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Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolge in Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile und deren Auswirkung auf Einkommen- und Erbschaftsteuerbelastung

Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolge in Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile und deren Auswirkung auf Einkommen- und Erbschaftsteuerbelastung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Martina Wagner
  • Abgabedatum: Juni 2003
  • Umfang: 70 Seiten
  • Dateigröße: 487,3 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Mainz Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7855-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7855-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7855-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wagner, Martina Juni 2003: Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolge in Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile und deren Auswirkung auf Einkommen- und Erbschaftsteuerbelastung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Unternehmensnachfrage, vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensverkauf, Anteilsübertragung, Umwandlung

Diplomarbeit von Martina Wagner

Einleitung:

Für die Übertragung von Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteil existieren zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Innerhalb der Familie kann das Unternehmen zum einen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge entweder vollständig oder sukzessive z.B. durch eine Aufnahme des Nachfolgers in das Unternehmen und eine spätere Übertragung des Anteils des Seniors erfolgen. Die Übertragung kann entweder ohne Gegenleistung erfolgen oder es kann eine Gegenleistung vereinbart werden. Hierbei ist eine Gegenleistung in Form einer Zeitrente oder einer Einmalzahlung wie z.B. Abstands- oder Abfindungszahlung als Entgelt zu qualifizieren, wohingegen eine Übertragung gegen Leibrentenzahlung einkommenssteuerlich als unentgeltlich behandelt wird. Diese Ungleichbehandlung eröffnet dem Steuerpflichtigen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die jeweils für den Einzelfall optimiert werden müssen.

Zum anderen kommt innerhalb der Familie eine Übertragung im Todesfall in Frage. Hierbei kann das Unternehmen z.B. im Rahmen einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf den Nachfolger übertragen werden oder der Nachfolger wird zum Alleinerben eingesetzt mit der Verpflichtung, vermächtnisweise Leistungen an die anderen Erbberechtigten zu erbringen.

Auch hier behandelt das Steuerrecht die unterschiedlichen Gestaltungen nicht einheitlich. So kann eine Ausgleichszahlung im Rahmen der Erbauseinandersetzung zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zu Anschaffungskosten beim Nachfolger und zu einem einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn beim weichenden Erben führen, was bei einer vermächtnisweisen Zuwendung nicht der Fall ist.

Sofern innerhalb der Familie kein Nachfolger in Frage kommt, bietet sich eine vollentgeltliche Veräußerung an einen Fremden an. Die Veräußerung kann gegen Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Zahlungen z.B. in Form von Raten oder Renten erfolgen. Dem Veräußerer werden hierbei unter bestimmten Vorraussetzungen, wie z.B. der Vollendung des 55. Lebensjahres, verschiedene Wahlrechte und Vergünstigungen in Bezug auf die Einkommensbesteuerung eingeräumt.

Gang der Untersuchung:

Ziel dieser Arbeit ist es, Gestaltungsmöglichkeiten für die Übertragung von Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen zu erläutern und deren Auswirkungen auf Einkommen- und Erbschaftsteuerbelastung darzustellen.

Dazu wird zunächst auf die Grundlagen der einkommen- und erbschaftssteuerlichen Behandlung einzelner Unternehmensnachfolgegestaltungen eingegangen. Darauf aufbauend werden diese anhand von zwei Beispielfällen weitergehend erläutert und miteinander verglichen. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Auswertung der Ergebnisse der Fallstudien und eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1. Aktualität des Themas 1
1.2. Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolge 2
2. Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Folgen der Unternehmensübergabe 3
2.1. Systematik des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 3
2.2. Schenkung unter Auflage/gemischte SchenkungBesteuerung bei Nutzungs- und Rentenlast § 25 ErbStG 4
2.3. Übertragung von Betriebsvermögen 5
3. Einkommenssteuerliche Folgen der Unternehmensübergabe 7
3.1. Unentgeltliche Übertragung 7
3.2. Entgeltliche Übertragung/Veräußerung 7
3.2.1. Einkommenssteuerliche Folgen für den Übergeber 8
3.2.1.1 Veräußerungsgewinn 8
3.2.1.2 Einkommenssteuerliche Vergünstigungen 8
3.2.1.3 Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinns 9
3.2.2 Einkommenssteuerliche Folgen für den Erwerber/Nachfolger 9
3.2.3 Besonderheiten bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen 9
4. Beispielfälle 10
4.1 Familieninterne Nachfolge 11
4.1.1 Vorweggenommene Erbfolge - vollständige Übertragung 11
4.1.2 Vorweggenommene Erbfolge - sukzessive Übertragung 11
4.1.3 Übertragung im Todesfall 12
4.2 Nachfolge durch Fremde 12
4.3 Auswertung/Beurteilungskriterien 13
5. Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge 14
5.1 Schenkungssteuerliche Folgen 14
5.2. Einkommenssteuerliche Folgen 16
5.2.1 Übertragung gegen Versorgungsleistungen 16
5.2.2 Übertragung gegen Ausgleichs- und Abstandszahlungen, Übernahme privater Verbindlichkeiten 18
5.2.2.1 Einkommenssteuerliche Folgen für Nachfolger und Übergeber 18
5.2.2.2 Behandlung beim weichenden Erben 21
5.3 Besonderheiten bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen 21
6. Aufnahme des Nachfolgers in ein Einzelunternehmen 23
6.1 Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG 23
6.2 Entgeltliche Aufnahme des Nachfolgers 23
6.3 Unentgeltliche Aufnahme im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge 24
6.3.1 Schenkungssteuerliche Folgen 24
6.3.2 Einkommenssteuerliche Folgen 25
6.4 Teilentgeltliche Aufnahme des Nachfolgers 25
6.4.1 Schenkungssteuerliche Folgen 25
6.4.2 Einkommenssteuerliche Folgen 26
6.5 Anschließende Übertragung des Mitunternehmeranteils 26
6.5.1 Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge 26
6.5.1.1 Schenkungssteuerliche Folgen 27
6.5.1.2 Einkommenssteuerliche Folgen 28
6.5.2 Übertragung im Todesfall 29
7. Übertragung im Todesfall 30
7.1 Übertragung eines Einzelunternehmens im Todesfall 30
7.1.1 Erbschaftssteuerliche Folgen 31
7.1.2 Einkommenssteuerliche Folgen 32
7.2 Unternehmensfortführung durch die Erbengemeinschaft 33
7.2.1 Rechtliche Grundlagen 33
7.2.2 Einkommenssteuerliche Behandlung während des Bestehens der Erbengemeinschaft 33
7.3 Erbauseinandersetzung, einkommenssteuerliche Folgen 34
7.4 Alleinerben-Vermächtnis Modell 36
7.4.1 Erbschaftssteuerliche Folgen 36
7.4.2 Einkommenssteuerliche Folgen 37
7.5 Übertragung eines Mitunternehmeranteilens im Todesfall 38
7.5.1 Fortsetzungsklausel 39
7.5.1.1 Erbschaftssteuerliche Folgen 39
7.5.1.2 Einkommenssteuerliche Folgen 39
7.5.2 Nachfolgeklauseln 40
7.5.2.1 Erbschaftssteuerliche Folgen 40
7.5.2.2 Einkommenssteuerliche Folgen 40
7.6 Besonderheiten bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen 41
8. Familieninterne Übertragung - Vergleich der vorweggenommenen Erbfolge und der Übertragung im Todesfall 42
8.1 Auswertung des Beispielfalls 42
8.2 Allgemeiner Vergleich 43
8.3 Gestaltungsmöglichkeiten 44
8.3.1 Senkung der Erbschaft-/Schenkungsteuerbelastung 44
8.3.2 Senkung der Einkommensteuer 45
9. Vollentgeltliche Veräußerung 45
9.1 Veräußerung gegen Einmalzahlung 46
9.2 Veräußerung gegen wiederkehrende Zahlungen 47
9.2.1 Kaufpreisraten 47
9.2.1.1 Einkommenssteuerliche Folgen beim Veräußerer 47
9.2.1.2 Einkommenssteuerliche Folgen beim Erwerber 48
9.2.2 Kaufpreisrenten 49
9.2.2.1 Einkommenssteuerliche Folgen beim Veräußernden 49
9.2.2.2 Einkommenssteuerliche Folgen beim Erwerber 51
9.2.2.3 Einkommenssteuerliche Folgen bei Ausfall der Kaufpreisforderung und bei Tod des Veräußerers 52
9.3 Vergleich der Gestaltungen im Beispielfall 53
10. Zusammenfassung 55
Literaturverzeichnis 57

Automatisiert erstellter Textauszug:

durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz neutralisiert werden.95 Werden jedoch bei der neu gegründeten Gesellschaft die Teilwerte angesetzt und alle stillen Reserven aufgedeckt, ist der entstehende Gewinn gem. § 24 III S.2 UmwStG nach §§ 16,34 EStG begünstigt, soweit er nicht auf die Beteiligung des Einbringenden an der PersG entfällt96 oder nach § 3 Nr. 40 S.1b i.V.m. § 3c II S.2 EStG teilweise steuerbefreit ist.97 In der Bilanz der neuen Gesellschaft wird die vom Übergeber erbrachte Einlage anteilig den Kapitalkonten der Gesellschafter gutgeschrieben. 98 Bei einer Zuzahlung in das Betriebsvermögen. Fall besteht ebenfalls ein Wertansatzwahlrecht für die übergegangenen Wirtschaftsgüter. Wird das Betriebsvermögen zum Buchwert eingebracht, realisiert der Übergeber keinen Gewinn. Bei Ansatz des Teilwerts oder eines Zwischenwerts ergibt sich für den Übergeber insoweit ein Einbringungsgewinn, als der Wertansatz den Buchwert übersteigt. Bei Teilwertansatz ist der Gewinn nach §§ 16,34 EStG begünstigt. Daneben hat der Übergeber im Gegensatz zur Zuzahlung in sein Privatvermögen die Möglichkeit, einen Einbringungsgewinn durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz zu vermeiden.99 6.3. Unentgeltliche Aufnahme im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge 6.3.1. Schenkungsteuerliche Folgen [...]

des Nachfolgers in das bisherige Einzelunternehmen wird durch Einbringung unter Einzelrechtsnachfolge i.S.d. § 24 UmwStG eine neue Personengesellschaft gegründet.91 6.1. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG Wird ein Einzelunternehmen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Personengesellschaft eingebracht, besteht gem. § 24 II UmwStG ein Wahlrecht, das übergehende Vermögen bei der übernehmenden Gesellschaft mit Buchwert oder Teilwerten oder einem beliebigen Wert dazwischen anzusetzen.92 Der angesetzte Wert gilt für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten des Gesellschaftsanteils (§ 24 III UmwStG). Bei Ansatz des Teilwerts oder eines Zwischenwerts ergibt sich insoweit ein Einbringungsgewinn, als der Wertansatz den Buchwert übersteigt. 6.2. Entgeltliche Aufnahme des Nachfolgers [...]

hang mit der Übertragung des Anteils stehen darf, da der Vorgang sonst insgesamt nach § 6 III S.1 1.HS EStG zu beurteilen ist.86 Die Übertragungen müssen zeitlich und sachlich so entzerrt werden, dass sie nicht als einheitlicher Vorgang zu werten sind.87 Außerdem ist die 3-jährige Behaltefrist des § 6 V S.4 EStG bei der Gesellschaft zu beachten. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven besteht darin, nicht den kompletten Mitunternehmeranteil zu übertragen, sondern lediglich einen Teilanteil. Im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils kommt es gem. § 6 III EStG zwingend dann zur Buchwertfortführung, wenn synchron mit dem Anteil am Mitunternehmeranteil auch der entsprechende Anteil am Sonderbetriebsvermögen übertragen wird.88 Wird Sonderbetriebsvermögen überquotal zurückbehalten, ist der Buchwert dann fortzuführen, wenn dieses weiterhin zum Betriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft gehört und der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mind. fünf Jahren nicht veräußert oder aufgibt.89 Ansonsten kommt es zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. Im Fall der teilentgeltlichen Veräußerung, bei der das Entgelt über dem Wert des Kapitalkontos liegt, handelt es sich gem. § 16 I S.2 EStG wie auch bei der vollentgeltlichen Veräußerung um laufenden Gewinn. Für die Gewährung der Vergünstigungen des § 13a ErbStG ist auf die ertragsteuerliche Betrachtung abzustellen, d.h., dass bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils § 13a ErbStG auch dann anzuwenden ist, wenn das SBV nicht synchron mitübertragen wird, aber weiterhin zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehört.90 [...]

Arbeit zitieren:
Wagner, Martina Juni 2003: Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolge in Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile und deren Auswirkung auf Einkommen- und Erbschaftsteuerbelastung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Unternehmensnachfrage, vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensverkauf, Anteilsübertragung, Umwandlung

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