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Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung

Zivilrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche Auswirkungen

Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Nadja Möller
  • Abgabedatum: August 2003
  • Umfang: 76 Seiten
  • Dateigröße: 411,9 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Südwestfalen, Abteilung Hagen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7364-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7364-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7364-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Möller, Nadja August 2003: Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Forderungsverzicht, Besserungsschein, Rangrücktritt, Insolvenzverfahren, Unternehmenskrise

Diplomarbeit von Nadja Möller

Zusammenfassung:

Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Unternehmenskrise als Problemauslöser einer Insolvenz eines Unternehmens beschrieben. Die Möglichkeiten der Unternehmenssanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens werden aufgezeigt.

Schwerpunkt der Arbeit sind jedoch Maßnahmen zur Unternehmenssanierung, die die Insolvenztatbestände der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung im Vorfeld abwehren können, damit das Insolvenzverfahren vermieden wird.

Hier werden der Forderungsverzicht, der Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung und der Rangrücktritt behandelt. Es werden jeweils allgemeine Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen, die Darstellung in der Handels- und Steuerbilanz von Gläubiger und Schuldner, die steuerlichen Besonderheiten, sowie mögliche vertragliche Ausgestaltungen kritisch untersucht.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
2. Das Unternehmen in der Krise 3
2.1 Darstellung des Krisenbegriffs 4
2.2 Merkmale von Unternehmenskrisen 5
2.3 Krisenerkennung und Krisenvermeidung 6
2.4 Die Notwendigkeit der Krisenfrüherkennung 8
3. Die verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmenssanierung 9
3.1 Die Sanierungsfähigkeit als Voraussetzung der Unternehmensfortführung 9
3.1.1 Darstellung der Sanierungsfähigkeit im Rahmen der Sanierungsprüfung 9
3.1.2 Erstellung eines Sanierungskonzeptes 10
3.1.3 Beurteilung der Sanierungsfähigkeit 13
3.1.4 Verschiedene Anlässe der Sanierungsprüfung 14
3.2 Die Möglichkeit der außergerichtlichen Unternehmenssanierung 14
3.3 Die gerichtliche Sanierung im Rahmen der Insolvenz 15
3.3.1 Verfahrensablauf des Insolvenzverfahrens 16
3.3.2 Insolvenztatbestände 19
3.3.2.1 Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO 20
3.3.2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO 21
3.3.2.3 Überschuldung gem. § 19 InsO 23
3.3.2.3.1 Arten der Überschuldung 24
3.3.2.3.2 Die Abwicklung der Überschuldungsprüfung 24
3.3.3 Vor- und Nachteile der Sanierung innerhalb der Insolvenz 26
4. Gesellschaftsexterne, finanzwirtschaftliche Sanierungsmöglichkeiten zur Abwendung der Insolvenz 28
4.1 Der Forderungsverzicht 29
4.1.1 Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen 29
4.1.2 Darstellung in der Handelsbilanz 31
4.1.3 Steuerbilanzielle Besonderheiten 33
4.1.4 Vertragliche Ausgestaltung 36
4.1.5 Anwendungsgebiete des Forderungsverzichts 38
4.2 Die Besserungsvereinbarung 39
4.2.1 Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen 39
4.2.2 Darstellung in der Handelsbilanz 42
4.2.3 Steuerbilanzielle Besonderheiten 44
4.2.4 Vertragliche Ausgestaltung 47
4.2.5 Anwendungsgebiete der Besserungsvereinbarung 51
4.3 Die Rangrücktrittsvereinbarung 52
4.3.1 Begriffserläuterung und rechtliche Grundlagen 52
4.3.2 Darstellung in der Handelsbilanz 55
4.3.3 Steuerbilanzielle Besonderheiten 56
4.3.4 Vertragliche Ausgestaltung 57
4.3.5 Anwendungsgebiete der Rangrücktrittsvereinbarung 59
4.4 Vergleich der Sanierungsmaßnahmen und Handlungsempfehlung 60
5. Zusammenfassung und Ausblick 62
Literaturverzeichnis 64

Automatisiert erstellter Textauszug:

Entsteht bei einem sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Unternehmen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ein Sanierungsgewinn, hat das Finanzamt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und seines Ermessensspielraumes gem. § 5 AO die Steuern auf den Sanierungsgewinn auf Antrag des Steuerpflichtigen gem. § 163 I Satz 2 AO abweichend festzusetzen. Gem. § 222 AO sind die Steuern ganz oder teilweise zu stunden, wenn sie bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Unternehmer darstellen und der Anspruch des FA nicht gefährdet erscheint. Das BMF sieht die Steuerbelastung in der Sanierungsphase eines Unternehmens als erhebliche Härte an, so dass eine Stundung aus sachlichen Billigkeitsgründen erfolgt. Fraglich erscheint nur, ob die zweite Voraussetzung der Stundung, die [...]

Als Befürworter der Besteuerung von Sanierungsgewinnen meint Groh dagegen, dass die Steuerfreiheit zu einer doppelten Begünstigung des Schuldners führt. Ein Verlust, welcher als Basis für Sanierungsmaßnahmen und damit für einen späteren Sanierungsgewinn wirkt, mindert mit Hilfe von Verlustvortrag, -rücktrag oder -ausgleich das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens. Würde nun ein steuerfreier Sanierungsgewinn zusätzlich vom Bilanzgewinn abgezogen werden, wäre der Schuldner doppelt begünstigt. Demnach ist die alte Fassung des § 3 Nr. 66 EStG überflüssig, weil ein entstandener Gewinn mit Verlusten verrechnet wird.70 Am 27.03.2003 hat das BMF mit einem Schreiben71 zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen Stellung genommen. Es erläutert wie folgt, dass die Besteuerung von Sanierungsgewinnen der neuen Insolvenzordnung konträr gegenüber steht: [...]

Da der Gläubiger dem Unternehmen seine Schuld erlässt, handelt es sich bei einem Forderungsverzicht rechtlich um einen Erlassvertrag gem. § 397 I BGB. Voraussetzung für einen wirksamen Erlass ist eine vertragliche Vereinbarung, die beide Vertragspartner einbezieht. Auf die ausdrückliche Einwilligung des Schuldners zum Forderungserlass darf allerdings verzichtet werden. Gem. § 151 BGB wird der Erlassvertrag angenommen, ohne dass die Vertragsannahme dem Gläubiger erklärt zu werden braucht, wenn dieser auf die Erklärung verzichtet oder es im allgemeinen Geschäftsverkehr nicht üblich ist, eine Annahme explizit zu formulieren. Nach der allgemeinen Verkehrssitte gilt das Einverständnis des Schuldners als erteilt, wenn es sich durch schlüssiges Verhalten begründen lässt. Eine explizite Vertragsannahme ist folglich entbehrlich. 57 [...]

Arbeit zitieren:
Möller, Nadja August 2003: Finanzwirtschaftliche Maßnahmen in der insolvenzabwendenden Unternehmenssanierung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Forderungsverzicht, Besserungsschein, Rangrücktritt, Insolvenzverfahren, Unternehmenskrise

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