Die Filmfinanzierung in Deutschland von 1982-2007
Regulatorische Vorgaben und jeweilige Entwicklungen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christoph Böhme
- Abgabedatum: August 2008
- Umfang: 58 Seiten
- Dateigröße: 897,7 KB
- Note: 2,7
- Institution / Hochschule: Universität zu Köln Deutschland
- Bibliografie: ca. 36
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2640-8
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Böhme, Christoph August 2008: Die Filmfinanzierung in Deutschland von 1982-2007, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Film, Kino, Filmförderung, Projektfinanzierung, Koproduktion
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Diplomarbeit von Christoph Böhme
Einleitung:
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Filmfinanzierung in Deutschland. Sie soll einen Überblick über die verschiedenen regulatorischen Vorgaben und deren jeweilige Entwicklungen in den letzten 25 Jahren geben. Die Ergebnisse sollen Filmproduzenten und Filmverleihern als Orientierungshilfe bei der Finanzierung ihrer Projekte dienen.
Als ‘deutsche Filmproduktionen’ werden im Weiteren solche Projekte behandelt, die durch überwiegend deutsche Produktionsfirmen primär für die Kinoauswertung entwickelt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Finanzierung und die Investition der Produktionsmittel in Deutschland erfolgen. In Kapitel 2 wird zunächst die Filmwirtschaft betrachtet. Hier werden nach der Bestimmung des Wirtschaftsguts Film die Akteure der Filmwirtschaft kurz dargestellt, die Wertschöpfungskette skizziert und die Anforderungen an die Filmfinanzierung herausgearbeitet. Zum Abschluss des Kapitels wird die Position der deutschen Filmwirtschaft am Weltmarkt analysiert. Kapitel 3 erörtert die einzelnen Finanzierungsinstrumente für die Filmfinanzierung. In Kapitel 4 werden die regulatorischen Vorgaben zur Filmfinanzierung vorgestellt und deren jeweilige Entwicklung aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Filmwirtschaft | 1 |
| 2.1 | Wirtschaftsgut Film | 1 |
| 2.2 | Akteure der Filmwirtschaft | 2 |
| 2.2.1 | Produktionsunternehmen | 2 |
| 2.2.2 | Distributionsunternehmen | 3 |
| 2.2.3 | Filmtheater | 3 |
| 2.3 | Wertschöpfungskette | 4 |
| 2.3.1 | Produktion | 4 |
| 2.3.2 | Rechtehandel | 5 |
| 2.3.3 | Auswertung | 5 |
| 2.4 | Anforderungen an die Finanzierung | 6 |
| 2.4.1 | Besonderheiten der Filmproduktion | 6 |
| 2.4.2 | Filmfinanzierung als Projektfinanzierung | 6 |
| 2.4.2.1 | Cashflow-related-lending | 7 |
| 2.4.2.2 | Risk-sharing | 7 |
| 2.4.2.3 | Off-balance-sheet-financing | 7 |
| 2.5 | Position der deutschen Filmwirtschaft am Weltmarkt | 8 |
| 3. | Finanzierungsinstrumente | 10 |
| 3.1 | Koproduktion | 10 |
| 3.2 | Kofinanzierung | 11 |
| 3.3 | Pre-Sale | 12 |
| 3.4 | Filmfonds | 14 |
| 3.5 | Finanzierung durch Finanzintermediäre | 15 |
| 3.5.1 | Completion Bond | 15 |
| 3.5.2 | Shortfall Guarantee | 16 |
| 3.5.3 | Gap Financing | 17 |
| 3.5.4 | Contract Discount und Production Cashflow | 17 |
| 3.6 | Product Placement | 18 |
| 3.7 | Merchandising | 18 |
| 3.8 | Europäische Filmförderung | 19 |
| 3.9 | Deutsche Filmförderung | 20 |
| 3.9.1 | Filmförderungsanstalt | 20 |
| 3.9.2 | Filmförderung der Bundesländer | 23 |
| 3.9.3 | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien | 24 |
| 3.9.4 | Deutscher Filmförderfonds | 24 |
| 4. | Regulatorische Vorgaben und jeweilige Entwicklungen | 27 |
| 4.1 | Regulatorische Vorgaben zur Koproduktion und zur Kofinanzierung | 27 |
| 4.2 | Regulatorische Vorgaben zum Pre-Sale | 29 |
| 4.3 | Regulatorische Vorgaben zum Filmfonds | 29 |
| 4.4 | Regulatorische Vorgaben zur Finanzierung durch Finanzintermediäre | 30 |
| 4.4.1 | Completion Bond | 30 |
| 4.4.2 | Gap Financing und Shortfall Guarantee | 30 |
| 4.4.3 | Zwischenfinanzierungen durch Banken | 30 |
| 4.5 | Regulatorische Vorgaben zum Product Placement | 31 |
| 4.5.1 | Rundfunkstaatsvertrag | 31 |
| 4.5.2 | EU-Richtlinien für den audiovisuellen Bereich | 31 |
| 4.6 | Regulatorische Vorgaben zum Merchandising | 33 |
| 4.7 | Regulatorische Vorgaben zur Filmförderung | 33 |
| 4.7.1 | Filmförderungsgesetz | 33 |
| 4.7.1.1 | Allgemeine Förderungsbedingungen | 33 |
| 4.7.1.2 | Referenzfilmförderung (§§ 22-31 FFG) | 35 |
| 4.7.1.3 | Projektfilmförderung (§§ 32-40 FFG) | 36 |
| 4.7.1.4 | Entwicklung bis 2007 | 38 |
| 4.7.2 | Film-Fernsehabkommen | 40 |
| 4.7.2.1 | 8. Film-Fernsehabkommen zwischen ARD/ZDF und der FFA | 40 |
| 4.7.2.2 | Abkommen zwischen den privaten Sendeunternehmen und der FFA über gemeinsame Filmförderungsmaßnahmen | 43 |
| 4.7.2.3 | Entwicklung bis 2007 | 43 |
| 4.7.3 | Filmförderungsrichtlinien des BKM | 45 |
| 5. | Zusammenfassung und Ausblick | 45 |
| 5.1 | Entwicklungen auf dem deutschen Filmmarkt | 45 |
| 5.2 | Zukunft des deutschen Filmförderungsgesetzes | 48 |
| 5.3 | Aktuelle Situation der Filmfinanzierung in Deutschland | 48 |
| Literaturverzeichnis | 51 |
Textprobe:
Kapitel 3.1, Koproduktion:
Die Koproduktion ist eine direkte Beteiligungsfinanzierung und beliebte Finanzierungsform in der Filmwirtschaft. Eine Koproduktion ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von mehreren natürlichen oder juristischen Personen zum Zweck der Produktherstellung meistens in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet wird. In der Filmwirtschaft werden Koproduktionen häufig von mehreren Filmproduzenten gebildet, aber auch für Distributionsunternehmen und Fernsehsender ist diese Beteiligungsform interessant. Voraussetzung für eine Koproduktion ist, dass jeder Vertragspartner Hersteller nach § 94 UrhG ist. Jeder der beteiligten Produzenten muss bei der Organisation, Durchführung und Finanzierung sowie bei rechtlichen Maßnahmen der Filmproduktion entscheidend mitgewirkt oder wenigstens mitbestimmt haben.
Der Vorteil einer Koproduktion liegt im Cost-sharing-Effekt: Durch die finanzielle Beteiligung der Koproduzenten stehen größere Budgets für die Filmherstellung zur Verfügung, und das finanzielle Verwertungsrisiko wird gemeinsam getragen. Zusätzlich können internationale Koproduktionen bei den Filmförderungsinstitutionen verschiedener Länder finanzielle Mittel beantragen. Üblicherweise werden dabei jedem Beteiligten die Rechte für sein Landesterritorium zugeteilt, wodurch ein besserer Marktzugang in den einzelnen Ländern der Beteiligten erreicht wird.
Die einzelnen Produzenten müssen also unmittelbaren Einfluss auf das Projekt nehmen können. In der Praxis trägt die tatsächliche Verantwortung für die Durchführung der Filmproduktion jedoch ein unter den Beteiligten bestimmter ausführender Partner, der auch die Leistungsschutzrechte erwirbt und die Koproduktionsgesellschaft gegenüber Dritten vertritt. Wann und in welcher Höhe die Einzahlungen der einzelnen Partner zu leisten sind, regelt der so genannte Koproduktionsvertrag. Darin wird weiterhin festgelegt, wie die einzelnen Nutzungsrechte und die Einnahmen aus der Verwertung des Films aufgeteilt werden. Unabhängig von den Regelungen im Innenverhältnis besitzen die Koproduktionspartner für die gesamte Dauer der Leistungsschutzrechte ihren Teil am Filmnegativ.
Koproduktionen sind besonders attraktiv für Fernsehsender, denn sie umgehen damit die kostenintensive Eigenproduktion. In der Regel werden hier die Nutzungsrechte aufgeteilt, sodass der Fernsehsender die TV-Nutzungsrechte erhält. Auch Verleih- und Vertriebsfirmen beteiligen sich immer häufiger an Koproduktionen, statt Minimumgarantien zu bezahlen und erhalten dadurch einen größeren Einblick in die gesamte wirtschaftliche Abwicklung und Einfluss auf den Produktionsablauf.
Kofinanzierung:
Die Koproduktion grenzt sich durch die Einflussnahme der Beteiligten auf das Filmprojekt von der Kofinanzierung ab. Im Gegensatz zur Koproduktion stehen dem Kapitalgeber im Rahmen einer Kofinanzierung keine organisatorischen, wirtschaftlichen, finanziellen, künstlerischen und rechtlichen Entscheidungsbefugnisse zu. Der Kofinanzierer übernimmt lediglich die Rolle des Kapitalgebers, und es wird kein gemeinschaftliches Unternehmen gegründet. Für die Finanzierungsbeteiligung am Filmprojekt wird der Kofinanzierer an den Erlösen beteiligt. Diese Erlösbeteiligung geht über die übliche Beteiligung bei einem reinen Lizenzhandel hinaus. Dem Kofinanzierer werden nur eingeschränkte Kontroll- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
Eine Kofinanzierung, die auf einem Pre-Sale aufbaut, wird als Pre-buy equity bezeichnet. Der Filmhersteller überträgt dabei einem Filmverleih die Lizenzrechte für ein bestimmtes Land und bietet zusätzlich eine Erlösbeteiligung aus anderen Ländern oder Verwertungsformen. Dem Filmhersteller wird für den teilweisen Gewinnverzicht ein höherer Betrag an Finanzierungsmitteln zur Verfügung gestellt. Sach- und Dienstleistungsunternehmen, die an dem Film beteiligt sind, können sich auch an Kofinanzierungen beteiligen. Für eine Erlösbeteiligung können sie ihre Forderungen für erbrachte Sachleistungen (z.B.: Kopierwerke, filmtechnische Dienstleistungen) stunden. Ein Kofinanzierungsbeitrag kann auch die Gagenrückstellung von Schauspielern als Gegenleistung für eine Gewinnbeteiligung erbringen. In Deutschland werden hauptsächlich Filmprojekte mit kleinen Herstellungsbudgets kofinanziert. Durch die geringen Renditeerwartungen stellen Kofinanzierungen durch private Investoren hierzulande eine seltene Ausnahme dar.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836626408
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Böhme, Christoph August 2008: Die Filmfinanzierung in Deutschland von 1982-2007, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Film, Kino, Filmförderung, Projektfinanzierung, Koproduktion



