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Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes

Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Dirk Neidhardt
  • Abgabedatum: März 2005
  • Umfang: 124 Seiten
  • Dateigröße: 2,6 MB
  • Note: 1,8
  • Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8795-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8795-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8795-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Neidhardt, Dirk März 2005: Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Altersvermögensgesetz, Alterseinkünftegesetz, Altersvorsorge, Rentenreform, Versicherung

Diplomarbeit von Dirk Neidhardt

Einleitung:

Betriebsrenten bilden seit rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Noch nie waren sie aber zur Sicherung des Lebensstandards so wichtig wie in der heutigen Zeit. Durch die demographischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen in unserer Gesellschaft werden die Finanzspielräume der gesetzlichen Alterssicherung in Zukunft stark eingeengt sein.

Mit dem Altersvermögensgesetz vom 11.05.2001 hat die Bundesregierung auf diese Herausforderung reagiert. Die Rentenreform hat Veränderungen sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge bewirkt. Wichtigste Neuerung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist zweifellos der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Die Reform ist keine weitere Belastung für die Unternehmen, vielmehr bietet sie interessante Gestaltungsmöglichkeiten und Einsparungspotenziale.

Beim Altersvermögensgesetz handelt es sich um ein Rechtsgebiet mit vielschichtigen Fragekomplexen des Arbeits- und Steuerrechts. Demnach sind Informationsdefizite und Unsicherheit bei den Unternehmen sehr groß. Entscheidungen in der betrieblichen Altersversorgung wirken über sehr lange Zeiträume. Deshalb sollte ein Unternehmen bei der Gestaltung seines Versorgungswerkes alle Kriterien beachten, die für den Erfolg des Versorgungswerkes von Bedeutung sind. Die Betriebe sind also gezwungen, sich mit der komplexen Thematik der betrieblichen Altersversorgung zu befassen, die betriebswirtschaftliches, steuerliches, rechtliches und personalwirtschaftliches Wissen verlangt.

Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, betroffenen Unternehmen einen Überblick über das Thema der betrieblichen Altersversorgung zu geben. Der Leser soll nicht nur für die Chancen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung sensibilisiert werden, er erhält auch Hinweise darauf, welche Anforderungskriterien ein Versorgungswerk erfüllen sollte, um langfristig attraktiv zu sein. Die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung aufgrund des Alterseinkünftegesetz 2005 wurden berücksichtigt und eingearbeitet.

Gang der Untersuchung:

Die Arbeit gliedert sich in sieben Kapitel.

Nach der Einleitung stellt das 2. Kapitel das deutsche Alterssicherungssystem vor und erläutert dessen Krise. Darüber hinaus werden die wichtigsten Reformen des Gesetzgebers und die Entwicklungstendenzen in Deutschland vorgestellt.

Das 3. Kapitel befasst sich mit den Grundlagen der Betriebsrente und gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten. Hierzu ist es zunächst erforderlich, die betriebliche Altersversorgung begrifflich abzugrenzen. Darüber hinaus werden dem Leser die wichtigsten gesetzlichen Änderungen der Rentenreform 2001 übersichtlich dargestellt. Abschließend wird aufgezeigt, wie stark der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitnehmern, Unternehmen und Industriebranchen seit der Rentenreform gestiegen ist.

Das 4. Kapitel beschäftigt sich mit den Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung sowie deren Verbreitung in Deutschland. Außerdem werden dem Leser ausführlich die verschiedenen Finanzierungs- und Zusagearten sowie die Besonderheiten bei der Geschäftsführerversorgung erklärt. Darüber hinaus wird das System der Sicherung der Anwartschaften bei einer Unternehmensinsolvenz dargestellt.

In Kapitel 5 werden die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Aspekte der einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung betrachtet. Diese Betrachtung orientiert sich an der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beiträge aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht während der Anspar- und Leistungsphase. Anschließend wird verdeutlicht, warum das Alterseinkünftegesetz 2005 eine Überprüfung der Versorgungssysteme notwendig macht. Die Darstellung einer Möglichkeit zur Übertragung bestehender Versorgungswerke auf einen Pensionsfonds rundet dieses Kapitel ab.

In Kapitel 6 wird dem Leser die Vorgehensweise bei der Einführung eines Versorgungswerkes erläutert. Dabei werden die typischen Einführungsschritte ausführlich erklärt. Bei der Konzeption eines betrieblichen Versorgungswerkes muss definiert werden, welche Anforderungen das Unternehmen an ein neues Versorgungssystem stellt. Dieses Kapitel stellt die wichtigsten Kriterien vor, die ein Versorgungswerk aus Unternehmenssicht erfüllen sollte, um langfristig attraktiv zu sein bzw. allen Beteiligten einen Mehrwert zu verschaffen.

In Kapitel 7 werden nochmals alle wesentlichen Aspekte, Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst. Zudem werden in einem Ausblick wesentliche Entwicklungstendenzen der betrieblichen Altersversorgung diskutiert.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis 1
Abkürzungsverzeichnis 6
Abbildungsverzeichnis 11
1. Einleitung 12
1.1 Zielsetzung 12
1.2 Vorgehensweise 13
2. Das System der Alterssicherung 15
2.1 Das 3-Säulen-Modell 15
2.2 Die Gesetzliche Rentenversicherung 15
2.3 Die private Vorsorge 16
2.3.1 Die Riester-Förderung 17
2.4 Die betriebliche Altersversorgung 18
2.5 Finanzierungsarten 19
2.6 Die Krise des deutschen Alterssicherungssystems 19
2.6.1 Demographische Einflussgrößen 21
2.6.1.1 Entwicklung der Fertilität 21
2.6.1.1 Entwicklung der Mortalität 22
2.6.1.3 Entwicklung der Migration 22
2.6.1.4 Länge der Erwerbslebenszeit 23
2.6.2 Ökonomische Komponenten 23
2.6.2.1 Arbeitslosigkeit 23
2.6.2.2 Versicherungsfremde Leistungen 24
2.6.3 Die Entwicklung des Altersaufbaus der deutschen Bevölkerung 25
2.7 Die Reform des Alterssicherungssystems 26
2.7.1 Die Rentenreform 2004 26
2.7.1.1 Der Nachhaltigkeitsfaktor 27
2.7.1.2 Das Rentenniveau und die Sicherung der Renten 27
2.7.1.3 Anrechnungszeiten 28
2.7.1.4 Die Anhebung des Rentenalters 29
2.7.1.4 Die Nachhaltigkeitsrücklage 29
2.7.2 Das Alterseinkünftegesetz 2005 30
2.7.2.1 Die nachgelagerte Besteuerung der GRV 30
2.7.2.2 Verbesserung des Sonderausgabenabzugs 31
2.7.2.3 Förderung der betrieblichen Altersversorgung 31
2.7.2.4 Die Vereinfachung der Riester-Rente 32
2.7.2.5 Rücknahme steuerlicher Privilegien der Kapitallebensversicherungen 32
2.8 Entwicklungstendenzen in Deutschland 33
3. Die betriebliche Altersversorgung nach der Rentenreform 2001 36
3.1 Rechtliche Grundlagen des BetrAVG 37
3.1.1 Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer gemäß § 1a 37
3.1.2 Die Unverfallbarkeit der Ansprüche gemäß § 1b 37
3.1.3 Der Insolvenzschutz für den Arbeitnehmer gemäß § 7-15 38
3.1.4 Die laufende Rentenanpassung an die Lebenshaltungskosten gemäß § 16 38
3.2 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung 39
3.2.1 Zulage und Sonderausgabenabzug 39
3.2.2 Nachgelagerte Besteuerung 40
3.2.3 Pauschalversteuerung 40
3.2.4 Befreiung von Sozialabgaben bis 2008 41
3.2.5 Die „Eichel-Förderung“ gemäß § 3 Nr. 63
3.3 Begünstigter Personenkreis 41
3.4 Einschränkungen durch Tarifverträge 42
3.5 Die Verbreitung der BetrAV in Deutschland 44
3.6 Bedeutung aus Sicht des Unternehmens 46
4. Durchführung der betrieblichen Altersversorgung 48
4.1 Durchführungswege 48
4.1.1 Die Direktversicherung 48
4.1.2 Die Pensionskasse 49
4.1.2.1 Pensionskassenvarianten 50
4.1.3 Der Pensionsfonds 51
4.1.5 Die Pensionszusage 53
4.1.4 Die Unterstützungskasse 54
4.2 Die Verbreitung der Durchführungswege 55
4.3 Wahl des Durchführungsweges 58
4.4 Die Finanzierungs- und Zusagearten 59
4.5 Die Insolvenzsicherung 61
4.6 Die BetrAV beim Gesellschafter-Geschäftsführer 64
5. Finanzwirtschaftliche Analyse der Durchführungswege 67
5.1 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Direktversicherung 67
5.1.1 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber 67
5.1.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer 68
5.1.3 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 70
5.2 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Pensionskasse und des Pensionsfonds 71
5.2.1 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber 71
5.2.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer 72
5.2.3 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 74
5.3 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Pensionszusage 75
5.3.1 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber 75
5.3.1.1 Die Bildung von Pensionsrückstellungen 75
5.3.1.2 Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung 77
5.3.1.3 Betriebsinterne Finanzierung 77
5.3.1.4 Pensionszusage mit Rückdeckung 78
5.3.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer 80
5.3.3 Sozialabgabenrechtliche Behandlung 80
5.4 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Unterstützungskasse 81
5.4.1 Steuerliche Behandlung der Unterstützungskasse 81
5.4.2 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber 82
5.4.2.1 Die pauschaldotierte Unterstützungskasse 82
5.4.2.2 Die rückgedeckte Unterstützungskasse 85
5.4.3 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer 85
5.4.4 Sozialabgabenrechtliche Behandlung 86
5.5 Übernahme bestehender Versorgungsleistungen 86
5.6 Handlungsbedarf nach dem Alterseinkünftegesetz 87
5.6.1 Neuregelungen bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen 87
5.6.2 Neuregelungen bei der Direktversicherung 88
5.6.3 Neuregelungen bei Pensionskasse bzw. Pensionsfonds 88
5.7 Zusammenfassung 89
6. Anforderungskriterien und Vorgehensweise bei der Einführung eines Versorgungswerks 91
6.1 Vorgehensweise 91
6.1.1 Berücksichtigung der Unternehmensstrategie 91
6.1.2 Orientierungsphase 91
6.1.3 Entscheidung über den Durchführungsweg 94
6.1.4 Information der Mitarbeiter 94
6.2 Anforderungskriterien 95
6.2.1 Kalkulierbares unternehmerisches Risiko 96
6.2.2 Geringer Verwaltungs- und Organisationsaufwand 98
6.2.3 Keine Bilanzberührung 99
6.2.4 Möglichkeit der flexiblen Dotierung 101
6.2.5 Transparenz für die Mitarbeiter 102
6.2.6 Senkung der Lohnnebenkosten 103
6.3 Zusammenfassung 103
7. Zusammenfassung und Ausblick 105
Literaturverzeichnis 110

Automatisiert erstellter Textauszug:

61 Eintritt in den Ruhestand, wird dann das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen auf den Arbeitnehmer übertragen. Bei dieser Zusageform liegt das Risiko zur Gänze beim Arbeitnehmer, da während der Ansparphase nicht feststeht, wie hoch das Vermögen im Rentenfall sein wird. Mit der Novellierung des Betriebsrentengesetzes zum 1.1.2002 führte der Gesetzgeber eine dritte Zusageart ein, die beitragsorientierte Leistungszusage mit Mindestleistung. Diese Zusage ist nur bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zugelassen. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines bestimmten Beitrages an einen externen Versorgungsträger. Die Höhe der Leistung ist unter anderem von Kapitalerträgen abhängig. Als Ablaufleistung erhält der Arbeitnehmer im Alter mindestens die eingezahlten Beiträge zurück, abzüglich der für die Absicherung biometrischer Risiken (Langlebigkeit, Invalidität, Hinterbliebenenschutz) aufgewendeten Beitragsteile.32 Der Arbeitgeber muss nur das Risiko der Mindestauszahlung tragen, der Arbeitnehmer das Risiko, dass es darüber hinaus aufgrund schlechter Verhältnisse am Kapitalmarkt eventuell keine Verzinsung des eingezahlten Kapitals gibt. Im Grunde liegt bei dieser Zusageart eine Leistungszusage vor, da zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert werden muss. Die Beitragszusage mit Mindestleistung führt zu einer ausgewogenen Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.33 [...]

Bei einer Leistungszusage sichert der Arbeitgeber eine bestimmte monatliche Rente oder einen Festbetrag („Ablaufleistung“)zu. Diese ist abhängig von der Länge der Betriebszugehörigkeit und vom Einkommen des Mitarbeiters. Seine Anwartschaften sammelt er dabei jährlich an. Für den Arbeitgeber besteht bei dieser Zusageform das Risiko, dass die über die Laufzeit angesammelten Beiträge und die durch deren Anlage entstandenen Erträge nicht ausreichen, um die zugesagten Leistungen zu erfüllen. Bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen trägt der Arbeitgeber dieses Risiko selber, bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung überträgt er die Rentenzusage und somit auch das Auszahlungsrisiko an einen externen Versorgungsträger. Zum 1.1.1999 führte der Gesetzgeber dann die so genannte beitragsorientierte Leistungszusage ein. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage liegt der Fokus auf „Aufwand“, nicht auf der zu erbringenden Leistung.31 Bei dieser Zusageform verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich, bestimmte regelmäßige oder variable Beiträge z. B. Sonderzahlungen aus Weihnachtsgeld in eine Anwartschaft auf eine Versorgungsleistung umzuwandeln (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG). Es besteht also keine Pflicht, Renten in einer bestimmten Höhe auszuzahlen. Im Versorgungsfall, z. B. bei [...]

59 triebsvereinbarung fest.26 Hat sich der Arbeitgeber für einen Durchführungsweg entschieden, bindet er sich an das BetrAVG, das ihm gewisse Mindestnormen auferlegt.27 Das Betriebsrentengesetz spricht lediglich von einem Recht des Arbeitnehmers, eine solche Gehaltsumwandlung zu verlangen, nicht aber von einer Verpflichtung des Arbeitgebers, diese aktiv anzubieten. Allerdings erlegt die Rechtssprechung dem Arbeitgeber gewisse Fürsorge-, Aufklärungs- und Informationspflichten auf. Es gibt inzwischen Urteile (BAG 17.10.2000 – AZU 605/99 oder LAG Frankfurt 22.08.2001, 10/7 Ca 450/95), nach denen diese Verpflichtungen auch für Versorgungsansprüche gelten. Also hat der Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Verpflichtung, auf Nachteile, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses entstehen können, unmissverständlich hinzuweisen. Umgekehrt können auch unterlassene Hinweise auf wesentliche Vorteile, deren Nutzung dem Arbeitnehmer vorenthalten wird, zu einem Verstoß des Arbeitgebers führen. Schäden, die dem Arbeitnehmer dann entstehen, sind vom Arbeitgeber zu ersetzen. Ein derartiger Schaden könnte sein, wenn es der Arbeitgeber versäumt, den Arbeitnehmer auf seinen Rechtsanspruch bezüglich einer BetrAV aufmerksam zu machen.28 [...]

Arbeit zitieren:
Neidhardt, Dirk März 2005: Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Altersvermögensgesetz, Alterseinkünftegesetz, Altersvorsorge, Rentenreform, Versicherung

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