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Gewinnverwendung in der kapitalistischen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Gewinnverwendung in der kapitalistischen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Markus Sauter
  • Abgabedatum: Februar 2003
  • Umfang: 85 Seiten
  • Dateigröße: 691,9 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität Augsburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9849-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9849-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9849-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Sauter, Markus Februar 2003: Gewinnverwendung in der kapitalistischen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: KGaA, Kommanditgesellschaft, Rechtsform, Ertragsbesteuerung, Teilsteuerrechnung

Diplomarbeit von Markus Sauter

Einleitung:

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt aufgrund ihrer bisher geringen Verbreitung zu einer gesellschaftsrechtlichen Randerscheinung. Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre scheint sich dies zunehmend zu ändern. Lange Zeit blieb es rechtlich ungeklärt, ob neben einer natürlichen Person auch ein beschränkt haftendes Gebilde – etwa in Form einer Kapitalgesellschaft – die Komplementärstellung einer KGaA einnehmen darf oder nicht. Hierzu gab es kontroverse Literaturmeinungen, die für oder gegen die Zulässigkeit waren oder auch noch sind.

Nachdem der BGH in seiner richterlichen Entscheidung die Weichen für die Zulässigkeit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gestellt hat, ist nun von besonderer Bedeutung, welche Ausgestaltung eine kapitalistische KGaA annehmen sollte, um die steuerlichen Vorschriften in ihrem Sinne vorteilhaft zu nutzen.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die steuerlichen Besonderheiten der kapitalistischen KGaA und ihrer Gesellschafter herauszustellen und im Rahmen einer Steuerbelastungsanalyse der Gewinnverwendungsmöglichkeiten entsprechende Handlungsalternativen aufzuzeigen.

In Kapitel 2 werden, nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der Kommanditgesellschaft auf Aktien und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, auf die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen, die ebenso für die kapitalistische KGaA gelten.

Aufbauend auf den Gegebenheiten des Gesellschaftsrechts werden in Kapitel 3 die Merkmale einer kapitalistischen KGaA dargelegt, wobei insbesondere die verschiedenen denkbaren Erscheinungsformen und die Vorteile einer kapitalistischen KGaA erläutert werden.

Daran anschließend behandelt Kapitel 4 die steuerliche Behandlung dieser Rechtsform in Bezug auf die Ertragsteuern. In diesem Zusammenhang werden auch die konkreten Besteuerungsmerkmale der relevanten Komplementäre herausgearbeitet.

Anhand der Teilsteuerrechnung wird in Kapitel 5, unter Verwendung der Erkenntnisse aus dem vorhergehenden Kapitel, ein steuerlicher Belastungsvergleich der Gewinnverwendungsmöglichkeiten innerhalb der kapitalistischen KGaA durchgeführt.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis V
Tabellenverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
Symbolverzeichnis X
1. Einführung 1
2. Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien 2
2.1 Geschichtlicher Werdegang 2
2.2 Wirtschaftliche Bedeutung 3
2.3 Gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte der KGaA 4
2.3.1 Wesen 4
2.3.2 Gesellschafterstruktur 5
2.3.2.1 Persönlich haftender Gesellschafter 5
2.3.2.2 Kommanditaktionäre 7
2.3.3 Organstruktur 7
2.3.3.1 Persönlich haftender Gesellschafter 8
2.3.3.2 Hauptversammlung 9
2.3.3.3 Aufsichtsrat 11
2.3.3.4 Fakultative Organe 13
2.3.4 Mitbestimmung 13
2.3.5 Finanzverfassung 14
2.3.5.1 Kapital der KGaA 14
2.3.5.2 Gesellschafterdarlehen 15
2.3.5.3 Rechnungslegung und Gewinnverwendung 16
3. Rechtsform der kapitalistischen KGaA 18
3.1 Zulässigkeit 18
3.2 Erscheinungsformen 19
3.3 Vorteile der kapitalistischen KGaA 21
3.3.1 Haftungsbegrenzung 21
3.3.2 Unternehmensnachfolgesicherung 21
3.3.3 Beibehaltung der Unternehmenskontrolle 22
3.4 Mitbestimmungsrechtliche Aspekte der kapitalistischen KGaA 22
4. Ertragsbesteuerung der KGaA und ihrer Gesellschafter 24
4.1 Allgemeines 24
4.2 Ertragsbesteuerung der kapitalistischen KGaA 24
4.2.1 Körperschaftsteuer 25
4.2.1.1 Steuerpflicht und Bemessungsgrundlage 25
4.2.1.2 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 26
4.2.1.2.1 Betriebsausgaben 26
4.2.1.2.2 Abziehbare Aufwendungen 27
4.2.1.2.3 Nicht abziehbare Aufwendungen 27
4.2.1.2.4 Steuerfreie Einnahmen 28
4.2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen 28
4.2.2 Gewerbesteuer 29
4.2.2.1 Steuerpflicht und Bemessungsgrundlage 30
4.2.2.2 Hinzurechnungen 30
4.2.2.2.1 Gewinnanteile auf Sondereinlagen 31
4.2.2.2.2 Vergütungen für die Geschäftsführung 31
4.2.2.2.3 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen bzw. für die Überlassung von Wirtschaftsgütern 31
4.3 Ertragsbesteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters 32
4.3.1 Natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter 33
4.3.1.1 Steuerpflicht 33
4.3.1.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb 33
4.3.1.3 Ermittlung der Einkünfte 34
4.3.1.3.1 Gewinnanteile auf Anteile am Grundkapital 34
4.3.1.3.2 Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage 35
4.3.1.3.3 Verlustbeteiligung 35
4.3.1.3.4 Pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer 36
4.3.2 Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter 36
4.3.2.1 Körperschaftsteuer 37
4.3.2.1.1 Gewinnanteile auf Sondereinlagen 37
4.3.2.1.2 Gewinnanteile auf Anteile am Grundkapital 37
4.3.2.1.3 Vergütungen für die Geschäftsführung 38
4.3.2.1.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen bzw. für die Überlassung von Wirtschaftsgütern 39
4.3.2.2 Gewerbesteuer 39
4.3.2.3 Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter 40
4.3.3 Kapitalgesellschaft & Co. KG als persönlich haftender Gesellschafter 41
4.3.3.1 Steuerpflicht 41
4.3.3.2 Gewerbesteuer 41
4.3.3.3 Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter 42
4.3.3.3.1 Komplementär-GmbH 43
4.3.3.3.2 Kommanditisten 44
4.4 Besteuerung der Kommanditaktionäre 44
4.5 Zusammenfassung 46
5. Steuerlicher Belastungsvergleich der Gewinnverwendung innerhalb der kapitalistischen KGaA 48
5.1 Verwendete Steuerarten 49
5.2 Ermittlung der Steuerfaktoren 50
5.3 Zusammensetzung der Bemessungsgrundlagenteile 51
5.3.1 Basisgrößen 52
5.3.1.1 Reinertrag 52
5.3.1.2 Leistungsvergütungen 52
5.3.1.3 Ausschüttungen 53
5.3.2 Modifikationen 53
5.3.3 Freibeträge 54
5.4 Ermittlung der Multifaktoren 55
5.4.1 Ebene der KGaA 56
5.4.2 Ebene der Komplementäre bzw. Anteilseigner 57
5.4.2.1 Natürliche Person als Komplementär 57
5.4.2.2 GmbH als Komplementär 59
5.4.2.3 GmbH & Co. KG als Komplementär 61
5.5 Teilsteuersätze 64
5.6 Zusammenfassung 65
6. Abschließende Würdigung 66
Anhang 67
Verzeichnis der Gesetze und Verwaltungsanweisungen 68
Rechtsprechungsverzeichnis 71
Literaturverzeichnis 72

Automatisiert erstellter Textauszug:

Ist bei einer KGaA der alleinige Komplementär eine Kapitalgesellschaft, so führt diese Rechtslage nach Ansicht von RAISER87 zu Wertungswidersprüchen. Er begründet dies dadurch, dass einerseits die Schmälerung der Mitbestimmung in einer KGaA mit der persönlichen und unbeschränkten Haftung natürlicher Personen gerechtfertigt wird und andererseits diese Art der Rechtsformausgestaltung eine der strengeren Mitbestimmung unterworfenen AG dazu einlädt, dies mit einer Umwandlung in eine kapitalistische KGaA zu umgehen. Dennoch sieht RAISER darin keine unzulässige Umgehung des Mitbestimmungsrechts, da der BGH in seiner Entscheidung diese Rechtsformkonstellation ausdrücklich zugelassen hat.88 Nach verbreiteter Auffassung im Schrifttum ist aber die Aufrechterhaltung der Mitbestimmungsprivilegien dann nicht mehr statthaft, wenn die unbeschränkte Haftung einer natürlichen Person als Komplementär durch Zwischenschaltung etwa einer Komplementär-GmbH ausgeschlossen wird. Mangels persönlicher Haftung einer natürlichen Person fehle der weitgehenden Befreiung der KGaA vom Mitbestimmungsgesetz demnach die materielle Berechtigung.89 Außerdem wird disku- [...]

Wird bei einer KGaA ein beschränkt haftendes Gebilde als Komplementär eingesetzt, gibt es für den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter weiterhin die Möglichkeit, seine Leitungsmacht beizubehalten. Dies kann dadurch erreicht werden, indem er Allein- oder Mehrheitsgesellschafter der eingesetzten Gesellschaft wird. Über diese maßgebliche Gesellschafterstellung ist der Unternehmer ebenso in der Lage die KGaA zu leiten, da ihm diese Gesellschafterposition den alleinigen oder zumindest dominierenden Einfluss auf die Geschäftsführung und Vertretung der Komplementär-Gesellschaft und somit auf die Geschäftsführung und Vertretung der kapitalistischen KGaA selbst sichert.86 Auch für den Unternehmer, der mit einer kapitalistischen KGaA den Weg an die Börse sucht, ist somit aufgrund seiner maßgeblichen Position in der KomplementärKapitalgesellschaft sichergestellt, dass die der Kapitalgesellschaft zustehende Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis in der Weise ausgeübt wird, die er für richtig empfindet. [...]

Während der Tod des Komplementärs einer klassischen KGaA zur Auflösung der KGaA, zur Umwandlung in eine AG, zur Suche nach einem familienfremden Komplementär oder zur verfrühten erbrechtlichen Übernahme durch möglicherweise unmündige oder unerfahrene Erben führen kann, besteht dieses Nachfolgeproblem in einer kapitalistisch geprägten KGaA nicht. Hier kann der Komplementär, z.B. in der Gestalt einer GmbH & Co. KG, im Gegensatz zu einer natürlichen Person, nicht wegfallen. Aufgrund der Beständigkeit einer Kapitalgesellschaft gilt dies beispielsweise auch für eine GmbH oder eine AG als Komplementär der KGaA. Somit kann festgehalten werden, dass ein beschränkt haftendes Gebilde als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA diese von dem persönlichen Schicksal einer natürlichen Person lösen und für eine hinreichende Nachfolgesicherung Sorge tragen kann.85 [...]

Arbeit zitieren:
Sauter, Markus Februar 2003: Gewinnverwendung in der kapitalistischen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
KGaA, Kommanditgesellschaft, Rechtsform, Ertragsbesteuerung, Teilsteuerrechnung

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