Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Dirk Neidhardt
- Abgabedatum: März 2005
- Umfang: 124 Seiten
- Dateigröße: 2,6 MB
- Note: 1,8
- Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8795-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8795-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8795-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Neidhardt, Dirk März 2005: Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Altersvermögensgesetz, Alterseinkünftegesetz, Altersvorsorge, Rentenreform, Versicherung
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Diplomarbeit von Dirk Neidhardt
Einleitung:
Betriebsrenten bilden seit rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Noch nie waren sie aber zur Sicherung des Lebensstandards so wichtig wie in der heutigen Zeit. Durch die demographischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen in unserer Gesellschaft werden die Finanzspielräume der gesetzlichen Alterssicherung in Zukunft stark eingeengt sein.
Mit dem Altersvermögensgesetz vom 11.05.2001 hat die Bundesregierung auf diese Herausforderung reagiert. Die Rentenreform hat Veränderungen sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge bewirkt. Wichtigste Neuerung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist zweifellos der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Die Reform ist keine weitere Belastung für die Unternehmen, vielmehr bietet sie interessante Gestaltungsmöglichkeiten und Einsparungspotenziale.
Beim Altersvermögensgesetz handelt es sich um ein Rechtsgebiet mit vielschichtigen Fragekomplexen des Arbeits- und Steuerrechts. Demnach sind Informationsdefizite und Unsicherheit bei den Unternehmen sehr groß. Entscheidungen in der betrieblichen Altersversorgung wirken über sehr lange Zeiträume. Deshalb sollte ein Unternehmen bei der Gestaltung seines Versorgungswerkes alle Kriterien beachten, die für den Erfolg des Versorgungswerkes von Bedeutung sind. Die Betriebe sind also gezwungen, sich mit der komplexen Thematik der betrieblichen Altersversorgung zu befassen, die betriebswirtschaftliches, steuerliches, rechtliches und personalwirtschaftliches Wissen verlangt.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, betroffenen Unternehmen einen Überblick über das Thema der betrieblichen Altersversorgung zu geben. Der Leser soll nicht nur für die Chancen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung sensibilisiert werden, er erhält auch Hinweise darauf, welche Anforderungskriterien ein Versorgungswerk erfüllen sollte, um langfristig attraktiv zu sein. Die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung aufgrund des Alterseinkünftegesetz 2005 wurden berücksichtigt und eingearbeitet.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit gliedert sich in sieben Kapitel.
Nach der Einleitung stellt das 2. Kapitel das deutsche Alterssicherungssystem vor und erläutert dessen Krise. Darüber hinaus werden die wichtigsten Reformen des Gesetzgebers und die Entwicklungstendenzen in Deutschland vorgestellt.
Das 3. Kapitel befasst sich mit den Grundlagen der Betriebsrente und gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten. Hierzu ist es zunächst erforderlich, die betriebliche Altersversorgung begrifflich abzugrenzen. Darüber hinaus werden dem Leser die wichtigsten gesetzlichen Änderungen der Rentenreform 2001 übersichtlich dargestellt. Abschließend wird aufgezeigt, wie stark der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitnehmern, Unternehmen und Industriebranchen seit der Rentenreform gestiegen ist.
Das 4. Kapitel beschäftigt sich mit den Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung sowie deren Verbreitung in Deutschland. Außerdem werden dem Leser ausführlich die verschiedenen Finanzierungs- und Zusagearten sowie die Besonderheiten bei der Geschäftsführerversorgung erklärt. Darüber hinaus wird das System der Sicherung der Anwartschaften bei einer Unternehmensinsolvenz dargestellt.
In Kapitel 5 werden die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Aspekte der einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung betrachtet. Diese Betrachtung orientiert sich an der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beiträge aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht während der Anspar- und Leistungsphase. Anschließend wird verdeutlicht, warum das Alterseinkünftegesetz 2005 eine Überprüfung der Versorgungssysteme notwendig macht. Die Darstellung einer Möglichkeit zur Übertragung bestehender Versorgungswerke auf einen Pensionsfonds rundet dieses Kapitel ab.
In Kapitel 6 wird dem Leser die Vorgehensweise bei der Einführung eines Versorgungswerkes erläutert. Dabei werden die typischen Einführungsschritte ausführlich erklärt. Bei der Konzeption eines betrieblichen Versorgungswerkes muss definiert werden, welche Anforderungen das Unternehmen an ein neues Versorgungssystem stellt. Dieses Kapitel stellt die wichtigsten Kriterien vor, die ein Versorgungswerk aus Unternehmenssicht erfüllen sollte, um langfristig attraktiv zu sein bzw. allen Beteiligten einen Mehrwert zu verschaffen.
In Kapitel 7 werden nochmals alle wesentlichen Aspekte, Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst. Zudem werden in einem Ausblick wesentliche Entwicklungstendenzen der betrieblichen Altersversorgung diskutiert.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | 1 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 6 | |
| Abbildungsverzeichnis | 11 | |
| 1. | Einleitung | 12 |
| 1.1 | Zielsetzung | 12 |
| 1.2 | Vorgehensweise | 13 |
| 2. | Das System der Alterssicherung | 15 |
| 2.1 | Das 3-Säulen-Modell | 15 |
| 2.2 | Die Gesetzliche Rentenversicherung | 15 |
| 2.3 | Die private Vorsorge | 16 |
| 2.3.1 | Die Riester-Förderung | 17 |
| 2.4 | Die betriebliche Altersversorgung | 18 |
| 2.5 | Finanzierungsarten | 19 |
| 2.6 | Die Krise des deutschen Alterssicherungssystems | 19 |
| 2.6.1 | Demographische Einflussgrößen | 21 |
| 2.6.1.1 | Entwicklung der Fertilität | 21 |
| 2.6.1.1 | Entwicklung der Mortalität | 22 |
| 2.6.1.3 | Entwicklung der Migration | 22 |
| 2.6.1.4 | Länge der Erwerbslebenszeit | 23 |
| 2.6.2 | Ökonomische Komponenten | 23 |
| 2.6.2.1 | Arbeitslosigkeit | 23 |
| 2.6.2.2 | Versicherungsfremde Leistungen | 24 |
| 2.6.3 | Die Entwicklung des Altersaufbaus der deutschen Bevölkerung | 25 |
| 2.7 | Die Reform des Alterssicherungssystems | 26 |
| 2.7.1 | Die Rentenreform 2004 | 26 |
| 2.7.1.1 | Der Nachhaltigkeitsfaktor | 27 |
| 2.7.1.2 | Das Rentenniveau und die Sicherung der Renten | 27 |
| 2.7.1.3 | Anrechnungszeiten | 28 |
| 2.7.1.4 | Die Anhebung des Rentenalters | 29 |
| 2.7.1.4 | Die Nachhaltigkeitsrücklage | 29 |
| 2.7.2 | Das Alterseinkünftegesetz 2005 | 30 |
| 2.7.2.1 | Die nachgelagerte Besteuerung der GRV | 30 |
| 2.7.2.2 | Verbesserung des Sonderausgabenabzugs | 31 |
| 2.7.2.3 | Förderung der betrieblichen Altersversorgung | 31 |
| 2.7.2.4 | Die Vereinfachung der Riester-Rente | 32 |
| 2.7.2.5 | Rücknahme steuerlicher Privilegien der Kapitallebensversicherungen | 32 |
| 2.8 | Entwicklungstendenzen in Deutschland | 33 |
| 3. | Die betriebliche Altersversorgung nach der Rentenreform 2001 | 36 |
| 3.1 | Rechtliche Grundlagen des BetrAVG | 37 |
| 3.1.1 | Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer gemäß § 1a | 37 |
| 3.1.2 | Die Unverfallbarkeit der Ansprüche gemäß § 1b | 37 |
| 3.1.3 | Der Insolvenzschutz für den Arbeitnehmer gemäß § 7-15 | 38 |
| 3.1.4 | Die laufende Rentenanpassung an die Lebenshaltungskosten gemäß § 16 | 38 |
| 3.2 | Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung | 39 |
| 3.2.1 | Zulage und Sonderausgabenabzug | 39 |
| 3.2.2 | Nachgelagerte Besteuerung | 40 |
| 3.2.3 | Pauschalversteuerung | 40 |
| 3.2.4 | Befreiung von Sozialabgaben bis 2008 | 41 |
| 3.2.5 | Die „Eichel-Förderung“ gemäß § 3 | Nr. 63 |
| 3.3 | Begünstigter Personenkreis | 41 |
| 3.4 | Einschränkungen durch Tarifverträge | 42 |
| 3.5 | Die Verbreitung der BetrAV in Deutschland | 44 |
| 3.6 | Bedeutung aus Sicht des Unternehmens | 46 |
| 4. | Durchführung der betrieblichen Altersversorgung | 48 |
| 4.1 | Durchführungswege | 48 |
| 4.1.1 | Die Direktversicherung | 48 |
| 4.1.2 | Die Pensionskasse | 49 |
| 4.1.2.1 | Pensionskassenvarianten | 50 |
| 4.1.3 | Der Pensionsfonds | 51 |
| 4.1.5 | Die Pensionszusage | 53 |
| 4.1.4 | Die Unterstützungskasse | 54 |
| 4.2 | Die Verbreitung der Durchführungswege | 55 |
| 4.3 | Wahl des Durchführungsweges | 58 |
| 4.4 | Die Finanzierungs- und Zusagearten | 59 |
| 4.5 | Die Insolvenzsicherung | 61 |
| 4.6 | Die BetrAV beim Gesellschafter-Geschäftsführer | 64 |
| 5. | Finanzwirtschaftliche Analyse der Durchführungswege | 67 |
| 5.1 | Finanzwirtschaftliche Aspekte der Direktversicherung | 67 |
| 5.1.1 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber | 67 |
| 5.1.2 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer | 68 |
| 5.1.3 | Sozialversicherungsrechtliche Behandlung | 70 |
| 5.2 | Finanzwirtschaftliche Aspekte der Pensionskasse und des Pensionsfonds | 71 |
| 5.2.1 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber | 71 |
| 5.2.2 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer | 72 |
| 5.2.3 | Sozialversicherungsrechtliche Behandlung | 74 |
| 5.3 | Finanzwirtschaftliche Aspekte der Pensionszusage | 75 |
| 5.3.1 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber | 75 |
| 5.3.1.1 | Die Bildung von Pensionsrückstellungen | 75 |
| 5.3.1.2 | Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung | 77 |
| 5.3.1.3 | Betriebsinterne Finanzierung | 77 |
| 5.3.1.4 | Pensionszusage mit Rückdeckung | 78 |
| 5.3.2 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer | 80 |
| 5.3.3 | Sozialabgabenrechtliche Behandlung | 80 |
| 5.4 | Finanzwirtschaftliche Aspekte der Unterstützungskasse | 81 |
| 5.4.1 | Steuerliche Behandlung der Unterstützungskasse | 81 |
| 5.4.2 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber | 82 |
| 5.4.2.1 | Die pauschaldotierte Unterstützungskasse | 82 |
| 5.4.2.2 | Die rückgedeckte Unterstützungskasse | 85 |
| 5.4.3 | Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer | 85 |
| 5.4.4 | Sozialabgabenrechtliche Behandlung | 86 |
| 5.5 | Übernahme bestehender Versorgungsleistungen | 86 |
| 5.6 | Handlungsbedarf nach dem Alterseinkünftegesetz | 87 |
| 5.6.1 | Neuregelungen bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen | 87 |
| 5.6.2 | Neuregelungen bei der Direktversicherung | 88 |
| 5.6.3 | Neuregelungen bei Pensionskasse bzw. Pensionsfonds | 88 |
| 5.7 | Zusammenfassung | 89 |
| 6. | Anforderungskriterien und Vorgehensweise bei der Einführung eines Versorgungswerks | 91 |
| 6.1 | Vorgehensweise | 91 |
| 6.1.1 | Berücksichtigung der Unternehmensstrategie | 91 |
| 6.1.2 | Orientierungsphase | 91 |
| 6.1.3 | Entscheidung über den Durchführungsweg | 94 |
| 6.1.4 | Information der Mitarbeiter | 94 |
| 6.2 | Anforderungskriterien | 95 |
| 6.2.1 | Kalkulierbares unternehmerisches Risiko | 96 |
| 6.2.2 | Geringer Verwaltungs- und Organisationsaufwand | 98 |
| 6.2.3 | Keine Bilanzberührung | 99 |
| 6.2.4 | Möglichkeit der flexiblen Dotierung | 101 |
| 6.2.5 | Transparenz für die Mitarbeiter | 102 |
| 6.2.6 | Senkung der Lohnnebenkosten | 103 |
| 6.3 | Zusammenfassung | 103 |
| 7. | Zusammenfassung und Ausblick | 105 |
| Literaturverzeichnis | 110 |
61 Eintritt in den Ruhestand, wird dann das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen auf den Arbeitnehmer übertragen. Bei dieser Zusageform liegt das Risiko zur Gänze beim Arbeitnehmer, da während der Ansparphase nicht feststeht, wie hoch das Vermögen im Rentenfall sein wird. Mit der Novellierung des Betriebsrentengesetzes zum 1.1.2002 führte der Gesetzgeber eine dritte Zusageart ein, die beitragsorientierte Leistungszusage mit Mindestleistung. Diese Zusage ist nur bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zugelassen. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines bestimmten Beitrages an einen externen Versorgungsträger. Die Höhe der Leistung ist unter anderem von Kapitalerträgen abhängig. Als Ablaufleistung erhält der Arbeitnehmer im Alter mindestens die eingezahlten Beiträge zurück, abzüglich der für die Absicherung biometrischer Risiken (Langlebigkeit, Invalidität, Hinterbliebenenschutz) aufgewendeten Beitragsteile.32 Der Arbeitgeber muss nur das Risiko der Mindestauszahlung tragen, der Arbeitnehmer das Risiko, dass es darüber hinaus aufgrund schlechter Verhältnisse am Kapitalmarkt eventuell keine Verzinsung des eingezahlten Kapitals gibt. Im Grunde liegt bei dieser Zusageart eine Leistungszusage vor, da zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert werden muss. Die Beitragszusage mit Mindestleistung führt zu einer ausgewogenen Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.33 [...]
Bei einer Leistungszusage sichert der Arbeitgeber eine bestimmte monatliche Rente oder einen Festbetrag („Ablaufleistung“)zu. Diese ist abhängig von der Länge der Betriebszugehörigkeit und vom Einkommen des Mitarbeiters. Seine Anwartschaften sammelt er dabei jährlich an. Für den Arbeitgeber besteht bei dieser Zusageform das Risiko, dass die über die Laufzeit angesammelten Beiträge und die durch deren Anlage entstandenen Erträge nicht ausreichen, um die zugesagten Leistungen zu erfüllen. Bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen trägt der Arbeitgeber dieses Risiko selber, bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung überträgt er die Rentenzusage und somit auch das Auszahlungsrisiko an einen externen Versorgungsträger. Zum 1.1.1999 führte der Gesetzgeber dann die so genannte beitragsorientierte Leistungszusage ein. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage liegt der Fokus auf „Aufwand“, nicht auf der zu erbringenden Leistung.31 Bei dieser Zusageform verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich, bestimmte regelmäßige oder variable Beiträge z. B. Sonderzahlungen aus Weihnachtsgeld in eine Anwartschaft auf eine Versorgungsleistung umzuwandeln (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG). Es besteht also keine Pflicht, Renten in einer bestimmten Höhe auszuzahlen. Im Versorgungsfall, z. B. bei [...]
59 triebsvereinbarung fest.26 Hat sich der Arbeitgeber für einen Durchführungsweg entschieden, bindet er sich an das BetrAVG, das ihm gewisse Mindestnormen auferlegt.27 Das Betriebsrentengesetz spricht lediglich von einem Recht des Arbeitnehmers, eine solche Gehaltsumwandlung zu verlangen, nicht aber von einer Verpflichtung des Arbeitgebers, diese aktiv anzubieten. Allerdings erlegt die Rechtssprechung dem Arbeitgeber gewisse Fürsorge-, Aufklärungs- und Informationspflichten auf. Es gibt inzwischen Urteile (BAG 17.10.2000 – AZU 605/99 oder LAG Frankfurt 22.08.2001, 10/7 Ca 450/95), nach denen diese Verpflichtungen auch für Versorgungsansprüche gelten. Also hat der Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Verpflichtung, auf Nachteile, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses entstehen können, unmissverständlich hinzuweisen. Umgekehrt können auch unterlassene Hinweise auf wesentliche Vorteile, deren Nutzung dem Arbeitnehmer vorenthalten wird, zu einem Verstoß des Arbeitgebers führen. Schäden, die dem Arbeitnehmer dann entstehen, sind vom Arbeitgeber zu ersetzen. Ein derartiger Schaden könnte sein, wenn es der Arbeitgeber versäumt, den Arbeitnehmer auf seinen Rechtsanspruch bezüglich einer BetrAV aufmerksam zu machen.28 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832487959
Arbeit zitieren:
Neidhardt, Dirk März 2005: Die Formen der betrieblichen Altersversorgung, ihre finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und zu beachtenden Kriterien bei der Implementierung eines Versorgungswerkes, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Altersvermögensgesetz, Alterseinkünftegesetz, Altersvorsorge, Rentenreform, Versicherung



