Zur Finanzierung von Baufirmen
Einsatz von Eigenmitteln, Liquidität und Sicherheiten zur Finanzierung von Betriebsausstattungen, Vorfinanzierung unfertiger Leistungen und Bürgschaften
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ivonne Schiebel
- Abgabedatum: Januar 2002
- Umfang: 125 Seiten
- Dateigröße: 1,4 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule Anhalt (FH), Standort Dessau Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5415-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5415-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5415-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schiebel, Ivonne Januar 2002: Zur Finanzierung von Baufirmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Investition, Baubetrieb
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Diplomarbeit von Ivonne Schiebel
Einleitung:
„Wirtschaftlicher Zweck jedes Unternehmens ist die Beschaffung von Produktionsfaktoren, ihre Kombination zu Waren oder Dienstleistungen und deren gewinnbringende Verwertung am Markt.“.
Dieser betriebliche Prozess kann jedoch nur ablaufen, wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Wie erhält ein Bauunternehmen das notwendige Kapital? Unter welchen finanziellen Randbedingungen erfolgt die laufende Auftragserstellung und wie kann die Produktionsfähigkeit der Firma langfristig gesichert werden?
Diesen Fragen „Zur Finanzierung von Baufirmen“ wird unter Betrachtung des „Einsatz(es) von Eigenmitteln, Liquidität und Sicherheiten zur Finanzierung von Betriebsausstattung, Vorfinanzierung unfertiger Leistungen und Bürgschaften“ im Rahmen der Diplomarbeit nachgegangen.
Gang der Untersuchung:
Dazu ist die Arbeit grob in die drei Hauptaufgaben der Unternehmungsfinanzierung - der Kapitalbeschaffung, der Kapitalverwaltung und der Kapitalverwendung - untergliedert.
Um die Problematik der Finanzierung einer Firma der Baubranche zu verdeutlichen, wurden zu Beginn die Besonderheiten des ausführenden Baubetriebes herausgearbeitet. In Hinblick auf die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung wird neben den sich ergebenden finanzwirtschaftlichen Zielen auch dargestellt, wie das Eigenkapital (als Geld und Sachkapital) der deutschen Unternehmen derzeit strukturiert ist und wie sich die Eigenheiten des Bausektors auf die Kapitalstruktur der Unternehmen auswirken.
Im dritten Kapitel findet die Frage, wie und von wem welche Finanzmittel auf Grund welcher Sicherheitsleistungen bereitgestellt werden, Beantwortung.
Die Kapitalverwaltung im Rahmen der laufenden Auftragsfinanzierung wird wesentlich von dem Zahlungsverhalten der Auftraggeber beeinflusst. Aus diesem Grund wird das Zahlungssystem der Baubranche und das Forderungsmanagement in Hinblick auf die Auswirkung auf die Liquidität des Unternehmens im vierten Kapitel betrachtet.
Weiterhin werden in diesem Kapitel die Sicherheiten (Bürgschaften und Garantien), die das Bauunternehmen während der Projekterstellung und Gewährleistungszeit für seine Leistungen liefern muss, erläutert.
Der Einsatz der Eigenmittel, der Liquidität und der Sicherheiten muss genau geplant werden, um die Finanzierung des Unternehmens aufrecht zu erhalten. Welche Einzelplanungen dazu notwendig sind, wie sie in das betriebliche Geschehen einzuordnen und zu koordinieren sind wird im vierten Kapitel, und wie das Kapital mit dem Ziel die Marktposition der Unternehmung zu sichern und zu verbessern eingesetzt werden kann, wird im fünften Kapitel dargestellt.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung und Problemstellung | 3 |
| 2. | Das ausführende Bauunternehmen | 5 |
| 2.1 | Die Eigenheiten des ausführenden Baubetriebes | 5 |
| 2.2 | Die Aufgaben und die Bedeutung der Finanzierung | 11 |
| 2.3 | Die Kapitalstruktur deutscher Bauunternehmen | 14 |
| 3. | Die Finanzmittelbeschaffung bzw. -bereitstellung | 23 |
| 3.1 | Die Innenfinanzierung | 24 |
| 3.2 | Die Außenfinanzierung | 30 |
| 3.2.1 | Struktur und Möglichkeiten der Außenfinanzierung | 30 |
| 3.2.2 | Sicherheitsleistungen zur Kreditfinanzierung | 45 |
| 4. | Die Kapitalverwaltung im Rahmen der laufenden Auftragsfinanzierung | 55 |
| 4.1 | Zahlungen und Forderungen in der Baubranche | 55 |
| 4.1.1 | Zahlungsmodalitäten und -verhalten | 55 |
| 4.1.2 | Forderungsmanagement | 64 |
| 4.2 | Sicherheitsleistungen zu Bauprojekten | 71 |
| 4.2.1 | Der Avalkredit | 71 |
| 4.2.2 | Sicherheitsleistungen des Auftraggebers | 78 |
| 4.3 | Das Ziel der Liquidität | 81 |
| 4.3.1 | Die kurzfristige Finanzplanung | 81 |
| 4.3.2 | Informationsquellen zur Liquidität | 92 |
| 5. | Die Finanzmittelverwendung zur Investition | 97 |
| 5.1 | Die Investitionsarten | 97 |
| 5.2 | Die langfristige Finanzplanung – Investitionsplanung | 102 |
| 5.3 | Investitionsentscheidungen | 104 |
| 6. | Zusammenfassung und Schlussfolgerung | 109 |
| Literaturverzeichnis | 112 | |
| Abbildungsverzeichnis | 114 | |
| Anhang | I |
Die Kapitalverwaltung der Baufirma umfasst die Gestaltung des Zahlungs- und Kreditverkehrs des Unternehmens. Die Koordination der Ein- und Auszahlungsvorgänge wird dabei wesentlich von den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie von den Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der Vereinigung dieser beiden im Bauvertrag, sowie dem tatsächlichen Zahlungsverhalten bestimmt. Auf Grund der bekanntlich schlechten Zahlungsmoral der privaten und öffentlichen Auftraggeber kommt dem Forderungsmanagement der Bauunternehmen eine wesentliche Bedeutung in Hinsicht auf die existenzielle Bedingung der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit zu. Um Bauaufträge ausführen zu können ist es für das Bauunternehmen notwendig, die von den Auftraggebern geforderten Sicherheiten während und nach der Leistungserbringung zu stellen. Diese Avalkredite und Sicherheitseinbehalte haben einen wesentlichen Einfluss auf die gesamte Finanzierung des Unternehmens. Im Gegensatz dazu erhält das Bauunternehmen in aller Regel kaum Sicherheitsleistungen des Auftraggebers für die Leistungsvergütung bereits erbrachter Leistungen. Letztendlich müssen die gesamten liquiditätswirksamen Geschäftsvorgänge systematisch erfasst und durch die Analyse der Soll- / Ist- Abweichung kontrolliert werden, um eine ständige Zahlungsfähigkeit zu erreichen. [...]
Verfügt ein Unternehmer zwar über ein tragfähiges Unternehmenskonzept, jedoch nicht über ausreichend bankübliche Sicherheiten, hat dieser die Möglichkeit, dass eine Bürgschaftsbank der Hausbank für einen Kredit bürgt. Diese Bürgschaften stellen dann für die Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten dar. Die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken decken bis zu 80 Prozent des Ausfalls, die restlichen Anteile bleiben Eigenkapitalrisiko der Hausbank. Durch diese Bürgschaft werden somit fehlende Sicherheiten ausgeglichen, wobei der Kreditnehmer selbst für die gesamte Kreditsumme haftet. In diesem Rahmen stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, das DtABürgschaftsprogramm und Gemeinsame Bundes-/Landesbürgschaften und insbesondere für Mittel zur Finanzierung immaterieller Vermögenswerte die KMUBürgschaftsfazilität der EU zur Verfügung. Alle Projekte haben dabei gemeinsam, dass im Vorfeld eine genaueste Prüfung der Konzepte und des Unternehmens, zusätzlich zu der Kontrolle durch die Hausbank, durchgeführt wird. Weiterhin ist die Vergabe der Bürgschaften an bestimmte Unternehmensgrößen, die Art des betriebenen Gewerbes sowie an den Verwendungszweck des Fremdkapitals geknüpft. Will ein Kreditnehmer zum Beispiel ein Darlehen des ERP (European Recovers Programm), der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder der DtA (Deutsche Ausgleichsbank) in Anspruch nehmen, kann jedoch keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen, so kann seine Hausbank eine Haftungsfreistellung beantragen. Diese bewirkt, dass die Hausbank gegenüber dem Hauptleihinstitut (ERP, KfW, DtA) nicht für den gesamten Darlehensbetrag haftet. Durch die Freistellung reduziert sich der Betrag für den die Hausbank einzustehen hat, und damit der Umfang der Sicherheiten, die das Bauunternehmen aufzubringen hat. Die Haftungsfreistellung kann in den alten Bundesländern bis zu 40 Prozent ( KfW, DtA) und in den neuen Bundesländern bis zu 50 Prozent ( ERP, KfW, DtA) betragen. (lt. BMWi, GründerZeiten Nr. 27, 6/2000) Zweck dieser Haftungsfreistellung soll es laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sein: „Banken und Sparkassen zu „motivieren“, Gründern und Unternehmen mit geringen „bewertbaren“ Sicherheiten Kredite zu gewähren“. (BMWi, GründerZeiten Nr. 27, 6/2000) [...]
werden auch ganze Warenlager mit wechselndem Bestand übereignet, dies wird vertraglich durch eine Raumübereignung vereinbart, wobei alle in diesen Raum eingebrachten Waren als sicherungsübereignet gelten. Neben dem Problem des Eigentumsvorbehaltes des Lieferanten, welches durch ein vereinbartes Anwartschaftsrecht auf Eigentum gelöst werden kann, besteht noch das Risiko für den Kreditgeber, dass der Sicherungsgeber die Waren nicht vertragsgemäß in den Sicherungsraum einbringt, die darin befindlichen Waren mehrfach sicherungsübereignet oder unberechtigt veräußert. Diesen Nachteilen gegenüber der Verpfändung steht die Berechtigung zum freihändigen Verkauf der sicherungsübereigneten Sachen gegenüber. Eine weitere Möglichkeit zur Kreditsicherung stellt die Sicherungsabtretung von Rechten und Forderungen, auch Zession genannt, dar. Vor allem der Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt im praktischen Kreditverkehr besondere Bedeutung zu. Durch einen Zessionsvertrag tritt der Kreditnehmer (auch Altgläubiger oder Zedent genannt) die Forderungen an den Kreditgeber (Neugläubiger, Zessionar) ab. Werden dabei die Auftraggeber des Bauunternehmens nicht von der Abtretung der Forderung benachrichtigt und zahlen mit befreiender Wirkung an den Zedenten, so wird dies als stille Zession bezeichnet. Handelt es sich hingegen um eine offene Zession, so darf der Auftraggeber der Baufirma als Drittschuldner die Zahlungen nur an den Kreditgeber leisten. Bei dieser werden gewisse Risiken der stillen Zession umgangen, denn Probleme können aus Sicht des Kreditgebers dadurch auftreten, dass der Kreditnehmer bzw. Zedent die Forderungen bereits an einen anderen Zessionar abgetreten hat, oder erhaltene Zahlungen aus abgetreten Forderungen nicht an ihn abführt. Demgegenüber hat aus Sicht des Bauunternehmers als Kreditnehmer die offene Zession den Nachteil, dass das Marktansehen der Firma darunter leiden kann, wenn der Auftraggeber Zahlungen (für das Bauunternehmen) an ein Kreditinstitut leistet. Da die zu sichernden Kredite häufig eine längere Laufzeit haben als die zur Sicherheit abgetretenen Forderungen, haben sich die Mantelzession und die Globalzession zur Abtretung mehrerer Forderungen entwickelt. Bei der Mantelzession ist der Kreditnehmer verpflichtet, laufende Forderungen in einer festgesetzten Gesamthöhe an den Kreditgeber abzutreten. Dabei werden erledigte Forderungen jeweils durch neue ersetzt, dieser Ersatz erfolgt durch die Übersendung von Rechnungskopien oder Forderungslisten. Die jeweiligen Forderungen gelten erst nach Einreichung der benannten Unterlagen als abgetreten. Bei der Globalzession hingegen werden nicht nur gegenwärtige, sondern auch künftig entstehende Forderungen gegenüber bestimmten Auftraggebern an den Kreditgeber abgetreten. Dabei gehen auch die zukünftigen Forderungen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Kreditgeber über. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832454159
Arbeit zitieren:
Schiebel, Ivonne Januar 2002: Zur Finanzierung von Baufirmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Investition, Baubetrieb



