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Going Private Transaktion nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Aus Sicht einer Beteiligungsgesellschaft

Going Private Transaktion nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Torsten Denker
  • Abgabedatum: Juni 2002
  • Umfang: 152 Seiten
  • Dateigröße: 1,1 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Pforzheim Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5750-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5750-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5750-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Denker, Torsten Juni 2002: Going Private Transaktion nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Börsenrückzug, Delisting, Finanzinvestor, WpÜG, Übernahmegesetz

Diplomarbeit von Torsten Denker

Einleitung:

Die vorliegende Arbeit zeigt, dass den Initiatoren eines Going Private eine ganze Reihe von Instrumenten zur Verfügung stehen, um ein Unternehmen von der Börse zu nehmen.

Neben dem börsenrechtlichen Marktentlassungsverfahren sind hier vor allem die Methoden des „kalten“ Delisting zu nennen. Hierbei handelt es sich im einzelnen um umwandlungsrechtliche Maßnahmen (Verschmelzung und Formwechsel) sowie um aktienrechtlich normierte Verfahren (Auflösende Übertragung, Eingliederung und Squeeze-out).

Gerade die im Zuge des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes neu geschaffene Möglichkeit des Ausschlusses von Minderheitsaktionären gegen angemessene Abfindung (Squeeze-out) eröffnet hier neue Möglichkeiten, da sich der Mehrheitsaktionär unter Einhaltung der Maßgaben der §§ 327a ff. AktG relativ unproblematisch unangenehmer Minderheitsaktionäre entledigen und somit das Zielunternehmen nach seinen Vorstellungen neu strukturieren kann. Wie die aktuellen Beispiele der Gardena AG und der Kamps AG zeigen, wird durch diese Erleichterung ein Going Private künftig nicht mehr zwingend die Intention der Transaktion sein, sondern kann vielmehr auch eine Art „Nebenprodukt“ einer Übernahme sein. Der Grund hierfür liegt darin, dass ein Investor, der mindestens 30 % an einer AG oder KGaA hält, durch das WpÜG gezwungen wird, den ausstehenden Aktionären ebenfalls ein Kaufangebot zu unterbreiten. Verläuft dieses in dem Sinne erfolgreich, dass nach dem Angebot mindestens 95 % der Anteile in seiner Hand liegen, ist es nur eine logische Konsequenz, die ausstehenden 5 % im Rahmen eines Squeeze-out auch noch zu erwerben und die Gesellschaft dann zu delisten.

Gelingt es einem Investor nicht, die zum Herausdrängen berechtigende Mehrheit zu erwerben, stehen die „altbewährten“ Methoden des gesellschaftsrechtlichen („kalten“) Delisting auch weiterhin zur Verfügung.

Zwar gab es im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Abgabe von Öffentlichen Angeboten einige unangenehme Verschärfungen gegenüber dem Übernahmekodex, doch kann man diese – wie der letzte Teil der Arbeit zeigt – durch eine geschickte Gestaltung der Transaktionen etwas abmildern.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1 Kapitalmarkttrend Going Private 1
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit 2
2. Was ist ein „Going Private“? 3
2.1 Definition 3
2.2 Going Private vs. Delisting 3
2.3 Gründe für einen Börsenrückzug 4
2.3.1 Funktionen und Aufgaben der Börse 4
2.3.2 Gründe für einen Börsengang 5
2.3.3 Nachteile des Listings 5
2.3.4 Gründe für ein Going Private 6
2.4 Motivation der Finanzinvestoren 7
2.5 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Going Private 11
3. Going Private-Techniken in Deutschland 12
3.1 Delisting nach dem Börsengesetz (Reguläres Delisting) 12
3.1.1 Marktentlassungsverfahren nach dem BörsG 12
3.1.2 Zuwiderhandlung gegen Emittentenpflichten 17
3.2 „Kaltes“ Delisting 17
3.2.1 Going Private über das Umwandlungsgesetz: Verschmelzung und Formwechsel 18
3.2.2 Eingliederung (§§ 319 ff. AktG) 25
3.2.3 Zusammenlegen von Aktien (Reverse Stock Split) 28
3.2.4 Auflösende Übertragung 28
3.3 Der Squeeze-out nach §§ 327a ff. AktG 30
3.3.1 Vorbemerkungen 30
3.3.2 Voraussetzungen des § 327a I AktG 32
3.3.3 Die Abfindung der Minderheitsaktionäre 33
3.3.4 Informations-, Berichts- und Prüfungspflichten 35
3.3.5 Handelsregistereintragung 36
3.3.6 Risiken 36
3.3.7 Praktische Relevanz 37
3.4 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§§ 291 ff. AktG) 37
3.4.1 Begriff 37
3.4.2 Voraussetzungen 38
3.4.3 Wirkung 39
3.4.4 Praktische Relevanz 40
4. Der Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission 41
4.1 Geltung des Übernahmekodex 41
4.2 Anwendungsbereich 43
4.3 Pflichten des Bieters 43
4.3.1 Der Gleichbehandlungsgrundsatz 43
4.3.2 Das Pflichtangebot nach Art. 16 ÜK 44
4.4 Das „freiwillige Pflichtangebot“ 50
4.5 Pflichten der Zielgesellschaft 51
5. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz 52
5.1 Vorbemerkungen 52
5.1.1 Zweck des Gesetzes 52
5.1.2 Anwendungsbereich des Gesetzes 53
5.1.3 Allgemeine Grundsätze des WpÜG 54
5.2 Die Angebotsbegriffe des WpÜG 54
5.2.1 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren (Erwerbsangebote) 54
5.2.2 Übernahmeangebote 55
5.2.3 Pflichtangebote 55
5.3 Pflichten des Bieters 56
5.3.1 Informationspflichten 56
5.3.2 Insiderhandelsverbot 58
5.3.3 Sicherstellung der Finanzierung 58
5.4 Die Angebotsunterlage (§ 11 WpÜG) 58
5.5 Konkurrierende Angebote 65
5.6 Pflichten der Zielgesellschaft 66
5.6.1 Stellungnahmepflicht 66
5.6.2 Neutralitätspflicht 67
5.7 Prüfungspflichten des Bundesaufsichtsamts 68
6. Umsetzung eines Going Private 69
6.1 Erscheinungsformen des Going Private 69
6.1.1 Aktienrückkauf 69
6.1.2 Buy-outs 71
6.2 Ablauf einer Going Private-Transaktion 74
6.2.1 Sichern einer wesentlichen Beteiligung 75
6.2.2 Öffentliches Übernahmeangebot 77
6.2.3 Anwenden einer Going Private-Technik 80
6.2.4 Praktische Optionen für künftige Börsenrückzüge 87
7. Schlussbetrachtung 90
7.1 Zusammenfassung 90
7.2 Ausblick 91
Literaturverzeichnis 92
Anlagen

Arbeit zitieren:
Denker, Torsten Juni 2002: Going Private Transaktion nach Inkrafttreten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Börsenrückzug, Delisting, Finanzinvestor, WpÜG, Übernahmegesetz

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