Fusionskontrolle in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christian Constantin
- Abgabedatum: September 2007
- Umfang: 95 Seiten
- Dateigröße: 538,4 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Wien Österreich
- Bibliografie: ca. 29
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0732-2
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Constantin, Christian September 2007: Fusionskontrolle in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Europäische Union, Fusionskontrolle, Rechtsvergleich, USA, Kartellrecht
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Diplomarbeit von Christian Constantin
Einleitung:
Suez und Gaz de France, Vivendi und Universal, Thomson West und Reuters, Endesa und Gaz Natural, T-Mobile und Telering… Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien nicht von Unternehmens-Zusammenschlüssen und Fusionen in bisher ungeahnten Dimensionen berichten. Die Vorstände prognostizieren enorme Synergieeffekte, effizientere Produktions- und Distributionssysteme, signifikante Fortschritte bei Forschung und Entwicklung, innovativere Produkte, höhere Dividenden und günstigere Preise für den Endverbraucher.
Sind diese Ankündigungen realistisch? Gibt es auch negative Aspekte von Zusammenschlüssen?
Wenn zwei Unternehmen auf Grund eines Zusammenschlusses zu mächtig werden, wird dies vermutlich zu negativen Auswirkungen auf die Marktsituation führen. Konkurrierenden Unternehmen können vom Markt verdrängt, potentielle Marktteilnehmer von einem Zutritt abgehalten werden. Die marktbeherrschenden Firmen müssen sich bei der Preisgestaltung nicht mehr an die Regeln des Wettbewerbs halten. Die Qualität der Erzeugnisse kann abnehmen.
Um solche negativen Auswirkungen von Zusammenschlüssen zu vermeiden, werden in vielen Staaten Fusionskontrollregeln angewandt. Sie sollen eine Marktstruktur gewährleisten, die den Wettbewerb fördert und damit auch dem Kunden und der gesamten Volkswirtschaft zum Vorteil gereicht.
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den Vorschriften der Fusionskontrolle in den zwei dynamischsten und mächtigsten Wirtschaftsräumen der Welt: den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Während die Regeln bezüglich „Merger Control“ in den USA seit beinahe 100 Jahren existieren, ist das Pendant der Europäischen Union wesentlich jünger. Aufgrund immer häufigerer, grenzüberschreitender Zusammenschlußvorhaben (auch zwischen in den USA und der EU ansässigen Unternehmen) befaßt sich diese Arbeit mit den Fusionskontrollregimen diesseits und jenseits des Atlantiks.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 8 | |
| I. | EINLEITUNG | 9 |
| II. | FUSIONSKONTROLLE IN DER EUROPÄISCHEN UNION | 10 |
| A | Einleitung | 10 |
| 1 | Rechtsgrundlagen | 10 |
| 2 | Entwicklung der europäischen Fusionskontrolle | 10 |
| 3 | Extraterritorialität | 12 |
| B | Aufgreifkriterien | 12 |
| 1 | Allgemeines | 12 |
| 2 | Der Zusammenschlußbegriff | 13 |
| 2.1 | Allgemeines | 13 |
| 2.2 | Fusion | 13 |
| 2.3 | Kontrollerwerb | 14 |
| 2.3.1 | Definition der Kontrolle | 14 |
| 2.3.2 | Erwerber der Kontrolle | 15 |
| 2.3.4 | Formen des Kontrollerwerbs | 16 |
| 2.3.4.1 | Kontrolle durch Vermögenserwerb (Asset deal) | 16 |
| 2.3.4.2 | Kontrolle durch Anteilserwerb (Share deal) | 16 |
| 2.3.4.3 | Sonstige Formen des Kontrollerwerbs | 16 |
| 2.3.5 | Inhaber der Kontrolle | 17 |
| 2.3.6 | Alleinige Kontrolle | 17 |
| 2.3.7 | Gemeinsame Kontrolle | 17 |
| 2.3.7.1 | Gemeinsame Kontrolle von GU | 18 |
| a) | Gemeinsame Kontrolle | 18 |
| b) | Dauerhafte, selbständige, wirtschaftliche Einheit | 18 |
| 2.3.7.2 | Gemeinsame Kontrolle durch wirtschaftliche Fusion | 20 |
| 2.3.8 | Änderungen in der Art der Kontrolle | 20 |
| 2.3.9 | Dauerhaftigkeit der strukturellen Veränderung | 21 |
| 2.3.10 | Branchenspezifische Besonderheiten | 21 |
| 3 | Gemeinschaftsweite Bedeutung | 21 |
| 3.1 | Allgemeines | 21 |
| 3.3 | Beteiligte Unternehmen | 24 |
| 3.4 | Berechnung der Umsatzhöhe | 25 |
| 3.4.1 | Begriff des Umsatzes | 25 |
| 3.4.2 | Maßgeblicher Zeitraum für die Umsatzberechnung | 26 |
| 3.4.3 | Umsatzzurechnung | 26 |
| 3.5 | Geographische Zuordnung der Umsätze | 28 |
| 3.6 | Branchenspezifische Besonderheiten | 29 |
| C | Eingreifkriterien | 29 |
| 1 | Der relevante Markt | 29 |
| 1.1 | Allgemeines | 29 |
| 1.2 | Produktmarkt | 30 |
| 1.2.1 | Bedarfsmarktkonzept | 30 |
| 1.2.2 | Verbraucherpräferenzen | 31 |
| 1.2.3 | Preis | 31 |
| 1.2.4 | Produkteigenschaften | 31 |
| 1.2.5 | Wettbewerbsbedingungen | 32 |
| 1.2.6 | Kosten eines Produktwechsels beim Kunden | 32 |
| 1.2.7 | Substitution in der Vergangenheit | 32 |
| 1.2.8 | Quantitative Tests | 33 |
| 1.2.9 | Marktdefinition im Falle von Preisdiskriminierung | 33 |
| 1.2.10 | Angebotssubstituierbarkeit | 34 |
| 1.2.11 | Systemmärkte | 34 |
| 1.3 | Der geographische Markt | 34 |
| 1.3.1 | Das Tätigkeits- bzw Absatzgebiet der beteiligten Unternehmen | 35 |
| 1.3.2 | Nachfragemerkmale | 36 |
| 1.3.3 | Käuferverhalten | 36 |
| 1.3.4 | Schranken und Kosten bei der Verlagerung von Aufträgen an Unternehmen in andere Gebiete | 36 |
| 1.3.5 | Umlenkung von Aufträgen in andere Gebiete | 37 |
| 1.3.6 | Marktanteile | 37 |
| 1.3.7 | Die verschiedenen räumlichen Märkte | 37 |
| 1.3.7.1 | Gemeinschaftsweiter Markt | 37 |
| 1.3.7.2 | Nationale Märkte | 38 |
| 1.3.7.3 | Regionale und lokale Märkte | 38 |
| 2 | Wettbewerbliche Beurteilung | 39 |
| 2.1 | Beurteilungsmaßstab | 39 |
| 2.2 | Die einzelnen Beurteilungskriterien | 41 |
| 2.2.1 | Marktstellung der beteiligten Unternehmen | 41 |
| 2.2.1.1 | Marktanteile | 41 |
| a) | Absolute Höhe des Marktanteils | 41 |
| b) | Relative Höhe des Marktanteils | 42 |
| c) | Marktanteilsschwankungen und Marktphasen | 42 |
| 2.2.1.2 | Konzentrationsgrad | 43 |
| 2.2.2 | Finanzkraft | 43 |
| 2.2.3 | Wahlmöglichkeiten der Lieferanten und Abnehmer | 44 |
| 2.2.4 | Nachfragemacht | 44 |
| 2.2.5 | Zugang zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten | 45 |
| 2.2.6 | Entwicklung des Angebots und der Nachfrage | 45 |
| 2.2.7.1 | Wahrscheinlichkeit eines Markteintritts | 46 |
| 2.2.7.2 | Rechtzeitigkeit des Markteintritts | 48 |
| 2.2.7.3 | Ausreichender Umfang des Markteintritts | 48 |
| 2.2.8 | Effizienzen | 48 |
| 2.2.8.1 | Vorteil für die Verbraucher | 49 |
| 2.2.8.2 | Fusionsspezifische Effizienzvorteile | 49 |
| 2.2.8.3 | Nachprüfbarkeit | 50 |
| 2.3 | Kollektive Marktbeherrschung | 50 |
| 2.3.1 | Anwendbarkeit der FKVO auf Oligopole | 50 |
| 2.3.2 | Bedingungen für eine stillschweigende Koordinierung | 51 |
| 2.3.3 | Voraussetzungen einer kollektiven Marktbeherrschung | 51 |
| 2.3.3.1 | Marktransparenz | 52 |
| 2.3.3.2 | Abschreckungsmechanismen | 52 |
| 2.3.3.3 | Reaktion von Wettbewerbern und Kunden | 53 |
| 2.3.4 | Unilateral effects | 53 |
| 2.4 | Kategorien von Zusammenschlüssen | 53 |
| 2.4.1 | Horizontale Zusammenschlüsse | 54 |
| 2.4.2 | Vertikale Zusammenschlüsse | 55 |
| 2.4.3 | Konglomerate Zusammenschlüsse | 56 |
| 2.7 | Sanierungsfusion | 56 |
| III. | FUSIONSKONTROLLE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA | 58 |
| A | Einleitung | 58 |
| 1 | Rechtsgrundlagen | 58 |
| 2 | Behörden | 60 |
| 3 | Extraterritorialität | 60 |
| B | Aufgreifkriterien | 61 |
| 1 | Allgemeiner Anwendungsbereich | 61 |
| 2 | Hart-Scott-Rodino Act | 62 |
| C | Eingreifkriterien | 64 |
| 1 | Horizontale Zusammenschlüsse | 64 |
| 1.1 | Der relevante Markt | 64 |
| 1.1.1 | Produktmarkt | 65 |
| 1.1.2 | Der geographische Markt | 66 |
| 1.2 | Bestimmung der im relevanten Markt tätigen Unternehmen | 67 |
| 1.3 | Bestimmung der Marktanteile | 68 |
| 1.4 | Marktkonzentration | 69 |
| 1.5 | Potentielle wettbewerbswidrige Wirkungen des Zusammenschlusses | 70 |
| 1.5.1 | Koordinierte Verhaltensweisen | 70 |
| 1.5.1.1 | Vereinbarung über die Bedingungen der Koordination | 71 |
| 1.5.1.2 | Entdeckung und Bestrafung abweichenden Verhaltens | 72 |
| 1.5.2 | Unilateral Effects | 72 |
| 1.5.2.1 | Differenzierte Produkte | 73 |
| 1.5.2.2 | Unterschiedliche Kapazitäten | 73 |
| 1.6 | Marktzutrittsanalyse | 74 |
| 1.6.1 | Rechtzeitigkeit des Markteintritts | 75 |
| 1.6.2 | Wahrscheinlichkeit des Markteintritts | 75 |
| 1.6.3 | Hinreichender Umfang des Markteintritts | 77 |
| 1.7 | Efficiencies | 78 |
| 1.7.1 | Merger-Specific Efficiencies | 78 |
| 1.7.2 | Cognizable Efficiencies | 79 |
| 1.7.3 | Sufficiency of Efficiencies | 79 |
| 1.8 | Failing Firm Defence | 80 |
| 2. | Nicht-Horizontale Zusammenschlüsse | 81 |
| 2.1 | Allgemeine Voraussetzungen unter denen ein nicht-horizontaler Zusammenschluß Wettbewerbsbedenken auslösen kann | 81 |
| 2.2 | Wettbewerbsbedenken bei vertikalen Zusammenschlüssen | 82 |
| 2.2.1 | Verstärkung von Marktzutrittsschranken | 82 |
| 2.2.2 | Vertikale Integration mit Einzelhändlern | 83 |
| 2.2.3 | Eliminierung eines besonders aggressiven Nachfragers | 83 |
| 2.2.4 | Umgehung von Preisregulierungen | 83 |
| 2.3 | Wettbewerbsbedenken bei konglomeraten Zusammenschlüssen | 84 |
| IV. | ZUSAMMENFASSUNG | 85 |
| Literaturverzeichnis | 88 | |
| Entscheidungsverzeichnis | 90 | |
| Rechtsquellenverzeichnis | 93 |
Textprobe:
Kapitel 2.2.7, Potentieller Wettbewerb und Marktzutrittsschranken:
Das Kriterium des potentiellen Wettbewerbs spielt bei der wettbewerblichen Prüfung eines Zusammenschlusses eine wichtige Rolle. In den Horizontalleitlinien führt die Kommission aus, daß ein Zusammenschluß keine spürbaren wettbewerbswidrigen Risiken in sich tragen wird, sofern es keine nennenswerten Marktzutrittsschranken gibt.
Potentieller Wettbewerb kann von Unternehmen ausgehen, die bisher nicht im betreffenden sachlich oder räumlich benachbarten Markt tätig sind, es aber durch Produktionsumstellung oder Importe sein könnten. Unternehmen, die bisher ausschließlich für den Eigenbedarf produzierten und solche, welche die Möglichkeit der Eigenfertigung haben, kommen ebenfalls als potentielle Wettbewerber in Betracht.
Ein potentieller Markteintritt schränkt Marktmacht allerdings nur dann ausreichend ein, wenn er wahrscheinlich und rechtzeitig ist und in ausreichendem Umfang erfolgt.
Wahrscheinlichkeit eines Markteintritts:
Ein Markteintritt ist wahrscheinlich, wenn er unter Berücksichtigung der Preisentwicklung und der Reaktion der Mitbewerber auf einen neuen Marktteilnehmer, ausreichend profitabel ist. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn ein Markteintritt in großem Umfang erfolgen müßte und deshalb ein Preisrückgang zu erwarten ist. Der Marktzutritt ist mit höheren Risiken und Kosten verbunden, wenn die angestammten Unternehmen ihre Marktanteile schützen können. Auch dies macht einen Markteintritt unrentabler und damit unwahrscheinlicher.
Die zu erwartende Marktentwicklung ist bei der Frage, ob ein Markteintritt wahrscheinlich ist, ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Eintritt in einen Wachstumsmarkt ist profitabler und mit weniger Risiko behaftet als ein Zutritt in einen gesättigten Markt.
Die potentiellen Neuzugänger können auf Zutrittshindernisse stoßen, die ihnen den Markteintritt zusätzlich erschweren bzw. sogar unmöglich machen können. Damit ist eine Reihe von Marktzutrittsschranken angesprochen, welche als Kriterium für die Bestimmung der Stärke des potentiellen Wettbewerbs eine gewichtige Rolle spielen. Niedrige Marktzutrittsschranken stärken mögliche Neuzugänger, weil sie es leichter haben, (erfolgreich) in den Markt einzutreten. Bei hohen Marktzutrittsschranken gilt das Gegenteil. Grundsätzlich sind Marktzutrittsschranken in allen Branchen hoch, in denen ein Markteintritt zu hohen sog „sunk costs“ führt. Unter sunk costs versteht man Investitionen in materielle und immaterielle Güter, welche für den Markteintritt unbedingt notwendig sind, die aber bei einem Marktaustritt auf keinem anderen Markt von Nutzen sind und somit verloren sind.
Marktzutrittsschranken können verschiedenste Formen annehmen. Mit rechtlichen Marktzutrittsschranken sind in erster Linie behördliche Genehmigungen, Zulassungen, Urheber- und Patentrechte sowie Normen und Standards gemeint. Marktzutrittsbarrieren können auch technischer Natur sein. Darunter fallen Zugang zu Technologie, Ressourcen und wesentlichen Einrichtungen, sofern diese für einen erfolgreichen Eintritt notwendig sind. Zur letzten Gruppe der strategischen Marktzutrittsschranken zählen hohe Aufwendungen, die für Werbe- und Promotionstätigkeiten sowie Kundendienst erforderlich sind, weitere Vorteile für bestehende Marktteilnehmer aufgrund von bestehenden Verbraucherpräferenzen, Markenloyalität und kulturellen Schranken.
Rechtzeitigkeit des Markteintritts:
Ein Marktzutritt muß binnen kurzer Zeit stattfinden, damit die drohenden wettbewerbswidrigen Folgen eines Zusammenschlusses rasch wieder abgebaut werden können. Welcher Zeitraum als kurz genug angesehen wird, hängt stark von den Umständen des Einzelfalles ab. Grundsätzlich ist ein Markteintritt nur rechtzeitig, wenn er innerhalb von zwei Jahren stattfindet.
Ausreichender Umfang des Markteintritts:
Markteintritte müssen in einem ausreichenden Umfang erfolgen, damit negative Wirkungen auf den Wettbewerb verhindert werden. Erfolgt ein Eintritt nur in geringem Umfang, z.B. in eine Marktnische, so ist dies nicht ausreichend um die Macht marktbeherrschender Unternehmen zu begrenzen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836607322
Arbeit zitieren:
Constantin, Christian September 2007: Fusionskontrolle in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Europäische Union, Fusionskontrolle, Rechtsvergleich, USA, Kartellrecht



