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Finanzwirtschaftliche Auswirkungen des Basler II Abkommens auf Banken und mittelständische Unternehmen

Unter besonderer Berücksichtigung interner und externer Ratingverfahren

Finanzwirtschaftliche Auswirkungen des Basler II Abkommens auf Banken und mittelständische Unternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christian Pabst
  • Abgabedatum: September 2002
  • Umfang: 105 Seiten
  • Dateigröße: 921,1 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6700-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6700-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6700-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Pabst, Christian September 2002: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen des Basler II Abkommens auf Banken und mittelständische Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rating, Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Basler Eigenkapitalvereinbarung, 3 Säulen, Mindesteigenkapitalanforderungen

Diplomarbeit von Christian Pabst

Gang der Untersuchung:

In der Diplomarbeit wird untersucht, welche Vorteile, Probleme oder Änderungen für Banken und Unternehmen durch die Neuen Basler Eigenkapitalrichtlinien entstehen können. Weiters wird die häufig diskutierte Frage erörtert, ob die Kreditversorgung des Mittelstandes durch Basel II auch wirklich gefährdet ist. Das Rating ist dabei der entscheidende Begriff des heutzutage viel diskutierten Themas und hat eine weitreichende Bedeutung bei Finanzierungsvorgängen.

Nach der Einführung im Kapitel 1 wird im Kapitel 2 wird zunächst die Definition und eine Abgrenzung des Begriffes „Rating“ im Bankwesen und der Versicherungswirtschaft vorgenommen. Weitere Gegenstände der Abgrenzung des Begriffes „Rating“ sind die Rating Symbole, verschiedene Arten und Komponenten des Ratings, sowie die, im Zusammenhang mit Basel II, wichtige Unterscheidung: „interne Ratings“ und „externe Ratings“.

Nach den ersten beiden Kapiteln der Diplomarbeit folgt im Kapitel 3 neben der Erklärung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht eine kurze Vorstellung der Ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I).

Kapitel 4 beschäftigt sich mit den Neuen Basler Eigenkapitalvorschriften (Basel II) und einer Abhandlung der drei Konsultationspapiere. Nach dem Willen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sollen Kredite (nach der Bonität des Kunden) künftig unterschiedlich hoch mit Eigenkapital unterlegt werden. Da Eigenkapital für die Banken teurer ist als Fremdkapital, haben Änderungen in den Unterlegungsvorschriften unmittelbare Konsequenzen für die Kreditkonditionen. Die unterschiedlich hohe Eigenkapitalunterlegung könnte sich auf die Kreditbereitschaft und die Kreditkosten niederschlagen. Beweggründe, Ziele und Anwendungsbereiche vervollständigen das Kapitel der Neuen Basler Eigenkapitalrichtlinien.

Im 5. und wichtigsten Kapitel dieser Arbeit folgt eine Beschreibung der drei Säulen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung. Bei den Mindestkapitalanforderungen werden die internen Ratings der Banken in zwei Kategorien aufgeteilt, d.h. in den Foundation Approach und den Advanced Approach Ansatz. Der Unterschied der beiden Ansätze besteht darin, dass im einfachen Ansatz einfache Standardwerte vorgegeben werden, während im entwickelten Ansatz die Banken eigene bankinterne Schätzungen ansetzen können. Die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin als zweite und dritte Säule ergänzen den neuen Basler Eigenkapitalakkord, um die Stabilität des nationalen und internationalen Bankensystems besser abzusichern.

Im 6. und zugleich abschließenden Kapitel der Diplomarbeit werden die Folgen und die Bedeutung von Basel II auf verschiedene und ausgewählte Bereiche analysiert. Hierzu werden die Kreditgeber, die Kapitalmarkt- und Leasingfinanzierung, die (Kredit-) versicherung und der Mittelstand mit seinen Chancen und Risiken herausgegriffen. Mit diesem Kapitel kann das Ziel einer ausgeglichenen und ebenso objektiven Betrachtungsweise im Sinne des Autors erfüllt werden.

Inhaltsverzeichnis:

1. EINFÜHRUNG 1
1.1 Problemstellung 3
1.2 Zielsetzung und Verlauf der Arbeit 4
2. ABGRENZUNGEN DES BEGRIFFS „RATING“ 6
2.1 Ratings im Bankwesen 8
2.2 Ratings in der Versicherungswirtschaft 9
2.3 Rating Symbole und ihre Bedeutung 11
2.4 Arten von Ratings 14
2.5 Komponenten des Rating,Ratingskalen und Ratingysteme 16
2.5.1 Ratinganalysen 19
2.5.2 Der Ratingprozess 20
2.6 Bankinternes versus externes Rating 22
2.6.1 Interne Ratings 22
2.6.2 Externe Ratings 23
2.7 Kriterien zur Bewertung von Ratings 26
2.8 Rating versus Ranking 28
2.9 Ratings für kleinere und mittlere Unternehmen 29
3. DIE BIZ UND DIE ERSTE BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG 31
3.1 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 31
3.2 Erste Basler Eigenkapitalvereinbarung 32
4. DIE NEUEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNGEN 34
4.1 Das erste Konsultationspapier zur Neuen Eigenkapitalvereinbarung 35
4.2 Das zweite Konsultationspapier 36
4.3 Dasdritte Konsultationspapier 38
4.4 Beweggründe für eine Neue Eigenkapitalvereinbarung 39
4.5 Ziele der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung 42
4.6 Anwendungsbereich der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung 43
4.7 Das Eigenkapital 45
4.8 Erläuternde Angaben zur neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung 49
5. DIE DREI SÄULEN DER NEUEN BASLER EIGENKAPITALVEREINBARUNG 50
5.1 Die erste Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen 52
5.1.1 Die Standardmethode zu Bemessung für das Kreditrisiko 56
5.1.2 Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz) 60
5.1.3 Operationelles Risiko 67
5.1.4 Gesamtkapital 71
5.2 Die zweite Säule: Überprüfung durch die Aufsicht 72
5.3 Die dritte Säule: Marktdisziplin 74
6. FOLGEN VON BASEL II 76
6.1 Bedeutung für die Banken 79
6.2 Bedeutung für die Kapitalmarkt- und Leasingfinanzierung 80
6.3 Bedeutung für die (Kredit-)versicherung 81
6.4 Bedeutung für den Mittelstand 82
6.4.1 Chancen und Risiken für den Mittelstand 84
6.4.2 Neuerungen über Auswirkungen auf den Mittelstand 85
6.5 Schlussbemerkungen 87
6.6 Anhang (Studie von KPMG) 89
7. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 91
8. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 93
9. LITERATURVERZEICHNIS 94
9.1 Monographien, Bücher und Zeitschriften 94
9.2 Weiterführende Literatur 101
9.3 Elektronische Quellen 102

Automatisiert erstellter Textauszug:

Bei der Berechnung der Eigenkapitalquote wird der Nenner, oder die Summe aller risikogewichteten Aktiva, ermittelt, indem die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken und operationelle Risiken mit 12,5 (dem Kehrwert von 8%) multipliziert werden und zur Summe der risikogewichteten Aktiva, hinzu addiert wird. Die Quote wird ermittelt, indem das aufsichtsrechtliche Eigenkapital als Zähler zu diesem Nenner ins Verhältnis gesetzt wird. Die Definition des verfügbaren aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals bleibt dieselbe wie 1988. Die Quote für das Gesamtkapital darf nicht geringer sein als 8%. Das Ergänzungskapital ist weiterhin auf 100% es Kernkapitals begrenzt.139 In Abbildung 11 werden die Neuregelungen der Basel II Reform in graphischer Form dargelegt. [...]

Im dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden. Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 konzentrierte sich auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenzrisikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist.108 Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, also 1992, wurde Basel I auch wirklich umgesetzt. Obwohl der alte Baseler Akkord von 1992 zur damaligen Zeit in seinen Ansätzen sehr fortschrittlich war, ist er nach heutiger Ansicht, vor allem, was die Beurteilung der Kreditrisiken und in der Folge die Hinterlegung mit gebundenen Eigenkapital betrifft, die wieder als Kreditkosten weitergegeben werden, viel zu wenig risikogerecht.109 [...]

Der Vorschlag vom Juni 1999 enthielt drei grundlegende Neuerungen, die alle auf eine risikogerechtere Ausrichtung der Eigenkapitalvereinbarung abzielten. Die erste Vereinbarung bestand in der Klärung und Erweitung des Geltungsbereichs der bisherigen Eigenkapitalvereinbarungen. Dies sollte bedeuten, dass keine pauschale Unterlegung von Bankkrediten mit einem bestimmten Prozentsatz an Eigenkapital vorgenommen wird. Es soll eine unterschiedliche Unterlegung je nach Bonität des Schuldners erfolgen. Die zweite Neuerung war, dass es einigen hochentwickelten Banken gestattet werden sollte, als Grundlage für die Bemessung der Eigenkapitalforderung ein internes Ratingsystem einzubeziehen. Die dritte Änderung letztendlich betraf externe Ratingagenturen. Banken sollte es gestattet werden, die Ratings anerkannter externer Bonitätsbeurteilungsinstitute zu verwenden, um ihre Forderungen gegenüber Wirtschaftsunternehmen und Banken anhand von drei Risikogewichten zu klassifizieren. In den zahlreichen Stellungnahmen zu diesem Papier vom Juni 1999 zeigte sich deutlich, dass die Banken das Ratingfeld nicht nur den Agenturen überlassen wollten.98 [...]

Arbeit zitieren:
Pabst, Christian September 2002: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen des Basler II Abkommens auf Banken und mittelständische Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rating, Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Basler Eigenkapitalvereinbarung, 3 Säulen, Mindesteigenkapitalanforderungen

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