Die Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen
Eine kritische Würdigung des geltenden Rechts aus betriebswirtschaftlicher Sicht
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Thomas Reich
- Abgabedatum: März 2002
- Umfang: 54 Seiten
- Dateigröße: 564,1 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Johannes Gutenberg-Universität Mainz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5564-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5564-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5564-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Reich, Thomas März 2002: Die Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rechnungslegung, Aufgaben des Jahresabschlusses, Informationsfunktion, Zahlungsbemessungsfunktion
In den Warenkorb
48,00 €
Diplomarbeit von Thomas Reich
Einleitung:
Die Aufstellung des Jahresabschlusses dient der Erfüllung zweier zentraler Aufgaben: Zum einen soll der Jahresabschluß eine Informationsfunktion erfüllen, indem er über das Vermögen des Unternehmens und den Erfolg der Geschäftstätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr Rechenschaft ablegt; zum anderen dient er im Rahmen der Zahlungsbemessung der Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns und der gewinnabhängigen Steuern.
Die Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen wirft folgende Problematik auf: Nach geltendem Recht dürfen Gewinne erst im Jahr der Abnahme des Auftrags realisiert werden, so daß es unter Umständen in den Perioden der Auftragsdurchführung zu einem Verlustausweis kommen kann, obwohl das Unternehmen profitabel arbeitet und ein Gewinn mit der Abnahme zu erwarten ist.
Das hier unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips und des daraus abgeleiteten Realisationsprinzips entstehende Erfolgsbild steht in Divergenz zu den GoB nach § 243 Abs. 1 HGB bzw. zu der speziell für Kapitalgesellschaften in § 264 Abs. 2 HGB kodifizierten Generalnorm, so daß die Informationsfunktion aus betriebswirtschaftlicher Sicht eingeschränkt wird. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Rechnungsperioden im Laufe der Auftragsabwicklung stellt somit das zu lösende Problem dar. Zudem besitzt die Thematik der Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen zunehmend praktische Relevanz, da durch den technologischen Fortschritt in einigen Branchen langfristige Projektzeiten zur Regel werden.
Im folgenden gilt es zu erörtern, inwieweit das geltende Recht der Besonderheit der langfristigen Auftragsfertigung gerecht wird und welche alternativen Lösungsansätze aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein aussagekräftigeres Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse in Form einer periodengerechten Erfolgsermittlung ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Charakterisierung der langfristigen Fertigungsaufträge | 2 |
| 2.1 | Begriffsbestimmung | 2 |
| 2.2 | Weitere typische Eigenschaften und Risiken von langfristigen Fertigungsaufträgen | 3 |
| 2.2 | Die zivilrechtliche Ausgestaltung der langfristigen Fertigungsaufträge | 4 |
| 2.4 | Langfristige Fertigungsaufträge als schwebende Geschäfte | 5 |
| 3. | Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung | 7 |
| 3.1 | Allgemeine Bedeutung | 7 |
| 3.2 | Das Realisationsprinzip | 7 |
| 3.2.1 | Zweck des Realisationsprinzips | 7 |
| 3.2.2 | Der Realisationszeitpunkt | 8 |
| 4. | Die Bedeutung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB | 10 |
| 5. | Die Methoden der Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen und deren Übereinstimmung mit dem geltenden Recht | 11 |
| 5.1 | Die Completed-Contract-Methode | 11 |
| 5.2 | Die Percentage-of-Completion-Methode | 12 |
| 5.3 | Die Aktivierung zu Selbstkosten | 14 |
| 5.4 | Die Teilgewinnrealisierung durch echte Teilabnahmen | 17 |
| 5.5 | Die Teilgewinnrealisierung durch kalkulatorische Teilabrechnungen | 20 |
| 5.6 | Die verbesserte Percentage-of-Completion-Methode | 22 |
| 6. | Die Frage der Zulässigkeit der Teilgewinnrealisierung gemäß § 252 Abs. 2 HGB | 24 |
| 7. | Eine kritische Würdigung des geltenden Rechts aus betriebswirtschaftlicher Sicht | 26 |
| 7.1 | Die Anforderungen an die Methoden der Gewinnrealisierung aus betriebs- wirtschaftlicher Sicht | 26 |
| 7.2 | Die Bewertung der Methoden der Gewinnrealisierung aus betriebs- wirtschaftlicher Sicht | 27 |
| 7.2.1 | Die Bewertung der Completed-Contract-Methode | 27 |
| 7.2.2 | Die Bewertung der Percentage-of-Completion-Methode | 31 |
| 7.2.3 | Die Bewertung der Aktivierung zu Selbstkosten | 33 |
| 7.2.4 | Die Bewertung der Teilgewinnrealisierung bei echter Teilabnahme | 34 |
| 7.2.5 | Die Bewertung der Teilgewinnrealisierung durch kalkulatorische Teilabrechnungen | 35 |
| 7.2.6 | Die Bewertung der verbesserten Percentage-of-Completion-Methode | 36 |
| 8. | Abschließende Betrachtung | 38 |
| Literaturverzeichnis | IV |
entsprechenden Herstellungskosten vermindert.125 Die Risiken aus zukünftigen Teillieferungen bzw. Teilleistungen werden durch Bildung von Drohverlustrückstellungen berücksichtigt.126 Abschließend sei darauf hingewiesen, daß in der Literatur sowohl Meinungen geäußert werden, die von einem Wahlrecht127 zur Teilgewinnrealisierung bei echter Teilabnahme ausgehen, als auch Meinungen, die eine Pflicht128 zur Anwendung sehen. Die Pflicht wird aus dem Argument abgeleitet, daß in der hier vorgestellten Methode aufgrund der restriktiven Bindung an die Voraussetzungen nur eine Modifikation des Realisationsprinzips und keine Durchbrechung gesehen wird.129 5.5 Die Teilgewinnrealisierung durch kalkulatorische Teilabrechnungen Bei den kalkulatorischen Teilabrechnungen wird der Gesamtauftrag durch Rechnungen für nicht selbständig abgrenzbare Teilleistungen aufgeteilt, so daß eine rein abrechnungstechnische Aufteilung des Gesamtauftrags vorliegt.130 Teilabnahmen sind bei dieser Methode daher ausgeschlossen.131 Somit kommt diese Methode bei den Fertigungsaufträgen zur Anwendung, denen ein Gesamtfunktionsrisiko zugrunde liegt. Durch die Rechnungen beabsichtigt der Auftragnehmer, liquide Mittel zu beschaffen und anteilige Gewinne zu realisieren,132 um sich vor Liquiditäts- bzw. Finanzierungsproblemen zu schützen. Die Teilrechnungen umfassen nicht nur die aufgewendeten Kostenbestandteile wie z.B. die Kosten für die Bereitstellung von Material oder Bau- und [...]
funktionalität.116 Ferner wird die Abrechnungsfähigkeit der einzelnen Teillieferungen bzw. Teilleistungen genannt,117 wobei in der Literatur auch die Auffassung vertreten wird, daß endgültige Teilabrechnungen vorliegen müssen.118 Im allgemeinen wird eine Lieferung oder Leistung jedoch als abrechnungsfähig angesehen, wenn durch eine exakte Kostenrechnung und Kalkulation die entsprechenden Teilerlöse und Teilkosten ermittelt werden können.119 Als abschließendes Kriterium wird die Verwirklichung eines Gewinns aus dem Gesamtauftrag genannt.120 Damit soll eine Einzelbetrachtung der Teillieferungen oder Teilleistungen verhindert und die Prüfung des Gesamtauftrags auf zukünftige Risiken und Verluste erreicht werden.121 Einen zentralen Maßstab liefert in diesem Zusammenhang das Gesamtfunktionsrisiko, dessen Ausschluß als die wichtigste Voraussetzung für diese Methode gefordert wird, da in diesem Fall nach der Abnahme keine Nachforderungen auf das Unternehmen zukommen können.122 Im Gegensatz kann bei Vorliegen eines Gesamtfunktionsrisikos auf eine vollständige Erfüllung der Teillieferungen oder Teilleistungen nicht mehr geschlossen werden, da die sich möglicherweise ergebenden Risiken erheblich sind.123 Ein Gewinn ist entstanden, wenn die realisierten Erträge aus der einzelnen Teillieferung bzw. Teilleistung die zur Leistungserstellung benötigten Aufwendungen übersteigen.124 Die entsprechenden Teilerlöse werden als Umsatz bzw. Forderung verbucht und der Bilanzansatz des unfertigen Erzeugnisses oder der unfertigen Leistung um die [...]
gestaffelte Realisationszeitpunkte mit entsprechenden Teillieferungen bzw. Teilabnahmen verstanden.109 Die Möglichkeit zur Teilgewinnrealisierung wird in der Literatur an höchst unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Die Begründung hierfür liegt in den verschiedenen Erscheinungsformen von langfristigen Fertigungsaufträgen. So ist eine Aufsplittung eines Auftrags aufgrund des Gesamtfunktionsrisikos eher möglich, wenn es sich bspw. um den Bau einer Neubausiedlung als um die Ablieferung einer kompletten Fabrikationsanlage handelt.110 Eine Grundvoraussetzung stellt daher die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über selbständig abgrenzbare Teillieferungen bzw. Teilleistungen dar.111 Eine zweite Voraussetzung ist für die echte Teilabnahme unerlässlich, da bei Werk- bzw. Werklieferungsverträgen der Gefahrenübergang erst mit der Abnahme durch den Besteller erfolgt. Demnach müssen die Teillieferungen bzw. Teilleistungen vom Auftraggeber verbindlich abgenommen werden112 oder zumindest wirtschaftlich als abgenommen anzusehen sein.113 Durch die Abnahme stehen die Teilerlöse und Teilaufwendungen für den Auftragnehmer hinreichend sicher fest, so daß abgesehen von eventuellen Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen keine weiteren Belastungen auf ihn zukommen.114 Ein weiteres Kriterium wird darin gesehen, daß die Teillieferungen bzw. Teilleistungen technisch und wirtschaftlich sinnvoll abgrenzbar sind,115 d.h. die Lieferungen oder Leistungen sind einzeln nutzbar und erfüllen somit die Einzel- [...]
In den Warenkorb
48,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832455644
Arbeit zitieren:
Reich, Thomas März 2002: Die Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Rechnungslegung, Aufgaben des Jahresabschlusses, Informationsfunktion, Zahlungsbemessungsfunktion



