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Gesundheitsförderung Drogen konsumierender Inhaftierter in der JVA

Gesundheitsförderung Drogen konsumierender Inhaftierter in der JVA
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ingeborg Roy
  • Abgabedatum: März 2004
  • Umfang: 119 Seiten
  • Dateigröße: 4,7 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Dortmund Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9009-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9009-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9009-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Roy, Ingeborg März 2004: Gesundheitsförderung Drogen konsumierender Inhaftierter in der JVA, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Gefängnis, Betäubungsmittelgrundgesetz, Sucht, Gesundheitsmodelle, Spritzenvergabe

Diplomarbeit von Ingeborg Roy

Einleitung:

In Deutschland sind ungefähr 120.000 Menschen drogenabhängig. Da die Beschaffung des Suchtmittels einen Straftatbestand darstellt, werden immer mehr Drogengebraucher inhaftiert. So zählen die wegen Drogendelikten Inhaftierten zu der drittgrößten Gefangenengruppe im Strafvollzug, wobei davon ausgegangen wird, dass die Dunkelziffer wesentlich höher liegt. Ein ungefährer Schätzwert der inhaftierten Drogenkonsumenten in deutschen Strafanstalten liegt bei zirka 10 - 20.000 Gefangenen. Während 1970 der Anteil der abhängigen Straftäter im Strafvollzug noch bei 0,2% lag, sind es 1990 bereits 10,2%. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) führen ungefähr 40% der angenommenen 20.000 Drogenkonsumenten den illegalen Drogenkonsum in Haft fort. Davon beginnt ein geringer Teil erst im Vollzug mit der Einnahme von Drogen.

Im Strafvollzug sind die Drogenkonsumbedingungen um einiges riskanter als sie bereits in Freiheit sind. Während der Drogengebraucher in Freiheit Zugang zu sterilen Spritzen hat, sich jederzeit durch niedrigschwellige Hilfsangebote fachgerechte und individuelle Beratung einholen kann und die Möglichkeit hat, sich der Drogenszene zu entziehen, ist der Handlungsspielraum der inhaftierten Drogenkonsumenten um ein vielfaches geringer. Der Haftalltag spielt sich auf engen Raum ab, welches eine Kontaktvermeidung zur haftinternen Drogenszene unmöglich macht. Trotz verschärfter Kontrollen durch den Justizvollzug werden immer wieder Drogen und seltener auch Spritzen in die JVA eingeschmuggelt. Der Drogenkonsum wird in Haft fortgeführt, gesundheitsgefährdende Konsumbedingungen in Kauf genommen, da die Angst vor den Entzugserscheinungen größer ist als die Befürchtung, sich mit Krankheiten zu infizieren.

„.....wenn man das so bedenkt manchmal, also, man ist ja echt total unvorsichtig, wenn man ja halt affig ist oder gierig, dann ist das einem eigentlich auch egal in dem Moment, Hauptsache rein.“.

Die gesundheitliche Gefährdung durch riskantes Konsum- und Sexualverhalten lässt die Rate der Infektionen wie HIV/AIDS oder Hepatitis gefährlich steigen. In diesem Zusammenhang ist es bedeutend, für den Strafvollzug neue gesundheitsfördernde Modellprojekte zu entwickeln und zu fördern. Die therapeutische Maßnahme der Langzeittherapie für Drogenkonsumenten in Haft ist eine gute Behandlungsmöglichkeit für Abhängige, die aus eigenem Willen die Drogenfreiheit erreichen wollen. Sie trägt aber nicht dem Umstand Rechnung, dass lediglich 40 - 50% der Drogengebraucher durch abstinenzorientierte und substituierende Maßnahmen erreichbar sind.

Gang der Untersuchung:

Die Hauptaufgabe dieser Arbeit besteht darin, gesundheitsfördernde Modellprojekte aus verschiedenen Haftanstalten vorzustellen und wenn vorhanden, sie anhand von wissenschaftlichen Daten kritisch zu bewerten. Vorab wird in Kapitel 2 der Zusammenhang zwischen Drogendelinquenz und Justiz vorgestellt. In diesem Kapitel soll der Frage nachgegangen werden, ob der Drogenkonsum automatisch zur Straffälligkeit führt und wenn ja, welche Straftatbestände Drogengebraucher am häufigsten begehen. Außerdem ist die Reaktion des zunehmenden Drogengebrauchs seitens des Gesetzgebers durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu klären. Es wird dargestellt, welche Intention das BtMG, insbesondere der § 35ff, verfolgt. Dabei gibt es eine Menge aufkommender Fragen: Kann jeder Drogengebraucher durch das BtMG erreicht werden? Findet die Anwendung des BtMG bei den betroffenen Konsumenten Zuspruch? Können Justiz und Drogenberatungsstellen miteinander kooperieren? Eine Klärung folgt in diesem Abschnitt. Auch der Umstand, dass die Gesetzgebung den Drogengebraucher automatisch „kriminalisiert“, wird erläutert. Eine ausreichende Behandlung des Kapitels der Gesetzgebung findet keine Darstellung, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Die Anwendung der verschiedenen Paragraphen sowie die Ansichten der unterschiedlichen Statusgruppen (Staatsanwälte, Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen) gegenüber des BtMGs gestalten sich zu vielschichtig, als dass sie ausführlich in dieser Arbeit darzustellen sind.

Desweiteren ist in Kapitel 3 der Erwachsenenstrafvollzug in Deutschland erklärt und welche Auswirkungen er auf den Drogengebraucher hat. Im vierten Abschnitt dieser Arbeit wird der gesundheitsriskante Drogengebrauch in Haft erörtert. Die skizzierten Ausführungen zeigen auf, unter welchen Konsumbedingungen der Drogengebraucher die Substanzen konsumiert und welche Infektionskrankheiten über welchen Übertragungsweg auftreten können. Eine Erläuterung der Situationsbedingungen von Drogenkonsumenten in deutschen Haftanstalten sowie in Europa erfolgt ebenfalls. Der letzte Teil dieser Arbeit beinhaltet eine eigene Konzeptentwicklung zur Gesundheitsförderung im Strafvollzug. Dieser Abschnitt orientiert sich insbesondere an die Handlungsgrundlagen der Ottawa-Charta von 1986. Die ausgewählten Handlungsstrategien zur Gesundheitsförderung dienen als Basis des Konzeptes, welches sich an alle Inhaftierten im Justizvollzug richtet. In Anlehnung an diese Gesundheitsförderungsstrategien steht zusätzlich der Setting-Ansatz im Vordergrund. Dabei ist die Vermittlung von gesundheitsförderlichen Aspekten, wie Ernährung, Hygiene, Freizeitaktivitäten und Psychohygiene der Gefangenen von besonderer Bedeutung. Weiterhin umfasst das Konzept die Kompetenzentwicklung der Inhaftierten sowie die Integration von externen Diensten und der Gemeinde in den Haftalltag.

Begonnen wird mit einem Überblick über die Definitionen von Drogen, Sucht und Abhängigkeit sowie des Ge- und Missbrauchs von Drogen. Dieser dient als Einführung in die Thematik der Drogenabhängigkeit.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung 1
1. Begriffserklärungen 4
1.1 Definition von Drogen 4
1.2 Sucht und Abhängigkeit 5
1.3 Ge- und Missbrauch von Drogen 6
2. Drogendelinquenz und Justiz 7
2.1 Erscheinungsformen der Drogendelinquenz 7
2.2 Das Betäubungsmittelgesetz 9
2.3 „Kriminalisierung“ des süchtigen Verhaltens 14
3. Zur Situation Drogen konsumierender Inhaftierter in deutschen Gefängnissen 18
3.1 Der Strafvollzug in Deutschland 18
3.2 Drogen konsumierende Straftäter als eigene Subkultur in der JVA 22
4. Risiken des Drogengebrauches in Haft 25
4.1 Drogenkonsumbedingungen in Haft 25
4.2 Infektionskrankheiten im Strafvollzug 28
4.3 Übertragungswege der Infektionen 33
4.4 Exkurs: Zur Situation Drogen konsumierender Inhaftierter in Europa 36
5. Modelle zur Infektionsprophylaxe in der JVA 40
5.1 Definition von Gesundheit 40
5.2 Gesundheitsförderung im Strafvollzug 41
5.3 Das Spritzenumtauschprogramm in der JVA Vechta und der JVA Lingen 44
5.4 Modell der kontrollierten Opiatabgabe im Strafvollzug 58
5.5 „Taschen-Apotheke“ zur ersten Hilfe und Infektionsprophylaxe 60
5.6 Substitution im Strafvollzug 61
5.7 Vermittlung in eine therapeutische Maßnahme 65
6. Konzeptentwicklung zur Gesundheitsförderung im Strafvollzug 72
7. Resümee 84
Abkürzungsverzeichnis 86
Literaturverzeichnis 87
Anhang A: Drogenarten und ihre Wirkungen 91
Anhang B: Vollzugsarten 93
Anhang C: Interview mit Wolfgang Köppe 97
Anhang D: Überblick Spritzenvergabeprojekt Vechta/Lingen 100
Anhang E: Strafanzeige gegen die Justizministerin 101
Anhang F: Illustration Gesundheitsförderung im Strafvollzug 103
Anhang G: Infektionsrisiken und safer-sex-Möglichkeiten bei Männern in der JVA 104

Automatisiert erstellter Textauszug:

Modelle zur Infektionsprophylaxe in der JVA die Spritzenvergabe eine Art „Routine“ bei der Verwendung von sterilen Spritzen aufgetreten. Das wirke sich auch gleichzeitig auf andere Infektionsrisiken, wie das gemeinsame Benutzen der Utensilien, aus. Der hygienische Gebrauch des intravenösen Drogenkonsums hat sich auf die körperliche und psychische Lage der Inhaftierten niedergeschlagen. So sind z.B. die Abszesse, die für den unhygienischen Spritzengebrauch typisch sind, während des Modellprojektes deutlich zurückgegangen. Außerdem ist bei keinem Projektteilnehmer eine Serokonversion in Bezug auf HIV oder Hepatitis aufgetreten. Serokonversion bedeutet in diesem Zusammenhang, ein „(...) erstmaliges Auftreten von erregerspezifischen Antikörpern nach erfolgter Infektion. Erstmaliges Auftreten in diesem Zusammenhang setzt also einen negativen Vorbefund voraus“ (Keppler 2001, S. 39). Das Wissen über die Infektionskrankheiten und ihre Risikovermeidung während der Projektlaufzeit stellt sich in den Anstalten unterschiedlich dar. So ist in der JVA für Frauen in Vechta die Beschäftigungszeit mit Infektionskrankheiten von der ersten zur zweiten Befragung gestiegen, während in der JVA für Männer die Auseinandersetzung sank. Als Gesprächspartner dienen dabei den Projekteilnehmern ihre Mitgefangenen. Das hebt damit die Bedeutung der unterschiedlichen Präventionsangebote und der peer-support-Ansätze hervor [...]

Modellprojekt in der JVA in Vechta 19,4% der Frauen und in Lingen 31% der Männer aufgrund von Überdosierungen zu behandeln. Bis auf eine Ausnahme in Lingen hat es während der Spritzenvergabe keinen Behandlungsbedarf mehr gegeben. Die durch die Spritzenvergabe entstandene entspannte Situation der Drogengebraucher in Bezug auf den Drogenkonsum, der Spritzenbeschaffung und den sozialen Druck führt zu einem sorgsameren Drogengebrauch. Auch die riskante Benutzung unsteriler Spritzen ging zurück. So beschrieben die Inhaftierten, dass vor dem Start des Projektes 73% der Frauen und 83% der Männer sich die Spritze mit mehreren Gefangenen teilten, da es sonst keine Beschaffungsmöglichkeiten gab. Mit der Teilnahme an dem Projekt reduziert sich diese Zahl in Vechta auf 33,4% und in Lingen auf 13,9%. Als Gründe für die nicht mehr gemeinsame Benutzung gaben die Projekteilnehmer an, es wäre durch 54 [...]

Modelle zur Infektionsprophylaxe in der JVA Insgesamt bewerteten das Modellprojekt der Spritzenvergabe alle Beteiligten positiv. An dem Projekt in der JVA Vechta haben 169 drogenabhängige Frauen und in der JVA in Lingen 83 Drogengebraucher teilgenommen. In dem Zeitraum von fast zwei Jahren, in dem die Durchführung des Modellprojektes stattfand, sind in Vechta 16.390 Spritzen ausgegeben worden. Die Rücklaufquote der Spritzen ergab einen Prozentsatz von 98,9%. Bedenken bezüglich der illegalen Lagerung oder des Handels bestätigten sich nicht. In Lingen kam es zu einer Ausgabe von 4.517 Spritzen und die erzielte Rücklaufquote betrug 98,3%. In beiden Anstalten gab es keine Zwischenfälle, die den Verlauf des Projektes beeinflusst hätten. Obwohl die Bediensteten anfangs bei Regelverstößen auf festgelegte Sanktionen bestanden, wurden zu einem späteren Zeitpunkt lediglich mündliche Verwarnungen ausgesprochen. In keinem Fall ergab sich ein Ausschluss eines Projekteilnehmers vom Modellprogramm. Auch die Befürchtungen seitens der Teilnehmer bezüglich der Vollzugslockerungen erfüllten sich nicht. Eine deutliche Veränderung des Drogenkonsumverhaltens der Inhaftierten findet statt. Die Fortführung des Konsums illegaler Drogen erfolgt auch nach dem Anlauf des Modellprojektes, doch nach Aussagen der Inhaftierten wurde vor dem Modellprojekt mehrmalig und während der Laufzeit der Spritzenvergabe eher gelegentlich konsumiert. Dieser Zusammenhang könnte durch eine bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten entstanden sein. Die begleitenden unterstützten Präventionsangebote, möglicherweise Desweiteren den waren wie die [...]

Arbeit zitieren:
Roy, Ingeborg März 2004: Gesundheitsförderung Drogen konsumierender Inhaftierter in der JVA, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Gefängnis, Betäubungsmittelgrundgesetz, Sucht, Gesundheitsmodelle, Spritzenvergabe

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