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Die Gratistraminitiative der Progressiven Organisationen Basel (POB) 1972 im Kanton Basel-Stadt

Aufarbeitung mit besonderem Fokus auf die Mittel des Abstimmungskampfs und dessen Folgen

Die Gratistraminitiative der Progressiven Organisationen Basel (POB) 1972 im Kanton Basel-Stadt
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Michael Moser
  • Abgabedatum: November 2009
  • Umfang: 43 Seiten
  • Dateigröße: 1,7 MB
  • Institution / Hochschule: Universität Bern Schweiz
  • Bibliografie: ca. 27
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-4974-2
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Moser, Michael November 2009: Die Gratistraminitiative der Progressiven Organisationen Basel (POB) 1972 im Kanton Basel-Stadt, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Geschichte, Verkehr, Basel, Gratistram, Propaganda

Bachelorarbeit von Michael Moser

Einleitung:

Im Kanton Basel-Stadt beschliesst die Regierung Ende Mai 1969, den Tarif für die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) auf den 1. Juli der Teuerung anzupassen und um durchschnittlich zwanzig Prozent zu erhöhen. Dies ist seit Langem die massivste Erhöhung und stösst daher in allen politischen Kreisen auf Kritik. Trotz mehrerer Interpellationen gegen die Preiserhöhung bleibt die basel-städtische Regierung bei ihrem Vorhaben und geht nicht auf die Forderungen der Politiker ein.

Aus diesem Grund sehen sich die Progressiven Organisationen Basel (POB) zum Handeln gezwungen. Sie lancieren eine Initiative, welche entgegen dem erwarteten Preisaufschlag für die Benützung des öffentlichen Verkehrs eine Änderung des Organisationsgesetzes der BVB vom 11. April 1946 verlangt. Ziel dieses Begehrens ist die Einführung des Nulltarifs im öffentlichen Nahverkehr.

Zur Ankurbelung der Unterschriftensammlung ruft die POB die Bevölkerung zu sogenannten Tram-Sit-Ins, also zur Blockierung der Tramschienen auf. Dabei demonstrieren sie gegen die Preiserhöhung, um die Betroffenen und Schaulustigen von ihrem Vorhaben zu überzeugen. Die Demonstranten stossen damit zu Beginn auf Verständnis und auch bürgerliche Zeitungen unterstreichen den harmlosen Charakter dieser Aktionen. Je länger die Sit-Ins jedoch dauern, desto mehr stossen sie auch auf Unverständnis. Deshalb beschliessen die POB am 5. Juli 1969, die Schienenbesetzungen nach fünf Tagen vorerst abzubrechen und stattdessen Verhandlungen mit der Regierung aufzunehmen. Dabei können sie allerdings keinerlei Erfolge verbuchen, weshalb sie sich noch einmal für ein kurzes auf zehn Minuten beschränktes Tram-Sit-In entscheiden. Nachdem sich daraufhin am 18. Juli 1969 erneut mehrere Demonstranten auf den Tramschienen beim Barfüsserplatz versammeln, greift die Polizei bereits nach sieben Minuten ein. Das erste Mal in der Geschichte der Stadt Basel wird Tränengas eingesetzt und die Schienenbesetzer werden abgeführt. Insgesamt werden an diesem Abend 71 Personen festgenommen und später 27 Strafverfahren eingeleitet.

Die Unterschriftensammlung der POB kommt in der Zwischenzeit gut voran und am 25. Juli 1969 kann das Initiativkomitee der Staatskanzlei knapp 6‘000 gültige Unterschriften für die sogenannte Gratistraminitiative überreichen. Zur Abstimmung kommt es allerdings erst drei Jahre später. Die Initianten erhalten nur von der Partei der Arbeit (PdA) Unterstützung für die Initiative und versuchen daher, die Bevölkerung mittels Plakaten und klassenkämpferischen Parolen wie „Tramtaxen sind Lohnraub“ von ihrem Vorhaben zu überzeugen. In ihrem Sinne handelt auch die damals auflagestärkste Basler Tageszeitung, die National-Zeitung.

Diese setzt sich vehement für den geforderten Nulltarif ein und sieht darin einen ersten Schritt in Richtung einer wieder angenehmer bewohnbaren Stadt.

Aus diesen Gründen gehen die Gegner des Initiativbegehrens dem Abstimmungstermin vom 3./4. Juni 1972 mit gemischten Gefühlen entgegen und sind sich unsicher über den Ausgang der Volksabstimmung. Das Ergebnis nach Auszählung aller Stimmzettel zeigt allerdings ein überraschend deutliches Bild: Den 46‘090 Nein-Stimmen stehen nur 6‘621 Ja-Stimmen gegenüber, womit die Gratistraminitiative deutlich abgelehnt wird.

Nachdem ich mich bereits in einer Seminararbeit mit den Gratistraminitiativen der Progressiven Organisationen Schweiz (POCH) in den Kantonen Basel-Stadt und Zürich auseinandergesetzt und insbesondere auch die Durchsetzbarkeit eines Nulltarifs im öffentlichen Nahverkehr der Schweiz diskutiert habe, werde ich mich in dieser Bachelorarbeit alleine der Gratistraminitiative in Basel und deren Folgen und Wirkungen zuwenden. Ich möchte die Initiative genauer unter die Lupe nehmen und aufzeigen, wie es zu deren Lancierung sowie zu den Abstimmungsergebnissen gekommen ist. Dabei werde ich den Schwerpunkt allerdings auf die Propaganda und Mobilmachung setzen und die verwendeten Werbeplakate und Drucksachen der POB genauer betrachten sowie auch deren Wirkungsgrad auf die Meinungsbildung der Bevölkerung herauszufinden versuchen.

Weiter möchte ich auch den Polizeieinsatz bei der Schienenbesetzung vom 18. Juli 1969 untersuchen und aufzeigen, weshalb die Polizei so schnell und so hart eingegriffen hat. Die sogenannten Tramprozesse im Anschluss an die Verhaftungen möchte ich ebenfalls aufarbeiten und dabei auch die Meinung der Bevölkerung dazu mit einfliessen lassen. In einem Fazit werde ich die gewonnenen Erkenntnisse zum Schluss noch einmal zusammenfassen und die Bachelorarbeit damit abschliessen.

Dies bringt mich auch gleich zum nächsten Aspekt, den ich in der Einleitung noch an-sprechen möchte, und betrifft die Quellenlage sowie den Forschungsstand: Wie ich bereits in der Seminararbeit erwähnt habe, existieren zwar mehrere Artikel und Leserbriefe in Zeitungen und Zeitschriften über die Gratistraminitiative, hingegen gibt es keine umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema. Bis auf einzelne Partei-Schriften ist neben den Zeitungsartikeln kaum Material auffindbar und auch APPENZELLER widmet der Thematik in seinem Buch „Basel und sein Tram“ nur einen kleinen vierseitigen Bericht. Dies machte es notwendig, in Archiven nach Materialien über die behandelte Thematik zu suchen. In diesem Zusammenhang möchte ich das Staatsarchiv Basel-Stadt nennen, welches ich für meine Archivarbeit rege benutzt habe.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 2
2. Historischer Kontext 4
2.1 DIE NEUEN SOZIALEN BEWEGUNGEN 6
3. Die Gratistraminitiative im Kanton Basel-Stadt 10
3.1 INITIANTEN 10
3.2 EINREICHUNG DER INITIATIVE 11
3.3 ABSTIMMUNG UND FOLGEN 13
3.4 AUSWERTUNG VON LESERBRIEFEN 14
3.5 PROPAGANDA UND MOBILMACHUNG 19
3.5.1 Plakate und andere Drucksachen 21
3.5.2 Tramblockaden 27
3.6 „TRAMPROZESSE“ 32
4. Fazit 38
5. Bibliografie 41

Textprobe:

Kapitel 3.2, Einreichung der Initiative:

Im Kanton Basel-Stadt wurde im August 1969 der Staatskanzlei mit 5‘854 gültigen Unterschriften von den Progressiven Studenten (PSB) sowie den Progressiven Lehrlingen und Mittelschülern (PLM), zwei Untergruppierungen der POB, nachstehende Initiative eingereicht:

„Initiativbegehren betr. die Änderung des Organisationsgesetzes der BVB. Im Hinblick darauf, dass die Verteuerung des Tram- und Busfahrens unsozial und volkswirtschaftlich widersinnig ist, stellen die unterzeichneten, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, gestützt auf Art. 28 der Kantonsverfassung das Initiativbegehren, es sei das Organisationsgesetz der BVB (Gesetz betr. Organisation und Verwaltung der BVB vom 11. April 1946) so zu ändern, dass es die kostenlose Benützung der Tram-, Trolleybus- und Autobuslinien der BVB festlegt“.

In einem Bericht des Regierungsrates zuhanden des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt wurde diese Initiative zwar als Einheit, jedoch mit zwei Problemkreisen beschrieben: Erstens wären „alle Konsequenzen, die sich bei einem Nulltarif für das öffentliche Verkehrsmittel ergeben“ und zweitens „die Schaffung eines neuen Organisationsgesetzes für die Basler Verkehrs-Betriebe“ zu prüfen.

Die erste Frage wurde durch die Auflistung verkehrstechnischer, betrieblicher sowie finanzieller Konsequenzen eines Nulltarifs beantwortet: Unter verkehrstechnischen Konsequenzen versteht der Regierungsrat hauptsächlich eine Vermehrung der Transportleistungen beim öffentlichen Verkehr. Dies läge vor allem an zahlreichen Fussgängern, welche sich die kostenlose Beförderung nicht entgehen liessen, und würde nur zu einem kleinen Teil auf Leute zurückzuführen sein, welche vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr umstiegen. Das Auto sei aus dem täglichen Leben nun einmal nicht mehr wegzudenken und deshalb würde sich der Wunsch der Initianten, den Individualverkehr durch den Nulltarif zu verringern, kaum erfüllen. Zudem seien die Faktoren Zeit, Sicherheit und Komfort für den Fahrgast wichtiger als der Faktor Preis, weshalb es sich eher lohnen würde, in eine Verbesserung der gesamten Verkehrsverhältnisse zu investieren statt in den Nulltarif.

Betriebliche Konsequenzen sieht der Regierungsrat darin, dass die vorhandenen Fahrzeuge und Einrichtungen zur Bewältigung eines erheblichen Mehrverkehrs nicht ausreichen würden, weshalb der Fahrzeugbestand massiv erhöht werden müsste. Allerdings wäre auch damit das Problem nicht gelöst, weil der Fahrplan in der Innenstadt nicht ohne Weiteres verdichtet werden könne. So würde es sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich sein, einen planmässigen Betrieb durchzuführen und aufgrund der vielen Trams könnte es zu einer Verstopfung der Innenstadt und einem zeitweisen Zusammenbrechen des gesamten Verkehrs kommen, was sicherlich niemand befürwortet. Die Stromversorgung müsste der erhöhten Beanspruchung ebenfalls angepasst werden, sodass bei einer Einführung des Nulltarifs mit merklich höheren Betriebskosten zu rechnen wäre als vorher.

Etwas verborgene Konsequenzen sieht der Regierungsrat im finanziellen Bereich: Dazu muss vorerst allerdings klargestellt werden, dass bei einer Einführung des Nulltarifs die Steuerzahler des Kantons Basel-Stadt die Kosten des Gratistrams übernehmen müssten. Da neben den Fahrgästen mit Wohnort im Kanton Basel-Stadt aber auch viele ausserkantonale Fahrgäste, Grenzgänger und fremde Besucher die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, müsste ein verhältnismässig kleiner Teil an Steuerzahlern für die Transportkosten aufkommen. Gemäss Berechnungen des Regierungsrates würde allein dieser Aspekt zu Steuererhöhungen von bis zu zwanzig Millionen Franken jährlich führen. Zusammen mit den anderen Verkehrseinnahmen der BVB durch die Basler Bevölkerung, welche nach Einführung des Nulltarifs wegfallen würden, müssten jährlich rund fünfzig Millionen Franken durch eine Erhöhung der Steuern wettgemacht werden. Somit führte die Frage bezüglich der Finanzierung des Gratistrams zu einem kleineren Konflikt zwischen den beiden Halbkantonen Basel-Stadt und Basel-Land. Indem nur die Bürger des Kantons Basel-Stadt für das Gratistram zahlen müssten, würden die Steuerzahler vom Kanton Basel-Land davon profitieren und könnten das Gratistram sozusagen als eine Art Trittbrettfahrer benutzen und wären damit die Hauptprofiteure. Ob dies im Sinne der Mehrheit der Steuerzahler des Kantons Basel-Stadt wäre, welchen diese Tatsache natürlich auch bewusst war, sei dahingestellt.

Die zweite zu prüfende Frage, die Schaffung eines neuen Organisationsgesetzes für die BVB, wird folgendermassen beantwortet: „Der Regierungsrat stimmt mit dem Verwaltungsrat der Basler Verkehrs-Betriebe darin überein, dass der gegenwärtige Tarif gesamthaft gesehen in seiner Struktur den Interessen der Tram- und Busfahrer durchaus gerecht zu werden vermag. Die Fahrpreise sind, verglichen mit in- und ausländischen Verkehrsbetrieben, nicht übersetzt. […] Mit der Tarifrevision vom 1. Juli 1969 erfolgt lediglich eine Anpassung der am 1. Juli 1965 festgesetzten Fahrpreise an die veränderte Kostenlage.“ Deshalb kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass der gegenwärtige Tarif nicht geändert werden sollte. Lediglich kleine Anpassungen, wie eine Verbesserung der zeitlichen Gültigkeit von sogenannten Wochenmarken sowie die Aufhebung der Sperrzeiten bei den Abonnementen für Betagte, wurden vorgeschlagen und im Anschluss auch verabschiedet.

Der Bericht des Regierungsrates wird mit der Schlussfolgerung, „dass die Mehrzahl der Bevölkerung das Gratistram [ablehne], weil dieses doch über die Steuern bezahlt werden müsste“, abgeschlossen.

Am 9. Oktober 1969 beschloss der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt daher, das Initiativbegehren den Stimmberechtigten mit dem Antrag auf Verwerfung vorzulegen, sofern die Initiative nicht zurückgezogen würde.

Arbeit zitieren:
Moser, Michael November 2009: Die Gratistraminitiative der Progressiven Organisationen Basel (POB) 1972 im Kanton Basel-Stadt, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Geschichte, Verkehr, Basel, Gratistram, Propaganda

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