendigung der atypischen stillen Beteiligung zu unterscheiden. [...]

Wird durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages die typische GmbH & Still in eine GmbH & Co. KG umgewandelt, dann handelt es sich nach herrschender Meinung steuerlich um einen Einbringungsfall nach § 24 UmwStG, mit der Folge, daß die GmbH ihr Betriebsvermögen einbringt und der stille Gesellschafter eine Bareinlage. Bei Einbringung zu Buchwerten werden keine Ertragsteuern ausgelöst, bei Einbringung zu Teilwerten oder Zwischenwerten müssen die Wertaufholungen den Ertragsteuern unterworfen werden98, führen jedoch zu einem höheren Abschreibungsvolumen bei der neuen Gesellschaft, was wiederum zu künftigen Steuerersparnissen führt. Aus den Steuerersparnissen dieser neuen Abschreibungsvolumina lassen sich z.B. künftige Investitionspläne finanzieren. In Abhängigkeit von den übrigen individuellen steuerlichen Parametern der Gesellschafter kann, betrachtet jeweils über die [...]

oder des Formwechsels (§§ 190 – 304 UmwG). erfolgen. Wenn also z.B. die X-OHG und die Y-GmbH so verschmolzen werden, daß die OHG ihr Vermögen auf die GmbH überträgt und es an der OHG eine stille Beteiligung gab, wird diese mit der GmbH fortgesetzt gem. §§ 2 und 39 ff. UmwG.92 Gleiches gilt, wenn die X-OHG und die Y-KG verschmolzen werden auf die neu gegründete Z-GmbH, und bei beiden Personengesellschaften eine stille Beteiligung bestand, werden auch diese als stille Gesellschaften auf die neue GmbH übergehen. Die im Wege von Gesamtrechtsnachfolgen durchgeführten Umwandlungen haben stets zur Folge, daß die an dem übertragenden Rechtsträger Stillen Beteiligten diese Beteiligungen mit dem neuen Rechtsträger fortsetzen.93 Probleme ergeben sich jedoch bei den variablen Kapitalkonten der Gesellschafter einer OHG. Die bei einer OHG geführten variablen Kapitalkonten der Gesellschafter entsprechen in der Regel nicht dem Schlüssel der Gewinn- und Vermögensbeteiligung.94 Werden diese Kapitalkonten mit dem letzten Kontostand in eine GmbH umgewandelt, würden sich die Beteiligungsverhältnisse ändern. In solchen Fällen bietet sich der Ausgleich über Darlehensverträge oder stille Beteiligungen an. Beispiel: A und B sind mit je 50% an der C-OHG beteiligt mit folgenden variablen Kapitalkonten vor der Umwandlung: A B 440.000,00 540.000,00 50% 50% [...]

Arbeit zitieren:
Dittmann, Konstantin Oktober 2001: Grenzen und Möglichkeiten der GmbH & Still, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Personengesellschaft, Umwandlung, Steueroptimierung, Gmbh & Co. KG, atypische Gesellschaft

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