Gestaltungsmöglichkeiten für die finanzielle Absicherung von Pensionszusagen und ihre bilanzielle Behandlung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andreas Krause
- Abgabedatum: August 2003
- Umfang: 70 Seiten
- Dateigröße: 377,3 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Universität Paderborn Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7299-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7299-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7299-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Krause, Andreas August 2003: Gestaltungsmöglichkeiten für die finanzielle Absicherung von Pensionszusagen und ihre bilanzielle Behandlung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Pensionsrückstellungen, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Contractual Trust Arrangement, Pensionskasse
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Diplomarbeit von Andreas Krause
Einleitung:
Die öffentliche Diskussion über das Schicksal der gesetzlichen Rentenversicherung hat vielen Arbeitnehmern verdeutlicht, dass eine komplementäre Absicherung immer mehr an Bedeutung gewinnt.1 Für den Arbeitgeber spielt die betriebliche Altersversorgung eine zunehmend bedeutendere Rolle, weil sie insbesondere einen Teil der Gesamtvergütung darstellt und vor Allem der Gewinnung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern dient.2 Somit leistet die betriebliche Altersversorgung einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Die Möglichkeiten zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland sind im internationalen Vergleich äußerst vielfältig. Daher stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, welcher Durchführungsweg bei Neueinführung3 einer Pensionszusage unter dem Aspekt der finanziellen Absicherung der günstigste ist. Ausgangspunkt für diese strategische Entscheidung stellt ein bereits nach IAS/IFRS bilanzierendes Unternehmen dar, welches die Rahmenbedingung der deutschen Altersversorgung beachten muss. Die Bilanzierung nach IAS 194 erlaubt einerseits die in Deutschland übliche Rückstellungsbildung (inside funding), andererseits kann sich der Unternehmer dafür entscheiden, regelmäßige Beiträge an einen externen Versorgungsträger (outside funding) abzuführen.
Die erste Variante stellt für viele Unternehmen ein abschreckendes Gefahrenpotenzial dar, da sie zur Erfüllung der Versorgungsleistungen eine entsprechende Liquidität gewährleisten müssen. So muss für den bevorstehenden Liquiditätsabfluss ein zweckgebundenes Vermögen reserviert werden, aus dem sich die zukünftigen Versorgungsverpflichtungen begleichen lassen. Nicht in jedem Fall ist es möglich, dass sich Verpflichtung und dafür reserviertes Vermögen saldieren, sodass es zu einer fiktiven Bilanzverlängerung kommt.
Die Übertragung der Pensionszusage auf einen externen Versorgungsträger bedingt einen periodischen Liquiditätsabfluss und entbindet den Arbeitgeber grundsätzlich von jeder späteren Zahlungsverpflichtung. Nachteilig wirkt sich jedoch aus, dass diese Mittelabflüsse nicht mehr dem Unternehmen zur Verfügung stehen und somit nicht mehr mit ihnen „gearbeitet“ werden kann. Bilanzielle Auswirkungen ergeben sich in der Regel nicht; es werden lediglich Dotierungen in der Erfolgsrechnung erfasst.
Vor diesem Hintergrund werden die fünf gesetzlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sowie der betriebsinterne Pensionsfonds und das Contractual Trust Arrangement im Einzelnen dargestellt und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt.
Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass es ein lohnendes Ziel ist, Pensionsrückstellungen und Vermögenswerte aus der Bilanz auszulagern. Dieses ist durch die immer stärker werdende Internationalisierung, die Auswirkungen von Basel II und dem daraus resultierenden Einfluss der Rating-Agenturen auf die Fremdkapitalkosten begründet.
Die Pensionszusage sollte auf einen VAG-Pensionsfonds übertragen und als reine Beitragszusage konzipiert werden. Individuell kann entweder ein unternehmenseigener VAG-Pensionsfonds oder ein Anbieter- bzw. Branchenpensionsfonds vorteilhafter sein. Die Entscheidung für einen Typ muss insbesondere die Größe des Unternehmens, die Altersstruktur der Mitarbeiter und die Ertragsaussichten der investierten Vermögenswerte berücksichtigen, um somit Kosteneinsparungen bei dem Personalaufwand realisieren zu können. Erst auf dieser Grundlage sollte eine steuer- und arbeitsrechtlich optimale Lösung umgesetzt werden.
Abstract:
The open discussion about the fate of the statutory pension insurance system has enlightened employees as to the growing importance of complementary coverage.5 The company’s pension scheme plays a more significant role for the employer, because it is part of the total compensation and serves as staff recruiting and sustaining of those who have been hired.6 For that reason the company’s pension scheme contributes to the competitive advantage of the corporation.
The possibilities for designing the company’s pension scheme are extremely mixed in Germany, compared to international conditions. Therefore the employer has to deal with the problem of which financial vehicle concerning the implementation7 of pension promises is the most favorable one under the aspect of financial coverage. The basis for this strategic decision is an already IAS/IFRS-reporting company, which has to consider the framework of the German pension scheme law.
On the one hand the accounting in IAS 198 allows the set-up of pension accruals. On the other it allows the enterprise the alternative option of paying regular contributions to an external public utility.
The first option constitutes a scaring exposure for many companies; because the companies have to ensure a proper cash position to perform the pension obligation. It is essential to assign plan assets for the outflow of funds by which they can meet the future pension obligation. Not in every case is it possible to balance the obligation with the plan asset, so that a fictitious balance sheet extension occurs.
The pension promise-transmission to an external public utility causes a periodical outflow of funds and basically releases the employer of any financial obligation. It is unfavorable that the funds’ outflows are not in the company’s possession anymore and, therefore, could not work within the business. There are no reporting impacts; only the outflow of fundings is realised in the income statement.
Against this background, the five legal financial vehicles of the company’s pension scheme, as well as the internal pension fund and the Contractual Trust Arrangement, are separately illustrated and under economic aspects evaluated. The author reaches the conclusion that it can be a rewarding objective to outsource pension accruals and plan assets. This is reasonable because of a forward- moving internationalisation process, the impact of Basel II and the resulting influence of rating-agencies on the borrowed capital costs.
The pension promise should be outsourced to a pension fund and designed as a defined contribution plan. A company-owned pension fund, vendor-pension fund or branch-pension fund could be individually more favorable for a company. The decision for a specific type of pension fund has to bear in mind particularly the size of the company, the make-up of the staff and the income expectations for the plan assets, to realise cost savings within the personnel expenses. These fundamentals should be taken into account when it comes to implementing an optimal solution that needs to be in line with tax and labour legislation.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Abstract | 1 | |
| 1. | Arbeits- und steuerrechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung | 5 |
| 1.1 | Begriff der Pensionsverpflichtung bzw. -zusage | 5 |
| 1.2 | Durchführungswege und Zusageformen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland | 5 |
| 1.3 | Klassifikation von Pensionsplänen nach IAS | 9 |
| 1.4 | Steuerliche Aspekte der Durchführungswege | 11 |
| 1.5 | Der Pensions-Sicherungs-Verein | 12 |
| 2. | Die Direktzusage | 14 |
| 2.1 | Ansatzvorschriften von Pensionsrückstellungen | 14 |
| 2.2 | Bewertung und Ausweis von Pensionsrückstellungen | 14 |
| 2.3 | Die Rückdeckungsversicherung und ihre Rolle als Plan Asset17 | |
| 2.4 | Die Finanzierungseffekte der Rückstellungsbildung | 20 |
| 2.5 | Betriebsfremde Risiken bei der Finanzierung aus Rückstellungen 23 | |
| 2.6 | Das Konzept des Asset Funding | 23 |
| 2.7 | Die Auswirkung der Rückstellungsbildung auf die Bilanzstruktur sowie das Rating unter Beachtung von Basel II | 25 |
| 2.8 | Kritische Würdigung | 28 |
| 3. | Übertragung der Pensionszusage auf eine (rückgedeckte) Unterstützungskasse | 30 |
| 3.1 | Struktur und Charakteristika der reinen Unterstützungskasse | 30 |
| 3.2 | Die Rückgedeckte Unterstützungskasse | 31 |
| 3.3 | Die Finanzierungsmöglichkeit aus Rückübertragung der Deckungsmittel | 32 |
| 3.4 | Kritische Würdigung | 33 |
| 4. | Übertragung der Pensionszusage auf eine Pensionskasse | 35 |
| 4.1 | Struktur und Charakteristika | 35 |
| 4.2 | Kritische Würdigung | 36 |
| 5. | Abschluss einer Direktversicherung | 38 |
| 5.1 | Struktur und Charakteristika | 38 |
| 5.2 | Kritische Würdigung | 38 |
| 6. | Errichtung eines Pensionsfonds | 40 |
| 6.1 | Der VAG-Pensionsfonds | 40 |
| 6.1.1 | Darstellung | 40 |
| 6.1.2 | Kritische Würdigung | 42 |
| 6.2 | Spezialfonds und ihre Eignung als betriebsinterner Pensionsfonds | 44 |
| 6.3 | Das Contractual Trust Arrangement-Modell | 47 |
| 6.3.1 | Darstellung | 47 |
| 6.3.2 | Kritische Würdigung | 49 |
| 7. | Fazit | 52 |
| Literaturverzeichnis | 54 |
sen.118 Denn eine Rückstellung besteht nur buchmäßig und lässt zudem auf keinen direkten Zusammenhang zu einem Vermögenswert auf der Aktivseite schließen. Nur wenn eine Rentenzahlung aus dem operativen Cashflow langfristig möglich ist, ist eine Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen vermeidbar. Dieser Aspekt und die Tatsache, dass es keine Vorschriften zur risikoadäquaten Strukturierung der Aktiva gibt, stellen ein potenziell erhebliches Liquiditätsrisiko dar.119 Werden Pensionsverpflichtungen durch spezielle reservierte Aktiva abgedeckt, bezeichnet man eine derartige Zweckzuordnung als Asset Funding.120 Allein unter Rentabilitätsgesichtspunkten ist das Asset Funding oder generell die Innenfinanzierung mittels Pensionsrückstellungen nur begrenzt vorteilhaft, da so unter Umständen Investitionen durchgeführt werden können, die weniger rentabel sind als die durchschnittliche Rendite am Kapitalmarkt.121 Denn es ist durchaus möglich, dass die Gesamtkapitalkosten des Unternehmens unterhalb der durchschnittlichen Marktrendite liegen, sodass die Unternehmung schon eine Investition als vorteilhaft ansieht, deren erwartete Rendite größer oder gleich den Gesamtkapitalkosten, jedoch geringer als die Marktrendite ist. Entscheidungsgrundlage für die Durchführung einer Investition ist dann nicht die Kapitalmarktrendite, sondern ein interner Gewinn- und Verlustausgleich. Die Rendite des Investitionsobjektes muss also mindestens so hoch sein wie die Gesamtkapitalkosten des Unternehmens. Die Gesamtkapitalkosten einer Unternehmens ergeben sich aus gewichteter Kapitalstruktur multipliziert mit dem Fremd- (kFK) bzw. Eigenkapitalkostensatz (kEK). [...]
2.5 Betriebsfremde Risiken bei der Finanzierung aus Rückstellungen Mit der internen Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung mittels Rückstellungsbildung übernimmt ein Unternehmen eine Reihe von betriebsfremden Risiken. Dazu gehören einerseits das Kapitalanlagerisiko sowie andererseits ein versicherungstechnisches Risiko gegenüber dem Leistungsempfänger. Abweichungen von biometrische Annahmen zur tatsächlichen Entwicklung stellen das versicherungstechnische Risiko dar. Dies können z.B. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Veränderungen in Lebenserwartung (veränderte Sterblichkeitsraten) sein.115 Das Kapitalanlagerisiko kann z.B. durch Zinsschwankungen am Kapitalmarkt oder Inflation hervorgerufen werden. Aus dem Kapitalanlagerisiko lässt sich zudem noch ein Konzentrationsrisiko ableiten, sofern die Rückstellungswerte voll in das eigene Unternehmen investiert werden. Dieses Risiko ist dadurch begründet, dass ein Unternehmen nicht solche Diversifikationsmöglichkeiten wie ein professionell gemanagter Fonds hat, und das Risiko ist umso größer, je weniger voneinander unabhängige Geschäftsfelder bestehen.116 2.6 Das Konzept des Asset Funding Eine unangemessen kleine Pensionsrückstellung im Vergleich zu der § 6a EStG-Rückstellung117 ist durch die Vorschriften zur Bewertung in IAS 19 zwar ausgeschlossen, doch kann auch eine noch so großzügig bemessene Rückstellung nicht den Fall verhindern, dass die betrieblichen Aktiva, mit denen die Verpflichtungen aus betrieblichen Versorgungswerken unterlegt sind, keine fristgerechte Liquidierbarkeit zur Befriedigung der Ansprüche aufwei115 [...]
chen Gewinns.108 Da die Rentenzahlungen im Versorgungsfall mit der Auflösung der Rückstellung verrechnet werden und daher den Gewinn des betreffenden Jahres nicht nochmals mindern, handelt es sich um einen Steuerstundungseffekt (und nicht um eine Steuerersparnis), wodurch eine Verlagerung des Liquiditätsabflusses in die Zukunft erreicht und somit Zinsvorteile erzielt werden. Diese Zinsvorteile entsprechen einem niedrig verzinslichen Steuerkredit, der der Unternehmung durch den Fiskus gewährt wird und der den Finanzierungseffekt aus Pensionsrückstellungen verstärkt.109 Es handelt sich hierbei also um eine Vorverlagerung von Betriebsausgaben.110 Bei einer Neueinführung von Pensionsrückstellungen – wie im hier angenommenen Ausgangsfall unterstellt – ist der Finanzierungseffekt am höchsten, da zunächst nur Rückstellungen gebildet werden und noch keine Pensionen zu zahlen sind. Bei einem kontinuierlichen Verlauf von Zuführungen zu und Abgängen von den Pensionsrückstellungen tritt kein zusätzlicher Finanzierungseffekt mehr auf, aber der Bodensatz der Rückstellungen steht der Unternehmung als dauerhaftes Kapital zur Verfügung.111 In Höhe des Rückstellungssockelbetrags kommt die Steuerstundung einer Steuerersparnis jedoch schon sehr nahe.112 Der Finanzierungseffekt ist abhängig von der Fristigkeit der Rückstellungen. Je länger die Restlaufzeit der Anwartschaft ist, desto höher ist der Finanzierungseffekt.113 Dagegen kommt es zu einem Entzug finanzieller Mittel, wenn die jährlichen Pensionszahlungen die Zuführungen übersteigen.114 [...]
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Arbeit zitieren:
Krause, Andreas August 2003: Gestaltungsmöglichkeiten für die finanzielle Absicherung von Pensionszusagen und ihre bilanzielle Behandlung, Hamburg: Diplomica Verlag
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Pensionsrückstellungen, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Contractual Trust Arrangement, Pensionskasse



