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Frauenkriminalität - Auffallend unauffällig

Indiz für die Konstruktion und Zementierung einer asymmetrischen Geschlechterordnung?

Frauenkriminalität - Auffallend unauffällig
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ines Schumann
  • Abgabedatum: Mai 2000
  • Umfang: 75 Seiten
  • Dateigröße: 282,5 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Georg-August-Universität Göttingen Deutschland
  • Bibliografie: ca. 85
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2243-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schumann, Ines Mai 2000: Frauenkriminalität - Auffallend unauffällig, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Frauenkriminalität, Kriminologie, weibliche Gewalt, Giftmörderin, Strafverfolgung

Diplomarbeit von Ines Schumann

Einleitung:

Abweichendes Verhalten, Kriminalität, Mord und Totschlag sind Themen, ohne die weder die Literatur, die Unterhaltsindustrie noch die gesamte Bandbreite an Printmedien und Tageszeitungen vorstellbar sind.

Auch in der Politik ist seit Anfang der neunziger Jahre das Thema der „Inneren Sicherheit“ insbesondere zum Wahlkampf begleitenden Anliegen geworden — als neues Staatsziel wurde aus der Verfassung ein „Grundrecht auf Sicherheit“ abgeleitet.

Bedrohungsszenarien öffentlicher und moralischer Ordnung durch Kriminalität haben je nach politischer und sozialer Wetterlage unterschiedliche Inhalte: mal geht es um gefährdete, mal um gefährliche Jugend oder ein allgemeiner „Werteverfall“ wird beklagt, Präventionsarbeit am besten schon im Kindergarten gefordert – kurzum, welche Werte und Normen für unsere Gesellschaft maßgeblich sind, erfahren wir in erster Linie über den Bruch mit ihnen.

Kriminalität ist ein Teil der Gesellschaft, ohne den sie, wie es scheint, gar nicht auskommen kann.

Bereits 1895 bemerkte der Soziologe Emile Durkheim: „... das Verbrechen ist deswegen normal, weil eine Gesellschaft, die frei davon wäre, ganz und gar unmöglich wäre“ und er setzt hinzu „Das Verbrechen ist eine notwendige Erscheinung und ... nützlich .... für die Entwicklung des Rechtes und der Moral unentbehrlich.“ Ungeachtet ihrer „Nützlichkeit“ haben sich Kriminologen unterschiedlicher Epochen und Theorieansätze auf die Suche nach Ursachen von Kriminalität begeben, um sogenannte „kriminalitätsbegünstigende“ Faktoren herauszustellen. Angefangen bei Lombroso (1876), der auf der Basis der Darwinschen Evolutionstheorie „Kriminelle“ aufgrund biologischer Eigenschaften von der übrigen Gesellschaft separieren wollte und aufgehört bei der Betrachtung des „Täters in seinen sozialen Bezügen“ konnte bislang weder aus einem einzelnen Faktor, noch aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren eine befriedigende Voraussage über „kriminelles Verhalten“ abgeleitet werden.

Einzig ein Merkmal, welches gleichzeitig eine eher beiläufige Erwähnung findet, kann diese Voraussage mit immerhin 90 %er Trefferquote machen: die Geschlechtszugehörigkeit.

„Zu diesen in der kriminologischen Forschung ,unbequemen Tatsachen‘ gehört auch die für das phänomenologische Gesamtbild der Kriminalität allerdings erfreuliche Erscheinung der weiblichen Kriminalität mit ihrer vergleichsweisen relativen Bedeutungslosigkeit ...“ Ersetzt man im Zitat „Kriminalität“ durch „Bevölkerung“, so bleibt eine den patriarchalen Vorstellungen entsprechend wünschenswerte, erfreuliche Erscheinung mit vergleichsweiser relativer Bedeutungslosigkeit übrig: die Frau.

Wie ist es möglich, dass ein derart maßgeblicher Bereich, der, wie Durkheim früh erkannte, unter anderem für stete Bekräftigung herrschender Moral sorgt, eine nahezu ausschließlich „männliche Erscheinung“ sein kann? Und das, ohne dass es bis dato zu einer übermäßigen Aufmerksamkeit oder einem besonderen Forschungsinteresse geführt hat?

Obwohl die Bekämpfung und Prävention von Kriminalität zu einem ausgewiesenen Staatsziel gehört und Forschungen dahingehend einiges an Steuermitteln beanspruchen, ist die auffallende Geschlechterdiskrepanz in der Kriminalitätsbelastung in Forschungen und Theorien über Ursachen von Kriminalität bislang nie gesondert berücksichtigt worden.

„Kriminalität gilt als ureigenstes Gebiet des Mannes. Männer sind Täter, Frauen Opfer; diesen Eindruck vermitteln kriminologische Studien; dieser Eindruck herrscht auch in der Öffentlichkeit vor. Wenn von ,Kriminalität‘ gesprochen wird, ist Männerkriminalität gemeint. Frauenkriminalität verschwindet oft ganz einfach in der ,allgemeinen‘ Kriminalität.“ Ginge es hier nicht um Kriminalität, sondern um erstrebenswerte Positionen in einer männerdominierten Arbeitswelt, hätte diese offensichtliche Männerdominanz längst eine feministische Kritik auf den Plan gerufen. Aber die Frauenbewegung hatte bislang ein recht ambivalentes Verhältnis zu Kriminalität. Frauen als (gleichwertige) Täterinnen zu verorten vertrug sich nicht mit dem Anliegen, ihren Opfer- und Unterdrücktenstatus zu enthüllen. Gleichzeitig passt(e) das Bild des vornehmlich männlichen Täters nahtlos in die feministische Gesellschaftskritik. Nicht ohne Grund beklagen kritische Kriminologinnen und Strafrechtlerinnen die teilweise kontraproduktive Einstellung von Feministinnen zur Kritischen Kriminologie.

Die feministische Perspektive bewegt sich dabei in dem Konflikt, das Strafrecht einerseits als repressives Instrument patriarchaler Macht zu kritisieren, andererseits aber für eine Stärkung eben dieser Macht einzutreten: „Die Vertreterinnen einer feministischen Perspektive innerhalb der Kriminologie sehen sich derzeit mit dem Vorwurf konfrontiert, daß sie als ,atypische Moralunternehmerinnen‘ mit ihren ,Kreuzzügen‘ zu einer Stärkung des repressiven Strafrechts, insbesondere des Sexualstrafrechts beitrügen.“ Verstehen wir weibliche Schwäche und männliche Stärke als Zuschreibungen patriarchaler Geschlechterpolitik, so verwundert es, wenn eine Frauenkriminalität, die in Art und Inhalt eben diesen Zuschreibungen so auffallend entspricht, allgemein als spezifisch weibliches Verhalten oder gar als „normkonformes Problemlösungsmuster“ gesehen wird.

Dabei müsste spätestens seit der Erkenntnis über die Konstruktion und Funktion patriarchaler, dichotomer Geschlechterstereotypen die auffallende Kongruenz von „Weiblichkeit“ und „Frauenkriminalität“ gerade Feministinnen stutzig machen: Sollte an diesem Punkt doch eine deutliche Differenz der Geschlechter hervortreten? Oder führt nicht gerade diese Differenz zum Verdacht einer konstruierten (Verbrechens-)Wirklichkeit?

Um diesem scheinbar so eindeutigen Zeugnis geschlechterdifferenten Verhaltens auf den Grund zu gehen, lohnt es sich, die Definition von Kriminalität als eine Voraussetzung für kriminelle Handlungen näher zu beleuchten.

Das Phänomen „Frauenkriminalität“ lässt sich nur erklären, wenn beide darin enthaltenen Kategorien gesehen werden: Geschlecht und Kriminalität. Das Verhältnis beider Kategorien zueinander sollte unter folgender Fragestellung kritisch geprüft werden:

Wieso ist Kriminalität so ausgesprochen „männlich“? Definieren Kriminalität und Weiblichkeit dieselben Instanzen? Ist es möglich, dass Kriminalität ebensowenig ein Abbild vorwiegend männlichen Verhaltens ist, wie Passivität dem weiblichem entspricht?

Gang der Untersuchung:

In dieser Arbeit soll u.a. der Frage nachgegangen werden, an welchen Stellen und in welcher Form, traditionelle, patriarchale Vorstellungen männlicher und weiblicher Geschlechtsidentitäten in die unterschiedlichen Disziplinen und Instanzen der Jurisprudenz mit einfließen und auf diese Weise das Bild einer geschlechterdiskrepanten Kriminalitätsbelastung mitbestimmen.

Inwieweit steht gerade das Strafrecht als staatliches „Disziplinierungsorgan“ im Dienste der Aufrechterhaltung traditioneller Rollenbilder und Strukturen? Dieses Vorgehen beinhaltet eine kritische Beleuchtung von Strafrecht und Kriminologie, insbesondere im Umgang mit der Kategorie Geschlecht (Kap. 1 u. II).

Des weiteren wird der Frage nachgegangen, welche Erklärungen bspw. die kriminologischen Theorien zu der auffallend geringen Kriminalitätsbelastung von Frauen hatten und haben? (Kap. II).

Inwiefern greift gerade die Kriminologie, die sich als „Erfahrungswissenschaft“ bezeichnet, auf vorgegebene Stereotypen zurück? Wie sieht das Verhältnis herrschender kriminologischer Theorien zum Strafrecht aus? Und welche Rolle spielen Kriminologie und Strafrecht hinsichtlich der Legitimation und Aufrechterhaltung patriarchaler Strukturen?

Die Hinterfragung der herrschenden Definition von Kriminalität und Anwendung von Strafrecht und Strafe erfolgte erstmals durch die „Kritische Kriminologie“. Die kritische Beleuchtung herrschender Kriminalpolitik und angewendeter kriminologischer Theorien sieht einen Zusammenhang zwischen der Zuschreibung von Kriminalität und der Legitimation sozialer Ungleichheiten.(Kap. 2.1) Was sagt diese Erkenntnis hinsichtlich des Zwecks einer geschlechterselektiven Zuschreibung von Kriminalität aus?

Um die Konstruktion „weiblicher Verbrechertypen“ geht es im Kapitel III. Insbesondere das Giftmord-Stereotyp veranschaulicht die enge Verknüpfung von Geschlechtscharakteren und „Täterinnenprofil“. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche Bereiche einer ursprünglich mystifizierten und dämonisierten (kriminellen) Weiblichkeit sich bis heute in der Darstellung und Erklärung von Frauenkriminalität niedergeschlagen haben.

Einseitige Interpretationsmuster und stereotype Bewertung „weiblicher Kriminalität“ durch die Instanzen der Strafverfolgung sollen des weiteren Auskunft über eine geschlechtsspezifische Bestrafung und geschlechterselektive Strafverfolgung geben (Kap. 3.2).

Im letzten Kapitel soll der Zweck konstruierter, geschlechterselektiver Kriminalität besprochen werden. Das offensichtliche Abhängigkeitsverhältnis der Kategorien Geschlecht und Kriminalität soll auf seine Funktion in der Herstellung von „Normalitätsvorstellungen“ untersucht werden.

Medienberichte sollen auf eine geschlechtsspezifische Darstellung von Kriminalität geprüft werden. Dabei wird die Frage gestellt, inwiefern eine spezifisch „weibliche“ Frauenkriminalität den gesellschaftlichen Normalitätsvorstellungen entspricht und welchen Einfluss mediale Darstellung und traditionelle Vorstellungen auf das gesellschaftliche Erscheinungsbild von Kriminalität ausüben? Kann umgekehrt von der Herstellung und Zementierung der asymmetrischen Geschlechterordnung mittels selektiver Kriminalisierungsprozesse und Kriminalitätsdarstellungen gesprochen werden?

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung
I. Gesellschaftliche Funktion von Strafe, Strafrecht und Kriminalität
1.1 Die statistische „Messung“ von Kriminalität
1.1.1 Frauenkriminalität als statistischer Befund
1.1.2 Qualität der Delikte
1.2 Die strafrechtliche Definition von Kriminalität
1.3 Adressaten des Strafrechts
1.4 Symbolische und ideologische Funktion des Strafrechts
1.5 Fazit
II. Die kriminologischen Theorien
2.1 Die traditionelle Kriminologie
2.2 Kritische Kriminologie
2.3 Verhältnis von Kriminologie zu Frauenkriminalität
2.4 Feministische Theorien
2.5 Fazit
III. „Weibliche Kriminalität“ und „kriminelle Weiblichkeit“
3.1 Das Giftmordstereotyp
3.1.2 Fazit
3.2 Geschlechterselektive Strafverfolgung
3.2.1 Fazit
IV. Kriminalität und ihre Darstellung als Mittel zur Herstellung einer geschlechtsspezifischen Normalität
4.1 Rollenbruch und Rechtsbruch - das Beispiel Monika Weimar
4.2 „Kriminalität“ als Moralressource der Medien
4.3 Fazit
V. Abschließende Betrachtung
Literaturverzeichnis

Textprobe:

Kapitel 2.4, Feministische Theorien:

Unter der Vielzahl von Theorien „abweichenden Verhaltens“ kamen seit den 70er Jahren auch Erklärungen und Theorien von Feministinnen zur Geltung, die sich explizit mit „Frauenkriminalität“ befassten.

Die feministische Perspektive in der Kriminologie beruft sich u.a. auf die feministische Wissenschaftskritik, die auf die allgemeine Auslassung der Kategorie Geschlecht in wissenschaftlichen Analysen hinweist. Die zentrale Erkenntnis feministischer Theorien ist, dass die Konstruktion der Geschlechterdifferenz das ideologische Fundament des asymmetrischen Geschlechterverhältnisses darstellt. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Konstruktion insbesondere von der Zuschreibung spezifischer dichotomer Charaktermerkmale lebt, die innerhalb des Zuschreibungsprozesses Unterdrückung und gesellschaftliche Deklassierung von Frauen (re-)produziert.

Kriminologische Theorien sollten auf Grund ihrer Ausblendung weiblicher Lebens- und Erfahrungszusammenhänge um diese Punkte erweitert bzw. verändert werden. Geschlechtsspezifisches Verhalten, Rollenerziehung , -identität, -leitbilder, die geschlechtsabhängige Verteilung von Macht, kurzum, Erkenntnisse der Frauenbewegung und eine differenzierter Sicht auf die gesellschaftlichen Verhältnisse mit Blick auf die Funktion herrschender Geschlechtsidentitäten, kennzeichneten die feministischen Ansätze innerhalb der Kriminologie.

Kritisiert wurde u.a. der ausschließlich männliche Blick auf männliche Täter und fehlende Untersuchungen zu weiblichen Verhaltensmustern. Insbesondere das Zusammenwirken der Variable Geschlecht mit den übrigen Variablen wie Schicht und Ethnie sollte im Hinblick auf die Erklärung von Kriminalität untersucht werden. Ähnlich der Vielzahl von feministischen Theorien, häufen sich auch zu diesem Punkt verschiedene feministische Ansätze, von denen hier die wichtigsten kurz genannt werden sollen.

Im feministisch-marxistischen Ansatz, prägten lange Zeit Gipser und Brökling als wichtigste Vertreterinnen die Diskussion um das Thema Frauenkriminalität. Sie gehen davon aus, dass die doppelte Unterdrückung der Frau (durch 1. das Kapital und 2. den Mann) dazu führe, dass Frauen eher passive Problemlösungsstrategien wählten. Dazu zähle Krankheit, Prostitution und Alkoholismus. Dabei sei die Art ihres abweichenden Verhaltens von den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Der „typisch weibliche“ Ladendiebstahl kennzeichne die Kanalisierung ihrer Auflehnung in individuelle Problemlösungsformen. Eine Verinnerlichung weiblicher Rollenerwartung spiegelt demnach ihre Erscheinung in der Kriminalstatistik.

Diese Theorie schließt sich im wesentlichen den o.g. rollentheoretischen Ansätzen an und macht „abweichendes Verhalten“ von Frauen am primären Faktor „Rollenirritationen“ fest. Diese stünden im Zusammenhang mit Sozialisationsbedingen und dem Zugang zu illegitimen Mitteln. Gipser vertritt die These, je eingeschränkter Frauen ihre soziale Stellung und ihre Handlungsmöglichkeiten wahrnähmen, desto eher zeigten sie abweichendes Verhalten. Das wiederum läge überwiegend in geschlechtsrollenkonformen, passiven Problemlösungsstrategien begründet, welche sie als Problemgruppe wenig nach Außen in Erscheinung treten ließe.

Carol Smart kritisiert an diesem Ansatz, die Zwangsläufingkeit einer passiven Problemlösungsstrategie, die sich nicht einleuchtend aus der doppelten Unterdrückungssituation der Frauen ergäbe.

1989 veröffentlicht Christiane Funken ihre Untersuchung zu Frauen in Strafanstalten. Sie geht unter ätiologischen und kontrolltheoretischen Bezugspunkten der Frage nach, ob sich Frauenkriminalität aus einer „Überidentifizierung“ mit der weiblichen Rolle erklären lässt. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Frauen mit eher traditionellem Rollenverständnis, zu „frauentypischen“ Delikte neigten, während emanzipiertere Frauen, auch in ihrem Deliktverhalten „untypisch“ handelten.

Auch Theurer kommt in ihrer Arbeit auf die Annahme eines Zusammenhangs zwischen Deliktverhalten und Rollenleitbild. Sie vertritt die These, je emanzipierter das internalisierte Frauenbild ausfalle, desto häufiger würden Delikte begangen — ausgenommen den Bereich „Gewaltdelikte“. Besonders im Bereich der Wirtschaftsdelikte sei dieser Zusammenhang auffällig.

Smaus kritisiert die Ansätze von Funken und Brökling dahingehend, dass den Verhaltensweisen der Frauen stets eine ontisch verstandene Kriminalität zugeschrieben wird. Die bei Funken beschriebenen Frauen unterschieden sich ihrer Meinung nach erst nach dem Eingreifen der Organe sozialer Kontrolle von Frauen, die in ähnlicher Situation lebten. Dabei erfüllten die Kennzeichen „Arbeitslosigkeit“, „Alkoholismus“ sowie „jahrelang ertragene Mißhandlung“ für die Richter die subjektiven Tatbestandsmerkmale, welche eine Kriminalisierung ermöglichten.

Weiterhin kritisiert sie den „Verhaltensaspekt“ bei Brökling, der Kriminalität als eine Antwort auf Konfliktlagen darstellt: „... daß Lösungen kriminell sind und nicht etwa konform, das liegt nicht im Verhalten, sondern in den Definitionen des Strafrechts begründet. Weder die typische Konfliktlage der Frauen noch die als kriminell bezeichneten Lösungen sind selbstverständlich — auch hier müssen wir zum Strafrecht und seinen Funktionen für die Gesellschaft zurück“.

Gerlinda Smaus führt die geringere Kriminalität der Frau u.a. auf die Kontrollfunktion des Strafrechts zurück. Dieses kontrolliere in erster Linie „männliche Bereiche“ (s. Kap. 1.3), während der vorwiegende Tätigkeitsbereich von Frauen (Haushalt, Kinder etc.) der Kontrolle der Ehemänner überlassen bliebe, was wiederum deren Herrschaft bestätige und festige. Des weiteren führe die öffentliche Kontrolle bei Frauen eher zu einer somatischen oder psychischen Definition ihres abweichenden Verhaltens.

Insgesamt weisen zwar viele feministischen Ansätze auf den androzentrischen Blickwinkel traditioneller Kriminologie hin, versäumen aber großenteils selber, die herrschende Definition und Funktion von Kriminalität in Frage zu stellen. Lediglich der Blick auf die Funktion von Strafrecht weist in diese Richtung.

Ann Jones bemerkte in ihrer umfangreichen Untersuchung zu „Frauen, die töten“: „Warum Menschen sich gerade so verhalten, wie sie es tun, und warum dieses Verhalten kriminell genannt wird, sind zwei verschiedene Fragen, doch wenn es um Frauen geht, haben beide Fragen mit der Rolle der Frau in der Gesellschaft zu tun“.

Smaus weist in diesem Kontext daraufhin, dass „Rolle“ und „Kriminalität“ oft als Produkte unterschiedlicher Instanzen verstanden werden: „Die normativ vorgegebene weibliche Rolle wird als eine in bezug auf Macht und Herrschaft indifferente kulturelle Leistung begriffen, die Abweichung von ihr als ein von der jeweiligen Frau selbst gewähltes Verhalten. Dabei ist doch mit der Rolle immer schon die potentielle Abweichung mitbestimmt. [...] Die geringe Kriminalitätsbelastung ist nämlich ein Rollenattribut unter anderen — die Reihe der der weiblichen Rolle zugeschriebenen Eigenschaften läßt sich einfach um ihre kriminelle Unauffälligkeit ergänzen“.

In ihrer feministischen Perspektive sieht Gerlinda Smaus Frauenkriminalität als gesellschaftlich definiert. Sie dient somit der Erhaltung patriarchaler Gesellschaftsstrukturen.

Arbeit zitieren:
Schumann, Ines Mai 2000: Frauenkriminalität - Auffallend unauffällig, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Frauenkriminalität, Kriminologie, weibliche Gewalt, Giftmörderin, Strafverfolgung

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