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Gesellschaft im Wandel - Jugendstrafrecht im Stillstand?

Reformbedarf und aktuelle Reformkonzepte im deutschen Jugendstrafrecht

Gesellschaft im Wandel - Jugendstrafrecht im Stillstand?
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Andy Hoffmann
  • Abgabedatum: November 2005
  • Umfang: 159 Seiten
  • Dateigröße: 1,2 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Westfälische Wilhelms-Universität Münster Deutschland
  • Bibliografie: ca. 90
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0090-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8366-0090-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0090-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hoffmann, Andy November 2005: Gesellschaft im Wandel - Jugendstrafrecht im Stillstand?, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Jugendstrafrecht, Sozialpädagogik, Strafrecht, Jugendkriminalität, Kriminologie

Diplomarbeit von Andy Hoffmann

Einleitung:

Das deutsche Jugendstrafrecht wurde zuletzt 1990 mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes reformiert. Seitdem sind 15 Jahre ohne weitere Reform vergangen. Dabei wurde bereits mit Verabschiedung dieses Gesetzes in einer parlamentarischen Entschließung auf weiteren Reformbedarf hingewiesen. Der Ruf nach weiteren Reformen wurde seitdem aus verschiedensten Richtungen ungebrochen wiederholt.

Im Jahr 2002 wurden von Hans-Jörg Albrecht und der 2. Jugendstrafrechtsreform-Kommission der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zwei Konzepte veröffentlicht, die sich sehr ausführlich mit dem Reformbedarf im deutschen Jugendstrafrecht auseinandergesetzt haben. Ich selbst wurde auf die Thematik aufmerksam, als ich mich 2003 auf die mündlichen Diplomprüfungen in Erziehungswissenschaften vorbereitet habe. Seitdem verfolge ich das Thema mit großer Aufmerksamkeit und habe mir bereits damals vorgenommen mich im Rahmen der Diplomarbeit mit dem Thema „Jugendstrafrechtsreform“ auseinanderzusetzen.

In den letzten beiden Jahren ist die Diskussion um eine Jugendstrafrechtsreform in den einschlägigen Fachzeitschriften zwar wieder etwas leiser geworden, schon bald dürfte sie aber wieder lauter werden. Denn die Politik hat dieses Thema wieder verstärkt aufgegriffen. Nachdem die nun scheidende Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf für ein 2. JGGÄndG vorgelegt hat und die unionsregierten Bundesländer in regelmäßigen Abständen sich ähnelnde Reformkonzepte wiederholt in den Bundesrat eingebracht haben, hat die Union für die kommende Legislaturperiode eine Reform des Jugendstrafrechts angekündigt.

So möchte sie das Höchstmaß der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre erhöhen, Änderungen im Hinblick auf die strafrechtliche Behandlung der Heranwachsenden vornehmen und den Warnschußarrest für junge Rückfalltäter einführen. Damit ist das Thema „Jugendstrafrechtsreform“ wieder auf der politischen Agenda angekommen, nachdem davon im vergangenen Wahlkampf nichts zu hören war.

Gang der Untersuchung:

Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse werde ich verschiedene Reformkonzepte diskutieren. Wie hat sich Kinder- und Jugendkriminalität seit der letzten Reform des Jugendstrafrechts entwickelt? Besteht denn tatsächlich dringender Reformbedarf im Jugendstrafrecht? Welchen Anforderungen muss sich ein zeitgemäßes Jugendstrafrecht stellen?

Bei Beantwortung dieser Fragen setzt mir der zeitliche und räumliche Umfang einer Diplomarbeit Grenzen. Ich kann nicht alle relevanten Fragestellungen in dieser Arbeit abhandeln. So werden beispielsweise spezielle Themenkomplexe wie Ausländerkriminalität, Rechtsextremismus oder geschlechtsspezifische Unterschiede nicht von mir bearbeitet.

Und auch die behandelten Themenkomplexe können oftmals nicht in der Tiefe behandelt werden, die vielleicht nötig wäre. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage zukommen, wie das Verhältnis von Erziehung und Strafe ausgestaltet ist und welchen Stellenwert der Erziehungsgedanke im deutschen Jugendstrafrecht hat. Doch wurde bereits vor Einführung des Reichsjugendgerichtsgesetzes von 1923 (RJGG1923) und bis heute dermaßen intensiv über diese Fragestellung diskutiert, daß sich problemlos mehrere Bücher zu diesem Thema füllen ließen.

Diese Arbeit ist nicht mit dem Anspruch auf eine vollständige Darstellung der Thematik geschrieben, sondern auf das meines Erachtens Wesentliche beschränkt. Diese Diplom-Arbeit kann also nur eine Einführung in die Thematik „Jugendstrafrechtsreform“ sein – ergänzt um meine persönliche Einschätzung.

Ich werde zuerst mit einer Einführung in das Phänomen Jugendkriminalität beginnen. Worüber reden wir, wenn wir von Jugendkriminalität sprechen? Hierfür werde ich den Begriff der Jugendkriminalität definieren (B.) und anschließend versuchen das Ausmaß dieses gesellschaftlichen Phänomens darzustellen (C.).

Im nächsten Abschnitt soll ein Überblick über das JGG zeigen, wie der deutsche Gesetzgeber gegenwärtig auf Jugendkriminalität reagiert (D.).

Wie es zu dieser Gesetzeslage überhaupt kam, soll dann das folgende Kapitel zeigen. Einen kurzer Überblick über das gegenwärtige deutsche Jugendstrafrecht gibt also Kapitel (E.).

In Kapitel (F.) werde ich dann ein kurzes Zwischenfazit ziehen, bevor ich mich dann im Kapitel (G.) den Reformdiskussionen zuwende. Abschließen wird diese Arbeit dann ein Fazit in Kapitel (H.).

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
A. Drei Fragen - Eine Einleitung 1
I. Warum habe ich mich für dieses Thema entschieden? 1
II. Was möchte ich in dieser Arbeit herausarbeiten? 2
III. Wie werde ich bei der Darstellung vorgehen? 3
B. (Jugend-)Kriminalität - Was ist das eigentlich? 4
C. Jugendkriminalität - Zum Ausmaß eines Problems 8
I. Zum Verhältnis von Kriminalstatistik und Kriminalitätswirklichkeit 8
1. Zur Konstanz der Einflußgrößen auf die registrierte Kriminalität 9
2. Wie repräsentativ ist das registrierte Hellfeld? 11
II. Umfang und Bedeutung der Jugendkriminalität 12
1. Einige Behauptungen über Jugendkriminalität im Lichte der Hellfelddaten 13
a) Behauptung: Das Ausmaß der Jugendkriminalität steigt bzw. stagniert auf einem hohen Niveau 13
b) Behauptung: Die jugendliche Gewaltkriminalität steigt in besonderem Maße 16
c) Behauptung: Die Straftäter werden immer jünger und schlimmer 18
d) Zwischenfazit 20
2. Jugendkriminalität - normal, ubiquitär und episodenhaft 20
3. Mehrfach- und Intensivtäter 21
4. Fazit 23
D. Einige Blicke ins Gesetz: Grundlagen und -züge des JGG 24
I. Strafrechtliche Verantwortung und soziale Entwicklung 24
II. Das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem 25
III. Das Absehen von einer formalen Strafe - die Diversion 26
IV. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren 26
V. Das Rechtsmittelverfahren 27
VI. Vollstreckung und Vollzug 27
E. Die Geschichte des Jugendstrafrechts in Deutschland 28
I. Auf der Suche nach einem Anfang 28
1. Die Entdeckung der eigenständigen Lebensphasen Kindheit und Jugend 29
2. Die Begründung der „modernen Schule“ des Strafrechts 29
3. Die Jugendgerichtsbewegung 30
II. Das RJGG von 1923 30
III. Das RJGG von 1943 31
IV. Das JGG von 1953 33
V. Das JGG von 1990 34
VI. Die Entwicklung nach 1990 36
F. Zwischenfazit 38
G. Reformbedarf und Reformkonzepte im Jugendstrafrecht 40
I. Der Erziehungsgedanke 40
1. Ausführungen zu einem vermeintlich eindeutigem Begriff 41
a) Die „Erziehung“ 42
b) Die „Strafe“ 42
c) Zum Verhältnis der Begriffe „Erziehung“ und „Strafe“ 43
2. Der Erziehungsgedanke als Strafzweck 44
a) Allgemeine Strafzwecke 44
aa) Die absoluten Straftheorien 45
bb) Die relativen Straftheorien 45
b) Der Strafzweck der Erziehung 46
c) Kritik am Strafzweck „Erziehung“ 47
aa) Der Strafzweck „Erziehung“ im Lichte kriminologischer Erkenntnisse 47
bb) Verfassungsrechtliche Bedenken 47
3. Die Auswirkungen des Erziehungsgedankens auf das JGG 49
4. Zwischenfazit und weiterer Ausblick 50
II. Die Altersgrenzen der strafrechtlichen Verantwortung 52
1. Beginn der Strafmündigkeit 52
a) Bestehende Gesetzeslage 52
b) Diskussion: Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze auf zwölf Jahre 52
aa) Entwicklung der Kinderkriminalität 53
bb) Kindliche Reifungsprozesse 53
cc) Sinn und Zweck einer Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze 54
dd) Fazit 56
c) Die Ausweitung der familiengerichtlichen Kompetenzen - eine sinnvolle Alternative? 56
aa) Gesetzesvorschlag 56
bb) Kritik 57
2. Die Jugendlichen - Flexibilisierung des § 3 58
a) Bestehende Gesetzeslage und Praxis 58
b) Reformdiskussion 59
3. Die Heranwachsenden - § 105 59
a) Bestehende Gesetzeslage 59
b) § 105 in der gerichtlichen Praxis 60
c) Reformdiskussion 61
aa) Erwachsenenstrafrecht als Regelfall/ Jugendstrafrecht als Ausnahme 62
bb) Ausnahmslose Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht 68
d) Fazit 68
4. Die Jungerwachsenen 69
5. Zusammenfassung 69
III. Reformbedarf im Ermittlungsverfahren 70
1. Die Diversion, §§ 45,47 70
a) Zum Begriff der Diversion 70
b) Rechtliche Einordnung der Diversion 70
c) Kurzer Überblick zur Geschichte der Diversion 72
d) Praktische Bedeutung der Diversion 73
e) Probleme der Diversionsentscheidungen 75
f) Reformdiskussion zu den §§ 45, 47 76
h) Stellungnahme 77
i) Exkurs: Die Polizeidiversion 77
2. Der Umfang der Ermittlungen, § 43 78
a) gegenwärtige Gesetzeslage 78
b) Reformdiskussion 79
3. Untersuchungshaft und Untersuchungshaftvermeidung 79
a) Gesetzliche Lage 79
b) Die Untersuchungshaftregelungen in der Praxis 80
c) Besondere Probleme bei der Anordnung von U-Haft bei Jugendlichen 82
d) Reformdiskussion 83
e) Sonderproblem: § 52a - Nichtanrechnung der U-Haft 84
IV. Reformbedarf in der Hauptverhandlung 85
1. Grundsatz der Öffentlichkeit und Schutz des Persönlichkeitsrechts 85
2. Ausschluß des Angeklagten und der Erziehungsberechtigten 86
V. Das Sanktionensystem im JGG 88
1. Das dreigeteilte Sanktionensystem 88
a) gegenwärtige Rechtslage 88
b) Reformdiskussion 88
2. Die Abschaffung des § 12 90
3. Der Ausbau ambulanter Maßnahmen 91
4. Die Verbindung verschiedener Rechtsfolgen 92
5. Die Einführung neuer Sanktionsmittel 93
a) Die Meldepflicht 93
b) Das Fahrverbot als selbstständige Sanktion 94
c) Zusammenfassung 95
6. Der Jugendarrest 95
7. Der Ungehorsamsarrest 98
8. Der Warnschußarrest 99
9. Die Jugendstrafe 100
a) Bestehende Gesetzeslage 101
aa) Voraussetzungen der Jugendstrafe 101
bb) Bemessung der Jugendstrafe 101
b) Die Auswirkungen der Jugendstrafe auf den Betroffenen 102
c) Reformdiskussionen 104
aa) Bezüglich der Voraussetzungen der Jugendstrafe 104
bb) Exkurs: Bezüglich der Sicherungsverwahrung 106
cc) Bezüglich der Dauer der Jugendstrafe 107
dd) Bezüglich einer Sonderbehandlung der 14/15jährigen 108
ee) Bezüglich der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen 109
10. Aussetzung der Verhängung und Vollstreckung von Jugendstrafe 109
a) Die Strafaussetzung zur Bewährung 109
b) Die Bewährung vor der Jugendstrafe 111
c) Die Vorbewährung 112
d) Die Strafrestaussetzung 112
11. Zusammenfassung: Reformbedarf im Sanktionensystem 113
VI. Besondere Verfahrensarten 115
1. Das Strafbefehlsverfahren 115
2. Das beschleunigte Verfahren 115
3. Die Stellung des Verletzten im Verfahren 116
a) Zur Berücksichtigung von Opferbelangen im Strafverfahren 116
b) Stärkung der Informations- und Mitwirkungsrechte 118
c) Die Nebenklage 118
d) Die Privatklage 119
e) Das Adhäsionsverfahren 120
4. Das Rechtsmittelverfahren 120
5. Zusammenfassung: Besondere Verfahrensarten 121
VII. Die Beteiligten am Jugendstrafverfahren 122
1. Der Jugendrichter 122
a) Gegenwärtige Rechtslage 122
b) Reformdiskussion 123
2. Die Jugendstaatsanwälte 123
3. Die Jugendschöffen 124
4. Die Strafverteidigung 124
5. Die Jugendgerichtshilfe 126
a) Ein ganz kurzer Überblick über die Entwicklung der JGH 126
b) Die Praxis der Jugendgerichtshilfe 129
c) Das Reformkonzept der 2. DVJJ-Kommission 131
aa) Zum Verhältnis von Justiz und Jugendhilfe 132
bb) Zum Rollenkonflikt der JGH 132
cc) Informationsaustausch, Auskunftsanspruch und Verpflichtung zur Zusammenarbeit 133
dd) Zur Mitwirkung in U-Haftsachen 133
ee) Zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung 133
ff) Zur Ausführung der ambulanten Maßnahmen 134
gg) Ergebnis 134
VIII. Zurück zum Anfang - Der Erziehungsgedanke 2. Teil 135
G. Fazit und Ausblick: Ein zeitgemäßes Jugendstrafrecht 138
Literaturverzeichnis 141
Abkürzungsverzeichnis 152
Eidesstattliche Erklärung 154

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
A. Drei Fragen - Eine Einleitung 1
I. Warum habe ich mich für dieses Thema entschieden? 1
II. Was möchte ich in dieser Arbeit herausarbeiten? 2
III. Wie werde ich bei der Darstellung vorgehen? 3
B. (Jugend-)Kriminalität - Was ist das eigentlich? 4
C. Jugendkriminalität - Zum Ausmaß eines Problems 8
I. Zum Verhältnis von Kriminalstatistik und Kriminalitätswirklichkeit 8
1. Zur Konstanz der Einflußgrößen auf die registrierte Kriminalität 9
2. Wie repräsentativ ist das registrierte Hellfeld? 11
II. Umfang und Bedeutung der Jugendkriminalität 12
1. Einige Behauptungen über Jugendkriminalität im Lichte der Hellfelddaten 13
a) Behauptung: Das Ausmaß der Jugendkriminalität steigt bzw. stagniert auf einem hohen Niveau 13
b) Behauptung: Die jugendliche Gewaltkriminalität steigt in besonderem Maße 16
c) Behauptung: Die Straftäter werden immer jünger und schlimmer 18
d) Zwischenfazit 20
2. Jugendkriminalität - normal, ubiquitär und episodenhaft 20
3. Mehrfach- und Intensivtäter 21
4. Fazit 23
D. Einige Blicke ins Gesetz: Grundlagen und -züge des JGG 24
I. Strafrechtliche Verantwortung und soziale Entwicklung 24
II. Das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem 25
III. Das Absehen von einer formalen Strafe - die Diversion 26
IV. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren 26
V. Das Rechtsmittelverfahren 27
VI. Vollstreckung und Vollzug 27
E. Die Geschichte des Jugendstrafrechts in Deutschland 28
I. Auf der Suche nach einem Anfang 28
1. Die Entdeckung der eigenständigen Lebensphasen Kindheit und Jugend 29
2. Die Begründung der „modernen Schule“ des Strafrechts 29
3. Die Jugendgerichtsbewegung 30
II. Das RJGG von 1923 30
III. Das RJGG von 1943 31
IV. Das JGG von 1953 33
V. Das JGG von 1990 34
VI. Die Entwicklung nach 1990 36
F. Zwischenfazit 38
G. Reformbedarf und Reformkonzepte im Jugendstrafrecht 40
I. Der Erziehungsgedanke 40
1. Ausführungen zu einem vermeintlich eindeutigem Begriff 41
a) Die „Erziehung“ 42
b) Die „Strafe“ 42
c) Zum Verhältnis der Begriffe „Erziehung“ und „Strafe“ 43
2. Der Erziehungsgedanke als Strafzweck 44
a) Allgemeine Strafzwecke 44
aa) Die absoluten Straftheorien 45
bb) Die relativen Straftheorien 45
b) Der Strafzweck der Erziehung 46
c) Kritik am Strafzweck „Erziehung“ 47
aa) Der Strafzweck „Erziehung“ im Lichte kriminologischer Erkenntnisse 47
bb) Verfassungsrechtliche Bedenken 47
3. Die Auswirkungen des Erziehungsgedankens auf das JGG 49
4. Zwischenfazit und weiterer Ausblick 50
II. Die Altersgrenzen der strafrechtlichen Verantwortung 52
1. Beginn der Strafmündigkeit 52
a) Bestehende Gesetzeslage 52
b) Diskussion: Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze auf zwölf Jahre 52
aa) Entwicklung der Kinderkriminalität 53
bb) Kindliche Reifungsprozesse 53
cc) Sinn und Zweck einer Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze 54
dd) Fazit 56
c) Die Ausweitung der familiengerichtlichen Kompetenzen - eine sinnvolle Alternative? 56
aa) Gesetzesvorschlag 56
bb) Kritik 57
2. Die Jugendlichen - Flexibilisierung des § 3 58
a) Bestehende Gesetzeslage und Praxis 58
b) Reformdiskussion 59
3. Die Heranwachsenden - § 105 59
a) Bestehende Gesetzeslage 59
b) § 105 in der gerichtlichen Praxis 60
c) Reformdiskussion 61
aa) Erwachsenenstrafrecht als Regelfall/ Jugendstrafrecht als Ausnahme 62
bb) Ausnahmslose Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht 68
d) Fazit 68
4. Die Jungerwachsenen 69
5. Zusammenfassung 69
III. Reformbedarf im Ermittlungsverfahren 70
1. Die Diversion, §§ 45,47 70
a) Zum Begriff der Diversion 70
b) Rechtliche Einordnung der Diversion 70
c) Kurzer Überblick zur Geschichte der Diversion 72
d) Praktische Bedeutung der Diversion 73
e) Probleme der Diversionsentscheidungen 75
f) Reformdiskussion zu den §§ 45, 47 76
h) Stellungnahme 77
i) Exkurs: Die Polizeidiversion 77
2. Der Umfang der Ermittlungen, § 43 78
a) gegenwärtige Gesetzeslage 78
b) Reformdiskussion 79
3. Untersuchungshaft und Untersuchungshaftvermeidung 79
a) Gesetzliche Lage 79
b) Die Untersuchungshaftregelungen in der Praxis 80
c) Besondere Probleme bei der Anordnung von U-Haft bei Jugendlichen 82
d) Reformdiskussion 83
e) Sonderproblem: § 52a - Nichtanrechnung der U-Haft 84
IV. Reformbedarf in der Hauptverhandlung 85
1. Grundsatz der Öffentlichkeit und Schutz des Persönlichkeitsrechts 85
2. Ausschluß des Angeklagten und der Erziehungsberechtigten 86
V. Das Sanktionensystem im JGG 88
1. Das dreigeteilte Sanktionensystem 88
a) gegenwärtige Rechtslage 88
b) Reformdiskussion 88
2. Die Abschaffung des § 12 90
3. Der Ausbau ambulanter Maßnahmen 91
4. Die Verbindung verschiedener Rechtsfolgen 92
5. Die Einführung neuer Sanktionsmittel 93
a) Die Meldepflicht 93
b) Das Fahrverbot als selbstständige Sanktion 94
c) Zusammenfassung 95
6. Der Jugendarrest 95
7. Der Ungehorsamsarrest 98
8. Der Warnschußarrest 99
9. Die Jugendstrafe 100
a) Bestehende Gesetzeslage 101
aa) Voraussetzungen der Jugendstrafe 101
bb) Bemessung der Jugendstrafe 101
b) Die Auswirkungen der Jugendstrafe auf den Betroffenen 102
c) Reformdiskussionen 104
aa) Bezüglich der Voraussetzungen der Jugendstrafe 104
bb) Exkurs: Bezüglich der Sicherungsverwahrung 106
cc) Bezüglich der Dauer der Jugendstrafe 107
dd) Bezüglich einer Sonderbehandlung der 14/15jährigen 108
ee) Bezüglich der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen 109
10. Aussetzung der Verhängung und Vollstreckung von Jugendstrafe 109
a) Die Strafaussetzung zur Bewährung 109
b) Die Bewährung vor der Jugendstrafe 111
c) Die Vorbewährung 112
d) Die Strafrestaussetzung 112
11. Zusammenfassung: Reformbedarf im Sanktionensystem 113
VI. Besondere Verfahrensarten 115
1. Das Strafbefehlsverfahren 115
2. Das beschleunigte Verfahren 115
3. Die Stellung des Verletzten im Verfahren 116
a) Zur Berücksichtigung von Opferbelangen im Strafverfahren 116
b) Stärkung der Informations- und Mitwirkungsrechte 118
c) Die Nebenklage 118
d) Die Privatklage 119
e) Das Adhäsionsverfahren 120
4. Das Rechtsmittelverfahren 120
5. Zusammenfassung: Besondere Verfahrensarten 121
VII. Die Beteiligten am Jugendstrafverfahren 122
1. Der Jugendrichter 122
a) Gegenwärtige Rechtslage 122
b) Reformdiskussion 123
2. Die Jugendstaatsanwälte 123
3. Die Jugendschöffen 124
4. Die Strafverteidigung 124
5. Die Jugendgerichtshilfe 126
a) Ein ganz kurzer Überblick über die Entwicklung der JGH 126
b) Die Praxis der Jugendgerichtshilfe 129
c) Das Reformkonzept der 2. DVJJ-Kommission 131
aa) Zum Verhältnis von Justiz und Jugendhilfe 132
bb) Zum Rollenkonflikt der JGH 132
cc) Informationsaustausch, Auskunftsanspruch und Verpflichtung zur Zusammenarbeit 133
dd) Zur Mitwirkung in U-Haftsachen 133
ee) Zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung 133
ff) Zur Ausführung der ambulanten Maßnahmen 134
gg) Ergebnis 134
VIII. Zurück zum Anfang - Der Erziehungsgedanke 2. Teil 135
G. Fazit und Ausblick: Ein zeitgemäßes Jugendstrafrecht 138
Literaturverzeichnis 141
Abkürzungsverzeichnis 152
Eidesstattliche Erklärung 154

Textprobe:

Kapitel V., Das JGG von 1990: Bis zur nächsten entscheidenden Veränderung des JGG sollte nun einige Jahre verstreichen. Erst 1990 kam es mit 1.JGGÄndG zu einer erneuten Reform des deutschen Jugendstrafrechts. Dabei war es nun keineswegs so, daß nicht bereits in den Jahren zuvor Reformen gefordert wurden. Denn schon in den sechziger und siebziger Jahren wurden durch die kriminologische Forschung grundlegende Annahmen hinsichtlich der Jugendkriminalität zunehmend in Frage gestellt.

So gelangte man zu der Erkenntnis, daß sich ein Großteil der Auffälligkeiten junger Menschen nicht primär auf erzieherische Defizite zurückführen ließen, sondern vielmehr auf den gewöhnlichen Schwierigkeiten beim Prozeß des Erwachsenwerdens beruhten. Verschiedene Längsschnittuntersuchungen hatten gezeigt, daß die meisten Registrierungen junger Menschen leichtere, episodenhafte und passagere Ereignisse betrafen.

In den meisten Fällen verschwand das delinquente Verhalten der Jugendlichen ebenso rasch wieder wie es aufgetreten war. Das Risiko, daß einer Registrierung weitere strafrechtliche Auffälligkeiten folgten, schien anzusteigen, wenn man mit formellen Sanktionen rasch und intensiv, vor allem mit freiheitsentziehenden Maßnahmen, eingriff. Die Theorie, man solle sogleich bei den ersten Auffälligkeiten hart eingreifen, um weitere Straftaten zu verhindern, wurde damit erheblich in Frage gestellt.

So entwickelte sich in den achtziger Jahren die sogenannte Diversionsbewegung, die eine grundlegende Änderung der Sanktionspolitik anstrebte. Die vielen kleineren Delikte von Gelegenheitsdelinquenten sollten an der Justiz vorbeigeleitet und die entsprechenden Verfahren durch Einstellung beendet werden.

Hierzu rief Karl Peters schon 1965 in einem bedeutenden Appell an die Jugendrichter und -staatsanwälte auf dem Jugendgerichtstag in Münster auf. Diese Rede gilt rück-blickend als Initialzündung für die sogenannte „Reform von innen“, in der die Praxis sich zunehmend ihre Reformwünsche selbst erfüllte. Auch ohne gesetzliche Grundlage gewannen in der Folgezeit Diversionsentscheidungen, „freie“ Betreuungsweisungen, sozialpädagogische Gruppenkurse sowie andere „neue ambulante Maßnahmen“ immer mehr an Bedeutung in der Sanktionspraxis.

Und so hinkte der Gesetzgeber bei der Reform des JGG im Jahr 19990 wie schon bei der Einführung des RJGG1923 den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Reaktionen der Praxis hinterher. Das 1. JGGÄndG von 1990 führte wenig Neues ein, sondern kodifizierte im wesentlichen das, was sich bereits in der Praxis bewährt hatte. Als die wichtigsten „Neuregelungen“ seien genannt: Die Einführung und Systematisierung der Diversion (§§ 45, 47), die Förderung ambulanter Maßnahmen gegenüber stationären, der Aus- und Aufbau neuer Weisungen und Auflagen, wie zum Beispiel soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowie der Arbeitsauflage, der Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung, die Verbesserung der Funktion der Jugendgerichtshilfe sowie Einschränkungen bei der Verhängung der Untersuchungshaft (§ 72) und Ausbau der Möglichkeiten, diese Haft zu vermeiden (§§68, 70, 71, 72a).

Eine weitere bedeutende Auswirkung auf das Jugendstrafrecht vollzog sich im gleichen Jahr außerhalb des JGG. Im Jugendhilferecht wurde das Eingriffsgesetz Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) durch das Leistungsgesetz Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ersetzt und damit dem Ruf nach einem einheitlichen Jugendhilfe- und Konfliktrecht erneut eine Absage erteilt. Der Gesetzgeber hielt an dem „dualen“ System fest. Die enge Verknüpfung dieser beiden Gesetze wird jedoch erneut deutlich. Wurden die Gesetze RJGG und RJWG 19222/1923 schon fast zeitgleich eingeführt, so wurden sie nun 1990 auch zeitgleich reformiert.

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Schlagworte:
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