Die Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements
Eine kritische Analyse tarifvertraglicher, betriebsverfassungsrechtlicher und arbeitsvertraglicher Regelungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Silke Jaeger
- Abgabedatum: Januar 2006
- Umfang: 136 Seiten
- Dateigröße: 769,0 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Dortmund Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9396-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9396-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9396-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Jaeger, Silke Januar 2006: Die Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Arbeitsrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Work-Life-Balance
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Diplomarbeit von Silke Jaeger
Einleitung:
Die Gleichstellung im Arbeitsleben umfasst zwei Handlungsfelder. Zum einen benötigen Unternehmen Konzepte, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und zum anderen eine aktive Frauenförderung im Sinne des Diversitiy Managements.
Familienfreundliche Personalpolitik wird häufig als reiner Kostenfaktor in Unternehmen gesehen. Der ökonomische Faktor, der sich dahinter verbirgt und sich für Unternehmen rechnet, wird oftmals verkannt.
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat die Prognos AG im Jahre 2003 eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, um die betriebswirtschaftlichen Effekte familienfreundlicher Maßnahmen zu beziffern.
Eindeutiger konnte das Ergebnis nicht sein, denn familienfreundliche Maßnahmen rechnen sich. Sogar die Investitionskosten werden kurzfristig betrachtet von der Kosten-Nutzen-Relation gedeckt.
Auch mittlere Unternehmen können bis zu 100.000 Euro einsparen, Dies wurde auf Grundlage der Controllingdaten von zehn beispielhaften Unternehmen, die familienfreundliche Maßnahmen einsetzen, untersucht.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde eine realitätsnahe Modellrechnung für eine fiktive „Familien GmbH“ mit 1.500 Mitarbeitern und einer dem Bundesdurchschnitt entsprechenden Belegschaftsstruktur entwickelt. Diese ergab, dass Investitionen in familienfreundliche Maßnahmen von ca. 300.000 Euro Kostenersparnisse von 375.000 Euro bringen. Dieser monetäre Vorteil wird insbesondere erreicht, indem man Überbrückungs-, Fluktuations- und Wiedereingliederungskosten durch eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert.
Diesen Argumenten kann sich eigentlich kein Unternehmen entziehen, deswegen müssen Personalverantwortliche wissen, welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall umzusetzen sind.
Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, ein passendes Gender Management für sich zu entwickeln.
Die zentrale Fragestellung der vorliegenden Untersuchung lautet demnach:
Zu welchen Instrumenten wird unter welcher Voraussetzung für eine Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements geraten?
Gang der Untersuchung:
Die Zielsetzung des zweiten Kapitels ist die Beantwortung der Frage, mit welchen Werkzeugen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf praktisch umgesetzt werden kann.
Zuerst wird ein kurzer Überblick über familienfreundliche Maßnahmen und Angebote in Unternehmen erstellt.
Im Fokus stehen hierbei vier Schwerpunkte:
- Angebote zur kurz- und längerfristigen Erwerbsunterbrechung.
- Anpassung an die Arbeitsorganisation.
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
- Unterstützung von Informations- und Weiterbildungsangeboten.
Das zweite Handlungsfeld wird im dritten Kapitel näher erläutert. Hier werden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, wie Unternehmen die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern gezielt fördern können.
Trotz der im Grundgesetz verankerten Gleichheit von Frauen und Männern, sind Frauen im Arbeitsleben noch nicht gleichgestellt.
Dies wird nicht nur deutlich bei der unterschiedlichen Bezahlung der Ge-schlechter, sondern auch darin, dass Frauen in Führungspositionen immer noch eine Seltenheit sind.
Im Anschluss daran werden in einer kritischen Analyse die betrieblichen Regelungen auf drei Ebenen betrachtet: der tarifvertraglichen, der betriebsverfassungsrechtlichen und der arbeitsrechtlichen Ebene.
Es werden Wege und Beispiele aufgezeigt, die der betrieblichen Praxis dienen sollen, diese drei Werkzeuge sinnvoll und effizient einzusetzen.
Die kritische Würdigung der Instrumente in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen erfolgt angesichts der im vorangegangenen Kapitel dargestellten Problemfelder und unter der Einbindung der Experteninterviews, die im Vorfeld dieser Ausarbeitung mit verschiedenen Unternehmen geführt wurden.
Weiterhin soll die zentrale Fragestellung geklärt werden, im Anschluss folgt ein Ausblick auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungs- und Tabellenverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Verzeichnis der Anhänge | IV | |
| 1. | Einführung | 1 |
| 1.1 | Thematik und Fragestellung | 1 |
| 1.2 | Aufbau der Arbeit | 3 |
| 1.3 | Rechtliche Rahmenbedingungen | 4 |
| 1.4 | Gleichstellung am Standort Deutschland | 5 |
| 2. | Vereinbarkeit von Familie und Beruf | 8 |
| 2.1 | Überblick über familienfreundliche Maßnahmen | 8 |
| 2.2 | Angebote zur kurz- und längerfristigen Erwerbsunterbrechung | 10 |
| 2.2.1 | Elternzeit | 10 |
| 2.2.2 | Freistellung | 15 |
| 2.2.3 | Sabbatical | 17 |
| 2.3 | Anpassung der Arbeitsorganisation | 19 |
| 2.3.1 | Teilzeitarbeit | 20 |
| 2.3.2 | Job Sharing | 23 |
| 2.3.3 | Arbeitszeitflexibilisierung | 26 |
| 2.3.4 | Telearbeit | 29 |
| 2.4 | Unterstützung bei der Kinderbetreuung | 31 |
| 2.4.1 | Betriebliche Kindertagesstätten | 31 |
| 2.4.2 | Kommunale Kindertagesstätten | 35 |
| 2.4.3 | Elterninitiativen | 37 |
| 2.5 | Informations- und Weiterbildungsangebote | 38 |
| 3. | Gleichstellung von Frauen und Männern | 41 |
| 3.1 | Gleichbehandlungsgrundsatz | 41 |
| 3.2 | Förderprogramme | 43 |
| 3.3 | Beispiele aus der betrieblichen Praxis | 45 |
| 4. | Kritische Analyse betrieblicher Regelungen | 48 |
| 4.1 | Tarifvertragliche Regelungen | 48 |
| 4.1.1 | Erwerbsunterbrechung auf tariflicher Ebene | 48 |
| 4.1.1.1 | Tarifliche Beispiele zu Erwerbsunterbrechungen | 52 |
| 4.1.2 | Arbeitszeitmodelle auf tariflicher Ebene | 55 |
| 4.1.2.1 | Tarifliche Beispiele zu Arbeitszeitmodellen | 56 |
| 4.1.3 | Kinderbetreuung auf tariflicher Ebene | 59 |
| 4.1.3.1 | Tarifliche Beispiele zur Kinderbetreuung | 60 |
| 4.1.4 | Weiterbildung auf tariflicher Ebene | 60 |
| 4.1.4.1 | Tarifliche Beispiele zur Weiterbildung | 61 |
| 4.1.5 | Chancengleichheit auf tariflicher Ebene | 63 |
| 4.1.5.1 | Tarifliche Beispiele zur Chancengleichheit | 64 |
| 4.2 | Betriebsverfassungsrechtliche Regelungen | 66 |
| 4.2.1 | Erwerbsunterbrechung auf betrieblicher Ebene | 67 |
| 4.2.1.1 | Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zu Erwerbsunterbrechungen | 70 |
| 4.2.2 | Arbeitszeitmodelle auf betrieblicher Ebene | 72 |
| 4.2.2.1 | Betriebsverfassungsrechtlich Beispiele zu Arbeitszeitmodellen | 75 |
| 4.2.3 | Kinderbetreuung auf betrieblicher Ebene | 77 |
| 4.2.3.1 | Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zur Kinderbetreuung | 79 |
| 4.2.4 | Weiterbildung auf betrieblicher Ebene | 81 |
| 4.2.4.1 | Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zur Weiterbildung | 82 |
| 4.2.5 | Chancengleichheit auf betrieblicher Ebene | 83 |
| 4.2.5.1 | Betriebsverfassungsrechtliche Beispiele zur Chancengleichheit | 85 |
| 4.3 | Arbeitsvertragliche Regelungen | 87 |
| 4.3.1 | Bausteine für Arbeitsverträge | 89 |
| 4.3.2 | Praxisbeispiel der Peter Beck & Partner Vermögensverwaltungs- GmbH | 91 |
| 5. | Kritische Würdigung | 93 |
| 6. | Ausblick | 97 |
| Anhang | V | |
| Literaturverzeichnis | X | |
| Verzeichnis der Gesetze | XI | |
| Versicherung | XII |
Sehr praxisorientiert ist in dieser Hinsicht der MTV der Deutschen Telekom AG94. „Die Tarifvertragsparteien sind der Auffassung, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen einer ganzheitlichen Personalpolitik und Personalentwicklung bei der Deutschen Telekom AG sicherzustellen ist. Die Förderung der Berufstätigkeit und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere von Frauen leistet damit einen Beitrag zur Steigerung des Unternehmenserfolgs, der Motivation und der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzufriedenheit. Ergebnisniederschrift zu § 9 Absatz 1 MTV Zu den Maßnahmen zur Förderung der Berufstätigkeit und der beruflichen Entwicklung gehören u.a. Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der Frauen in technischen Berufen Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs während und nach der Familienpause die Entwicklung kreativer Arbeitszeitmodelle im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten die Durchführung von Schulungen für Führungskräfte Maßnahmen zur Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Frauen und Männern Die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern wird in gleicher Weise gefördert. Zur Sicherung gleicher Voraussetzungen für die Entfaltung individueller Begabungen und Anlagen sollen sich die Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung und Entwicklung ausschließlich an den betrieblichen und persönlichen Möglichkeiten sowie den Anforderungen des Arbeitsplatzes orientieren. Dies soll u.a. dazu dienen, auf eine ausgewogene Struktur der Beschäftigtenanteile von Männern und Frauen hinzuwirken.“ (§ 9 Abs. 1 MTV der Deutschen Telekom AG) Es fällt auf, dass in vielen Tarifverträgen darauf hingewiesen wird, dass Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in technischen Berufen und in den [...]
Tarifliche Regelungen über die berufliche Chancengleichheit sind seit Ende der 80er Jahre häufiger zu finden92. Dass Unternehmen ihr gesamtes Humankapital nutzen sollten, ist in Deutschland bereits zu einem wichtigen Thema geworden. Es gibt immer weniger Unternehmen, die sich noch nicht mit einer gezielten Frauenförderung beschäftigt haben. Ein praxisnahes Beispiel ist dabei die Firma D. Dessen Personalleiter erklärte im Expertengespräch93: „Ich erlebe eigentlich immer weniger Diskussionen, bei denen die Gleichstellung als rotes Tuch gesehen wird. Da würde ich sicher auch die Stirn runzeln. Dieses Thema ist bei den meisten Menschen schon fast verinnerlicht.“ Tarifverträge weisen in ihren Ausführungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den meisten Fällen auf eine fördernde Aufgabe des Personalmanagements hin. Eine ausgewogene Struktur der Beschäftigungsanteile von Frauen und Männern soll gefördert werden. Außerdem sollen mehr Frauen für eine Führungsposition motiviert und unterstützt werden. Ganz im Sinne eines Diversity Managements wissen Personalverantwortliche, dass die Sicht- und Lebensweisen beider Geschlechter einen ökonomischen Nutzen für ein Unternehmen haben. Tarifliche Bestimmungen helfen dabei, eine Unternehmensphilosophie für die Chancengleichheit aufzubauen und diese im Unternehmen zu leben. [...]
Ein zweites Beispiel ist der MTV des Mitteldeutschen Rundfunk vom 10.05.1993): „Bei der Aufstellung des Fortbildungsprogramms und bei der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen ist auch besonderes Augenmerk auf die Förderung des beruflichen Fortkommens von Frauen zu richten. Bei der Festlegung der Anforderungen und bei der Gestaltung der Fortbildungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass auch Arbeitnehmer/innen mit familiären Pflichten [...] an diesen Maßnahmen teilnehmen können.“ Ein Beispiel für Kontaktphasen während der Elternzeit bietet der Haus-TV der Deutschen Bahn AG, § 6, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternurlaub91: „(5) Dem Arbeitnehmer, der sich in der gesetzlichen Elternzeit oder im Elternurlaub befindet oder der gemäß Abs.4 Satz 1 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, ist auf Wunsch im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten der Einsatz als Vertreter und die Teilnahme an betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.“ Man erkennt in allen Beispielen, dass die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. der Ort und die Zeit geregelt werden, nicht aber die Inhalte einer solchen Maßnahme. Diese müssen von Personalverantwortlichen individuell, an den Bedarf des Unternehmens orientiert, herausgearbeitet werden. Das kann am effizientesten durch eine Betriebsvereinbarung oder individuelle arbeitsvertragliche Maßnahmen geschehen. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832493967
Arbeit zitieren:
Jaeger, Silke Januar 2006: Die Gleichstellung im Arbeitsleben als Aufgabe des Arbeitsrechtsmanagements, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Arbeitsrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Work-Life-Balance



