Going Private aus Sicht eines Fremdkapitalgebers im Zuge einer strukturierten Finanzierung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Matthias Gerhardt
- Abgabedatum: Februar 2000
- Umfang: 82 Seiten
- Dateigröße: 662,9 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: European Business School Schloß Reichartshausen, Oestrich-Winkel Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-2455-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-2455-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-2455-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gerhardt, Matthias Februar 2000: Going Private aus Sicht eines Fremdkapitalgebers im Zuge einer strukturierten Finanzierung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Going Privat, Structured Finance, MBO, Fremdkapital, LBO
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Diplomarbeit von Matthias Gerhardt
Einleitung:
Der deutsche Börsenmarkt hat mit den Going Privates der Honsel AG und der Friedrich Grohe AG einen neuen Reifegrad erreicht. In Zeiten, in denen fast täglich Unternehmen in die verschiedenen Segmente der deutschen Börsen streben, ist eine Maßnahme in der entgegengesetzten Richtung auf den ersten Blick verwunderlich. Auf den zweiten Blick stellt ein Going Private jedoch einen logischen Schritt in einer Kette dar. Mit der Erleichterung von Aktienrückkäufen im Zuge des KonTraG 1998 und der Erweiterung des § 43 BörsG wurde die Durchführung des Going Private schrittweise ermöglicht. 1999 haben die ersten Unternehmen diese Möglichkeit genutzt. Going Privates sind jedoch keine neue Maßnahme. Bereits 1886 wurde der erste Going Private in den USA durchgeführt. Ihren Höhepunkt fanden Going Privates dort etwa hundert Jahre später. In Europa ist Großbritannien bei Going Privates mit ca. 50 Transaktionen allein im Jahr 1999 führend. Eine Investment Banking Weisheit lautet: "What happens in New York on Monday happens in London on Tuesday and in Frankfurt the following Friday." Demnach können für Deutschland weitere Going Privates erwartet werden. Dem Going Private verwandte Transaktionen wie der Leveraged-Buy-Out einer GmbH hat es auch schon während der achtziger Jahre in Deutschland gegeben. Neu hingegen ist die Entwicklung, daß börsennotierte Gesellschaften als Zielgesellschaften für Buy-Outs fungieren.
Zielgesellschaften für Going Privates können "unterbewertete Aktiengesellschaften", Tochtergesellschaften, die im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung stärker in den Konzern eingebunden werden sollen, oder Eigentümergesellschaften, die in der Börsennotierung für sich keine Funktion mehr sehen, sein. Für Finanzinvestoren stellen Going Private Kandidaten attraktive Investitionsmöglichkeiten dar. Banken können aus der Finanzierung des Going Private neben einer Zinsmarge zusätzlich Einnahmen aus Beratungsleistungen generieren und durch geschickte Strukturierungen dieser Transaktionen eine gute Reputation im Markt auf- oder ausbauen.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Going Privates und den Aspekten ihrer Fremdfinanzierung in Deutschland. Die Arbeit ist in zwei Hauptteile gegliedert. Im ersten wird zunächst das Going Private begrifflich und in seinen Ausprägungen definiert. Darauf folgt die Erläuterung der Gründe für ein Going Private. Anschließend werden mögliche Techniken zur Durchführung von Going Privates vorgestellt. Der zweite Hauptteil widmet sich den Aspekten der Fremdfinanzierung. An die beiden Hauptteile schließt sich ein Ausblick an.
Die Aufteilung der Arbeit erfolgt in der beschriebenen Weise, weil die beiden Bereiche - Going Private im allgemeinen und dessen Fremdfinanzierung - thematisch zunächst unabhängig voneinander sind. Die Gründe für ein Going Private stehen im engen Zusammenhang mit der Ausprägung der Transaktion. Seine technische Durchführung wird von den damit verfolgten Zielen und den gesellschafts- und steuerrechtlichen Gegebenheiten bestimmt, wohingegen die Finanzierung auf dem Vermögen und dem operativen Risiko der Zielgesellschaft beruht. Innerhalb der beiden Hauptteile setzt sich dieser Gedanke fort. Die Darstellung der Going Private Techniken behandelt zunächst Methoden, bei denen ein Rechtsformwechsel zur Erreichung der genannten Ziele nicht notwendig ist. Darauf folgt die Beschreibung jener Techniken, die einen Rechtsformwechsel oder eine Verschmelzung der Zielgesellschaft mit einer Erwerbergesellschaft bedingen. Hinter der gewählten Reihenfolge verbirgt sich die Steigerung der gesellschafts- und steuerrechtlichen Komplexität. Die Struktur des zweiten Hauptteils orientiert sich an dem operativen Ablauf der Fremdfinanzierung. Zunächst wird die Kreditwürdigkeit geprüft. Wenn dies positiv beschieden ist, wird die Fremdfinanzierung strukturiert. Die Anteile von vor- und nachrangigen Darlehen werden festgelegt. Danach werden die Bestandteile des Kreditvertrages, insbesondere die Sicherheiten und die Tilgung, verhandelt. Die Darstellung des Strip Financing erfolgt am Ende des zweiten Hauptteils, um eine Alternative zu der normalen Strukturierung der Finanzierung anzubieten, welche die im Vorfeld dazu beschriebenen Aspekte umfaßt.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Vorstellung der Arbeit | 1 |
| 1.1 | Eine altbekannte Kapitalmarktmaßnahme als neuer Trend in Deutschland | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 2. | Hintergrund und Bestandteile eines Going Private | 3 |
| 2.1 | Definition des Going Private und Abgrenzung zu Delisting | 3 |
| 2.2 | Ausprägungen eines Going Private | 4 |
| 2.2.1 | Der Leveraged-Buy-Out | 4 |
| 2.2.2 | Management-Buy-Out und Management-Buy-In | 5 |
| 2.3 | Gründe, Ertragspotentiale und Nachteile eines Going Private | 7 |
| 2.3.1 | Funktionslosigkeit und Nachteile der Börsennotierung | 8 |
| 2.3.2 | Steuervorteile eines Going Private | 9 |
| 2.3.3 | Senkung von Agency-Kosten | 9 |
| 2.3.4 | Weitere Gründe für ein Going Private | 11 |
| 2.3.5 | Nachteile eines Going Private | 12 |
| 2.4 | Techniken zur Durchführung eines Going Private | 13 |
| 2.4.1 | Das Delisting als Going Private Technik | 13 |
| 2.4.2 | Die Kapitalherabsetzung als Going Private Technik | 15 |
| 2.4.3 | Der Aktienrückkauf als Going Private Technik | 17 |
| 2.4.4 | Share Deal, Asset Deal und Kombinationen davon | 18 |
| 2.4.4.1 | Der Share Deal als Going Private Technik | 19 |
| 2.4.4.2 | Der Asset Deal als Going Private Technik | 20 |
| 2.4.4.3 | Kombinationsmodelle als Going Private Techniken | 21 |
| 2.4.5 | Die Umwandlung als Going Private Technik | 23 |
| 2.4.6 | Formen der Fusion als Going Private Techniken | 26 |
| 2.4.6.1 | Die Eingliederung als Going Private Technik | 27 |
| 2.4.6.2 | Die Verschmelzung als Going Private Technik | 28 |
| 2.5 | Die Going Private Techniken und ihre Zielerreichung | 29 |
| 3. | Die Finanzierung eines Going Private | 30 |
| 3.1 | Die strukturierte Finanzierung | 31 |
| 3.2 | Auswahlkriterien für einen Going Private Kandidaten | 32 |
| 3.3 | Der Kredit als Baustein der Going Private Finanzierung | 35 |
| 3.4 | Das Mezzanine-Darlehen als Baustein der Going Private Finanzierung | 35 |
| 3.5 | Wichtige Aspekte der Fremdfinanzierung | 36 |
| 3.5.1 | Die Besicherung der Fremdmittel und die damit verbundenen Probleme | 36 |
| 3.5.2 | Die Rückführung der Fremdmittel | 40 |
| 3.5.3 | Besondere Risiken der Going Private Fremdfinanzierung | 42 |
| 3.6 | Das Strip Financing als Mittel des Interessenausgleichs | 43 |
| 4. | Ausblick | 44 |
| Anhang | 46 | |
| Verzeichnis des Anhangs | 46 | |
| Literaturverzeichnis | 64 |
ziert.216 Da es bei der Umwandlung in eine GmbH nicht zu einem Vermögensübergang kommt, ist eine Aufstockung der Buchwerte nicht möglich.217 Jedoch kann ein vorhandener Verlustvortrag weiterhin genutzt werden.218 Bezüglich der mit einem Going Private verfolgten Ziele führt die Umwandlung in eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG durch die Regelungen der §§ 46 – 51 GmbHG im Vergleich zu denen der AG zu verbesserten Kontroll- und Einflußmöglichkeiten der Anteilseigner. Agency-Kosten können somit gesenkt werden. Bedingt durch das KapCoRiLiG, das dieselben Publizitätsvorschriften von KapG für KapG & Co. vorsieht, ist allerdings bei der Umwandlung eines Going Private keine Verringerung der Publizitätspflichten möglich.219 Die mit einer Börsennotierung verbundenen Kosten entfallen durch das zwangsweise Delisting. Dadurch ist der Rückweg an die Börse im Sinne einer Exit-Strategie eines Finanzinvestors jedoch zunächst versperrt. Vor dem Hintergrund von § 42 AO ist eine Rückwandlung in eine AG in zeitlicher Nähe zum ersten Schritt zumindest fragwürdig.220 Bei einer KGaA bleibt die Börsennotierung erhalten. Die Umwandlung in eine KGaA eignet sich folglich nur, wenn die Nachteile der Börsennotierung durch die steuerlichen Vorteile zumindest kompensiert werden. Ein Fremdkapitalgeber wird einer Umwandlung im Vergleich zu einem Asset Deal221 oder einer Fusion222 skeptisch gegenüber stehen, weil sich bei dieser Konstruktion für ihn hinsichtlich der Besicherung des Akquisitionskredits ein struktureller Nachrang ergeben kann. Dies ist dann der Fall, wenn zur Vorbereitung der Umwandlung die Mehrheitsanteile an der Zielgesellschaft über eine NewCo erworben werden müssen.223 2.4.6 Formen der Fusion als Going Private Techniken [...]
dar.206 Nach § 250 UmwG entfällt in diesem Fall die Pflicht zu einem Barabfindungsangebot an Minderheitsaktionäre. Die Gefahr eines Spruchstellenverfahrens entsteht nicht, und die steuerliche Stellung der Aktionäre bleibt unverändert.207 Mit einer Umwandlung können steuerliche Ziele wie unter 2.3.3 beschrieben erreicht werden, wenn die Umwandlung in eine PersG oder eine KGaA vollzogen wird. Diese Arten der Umwandlung werden wie eine Vermögensübertragung behandelt.208 Die Aufstockung des Abschreibungspotentials209 erfolgt bei einer Umwandlung in eine PersG nach § 4 UmwStG entsprechend der Stufentheorie.210 Bei einer Umwandlung in eine KGaA handelt es sich um eine Mischumwandlung. Für die Kommanditaktionäre wird die Umwandlung wie die in eine GmbH behandelt, wohingegen der Komplementär wie eine PersG behandelt wird und damit einen Step-up erreichen kann, wenn er mit einer Einlage außerhalb des Kommanditgrundkapitals an der KGaA beteiligt ist.211 Obwohl der Step-up körperschaftsteuerlich neutral ist, wird er gewerbesteuerlich durch § 18 UmwStG in Verbindung mit § 4 UmwStG nicht anerkannt. Dies führt zu getrennten steuerlichen Wertansätzen in der Zukunft, 212 und bedeutet einen erhöhten Aufwand für das Rechnungswesen der NewCo.213 Die Zielgesellschaft behält in der Umwandlungsbilanz ihre Buchwerte bei. Es entsteht also kein steuerpflichtiger Gewinn. Gemäß § 10 UmwStG ist das Körperschaftsteueranrechnungsguthaben von der umgewandelten PersG zu übernehmen.214 Nachteile215 ergeben sich bei der Umwandlung nach § 4 UmwStG in Form des Wegfalls von Verlustvorträgen nach § 10d EStG und eines möglichen Sperrbetrags nach § 50c EStG, wenn Anteile Nichtanrechnungsberechtigter zur Körperschaftsteuer von der Umwandlung betroffen sind. In diesem Fall wird das mögliche Step-up-Volumen entsprechend des Sperrbetrags redu206 [...]
lung, bei dem eine Dreiviertelmehrheit197 für diese Maßnahme stimmen muß.198 An den Umwandlungsbeschluß schließt sich ein Barabfindungsangebot an die Aktionäre nach § 207 UmwG an. Nach § 212 UmwG steht es den betroffenen Aktionären offen, die Angemessenheit des Angebotes durch ein Spruchstellenverfahren überprüfen zu lassen.199 Wie schon unter 2.4.1 erläutert, besteht ein Problem bei der Bemessung des Abfindungsangebotes in der Kompensation für die Beschränkung der Fungibilität der Aktien. Einsprüche gegen die Höhe der Abfindung können die Durchführung der Umwandlung zwar nicht verhindern,200 doch verteuert ein Einspruch die Transaktion durch Verzögerung und eventuelle Erhöhung des Kaufpreises. Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf der Aktien der Zielgesellschaft erfolgt genauso wie bei einem Share Deal.201 Lehnen die Aktionäre bei der Umwandlung einer AG in eine GmbH & Co. KG202 das Barabfindungsangebot ab,203 entsteht ihnen ein Steuernachteil. Diese Aktionäre werden automatisch zu Kommanditisten. Dadurch wird ihre Beteiligung gewerblich und eventuelle Wertsteigerungen sind bei Realisierung unabhängig von der Höhe der Beteiligung voll steuerpflichtig.204 Ein weiteres Problem ergibt sich bei dieser Art der Umwandlung durch § 162 HGB, wenn nicht alle Aktionäre namentlich sowie deren individuelle Beteiligungshöhe bekannt sind, da diese Angaben bei der Eintragung der PersG in das Handelsregister notwendig sind.205 Auch wenn die Umwandlung einer AG in eine KGaA nicht automatisch zum kompletten Börsenrückzug führt, stellt sie eine interessante Variante für ein Going Private [...]
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