Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung
Zivilrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche Auswirkungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Nadja Möller
- Abgabedatum: August 2003
- Umfang: 76 Seiten
- Dateigröße: 411,9 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Südwestfalen, Abteilung Hagen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7364-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7364-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7364-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Möller, Nadja August 2003: Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Forderungsverzicht, Besserungsschein, Rangrücktritt, Insolvenzverfahren, Unternehmenskrise
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Diplomarbeit von Nadja Möller
Zusammenfassung:
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Unternehmenskrise als Problemauslöser einer Insolvenz eines Unternehmens beschrieben. Die Möglichkeiten der Unternehmenssanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens werden aufgezeigt.
Schwerpunkt der Arbeit sind jedoch Maßnahmen zur Unternehmenssanierung, die die Insolvenztatbestände der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung im Vorfeld abwehren können, damit das Insolvenzverfahren vermieden wird.
Hier werden der Forderungsverzicht, der Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung und der Rangrücktritt behandelt. Es werden jeweils allgemeine Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen, die Darstellung in der Handels- und Steuerbilanz von Gläubiger und Schuldner, die steuerlichen Besonderheiten, sowie mögliche vertragliche Ausgestaltungen kritisch untersucht.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Das Unternehmen in der Krise | 3 |
| 2.1 | Darstellung des Krisenbegriffs | 4 |
| 2.2 | Merkmale von Unternehmenskrisen | 5 |
| 2.3 | Krisenerkennung und Krisenvermeidung | 6 |
| 2.4 | Die Notwendigkeit der Krisenfrüherkennung | 8 |
| 3. | Die verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmenssanierung | 9 |
| 3.1 | Die Sanierungsfähigkeit als Voraussetzung der Unternehmensfortführung | 9 |
| 3.1.1 | Darstellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen der Sanierungsprüfung | 9 |
| 3.1.2 | Erstellung eines Sanierungskonzeptes | 10 |
| 3.1.3 | Beurteilung der Sanierungsfähigkeit | 13 |
| 3.1.4 | Verschiedene Anlässe der Sanierungsprüfung | 14 |
| 3.2 | Die Möglichkeit der außergerichtlichen Unternehmenssanierung | 14 |
| 3.3 | Die gerichtliche Sanierung im Rahmen der Insolvenz | 15 |
| 3.3.1 | Verfahrensablauf des Insolvenzverfahrens | 16 |
| 3.3.2 | Insolvenztatbestände | 19 |
| 3.3.2.1 | Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO | 20 |
| 3.3.2.2 | Drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO | 21 |
| 3.3.2.3 | Überschuldung gem. § 19 InsO | 23 |
| 3.3.2.3.1 | Arten der Überschuldung | 24 |
| 3.3.2.3.2 | Die Abwicklung der Überschuldungsprüfung | 24 |
| 3.3.3 | Vor- und Nachteile der Sanierung innerhalb der Insolvenz | 26 |
| 4. | Gesellschaftsexterne, finanzwirtschaftliche Sanierungsmöglichkeiten zur Abwendung der Insolvenz | 28 |
| 4.1 | Der Forderungsverzicht | 29 |
| 4.1.1 | Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen | 29 |
| 4.1.2 | Darstellung in der Handelsbilanz | 31 |
| 4.1.3 | Steuerbilanzielle Besonderheiten | 33 |
| 4.1.4 | Vertragliche Ausgestaltung | 36 |
| 4.1.5 | Anwendungsgebiete des Forderungsverzichts | 38 |
| 4.2 | Die Besserungsvereinbarung | 39 |
| 4.2.1 | Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen | 39 |
| 4.2.2 | Darstellung in der Handelsbilanz | 42 |
| 4.2.3 | Steuerbilanzielle Besonderheiten | 44 |
| 4.2.4 | Vertragliche Ausgestaltung | 47 |
| 4.2.5 | Anwendungsgebiete der Besserungsvereinbarung | 51 |
| 4.3 | Die Rangrücktrittsvereinbarung | 52 |
| 4.3.1 | Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen | 52 |
| 4.3.2 | Darstellung in der Handelsbilanz | 55 |
| 4.3.3 | Steuerbilanzielle Besonderheiten | 56 |
| 4.3.4 | Vertragliche Ausgestaltung | 57 |
| 4.3.5 | Anwendungsgebiete der Rangrücktrittsvereinbarung | 59 |
| 4.4 | Vergleich der Sanierungsmaßnahmen und Handlungsempfehlung | 60 |
| 5. | Zusammenfassung und Ausblick | 62 |
| Literaturverzeichnis | 64 |
Entsteht bei einem sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Unternehmen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ein Sanierungsgewinn, hat das Finanzamt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und seines Ermessensspielraumes gem. § 5 AO die Steuern auf den Sanierungsgewinn auf Antrag des Steuerpflichtigen gem. § 163 I Satz 2 AO abweichend festzusetzen. Gem. § 222 AO sind die Steuern ganz oder teilweise zu stunden, wenn sie bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Unternehmer darstellen und der Anspruch des FA nicht gefährdet erscheint. Das BMF sieht die Steuerbelastung in der Sanierungsphase eines Unternehmens als erhebliche Härte an, so dass eine Stundung aus sachlichen Billigkeitsgründen erfolgt. Fraglich erscheint nur, ob die zweite Voraussetzung der Stundung, die [...]
Als Befürworter der Besteuerung von Sanierungsgewinnen meint Groh dagegen, dass die Steuerfreiheit zu einer doppelten Begünstigung des Schuldners führt. Ein Verlust, welcher als Basis für Sanierungsmaßnahmen und damit für einen späteren Sanierungsgewinn wirkt, mindert mit Hilfe von Verlustvortrag, -rücktrag oder -ausgleich das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens. Würde nun ein steuerfreier Sanierungsgewinn zusätzlich vom Bilanzgewinn abgezogen werden, wäre der Schuldner doppelt begünstigt. Demnach ist die alte Fassung des § 3 Nr. 66 EStG überflüssig, weil ein entstandener Gewinn mit Verlusten verrechnet wird.70 Am 27.03.2003 hat das BMF mit einem Schreiben71 zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen Stellung genommen. Es erläutert wie folgt, dass die Besteuerung von Sanierungsgewinnen der neuen Insolvenzordnung konträr gegenüber steht: [...]
Da der Gläubiger dem Unternehmen seine Schuld erlässt, handelt es sich bei einem Forderungsverzicht rechtlich um einen Erlassvertrag gem. § 397 I BGB. Voraussetzung für einen wirksamen Erlass ist eine vertragliche Vereinbarung, die beide Vertragspartner einbezieht. Auf die ausdrückliche Einwilligung des Schuldners zum Forderungserlass darf allerdings verzichtet werden. Gem. § 151 BGB wird der Erlassvertrag angenommen, ohne dass die Vertragsannahme dem Gläubiger erklärt zu werden braucht, wenn dieser auf die Erklärung verzichtet oder es im allgemeinen Geschäftsverkehr nicht üblich ist, eine Annahme explizit zu formulieren. Nach der allgemeinen Verkehrssitte gilt das Einverständnis des Schuldners als erteilt, wenn es sich durch schlüssiges Verhalten begründen lässt. Eine explizite Vertragsannahme ist folglich entbehrlich. 57 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832473648
Arbeit zitieren:
Möller, Nadja August 2003: Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Forderungsverzicht, Besserungsschein, Rangrücktritt, Insolvenzverfahren, Unternehmenskrise



