Finanzinnovationen und deren Möglichkeit zur Geldwäscherei
Eine aktuelle Betrachtung des Phänomens der Geldwäscherei
- Art: Diplomarbeit
- Autor: René Ratz
- Abgabedatum: Juni 2007
- Umfang: 103 Seiten
- Dateigröße: 592,4 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Klagenfurt Österreich
- Originaltitel: Finanzinnovationen und deren Möglichkeit zur Geldwäscherei
- Bibliografie: ca. 87
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0590-8
- ISBN (Buch): 978-3-8366-5590-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Ratz, René Juni 2007: Finanzinnovationen und deren Möglichkeit zur Geldwäscherei, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Derivat, Finanzmanagement, Organisierte Kriminalität, Geldwäscherei, Finanzinnovation
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Diplomarbeit von René Ratz
Einleitung:
Durch die zunehmende globale Liberalisierung auf den Finanzmärkten ist es für kriminelle Organisationen einfacher geworden, ihr illegal erworbenes Vermögen als legal erworbenes Vermögen auszuweisen. Finanzinnovationen bieten kriminellen Organisationen eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihr illegal erworbenes Vermögen, das so genannte Schwarzgeld, durch verschiedene Instrumente am Kapitalmarkt rein zu waschen. Sie bieten ihnen trotz zahlreicher börsenaufsichtsrechtlicher Bestimmungen Anonymität, Liquidität, ausreichende Komplexität der Transaktionsmechanismen und der Produkte Die intensive Konkurrenz unter den Marktteilnehmern führt des Weiteren zu niedrigen Kosten, ein breites Spektrum an Risikoprofilen und zu einer verringerten Vorsicht, sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite.
„For fear of scaring of investors, there is thus no incentive for traders on the market to ask too many questions. This lack of rigorous government control makes the derivatives market even more attractive from the perspective of a money launderer”.
Da sich aber trotz der Liberalisierung, die nationalen und internationalen Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei immer drastischer verschärfen, müssen kriminelle Organisationen auf dem Laufenden bleiben und ihre Techniken auch weiter verfeinern, um im gewohnten Maße ihre Gelder rein zu waschen. Denn wird der illegale Hintergrund von Eigentum entdeckt, droht die Justiz dieses Vermögen zu beschlagnahmen und auf die Spur des illegal erworbenen Eigentums zu kommen und somit auf die Spur der Verbrecher .
Reichte es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, gestohlenes Geld auf ein Bankkonto einzuzahlen, um so „sauberes“ Geld zu erhalten, so müssen sich Verbrecher im 21. Jahrhundert schon andere Methoden einfallen lassen, um ihr Geld als legal erworbenes Eigentum auszuweisen. So ist es auch zu verstehen, dass die Geldwäscherei einem Innovationsprozess mit der Verdrängung traditioneller Methoden unterliegt, wie ihn schon Joseph Schumpeter als typisch für Marktgesellschaften beschrieb. Die Methoden der Geldwäscher passen sich auf die Innovationen auf dem Finanzmarkt an. Will man heutzutage illegal erworbenes Geld in den Wirtschaftskreislauf bringen, braucht man umfangreiche Finanzmarkt- und Buchhaltungskenntnisse sowie kriminelle Intelligenz, um sich den Finanzinnovationen wie Optionen, Futures und Swaps bedienen zu können.
Ziel dieser Arbeit soll es nun sein diese Finanzinnovationen vorzustellen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur Geldwäscherei, die sich kriminelle Organisationen bedienen, aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Geldwäscherei | 2 |
| 1.2 | Organisierte Kriminalität | 5 |
| 1.3 | Volumen der Geldwäscherei | 8 |
| 1.3.1 | Direkte Methode | 8 |
| 1.3.2 | Indirekte Methode | 8 |
| 1.3.3 | Aktuelle Zahlen | 9 |
| 2. | Aspekte der Geldwäscherei | 10 |
| 2.1 | Notwendigkeit | 11 |
| 2.2 | Begünstigungsfaktoren der Geldwäscherei | 12 |
| 2.2.1 | Internationaler Faktor | 12 |
| 2.2.2 | Geheimnisschutzfaktor (Offshore-Faktor) | 12 |
| 2.2.3 | Faktor der Hüllenfunktion juristischer Personen | 12 |
| 2.2.4 | Unterteilungs- und Kettenfaktor (Layeringsfaktor) | 13 |
| 2.2.5 | Faktor des bargeldlosen Zahlungsverkehrs | 13 |
| 2.3 | Auswirkungen von Geldwäscherei und OK | 13 |
| 2.3.1 | Ökonomische Auswirkungen | 14 |
| 2.3.2 | Auswirkungen auf den Finanzmarkt | 15 |
| 2.3.3 | Gesellschaftliche Auswirkungen | 17 |
| 2.4 | Akteure der Geldwäscherei | 19 |
| 2.4.1 | Geldwäscher | 19 |
| 2.4.2 | Untergrundbanken | 20 |
| 2.4.3 | Offshore–Zentren | 21 |
| 2.5 | Betroffene Branchen | 24 |
| 2.5.1 | Banken | 24 |
| 2.5.2 | Finanzinstitute | 28 |
| 2.5.3 | Nichtbanken | 29 |
| 3. | Phasen der Geldwäscherei | 31 |
| 3.1 | Placement / Platzierung (Einschleusung) | 32 |
| 3.1.1 | Unmittelbare Einbringung / Primary deposit | 33 |
| 3.1.2 | Mittelbare Einbringung / Secondary deposit | 34 |
| 3.2 | Verschleierung / Layering | 39 |
| 3.2.1 | Elektronische Überweisungssysteme | 39 |
| 3.2.2 | Back-to-Back-Kredite | 41 |
| 3.2.3 | Kapitalmärkte | 42 |
| 3.3 | Integration / Rückführung | 43 |
| 4. | Finanzinnovationen | 44 |
| 4.1 | Einteilung von Derivaten | 45 |
| 4.1.1 | Underlying | 45 |
| 4.1.2 | Erfüllungspflicht | 46 |
| 4.1.3 | Handelsform | 46 |
| 4.2 | Optionen | 49 |
| 4.2.1 | Grundpositionen im Optionsgeschäft | 49 |
| 4.2.2 | Gewinn und Verlustzonen im Optionsgeschäft | 51 |
| 4.3 | Futures | 55 |
| 4.3.1 | Rechte und Pflichten im Futuregeschäft | 57 |
| 4.3.2 | Gewinn- und Verlustzonen im Futuregeschäft | 58 |
| 4.4 | Swaps | 60 |
| 4.4.1 | Motive für Swaps | 62 |
| 4.4.2 | Risiken von Swaps | 63 |
| 4.5 | Motive für den Derivathandel | 64 |
| 4.5.1 | Sicherungsinstrument (Hedging) | 64 |
| 4.5.2 | Spekulationsinstrument (Trading) | 65 |
| 4.5.3 | Arbitrage | 65 |
| 5. | Finanzinnovationen als Instrumente der Geldwäscherei | 66 |
| 5.1 | Geldwäscherei mit Derivaten | 67 |
| 5.2 | Geldwäscherei an Börsen | 70 |
| 5.3 | Geldwäscherei und Hedge Fonds | 72 |
| 6. | Bekämpfung der Geldwäscherei | 74 |
| 6.1 | Interessenskonflikte der Geldwäscherei | 74 |
| 6.2 | Internationale und Initiativen zur Geldwäschebekämpfung | 76 |
| 6.2.1 | Baseler Bankenausschuss | 76 |
| 6.2.2 | Wiener Drogenkonvention | 77 |
| 6.2.3 | Übereinkommen des Europarates | 77 |
| 6.2.4 | Financial Action Task Force | 77 |
| 6.2.5 | EU–Geldwäscherichtlinie | 79 |
| 6.3 | Mögliche Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung | 80 |
| 6.3.1 | Transparenz der Kapitalbewegungen | 80 |
| 6.3.2 | Sanktionen gegen Offshore-Zentren | 81 |
| 6.3.3 | Gerichtliche, polizeiliche und administrative Zusammenarbeit | 82 |
| 6.3.4 | Bankaufsichtliche Vorschriften | 83 |
| 7. | Resümee | 84 |
| Literaturverzeichnis | 86 |
Textprobe:
Kapitel 3.1.2.1, Wechsel des Wertträgers:
Geldwäscher versuchen durch den Wechsel des Wertträgers, in Abhängigkeit des jeweiligen alternativen Wertträgers, eine Reduzierung des Gewichts (das bereits in Kapitel 2.1 erwähnte Gewicht von USD Scheinen) sowie eine leichtere Handhabung und Handelbarkeit zu erreichen. Ein weiterer Aspekt, den Geldwäscher damit verfolgen, ist wiederum den „paper trail“ zu verwischen. Einen Stellenwert weit oben auf der Beliebtheitsskala der Geldwäscher bzgl. alternativer Werteträger nehmen hochwertige, leicht zu transportierende Vermögensstände wie Gold Edelsteine, Diamanten und Luxuswaren aller Art ein. Laut FATF besitzt Gold einige Eigenschaften, welche es als Wertträger für Geldwäscher attraktiv macht. So ist Gold ein internationaler akzeptierter Wertträger, ein Hort für unsichere Zeiten, die Preisbildung erfolgt täglich, wird auf allen Geldmärkten gehandelt und garantiert Anonymität. Edelsteine und Diamanten besitzen wie Gold einen hohen materiellen Wert und eine kompakte Form, was sie als Wertträger prädestiniert. Diamanten können, wie Gold, überall auf der Welt gehandelt werden, wobei der Schwerpunkt des Handels auf einige Regionen (Antwerpen, New York, Tel Aviv) der Welt beschränkt ist. Der Kauf von Luxusgütern wie Autos, Kunstwerken, oder wertvollen Möbel wird dann zum Wertträger, wenn diese Gegenstände anschließend wieder weiterveräußert werden. Werden durch den Verkauf rechtmäßige Einnahmen begründet, kann man von einem Geldwäschereiprozess sprechen. Schließlich käme für eine Transformation der weißzuwaschenden Barvermögen auch noch der Erwerb von Inhaberpapieren in Frage. Der Vorteil besteht auch hier in der Anonymität des Papiers. Der angloamerikanische „cashier´s cheque“ ist z.B. ein Schecktyp, der bei Präsentation ausgezahlt bzw. gutgeschrieben wird. Weitere gefährliche Inhaberpapiere wären der „traveller´s cheque“ oder der „certificates of deposit“. Werden Reiseschecks nicht vorschriftsmäßig unterfertigt, so können auch diese international zur Geldwäscherei dienen. Die Geldwäscherei anhand von Wertpapieren wird in späteren Kapiteln erläutert.
Kapitel 3.1.2.2, Frontgesellschaften:
Die Nutzung von Frontgesellschaften (engl. „front companies“ oder „fronts“) ist eine weit verbreitete Methode der Geldwäscherei. Das schmutzige Kapital wird mit legalen Einnahmen vermischt als Umsatz deklariert und auf Bankkonten eingezahlt. Um das schmutzige Bargeld bei Finanzinstituten erklärbar und unverdächtig zu machen, werden in diesem Zusammenhang Geschäftstätigkeiten gesucht, die einen hohen Bargeldumsatz mit sich bringen und gleichzeitig schwer zu kontrollierenden Auslastungs-, Auftragsund Verkaufszahlen haben. Eine Kostenstruktur, die durch einen relativ hohen Fixkostenanteil gekennzeichnet ist und so zu einer regressiven Kostenstruktur führt, ist auch von Vorteil. Diese Umstände führen dazu, dass eine Kontrolle der täglichen Umsätze sehr schwer fällt. Typische Betriebe hierfür wären Kinobetriebe, bei denen sich die Gesamtkosten weitgehend unabhängig von der Anzahl der Besucher zeigen. Aber auch Parkhäuser, bei denen Geldwäscher nur auf die Kapazitätsgrenzen und die schwächere Belegung in den Abend- und Nachtstunden achten müssen. Weitere beliebte bargeldintensive Geschäftstätigkeiten wären u.a. Autowaschanlagen, Hotellerie- und Gastronomiebetriebe (z.B. Chinarestaurants - trotz deren oft zweifelhafter Lage und schwacher Frequentierung verfügen sie oft über für den Markt unüblich hohe Gewinne), Import-Export-Firmen, Taxi- und Transportunternehmen. Umsatzschwache Betriebe sind insofern von Vorteil, da dort größere fiktive Umätze durch den Zufluss von Schwarzgeld erzielt werden können als bei Betrieben, die bereits an der Kapazitätsgrenze arbeiten. Meist werden zusätzlich fiktive Kosten (z.B. durch offizielle Anstellung von Mitgliedern der OK) angesetzt, um so die Steuerlast weiter zu verringern. Treten keine ungewöhnlichen oder unerklärlichen Umsatzsteigerungen im Vergleich zu Vorperioden oder anderen Unternehmen in der Branche auf, so ist eine Frontgesellschaft von außen nur schwer zu erkennen.
Kapitel 3.1.2.3, Handel mit Frontgesellschaften:
Treten Frontgesellschaften als Handelspartner auf, können zwei verschiedene Techniken der Geldwäscherei unterschieden werden. Zum einen die Überfakturierung („double invoicing“ oder „misinvoicing“), bei der die Transaktionen von Gütern oder Dienstleistungen zu absichtlich überhöhten Preisen abgeschlossen werden, und zum anderen die fingierten Handelsgeschäfte, bei denen reine Geldbewegungen ohne Warenbewegungen getätigt werden.
Kapitel 3.1.2.3, Handel mit Frontgesellschaften:
Treten Frontgesellschaften als Handelspartner auf, können zwei verschiedene Techniken der Geldwäscherei unterschieden werden. Zum einen die Überfakturierung („double invoicing“ oder „misinvoicing“), bei der die Transaktionen von Gütern oder Dienstleistungen zu absichtlich überhöhten Preisen abgeschlossen werden, und zum anderen die fingierten Handelsgeschäfte, bei denen reine Geldbewegungen ohne Warenbewegungen getätigt werden.
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