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Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach US-GAAP, IAS und HGB

Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach US-GAAP, IAS und HGB
Über dieses Buch

Diplomarbeit von Volker Krug

Einleitung:

Die vorliegende Diplomarbeit befaßt sich mit der Problematik der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach den unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen US-GAAP, IAS und HGB. In der Arbeit soll der Internationalisierungstrend der Rechnungslegung mit der alten, aber noch immer ungelösten Problematik der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach deutschen Bilanzrecht verbunden werden.

Bei der langfristigen Auftragsfertigung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Auftragsdurchführung über einen Bilanzstichtag hinaus erstreckt, stellt sich die Frage, welcher der betroffenen Jahresabschlußperioden der Gewinn zuzurechnen ist. Das handelsrechtliche Realisationsprinzip im §252 HGB bindet die Gewinnrealisierung im Fall der langfristigen Auftragsfertigung an die Abnahme des Auftrags durch den Kunden, obwohl auch die Perioden der Auftragsdurchführung an der Gewinnentstehung beteiligt sind. Hierin wird ein Konflikt mit der Informationsfunktion des Jahresabschlusses gesehen, da keine Vermittlung eines Bildes stattfindet, welches den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Ertragslage entspricht, wie es der §264 HGB fordert. Aufgrund dieses Konfliktes beschäftigt sich die Literatur, die Rechtsprechung und die Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis seit Jahrzehnten schon mit der Frage der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Es werden immer noch unterschiedliche Gewinnrealisierungsmethoden diskutiert, ohne daß sich eine einheitliche Meinung herauskristallisieren konnte. Diese Methoden sollen in der vorliegenden Arbeit dargestellt, beurteilt und weiterentwickelt werden. Dabei steht immer die Erfüllung der beiden Jahresabschlußfunktionen, der Ausschüttungsbemessung und der Informationsvermittlung im Focus.

Da die angelsächsisch geprägten Rechnungslegungssysteme die Informationsfunktion des Jahresabschlusses in den Vordergrund stellen, werden in dieser Arbeit auch die Gewinnrealisierungsmethoden nach US-GAAP und IAS betrachtet. Zum einen soll dies dazu beitragen, Ideen für Lösungsansätze im Handelsrecht zu liefern bzw. diese weiterzuentwickeln. Zweitens soll in einer Schlußfolgerung erörtert werden, ob für Unternehmen mit langfristiger Auftragsfertigung die Möglichkeit eines internationalen "dualen" Konzernabschlusses besteht.

Gang der Untersuchung:

Nachdem zunächst auf die Zwecke, Grundsätze der drei verschiedenen Rechnungslegungssysteme eingegangen wird, werden die Gewinnrealisierungsmethoden und deren Anwendungsvoraussetzungen nach den US-GAAP bzw. IAS beschrieben. Anschließend wird die HGB-"Normalfall"-Lösung entsprechend Realisationsprinzips dargestellt und beurteilt wird. Danach werden Lösungsalternativen unter dem Aspekt der rechtlichen Anwendbarkeit und ihrer Auswirkung auf die Jahresabschlußfunktionen untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die aus der angelsächsischen Rechnungslegung stammende "percentage of completion"-Methode. Schließlich erfolgt die Erörterung der Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung die Aufstellung eines "dualen" Konzernabschlusses möglich ist.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1. Problemstellung 1
2.2. Gang der Untersuchung 3
2. Charakterisierung der langfristigen Auftragsfertigung 4
2.1. Begriff und Merkmale langfristiger Auftragsfertigung 4
2.2. Risiken bei langfristiger Auftragsfertigung 7
2.3. Vertragsarten bei langfristiger Auftragsfertigung 10
2.4. Langfristige Auftragsfertigung als schwebendes Geschäft 11
3. Grundlegende Darstellung der Rechnungslegung nach HGB, US-GAAP und IAS 14
3.1. Zwecke der Rechnungslegung 14
3.1.1. Zwecke der Rechnungslegung nach HGB 14
3.1.2. Zwecke der Rechnungslegung nach US-GAAP 16
3.1.3. Zwecke der Rechnungslegung nach IAS 17
3.2. Grundsätze der Rechnungslegung 17
3.2.1. Grundsätze der Rechnungslegung nach HGB 17
3.2.1.1. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung 17
3.2.1.2. Die Bedeutung der "Generalnorm" des § 264 Abs.2 HGB 19
3.2.2. Grundsätze der Rechnungslegung nach US-GAAP 21
3.2.3. Grundsätze der Rechnungslegung nach IAS 23
3.3. Grundsätze der Erfolgsermittlung 24
3.3.1. Grundsätze der Erfolgsermittlung nach HGB 24
3.3.2. Grundsätze der Erfolgsermittlung nach US-GAAP 27
3.3.3. Grundsätze der Erfolgsermittlung nach IAS 28
4. Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach US-GAAP 30
4.1. Normen 30
4.2. Anwendungsvoraussetzungen für die jeweiligen Gewinnrealisierungsmethoden 31
4.3. Auftragserlöse und Auftragskosten bzw. Herstellungskosten 33
4.4. Die "percentage of completion"-Methode 34
4.5. Die "verkürzte" "percentage of completion"-Methode 38
4.6. Die "completed contract"-Methode 38
5. Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach IAS 39
5.1. Normen 39
5.2. Anwendungsvoraussetzungen für die jeweiligen Gewinnrealisierungsmethoden 39
5.3. Auftragserlöse und Auftragskosten 41
5.4. Die "percentage of completion"-Methode 43
5.5. Die "verkürzte" "percentage of completion"-Methode 45
5.6. "notes"-Angabepflichten 46
6. Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach HGB 47
6.1. "Normalfall"-Lösung bei strenger Anwendung des Realisations-prinzips; "completed contract"-Methode 47
6.1.1. Realisationszeitpunkt 47
6.1.2. Bilanzielle Behandlung langfristiger Auftragsfertigung vor dem Realisationszeitpunkt 49
6.1.3. Bilanzielle Behandlung langfristiger Auftragsfertigung bei/nach dem Realisationszeitpunkt 52
6.1.4. Konsequenzen, Problematik und Beurteilung der"Normalfall"-Lösung 53
6.2. Anhangsangaben 59
6.3. Teilgewinnrealisierung durch Teilabnahmen 63
6.4. Anteilige Gewinnrealisierung durch Teilfakturierung 66
6.5. Anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad ; "percentage of completion"-Methode 67
6.5.1. Möglichkeiten zur Durchbrechung des Realisationsprinzips 69
6.5.2. Vor- und Nachteile der "percentage of completion"-Methode 73
6.5.3. Anwendungsvoraussetzungen nach Adler/Düring/Schmaltz 77
6.5.4. Zusätzliche Bedingungen: Rückstellungsbildung; Ausschüttungssperre 79
6.5.5. Anhangsangaben bei Anwendung der "percentage of completion"-Methode 81
6.5.6. Zusammenfassende Beurteilung der "percentage of completion"-Methode 81
6.6. Aktivierung von Selbstkosten 82
6.7. Zusammenfassung 88
7. Möglichkeiten der Erstellung eines "dualen" Konzernabschlusses unter dem Gesichtspunkt der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung 90
7.1. Internationalisierung der Rechnungslegung 90
7.2. Begriffsdefinition "dualer" Konzernabschluß 91
7.3. Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der Gewinnrealisierung beilangfristiger Auftragsfertigung zwischen US-GAAP und IAS 93
7.4. Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung im Konzernabschluß nach HGB und Möglichkeiten einer konformen Vorgehensweise mit den IAS bzw. US-GAAP 95
7.4.1. "Dualer" Konzernabschluß nach HGB und IAS unter dem Gesichtspunkt der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung 97
7.4.1.1. Übereinstimmung der handelsrechtlichen Gewinn-realisierungsmethoden mit der "percentage of completion"-Methode (Regelfall) der IAS 97
7.4.1.1.1 Anwendung der "percentage of completion"-Methode 97
7.4.1.1.2 Anwendung der Teilgewinnrealisierung durchTeilabnahme 100
7.4.1.1.3 Übereinstimmung durch Trennung vonEinzel- und Konzernabschluß 101
7.4.1.2. Übereinstimmung der handelsrechtlichen Gewinn-realisierungsmethoden mit der "verkürzten" "percentage of completion"- Methode (Ausnahmefall) der IAS 102
7.4.2. "Dualer" Konzernabschluß nach HGB und US-GAAP unter dem Gesichtspunkt der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung 104
7.4.2.1. Übereinstimmung der handelsrechtlichen Gewinn-realisierungsmethoden mit der "percentage of completion"-Methode (Regelfall) der US-GAAP 104
7.4.2.2. Übereinstimmung der handelsrechtlichen Gewinn-realsierungsmethoden mit der "completed contract"-Methode (Ausnahmefall) der US-GAAP 104
7.5. Zusammenfassung 105
8. Untersuchungsergebnisse 107
Literaturverzeichnis 110

Automatisiert erstellter Textauszug:

48 formalrechtlichen Kriterien für die Gewinnrealisierung, Erfüllung der eigenen Verpflichtung und vor allem Übergang der Preisgefahr erfüllt. Diese Ansicht entspricht auch der h. M. in der Literatur.303 Bis zu dem Zeitpunkt der Abnahme hat der Hersteller seine Hauptleistung, die Herstellung des Werks, erfüllt. Es verbleiben lediglich Nebenleistungen wie Kreditgewährung und Gewährleistungsübernahme. Buhleier bemerkt dazu, daß „die Vertragsabwicklung nach der Lieferung (und Leistung, der Verf.) keine besondere Schwierigkeit mehr darstellt und potentielle Gewährleistungsrisiken oder Zahlungseingangsrisiken wären überschau- und quantifizierbar.“304 Damit ist die Risikostruktur des Auftrags so weit abgebaut, daß von der „Quasisicherheit“ des Anspruchs auf Gegenleistung und damit von einer „Quasisicherheit“ der Gewinnverwirklichung ausgegangen werden kann. Somit ist auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Voraussetzungen für eine Gewinnrealisierung erfüllt. Die formalrechtliche und die wirtschaftliche Betrachtungsweise kommen somit zu demselben Ergebnis, daß zum Zeitpunkt der Abnahme die Voraussetzungen für eine Umsatz- und Gewinnrealisierung erfüllt sind. Es hat somit die Gewinnrealisierung nach §252 Abs.1 Nr.4 HGB zu erfolgen. Dieser Vorgehensweise der Gewinnrealisierung liegt die Annahme zugrunde, daß der Auftragsgewinn eine Residualgröße ist, die erst am Ende305 eines langfristigen Fertigungsauftrags entsteht. Es wird dem Konzept des Realisationsprinzips entsprochen, welches von einem „vermögenserhöhenden Wertsprung“306 ausgeht. Diese Konzeption des Gewinnbegriffs steht damit entgegen der angelsächsischen Ansicht, daß der Gewinn eine sich stetig über die Auftragsdurchführungszeit akkumulierende Größe ist.307 An dieser Stelle läßt sich schon der grundlegende Unterschied zwischen der angelsächsischen und der deutschen Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung erkennen. Nachdem in diesem Kapitel der Abnahmezeitpunkt als Gewinnrealisierungszeitpunkt bei strenger Anwendung des Realisationsprinzips festgelegt wurde, steht im folgenden die Frage der bilanziellen Behandlung der Leistungen, die bei der Durchführung der langfristigen Auftragsfertigung anfallen, im Mittelpunkt. Hierbei wird in die zwei Zeiträume vor und nach der Gewinnrealisierung unterschieden. [...]

Diese Vorgehensweise der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung geht streng nach den Regeln des Realisationsprinzip, wie es in Kapitel 3.3.1. beschrieben wurde, vor. Das Realisationsprinzip nach §252 Abs.1 Nr.4 HGB besteht aus zwei Komponenten:298 Zunächst legt es den Zeitpunkt fest, wann der Umsatz und damit der Gewinn auszuweisen ist (1. Komponente). Auf diese Frage wird speziell für die langfristige Auftragsfertigung im folgenden zuerst eingegangen. Außerdem bestimmt das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip als 2. Komponente, inwieweit die Vorleistungen des Auftragnehmers aktivierbar sind und damit eine Erfolgsneutralität der Beschaffungs- und Herstellungsvorgänge bewirkt wird. Daher steht zweitens die Frage nach dem Ansatz und vor allem der Höhe des Ansatzes bei einer langfristigen Auftragsfertigung im Mittelpunkt, denn sie beeinflußt die Periodenerfolgsbeiträge des Auftrags der Höhe nach. Hierbei wird zwischen dem Zeitraum vor dem Realisationszeitpunkt und dem Zeitraum danach unterschieden. 6.1.1. Realisationszeitpunkt Bei strenger Anwendung des Realisationsprinzips erfolgt die gleichzeitige Umsatz- und Gewinnrealisierung mit dem Zeitpunkt der Lieferung und Leistung. Dieser Realisationszeitpunkt wurde in Kapitel 3.3.1. unter einer formalrechtlichen und wirtschaftlichen Betrachtungsweise festgelegt. Da langfristige Fertigungsaufträge hauptsächlich als Werk(-lieferungs)verträge abgeschlossen werden, ist für die Festlegung des Realisationszeitpunktes das spezielle Konstrukt der Abnahme zu beachten. Mit der Abnahme erklärt der Kunde, daß er die Leistung299 des Herstellers als erfüllt ansieht.300 Die Leistungs- und Preisgefahr geht auf den Kunden über301 und die Gewährleistungsphase beginnt zu laufen302. Des weiteren ist nach §641 Abs.1 S.1 BGB die Vergütung (Kaufpreiszahlung) durch den Kunden zu entrichten. Damit sind die [...]

45 In den IAS findet sich keine explizite Regelung, ob die G.u.V. nach dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren aufzustellen ist.287 Aufgrund der „Nähe“ der IAS-Regeln zu den USGAAP ist allerdings die G.u.V. nach dem Umsatzkostenverfahren üblich. Dementsprechend werden die anteiligen Erträge in der G.u.V. auch nicht unter Bestandsveränderungen, sondern als Umsatzerlöse ausgewiesen. Diesen anteiligen Umsatzerlösen stehen die anteiligen Auftragskosten als Aufwendungen gegenüber, so daß der anteilige Auftragsgewinn als „gross profit“ ausgewiesen wird. Auftragskosten, die als Vorleistungen für zukünftige Auftragsleistungen zu klassifizieren sind (z.B. Vorauszahlungen an Subunternehmer), sind erfolgsneutral zu halten und unter der Position „unfertige Erzeugnisse“ („contract work in progress“) zu erfassen.288 Diese Auftragskosten können nach Meinung von Seeberg aber auch unter dem Posten „gross amount due from/to customer for contract work“ miteinbezogen werden.289 Grundsätzlich sind unter dieser Position die angefallenen Auftragskosten zuzüglich dem realisierten Gewinn abzüglich der antizipierten Verluste und der abgerechneten Beträge („progress billings“) auszuweisen.290 Je nachdem, ob ein positiver oder negativer Saldo entsteht, ist diese Position ein Vermögensgegenstand („asset“) oder aber eine Schuld („liabiltiy“).291 Ist dieser Saldo positiv, besteht also ein „asset“, so ist der Posten „gross amount due from customer for contract work“ auf der Aktivseite unter den Vorräten oder im Rahmen der Forderungen auszuweisen.292 [...]

Arbeit zitieren:
Krug, Volker Januar 1998: Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung nach US-GAAP, IAS und HGB, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
"dualer" Konzernabschluß, "Percentage-of-Completion"-Methode, Gewinnrealisierung, langfristige Auftragsfertigung, "Completed-Contract"-Methode

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