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Die Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements

Eine kritische Analyse tarifvertraglicher, betriebsverfassungsrechtlicher und arbeitsvertraglicher Regelungen

Die Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Silke Jaeger
  • Abgabedatum: Januar 2006
  • Umfang: 136 Seiten
  • Dateigröße: 769,0 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Dortmund Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9396-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9396-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9396-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Jaeger, Silke Januar 2006: Die Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Arbeitsrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Work-Life-Balance

Diplomarbeit von Silke Jaeger

Einleitung:

Die Gleichstellung im Arbeitsleben umfasst zwei Handlungsfelder. Zum einen benötigen Unternehmen Konzepte, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und zum anderen eine aktive Frauenförderung im Sinne des Diversitiy Managements.

Familienfreundliche Personalpolitik wird häufig als reiner Kostenfaktor in Unternehmen gesehen. Der ökonomische Faktor, der sich dahinter verbirgt und sich für Unternehmen rechnet, wird oftmals verkannt.

Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat die Prognos AG im Jahre 2003 eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, um die betriebswirtschaftlichen Effekte familienfreundlicher Maßnahmen zu beziffern.

Eindeutiger konnte das Ergebnis nicht sein, denn familienfreundliche Maßnahmen rechnen sich. Sogar die Investitionskosten werden kurzfristig betrachtet von der Kosten-Nutzen-Relation gedeckt.

Auch mittlere Unternehmen können bis zu 100.000 Euro einsparen, Dies wurde auf Grundlage der Controllingdaten von zehn beispielhaften Unternehmen, die familienfreundliche Maßnahmen einsetzen, untersucht.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurde eine realitätsnahe Modellrechnung für eine fiktive „Familien GmbH“ mit 1.500 Mitarbeitern und einer dem Bundesdurchschnitt entsprechenden Belegschaftsstruktur entwickelt. Diese ergab, dass Investitionen in familienfreundliche Maßnahmen von ca. 300.000 Euro Kostenersparnisse von 375.000 Euro bringen. Dieser monetäre Vorteil wird insbesondere erreicht, indem man Überbrückungs-, Fluktuations- und Wiedereingliederungskosten durch eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert.

Diesen Argumenten kann sich eigentlich kein Unternehmen entziehen, deswegen müssen Personalverantwortliche wissen, welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall umzusetzen sind.

Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, ein passendes Gender Management für sich zu entwickeln.

Die zentrale Fragestellung der vorliegenden Untersuchung lautet demnach:

Zu welchen Instrumenten wird unter welcher Voraussetzung für eine Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements geraten?

Gang der Untersuchung:

Die Zielsetzung des zweiten Kapitels ist die Beantwortung der Frage, mit welchen Werkzeugen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf praktisch umgesetzt werden kann.

Zuerst wird ein kurzer Überblick über familienfreundliche Maßnahmen und Angebote in Unternehmen erstellt.

Im Fokus stehen hierbei vier Schwerpunkte:

- Angebote zur kurz- und längerfristigen Erwerbsunterbrechung.

- Anpassung an die Arbeitsorganisation.

- Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

- Unterstützung von Informations- und Weiterbildungsangeboten.

Das zweite Handlungsfeld wird im dritten Kapitel näher erläutert. Hier werden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, wie Unternehmen die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern gezielt fördern können.

Trotz der im Grundgesetz verankerten Gleichheit von Frauen und Männern, sind Frauen im Arbeitsleben noch nicht gleichgestellt.

Dies wird nicht nur deutlich bei der unterschiedlichen Bezahlung der Ge-schlechter, sondern auch darin, dass Frauen in Führungspositionen immer noch eine Seltenheit sind.

Im Anschluss daran werden in einer kritischen Analyse die betrieblichen Regelungen auf drei Ebenen betrachtet: der tarifvertraglichen, der betriebsverfassungsrechtlichen und der arbeitsrechtlichen Ebene.

Es werden Wege und Beispiele aufgezeigt, die der betrieblichen Praxis dienen sollen, diese drei Werkzeuge sinnvoll und effizient einzusetzen.

Die kritische Würdigung der Instrumente in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen erfolgt angesichts der im vorangegangenen Kapitel dargestellten Problemfelder und unter der Einbindung der Experteninterviews, die im Vorfeld dieser Ausarbeitung mit verschiedenen Unternehmen geführt wurden.

Weiterhin soll die zentrale Fragestellung geklärt werden, im Anschluss folgt ein Ausblick auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis III
Verzeichnis der Anhänge IV
1. Einführung 1
1.1 Thematik und Fragestellung 1
1.2 Aufbau der Arbeit 3
1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen 4
1.4 Gleichstellung am Standort Deutschland 5
2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf 8
2.1 Überblick über familienfreundliche Maßnahmen 8
2.2 Angebote zur kurz- und längerfristigen Erwerbsunterbrechung 10
2.2.1 Elternzeit 10
2.2.2 Freistellung 15
2.2.3 Sabbatical 17
2.3 Anpassung der Arbeitsorganisation 19
2.3.1 Teilzeitarbeit 20
2.3.2 Job Sharing 23
2.3.3 Arbeitszeitflexibilisierung 26
2.3.4 Telearbeit 29
2.4 Unterstützung bei der Kinderbetreuung 31
2.4.1 Betriebliche Kindertagesstätten 31
2.4.2 Kommunale Kindertagesstätten 35
2.4.3 Elterninitiativen 37
2.5 Informations- und Weiterbildungsangebote 38
3. Gleichstellung von Frauen und Männern 41
3.1 Gleichbehandlungsgrundsatz 41
3.2 Förderprogramme 43
3.3 Beispiele aus der betrieblichen Praxis 45
4. Kritische Analyse betrieblicher Regelungen 48
4.1 Tarifvertragliche Regelungen 48
4.1.1 Erwerbsunterbrechung auf tariflicher Ebene 48
4.1.1.1 Tarifliche Beispiele zu Erwerbsunterbrechungen 52
4.1.2 Arbeitszeitmodelle auf tariflicher Ebene 55
4.1.2.1 Tarifliche Beispiele zu Arbeitszeitmodellen 56
4.1.3 Kinderbetreuung auf tariflicher Ebene 59
4.1.3.1 Tarifliche Beispiele zur Kinderbetreuung 60
4.1.4 Weiterbildung auf tariflicher Ebene 60
4.1.4.1 Tarifliche Beispiele zur Weiterbildung 61
4.1.5 Chancengleichheit auf tariflicher Ebene 63
4.1.5.1 Tarifliche Beispiele zur Chancengleichheit 64
4.2 Betriebsverfassungsrechtliche Regelungen 66
4.2.1 Erwerbsunterbrechung auf betrieblicher Ebene 67
4.2.1.1 Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zu Erwerbsunterbrechungen 70
4.2.2 Arbeitszeitmodelle auf betrieblicher Ebene 72
4.2.2.1 Betriebsverfassungsrechtlich Beispiele zu Arbeitszeitmodellen 75
4.2.3 Kinderbetreuung auf betrieblicher Ebene 77
4.2.3.1 Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zur Kinderbetreuung 79
4.2.4 Weiterbildung auf betrieblicher Ebene 81
4.2.4.1 Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zur Weiterbildung 82
4.2.5 Chancengleichheit auf betrieblicher Ebene 83
4.2.5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zur Chancengleichheit 85
4.3 Arbeitsvertragliche Regelungen 87
4.3.1 Bausteine für Arbeitsverträge 89
4.3.2 Praxisbeispiel der Peter Beck & Partner Vermögensverwaltungs- GmbH 91
5. Kritische Würdigung 93
6. Ausblick 97
Anhang V
Literaturverzeichnis X
Verzeichnis der Gesetze XI
Versicherung XII

Automatisiert erstellter Textauszug:

Sehr praxisorientiert ist in dieser Hinsicht der MTV der Deutschen Telekom AG94. „Die Tarifvertragsparteien sind der Auffassung, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen einer ganzheitlichen Personalpolitik und Personalentwicklung bei der Deutschen Telekom AG sicherzustellen ist. Die Förderung der Berufstätigkeit und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere von Frauen leistet damit einen Beitrag zur Steigerung des Unternehmenserfolgs, der Motivation und der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzufriedenheit. Ergebnisniederschrift zu § 9 Absatz 1 MTV Zu den Maßnahmen zur Förderung der Berufstätigkeit und der beruflichen Entwicklung gehören u.a. Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der Frauen in technischen Berufen Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs während und nach der Familienpause die Entwicklung kreativer Arbeitszeitmodelle im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten die Durchführung von Schulungen für Führungskräfte Maßnahmen zur Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Frauen und Männern Die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern wird in gleicher Weise gefördert. Zur Sicherung gleicher Voraussetzungen für die Entfaltung individueller Begabungen und Anlagen sollen sich die Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung und Entwicklung ausschließlich an den betrieblichen und persönlichen Möglichkeiten sowie den Anforderungen des Arbeitsplatzes orientieren. Dies soll u.a. dazu dienen, auf eine ausgewogene Struktur der Beschäftigtenanteile von Männern und Frauen hinzuwirken.“ (§ 9 Abs. 1 MTV der Deutschen Telekom AG) Es fällt auf, dass in vielen Tarifverträgen darauf hingewiesen wird, dass Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in technischen Berufen und in den [...]

Tarifliche Regelungen über die berufliche Chancengleichheit sind seit Ende der 80er Jahre häufiger zu finden92. Dass Unternehmen ihr gesamtes Humankapital nutzen sollten, ist in Deutschland bereits zu einem wichtigen Thema geworden. Es gibt immer weniger Unternehmen, die sich noch nicht mit einer gezielten Frauenförderung beschäftigt haben. Ein praxisnahes Beispiel ist dabei die Firma D. Dessen Personalleiter erklärte im Expertengespräch93: „Ich erlebe eigentlich immer weniger Diskussionen, bei denen die Gleichstellung als rotes Tuch gesehen wird. Da würde ich sicher auch die Stirn runzeln. Dieses Thema ist bei den meisten Menschen schon fast verinnerlicht.“ Tarifverträge weisen in ihren Ausführungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den meisten Fällen auf eine fördernde Aufgabe des Personalmanagements hin. Eine ausgewogene Struktur der Beschäftigungsanteile von Frauen und Männern soll gefördert werden. Außerdem sollen mehr Frauen für eine Führungsposition motiviert und unterstützt werden. Ganz im Sinne eines Diversity Managements wissen Personalverantwortliche, dass die Sicht- und Lebensweisen beider Geschlechter einen ökonomischen Nutzen für ein Unternehmen haben. Tarifliche Bestimmungen helfen dabei, eine Unternehmensphilosophie für die Chancengleichheit aufzubauen und diese im Unternehmen zu leben. [...]

Ein zweites Beispiel ist der MTV des Mitteldeutschen Rundfunk vom 10.05.1993): „Bei der Aufstellung des Fortbildungsprogramms und bei der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen ist auch besonderes Augenmerk auf die Förderung des beruflichen Fortkommens von Frauen zu richten. Bei der Festlegung der Anforderungen und bei der Gestaltung der Fortbildungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass auch Arbeitnehmer/innen mit familiären Pflichten [...] an diesen Maßnahmen teilnehmen können.“ Ein Beispiel für Kontaktphasen während der Elternzeit bietet der Haus-TV der Deutschen Bahn AG, § 6, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternurlaub91: „(5) Dem Arbeitnehmer, der sich in der gesetzlichen Elternzeit oder im Elternurlaub befindet oder der gemäß Abs.4 Satz 1 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, ist auf Wunsch im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten der Einsatz als Vertreter und die Teilnahme an betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.“ Man erkennt in allen Beispielen, dass die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. der Ort und die Zeit geregelt werden, nicht aber die Inhalte einer solchen Maßnahme. Diese müssen von Personalverantwortlichen individuell, an den Bedarf des Unternehmens orientiert, herausgearbeitet werden. Das kann am effizientesten durch eine Betriebsvereinbarung oder individuelle arbeitsvertragliche Maßnahmen geschehen. [...]

Arbeit zitieren:
Jaeger, Silke Januar 2006: Die Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Arbeitsrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Work-Life-Balance

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