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Gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit und österreichisches Steuerrecht

Gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit und österreichisches Steuerrecht
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Philipp Pölzl
  • Abgabedatum: März 2005
  • Umfang: 80 Seiten
  • Dateigröße: 327,0 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Karl-Franzens-Universität Graz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8749-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8749-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8749-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Pölzl, Philipp März 2005: Gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit und österreichisches Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Dividendenbesteuerung, Investmentfonds, Erbschaftssteuergesetz, Steuerklausel, EUGH-Judikatur

Diplomarbeit von Philipp Pölzl

Einleitung:

Das nationale Recht und damit auch das nationale Steuerrecht ist von einem immer größer werdenden Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts gekennzeichnet. Insbesondere die im EG-Vertrag verankerten Grundfreiheiten schränken den Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers ein, da nationale Regelungen nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen dürfen.

Die hier vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit einer dieser Grundfreiheiten, nämlich der Kapitalverkehrsfreiheit. Nach einem kurzen Überblick über die Entwicklung der Kapitalverkehrsfreiheit und einer Abgrenzung zu den anderen Grundfreiheiten wird das (für alle Grundfreiheiten wichtige) Beschränkungs- und Diskriminierungsverbot erläutert.

Anschließend erfolgt eine Analyse der für das Steuerrecht wohl interessantesten und bedeutendsten Bestimmung im EG-Vertrag, der Steuerklausel. Diese erlaubt den Mitgliedstaaten der EU unter gewissen Voraussetzungen, die Kapitalverkehrsfreiheit zu beschränken. Am Ende des ersten Teils dieser Arbeit werden kurz die für Österreich wichtigsten Entscheidungen des EuGH zum Thema Kapitalverkehrsfreiheit und Steuerrecht dargestellt.

Der zweite Teil (Kapitel IV) beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf das österreichische Steuerrecht. Anhand einiger ausgewählter Bereiche des Steuerrechts wird überprüft, ob nationale Vorschriften gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen. Unter anderem werden hier die Besteuerung von Zinsen und Dividenden, die Wegzugsbesteuerung, das Erbschaftssteuergesetz und die Besteuerung von Investmentfonds behandelt. Des Weiteren wird dargelegt, welche Änderungen bereits vorgenommen wurden, um eine Gemeinschaftsrechtskonformität der nationalen Vorschriften zu erreichen.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
I. Einleitung 1
II. Allgemeine Bedeutung des EG-Rechts für das nationale Steuerrecht 2
1. Die Harmonisierung der Steuern in der EU 2
2. Rahmenbedingungen des Gemeinschaftsrechts 3
III. Kapitalverkehrsfreiheit 4
1. Rechtsentwicklung 4
1.1 Rechtslage gem Art 67ff EWGV 4
1.2 Kapitalverkehrs-Richtlinie 88/361/EWG 4
1.3 Änderungen durch den Vertrag von Maastricht 5
2. Der Umfang der Kapitalverkehrsfreiheit 7
2.1 Kapitalverkehr und Zahlungsverkehr 8
2.2 Abgrenzung zur Niederlassungsfreiheit 9
2.3 Abgrenzung zur Warenverkehrsfreiheit 11
2.4 Abgrenzung zur Dienstleistungsfreiheit 11
3. Beschränkungs- und Diskriminierungsverbot 12
3.1 Unterscheidung zwischen Diskriminierung und Beschränkung 12
3.2 Die Reichweite der Verbote 13
3.3 Rechtfertigung von Beschränkungen 14
3.3.1 Die „Cassis“-Doktrin 15
3.3.2 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 15
4. Steuerrechtliche Aspekte in der Kapitalverkehrsfreiheit 16
4.1 Die Steuerklausel 16
4.1.1 Steuerklausel gem Art 58 Abs 1 lit a EG 17
4.1.2 Steuerklausel gem Art 58 Abs 1 lit b EG 20
4.1.3 Die Subsidiaritätsklausel 21
4.1.4 Einschränkung der Steuerklausel 21
4.2 Zwingende Gründe des Allgemeininteresses als Rechtfertigung für steuerliche Diskriminierung 22
4.2.1 Steuerliche Kohärenz 24
4.2.2 Gefahr der Steuerflucht 25
4.2.3 Herstellung der Wettbewerbsneutralität 26
4.2.4 Wirksame Steueraufsicht 26
5. Die EUGH – Rechtsprechung zum Konfliktfeld zwischen der Kapitalverkehrs- bzw Niederlassungsfreiheit und dem nationalen Steuerrecht 27
5.1 „Kommission/Frankreich“ („avoir fiscal“) 27
5.2 „Royal Bank of Scotland“ 29
5.3 „Verkooijen“ 30
5.4 „Schmid“ 32
5.5 „Weidert und Paulus“ 33
5.6 „Lenz“ 34
IV. Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf das österreichische Steuerrecht 36
1. Endbesteuerung von Zinsen 36
1.1 Ursprüngliche Rechtslage 36
1.2 Prüfung der Endbesteuerung von Zinsen am Maßstab der Kapitalverkehrsfreheit 38
1.3 Änderungen durch das BBG 2003 40
2. Besteuerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen 41
2.1 Natürliche Personen als Gesellschafter 41
2.1.1 Rechtslage vor dem BBG 2003 41
2.1.2 Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit 42
2.1.3 Rechtfertigungsgründe 43
2.1.4 Änderungen durch das BBG 2003 45
2.2 Juristische Personen als Gesellschafter 45
2.2.1 Rechtslage vor dem BBG 2003 45
2.2.2 Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit 46
2.2.3 Rechtfertigungsgründe 47
2.2.4 Änderungen durch das BBG 2003 47
2.2.5 Prüfung der Gemeinschaftsrechtskonformität der geltenden Rechtslage 48
3. Investmentfonds 49
3.1 Die Besteuerung österreichischer Investmentfonds 50
3.2 Die Besteuerung „weißer“ ausländischer Investmentfonds 51
3.3 Die Besteuerung „schwarzer“ ausländischer Investmentfonds 52
3.3.1 Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit 53
3.3.2 Rechtfertigungsgründe 54
4. Gebühren für Rechtsgeschäfte 56
5. Das Erbschaftssteuergesetz 58
5.1 Rechtslage vor dem AbgÄG 2004 58
5.2 Änderungen durch das AbgÄG 2004 59
6. Genussscheine und junge Aktien 59
7. Die Wegzugsbesteuerung 61
7.1 Rechtslage vor dem AbgÄG 2004 61
7.2 Prüfung der Wegzugsbesteuerung am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit 62
7.3 Änderungen durch das AbgÄG 2004 65
V. Zusammenfassung und Ausblick 66
Literaturverzeichnis 68
Judikaturverzeichnis 71
Gesetzesmaterialien 72

Automatisiert erstellter Textauszug:

Im Zuge der Neuordnung der Besteuerung von Kapitaleinkommen wurde mit Wirkung vom 1.1.1993 die Besteuerung von Zinsen als Endbesteuerung eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde mit verschiedenen Regelungen versucht, dem Problem der Besteuerung von Zinseinkünften beizukommen. Ursprünglich wurden Zinseinkünfte in die Steuerbemessungsgrundlage miteinbezogen. Das sich daraus ergebende Problem war, dass ein enormes Missverhältnis zwischen den erzielten Zinserträgen und den erklärten Einkünften bestand. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Finanzbehörden durch die Anonymität von Spar- und Wertpapierkonten und durch das in Österreich relativ weitreichende Bankgeheimnis keinen Zugriff auf das veranlagte Kapital hatten. Viele Anleger nahmen aus diesem Grund und aufgrund eines fehlenden Unrechtsbewusstseins die Zinseinkünfte nicht in die Steuererklärung auf. [...]

Herr Verkooijen wohnte in den Niederlanden und war als Arbeitnehmer in einer dort ansässigen Firma tätig, die allerdings von einem börsenotierten belgischen Unternehmen kontrolliert war. Im Rahmen eines Arbeitnehmersparplans erwarb Herr Verkooijen Anteile am belgischen Unternehmen. Auf diese Anteile wurde 1991 eine Dividende von (umgerechnet) 2337 NLG ausgeschüttet, für die in Belgien eine Quellensteuer von 25% einbehalten wurde. Verkooijen gab die empfangene Dividende in seiner Einkommensteuererklärung an und machte einen Freibetrag von 2000 NLG geltend. Dieser Freibetrag steht bei Veranlagung von Dividenden zu, die von in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften ausgeschüttet werden und daher der niederländischen Dividendensteuer unterliegen. Der Freibetrag wurde [...]

Das Verfahren hatte die Vereinbarkeit des französischen Systems der Entlastung körperschaftsteuerpflichtiger Gewinne von einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bei der Gesellschaft und – im Falle der Dividendenausschüttung – beim Anteilseigner mit der Niederlassungsfreiheit zum Gegenstand. Nach französischem Recht unterlagen sämtliche Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit ihren in Frankreich realisierten oder Frankreich in einem DBA zugewiesenen Gewinnen der Körperschaftsteuer. Im Falle der Ausschüttung wurden beim einzelnen Anleger die auf ihn entfallene (tatsächliche) Bruttodividende sowie ein (fiktiver) Betrag in Höhe der Hälfte dieses anteiligen Dividendenbetrages als einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte angesetzt, bevor die tarifliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer um ein Körperschaftsteuerguthaben („avoir fiscal“) in Höhe des eben genannten fingierten Einkünftebestandteils wieder gemindert wurde. Problematisch war, dass dieser „avoir fiscal“ allein für solche Anteilseigner reserviert war, die ihren tatsächlichen Wohnsitz oder ihren Gesellschaftssitz in Frankreich hatten. Eine Ausnahme davon wurde nur für den Fall vorgesehen, dass Frankreich den „avoir fiscal“ im Rahmen eines DBA auch im Ausland ansässigen Personen gewährte. Die Kommission sah in diesen Voraussetzungen für die Gewährung des „avoir fiscal“ einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art 52 EGV (jetzt Art 43 EG), weil ausländische Gesellschaften ungleich behandelt und zugleich in ihrer Freiheit, Zweigniederlassungen zu gründen, mittelbar beschränkt würden. [...]

Arbeit zitieren:
Pölzl, Philipp März 2005: Gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit und österreichisches Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Dividendenbesteuerung, Investmentfonds, Erbschaftssteuergesetz, Steuerklausel, EUGH-Judikatur

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