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Goodwill-Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards

Eine Analyse der aktuellen Literaturdiskussion

Goodwill-Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christoph Bretthauer
  • Abgabedatum: Juli 2003
  • Umfang: 56 Seiten
  • Dateigröße: 485,5 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Georg-August-Universität Göttingen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7251-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7251-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7251-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bretthauer, Christoph Juli 2003: Goodwill-Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: IAS 22, Impairment-only-Approach, ED 3, SFAS 141, SFAS 142

Diplomarbeit von Christoph Bretthauer

Einleitung:

Mit der Meldung eines nach US-GAAP ausgewiesenen Rekordverlustes in Höhe von 24,5 Milliarden Euro für die ersten drei Quartale 2002 schockte die Deutsche Telekom AG im vergangenen Jahr ihre Anleger. Zur Begründung verwies das Unternehmen auf erhöhte Goodwillabschreibungen. Angesichts verhaltener Reaktionen an der Börse mag es nicht überraschen, dass der Telekomriese wenige Monate später für das Geschäftsjahr 2002 nach HGB einen Nullgewinn auswies.

Zurückgeführt werden kann diese Diskrepanz auf den sich in der Goodwill-Bilanzierung vollziehenden Paradigmenwechsels: Seit 2002 ist Goodwill gemäß US-GAAP nicht mehr wie bislang international üblich planmäßig, sondern nach dem impairment only approach (kurz IOA) im Falle einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Im begrüßenswerten Bemühen um eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen folgte das IASB dieser Entwicklung Ende 2002 mit einem Standardentwurf. In der intensiv geführten Literaturdiskussion um die neugeregelte Goodwill-Bilanzierung wird u.a. „Verwirrung beim Anleger“ konstatiert, was die auf die Informationsbedürfnisse der Anleger ausgerichtete internationale Rechnungslegung schwer trifft. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist eine Analyse der aktuellen Literaturdiskussion um die Goodwill-Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards.

Zu diesem Zweck ist der Arbeit eine Erläuterung der als Beurteilungskriterium dienenden Zielsetzung der internationalen Rechnungslegung vorangestellt, die in der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen besteht. Anschließend erfolgt eine Darstellung der Goodwillbilanzierung nach US-GAAP und dem Standardentwurf des IASB. Hierbei kann gezeigt werden, dass trotz des gemeinsamen IOA weiterhin Unterschiede zwischen beiden Rechnungslegungsstandards bestehen bleiben.

Um die aktuelle Literaturdiskussion analysieren zu können, ist aber auch das Verständnis der traditionellen auf planmäßigen Abschreibungen beruhenden Goodwillbilanzierung erforderlich. Aus diesem Grund folgt eine Darstellung der aktuellen IAS/IFRS-Regelung gemäß IAS 22 „Business Combinations“. In Vorbereitung auf den Analyseteil schließt sich ein die bisherigen Ergebnisse zusammenfassender Vergleich zwischen der Goodwill-Bilanzierung gemäß IOA und traditionellem Ansatz an.

Bei der Analyse der aktuellen Literaturdiskussion finden als Beurteilungskriterien praktische Probleme bei der Umsetzung der Neuregelungen sowie die aus der Zielsetzung der Entscheidungsnützlichkeit abgeleiteten qualitativen Anforderungen Relevanz und Verlässlichkeit Berücksichtigung. Als Basis hierfür wird nachfolgend mit einer Erläuterung der Zielsetzung der internationalen Rechnungslegungslegung begonnen.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1. Gegenstand und Gang der Untersuchung 1
2. Zielsetzung der internationalen Rechnungs- legung 3
2.1 Adressaten der Jahresabschlüsse 3
2.2 Qualitative Anforderungen 3
3. Bilanzierung des Goodwill nach dem Impairment Only Approach 5
3.1 Erstbilanzierung 5
3.1.1 Vermögenswerteigenschaft 5
3.1.2 Ermittlung des Goodwill 7
3.1.2.1 Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögenswerte 7
3.1.2.2 Ansatz und Bewertung von Eventualschulden und -vermögenswerten 12
3.1.3 Identifikation des Erwerbers 13
3.1.4 Units als Ebene der Goodwill-Bilanzierung 14
3.1.4.1 Bildung der Units 14
3.1.4.2 Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden 15
3.1.4.3 Aufteilung des Gesamt-Goodwill 16
3.2 Folgebilanzierung 19
3.2.1 Zeitpunkt und Häufigkeit des Impairment-Tests 19
3.2.2 Ermittlung des Wertminderungsbedarfs 20
3.3 Offenlegungspflichten 25
4. Bilanzierung des Goodwill nach IAS 22 27
4.1 Ermittlung des Goodwill im Rahmen der Erstbilanzierung 27
4.1.1 Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögenswerte 27
4.1.2 Ansatz und Bewertung von Eventualschulden und -vermögenswerten 28
4.2 Folgebilanzierung 28
4.2.1 Planmäßige Abschreibung 28
4.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung 30
4.3 Offenlegungspflichten 31
5. Vergleich zwischen Goodwill-Bilanzierung gemäß Impairment Only Approach und traditionellem Ansatz 32
6. Analyse der aktuellen Literaturdiskussion 34
6.1 Praktische Probleme 34
6.2 Auswirkungen auf die Entscheidungsnützlichkeit 35
6.2.1 Relevanz 35
6.2.2 Verlässlichkeit 36
6.2.2.1 Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte 36
6.2.2.2 Identifizierung des Erwerbers 37
6.2.2.3 Units als Ebene der Goodwill-Bilanzierung 38
6.2.2.4 Fair Value Accounting 39
6.2.2.5 Vermischung von derivativem und originärem Goodwill 40
7. Schlussbemerkungen 43
Anhang 44
Literaturverzeichnis 45

Automatisiert erstellter Textauszug:

Nichterfüllung eines der Kriterien.53 Werden Vermögenswerte und Schulden gemäß der Kriterien mehreren reporting units zugeordnet, muss eine im Standard nicht näher festgelegte Aufteilung erfolgen. Allerdings sollte die Methodik vernünftig (reasonable), nachvollziehbar (supportable) und konsistent angewandt werden, wofür als Beispiel das Verhältnis der relativen fair values der Berichtseinheiten genannt wird.54 Schließlich sind bei Erfüllung beider Kriterien auch den gesamten Konzern betreffende Vermögenswerte und Schulden (corporate items) den reporting units zuzuordnen. Beispiele für solche corporate items sind Verpflichtungen aus Umweltrisiken eines betrieblichen Teilbereichs und Pensionsrückstellungen, die sich jeweils auf eine bestimmte reporting unit zurückführen lassen.55 ED IAS 36 regelt in diesem Zusammenhang lediglich die Zuordnung von „corporate assets“56, die analog auf einer sinnvollen und konsistenten Basis zu erfolgen hat. 3.1.4.3. Parallel Aufteilung des Gesamt-Goodwill zur Zuordnung der assets und liabilities [...]

sowie hierfür Daten des Rechnungswesens ermittelt und durch das Segmentmanagement überprüft werden.50 Bezugsebene für den impairment test des Goodwill ist gemäß ED IAS 36 die zahlungsmittelgenerierende Einheit (cash-generating unit, kurz CGU). Eine CGU ist zwar abweichend von einer reporting unit definiert als die kleinste identifizierbare Vermögenswertgruppe, die unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Vermögenswertgruppen cash flows aus der fortgesetzten Nutzung generiert.51 Da eine CGU aber zugleich die niedrigste Ebene der internen Performance-Messung repräsentiert und nicht größer als Segmente gemäß IAS 14 „Segment Reporting“ sein soll, könnte sich in der Bilanzierungspraxis eine Angleichung der Ebenen der Goodwill-Bilanzierung nach US-GAAP und IAS/IFRS ergeben.52 3.1.4.2. Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden [...]

Gemäß dem IOA des FASB erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung (impairment test) des Goodwill auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung von hierfür gebildeten Berichtseinheiten (reporting units) zwar erst im Rahmen der Folgebilanzierung, zur Durchführung des impairment test ist eine Aufteilung des erworbenen Unternehmens auf die reporting units jedoch bereits im Akquisitionszeitpunkt vorzunehmen.47 Um zusätzliche Berichtspflichten zu vermeiden, orientierte sich das FASB bei der Definition von reporting units an den Vorschriften zur Segmentberichterstattung, womit ein operating segment gemäß SFAS 131.10 grundsätzlich als Berichtseinheit qualifiziert wird.48 Als Zugeständnis an die Unternehmenspraxis der Goodwill-Zuordnung ist darüber hinaus die Bildung von reporting units auf einer Organisationsebene unterhalb des operating segment zulässig. Dies setzt voraus, dass diese Segmentskomponente (component) eine eigenständige Teilbetriebseinheit (business)49 darstellt [...]

Arbeit zitieren:
Bretthauer, Christoph Juli 2003: Goodwill-Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
IAS 22, Impairment-only-Approach, ED 3, SFAS 141, SFAS 142

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