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Franchising und Distributionspolitik

Chancen und Risiken des Vertriebssystems Franchising am Praxisbeispiel

Franchising und Distributionspolitik
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Niklas Sluyter
  • Abgabedatum: April 2003
  • Umfang: 100 Seiten
  • Dateigröße: 1,2 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7952-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7952-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7952-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Sluyter, Niklas April 2003: Franchising und Distributionspolitik, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Franchising, Distribution, Marketing, Vertriebswege, Absatzformen

Diplomarbeit von Niklas Sluyter

Gang der Untersuchung:

Durch die sich schnell verändernden Märkte unserer heutigen Zeit sind Unternehmen gezwungen, sich den Veränderungen am Markt anzupassen und auf externe Signale schnell zu reagieren. Diese Notwendigkeit wirkt sich nicht nur auf den Bereich der Industrie oder des Handels aus, sondern zunehmend auch auf den Bereich des Dienstleistungssektors. Der Trend zu kooperativen Unternehmensformen, Netzwerken und Unternehmenszusammenschlüssen ist in der heutigen Wirtschaft klar erkennbar. Er vereinigt dabei Möglichkeiten, sich neben dem nationalen Markt auch auf dem internationalen Markt zu etablieren und wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben.

Das Franchising als vertikal-kooperatives Absatzsystem ist eines der modernsten Formen in der Umsetzung des Netzwerkgedankens und auch auf dem deutschen Markt nicht mehr wegzudenken. Jedoch werden Franchise-Systeme im heutigen Sprachgebrauch oft den kooperativen Systemen zugeschrieben, wodurch die Abgrenzung zu Lizenzsystemen oder anderen Kooperationssystemen immer schwerer fällt.

Die Problemstellung in dieser Arbeit soll sein, neben den Grundlagen des Franchising auch die Abgrenzung dieses Vertriebssystems zu anderen Vertriebssystemen herauszustellen. Im Vordergrund steht dabei die Abgrenzung von Lizenz-Systemen zu Franchise-Systemen. Im Praxisteil sollen insbesondere die Anpassungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten eines Lizenz-Systems zu einem vollwertigen Franchise-System im Dienstleistungssektor erörtert werden.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist eine ständige Anpassung an die Marktlage gerade für kleine Unternehmen unerlässlich. Die Suche nach Marketingstrategien und Absatzpotentialen, die eine dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens im Markt gewährleisten, gerät immer mehr in das Interesse des Managements.

Am Beispiel der Beispiel GmbH soll gezeigt werden, wie sich ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Außenwerbung durch Franchising seinen sicheren Platz sowohl im deutschen als auch im europäischen Markt sichern kann. Die Expansion des Unternehmens basiert derzeit noch auf einem Lizenz-System, mit dem europäische Lizenz-Nehmer das Netzwerk des Unternehmens als Plattform für den Verkauf von Werbeflächen nutzen. Diese Kooperationsform kann durch Intensivierung verschiedener Komponenten zu einem marktfähigen Franchise-System im engeren Sinne ausgebaut werden, wodurch sich sowohl für die Beispiel GmbH als Franchise-Zentrale als auch für die europäischen Franchise-Nehmer eine Vielzahl von Vorteilen ergeben würden. Ziel der Arbeit soll es sein, neben den Eigenschaften des „reinen“ Franchising auch die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrüstung zum Franchise-Geber am Beispiel der Beispiel GmbH zu erarbeiten.

Nach der Einleitung soll sich der zweite Teil der Arbeit mit den Grundlagen auseinandersetzen, die sich neben einigen marketingpolitischen Schwerpunkten, wie beispielsweise der Situationsanalyse mit ihren Bestandteilen, auf die wesentlichen Bestandteile des Franchising konzentrieren. Neben der Skizzierung der Vertragspartner Franchisegebers und des Franchisenehmers) wird dabei unter anderem auf den Inhalt des Franchise-Vertrages als fundamentaler Bestandteil der Kooperation, sowie das Handbuch und der Begriff des Know-how Bezug genommen. Darüber hinaus soll neben einigen Controllingkonzepten für Franchisesysteme auch eine Abgrenzung zu vergleichbaren Kooperationsformen vorgenommen werden, die das Franchising im Distributionssektor klar positioniert. Hierbei soll auf die Abgrenzung zum Licensing im Besonderen eingegangen werden.

Der dritte Teil der Arbeit wendet dann das zuvor Erarbeitete an dem Beispiel der Beispiel GmbH an. Als Leitfaden für die Umstrukturierung des Unternehmens vom Lizenz-Geber zur Franchisezentrale werden hier nach einer umfangreichen Situationsanalyse Handlungsalternativen gegeben, die für eine derartige Umwandlung/Anpassung erforderlich sind. Dabei werden unter anderem Strategien und Maßnahmen aus wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Sicht erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung
1.1 Problemstellung 1
1.2 Ziel der Arbeit 2
1.3 Vorgehensweise 2
2. Grundlagen
2.1 Distributionspolitik 4
2.1.1 Ziele 4
2.1.2 Aufgaben 5
2.1.3 Formen der Distribution 6
2.1.4 Situationsanalyse 8
2.1.4.1 Konkurrenzanalyse 9
2.1.4.2 SWOT-Analyse 11
3. Franchising
3.1 Entstehung des Franchising 15
3.2 Arten von Franchisen 18
3.3 Säulen des Franchise-Systems 21
3.3.1 Franchise-Geber 21
3.3.2 Franchise-Nehmer 29
3.3.3 Franchise-Vertrag 33
3.3.4 Handbuch 37
3.4 Rechtsgrundlagen 40
3.5 Controllingkonzepte in Franchise-Systemen 46
3.6 Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen 53
3.6.1 Vertrags-/Vertriebshändler 53
3.6.2 Lizenzsysteme 54
3.6.3 Filialsysteme 57
3.6.4 Joint-Ventures 58
3.6.5 Know-how-Vereinbarungen 59
4. Entwicklung des Vertriebssystems Franchising am Beispiel der Beispiel GmbH
4.1 Unternehmenskonzept der Beispiel GmbH 60
4.2 Situationsanalyse 63
4.2.1 Konkurrenzanalyse 66
4.2.2 Stärken und Schwächen des derzeitigen Vertriebssystems 69
4.3 Erweiterung 72
4.3.1 Allgemeine Ausbauansätze 72
4.3.2 Chancen 76
4.3.3 Risiken 76
5. Fazit 78
6. Anhang
7. Literaturverzeichnis
8. Eidesstattliche Erklärung

Automatisiert erstellter Textauszug:

3.5 Controlling-Konzepte in Franchise-Systemen Es verhält sich bei Franchise-Systemen so, dass die einzelnen FranchiseNehmer auch selbstständige Unternehmer sind, die in der letzten Konsequenz auch eigenverantwortlich für den Erfolg ihres Geschäftes sind. Aufgrund der kooperativen Zusammenarbeit der Franchise-Nehmer mit der Systemzentrale kann die Kontrolle und die Weiterentwicklung der einzelnen Franchise-Nehmer aber nicht von ihnen selber vorgenommen werden, sondern muss sich an ein gemeinsames Controlling-Konzept halten, welches von der Systemzentrale entwickelt und zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Leistung gehört ebenfalls zu den Grundaufgaben jedes FranchiseGebers und ist zur Steuerung und Ausrichtung des Konzeptes von hoher Wichtigkeit. Die Entwicklung eines derartigen Controlling-Konzeptes stellt die FranchiseOrganisation vor eine ganz besondere Herausforderung, da der Controller ein einheitliches Konzept entwerfen muss, welches diszipliniert und konsequent von den einzelnen Franchise-Nehmern angewendet und umgesetzt werden muss.121 Die Unterschiedlichkeit jedes Systems bedingt, dass für jedes System eine eigene und ganz individuelle ControllingKonzeption entwickelt werden muss, die sich den spezifischen Herausforderungen des Systems anpasst.122 Um den kontinuierlichen Erfolg und das Wachstum eines Franchise-Systems gewährleisten zu können, sollte das Konzept kooperationsfördernd wirken. Das bedeutet, dass eine Controlling-Maßnahme, die nicht in gemeinsamer Entwicklung mit dem Franchise-Nehmer auf die Anforderungen des Systems angepasst worden ist, untauglich ist. Eine derartige Entwicklung bedarf eines sehr hohen Grades an Offenheit, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsvermögen aller am Entwicklungsprozess beteiligen Personen.123 [...]

Diese neue Regelungen sind ab dem 31.12.2001 in jeden Franchise-Vertrag aufzunehmen und alle bisherigen Verträge sind dieser Vertikal-GVO entsprechend anzupassen.118 Des weiteren ist auch die steuerrechtliche Regelung innerhalb eines Franchise-Systems ausschlaggebend für beide Parteien des Vertrages. So richtet sich die Besteuerung der Franchise-Gebühr und auch aller anderen Entgelte sowohl nach dem Staat, in dem sie gezahlt werden als auch nach dem Staat, in dem der Franchise-Geber seinen Sitz hat. Diese Doppelbesteuerungen gelten aber nicht für alle Mitgliedsstaaten der EU. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen anderen Staaten, wie beispielsweise den Niederlanden, Frankreich oder Spanien119, bestehen jedoch Doppelbesteuerungsabkommen, in denen geregelt ist, in welchem Falle welcher Staat die Besteuerung vornimmt. Besteht ein derartiges Abkommen zwischen den zwei beteiligten Staaten nicht, so hat der Franchise-Geber die Möglichkeit gem. § 34 c Abs. 1 EStG, die bereits in einem anderen Land entrichtete Steuer für die Franchise-Gebühr mit der im Inland fällig werdenden aufzurechnen.120 Abschließend kann gesagt werden, dass die Beurteilung nationaler und internationaler Franchise-Kooperationen und deren Verträge immer individuell auf das Land und den Inhalt des Vertrages und damit auf den Inhalt des eigentlichen Zwecks dieser Kooperation vorzunehmen ist. Die zuvor angesprochenen Rechtsgebiete stellen dabei nur den Großteil der zu beachtenden Rechtsgrundlagen dar und sind in ihrem Umfang und in ihrer Tragweite nur ansatzweise beschrieben. Als Ergebnis aus den zuvor geschilderten Verordnungen und Gesetzen ist jedoch eine klare Tendenz zu erkennen, die sich gegen eine Wettbewerbsbeschränkung jeglicher Art richtet und weder von der deutschen noch der europäischen Gesetzgebung toleriert wird. [...]

Die Kommission war der Meinung, dass diese Verträge nach einigen Anpassungen nicht in der Lage wären, den Wettbewerb zu beschränken sondern ihn im Gegenteil noch stärken würden.115 Diese Einzel- oder Gruppenfreistellungsverordnungen legten fest, welche den Wettbewerb einschränkenden Bestimmungen in Franchise-Verträgen, die unter das EGKartellrecht fielen, zulässig waren oder in den Verträgen nicht aufgenommen werden durften. Diese Bestimmungen waren in einer `weißen´ (für die erlaubten Klauseln) und in einer `schwarzen´ (für die unzulässigen Klauseln) Liste festgehalten, an die sich die Vertragspartner halten mussten.116 Zudem enthielt diese Verordnung eine für ganz Europa gesetzlich geltende Definition des Begriffs Franchising. Ab Juni 2000 wurde die alte Gruppenfreistellungsverordnung von der neuen EG-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen (die sogenannte Vertikal-GVO) abgelöst. Diese für alle vertikalen Vertriebssysteme geltende Verordnung enthält keine `weiße Liste´ mehr sondern lediglich noch eine `schwarze Liste´ sowie eine `gelbe Liste´ (mit nicht freigestellten Klauseln). Ebenso sieht die neue GVO auch keine gesetzliche Definition des Begriffs Franchising vor, was mit vielen Vorteilen für die Franchise-Geber verbunden ist. Um nun eine derartige Freistellung zu erreichen, muss ein Franchise-Geber sein System nicht mehr in einer genau definierten Form betreiben und auch seine Verträge nicht mehr in ein bestimmtes Schema pressen. Er hat vielmehr die Möglichkeit, die von ihm gewünschte Form der Kooperation mit seinen Partnern zu bestimmen und muss dann erst bei der Vertragsgestaltung die `schwarzen Klauseln´ aus dem Vertrag entfernen. Für die `gelben Klauseln´ welche für das Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit gelten, besteht kein absolutes Verbot, weshalb der Franchise-Geber prüfen kann, ob diese bei seinem Vertragssystem eventuell gerechtfertigt sein können.117 [...]

Arbeit zitieren:
Sluyter, Niklas April 2003: Franchising und Distributionspolitik, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Franchising, Distribution, Marketing, Vertriebswege, Absatzformen

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