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Exportkreditversicherung und Exportfinanzierungsverfahren in den Ländern Skandinaviens

Exportkreditversicherung und Exportfinanzierungsverfahren in den Ländern Skandinaviens
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Florian Schallmeiner
  • Abgabedatum: Juli 2005
  • Umfang: 158 Seiten
  • Dateigröße: 2,9 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
  • Bibliografie: ca. 110
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2570-8
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schallmeiner, Florian Juli 2005: Exportkreditversicherung und Exportfinanzierungsverfahren in den Ländern Skandinaviens, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Exportförderung, Exportfinanzierung, Skandinavien, Risikoabsicherung, OECD

Magisterarbeit von Florian Schallmeiner

Einleitung:

Das Angebot von Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten stellt heute eine notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen von Exportgeschäften dar. Ohne dem ausländischen Geschäftspartner eine Finanzierung der Exportware anzubieten, wäre es nur schwer möglich, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Da der Exporteur in den seltensten Fällen selbst für die Finanzierung sorgen kann, erfolgt diese meist über Dritte. Nach MÜLLER werden mehr als 95% der Warenausfuhren drittfinanziert. Daher ist die Kenntnis der Methoden der Risikofinanzierung für den wirtschaftlichen Erfolg des Exportgeschäfts unabdingbar.

Oft können oder wollen private Risikoversicherer und -kapitalgeber auf Grund der Risikosituation keine Exportkredite und -garantien zu kommerziellen Bedingungen bereitstellen. In solchen Fällen erfolgt ein Eingreifen staatlicher Spezialinstitutionen, so genannter Exportkreditagenturen. Gegenwärtig verfügt jeder Mitgliedstaat der OECD über derartige Institutionen. Deren Ziel ist es, die nationale Exportwirtschaft zu unterstützen. Erreicht werden sollen diese Vorhaben durch den Einsatz von Exportkreditgarantien und -finanzierung, welche dem Exporteur, dem Importeur oder anderen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

Auf Grund der Einbindung staatlicher - oder dem Staat zurechenbarer - Institutionen in die Finanzierung oder Versicherung von Exportgeschäften sind im Regelfall Subventionselemente enthalten. Da der Einsatz von Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, wurden multilaterale Regelungen und Beschränkungen zur Eindämmung und Harmonisierung der offiziellen Förderpolitik getroffen. Diese haben das Ziel, einer Ausweitung derartiger Handelpraktiken entgegenwirken und einen Subventionswettbewerb zu unterbinden, da oftmals das Förderungsausmaß für den Erfolg einer Exporttransaktion ausschlaggebend zu sein scheint und nicht die Qualität oder der Preis der Ware. Trotz dieser Bestrebungen unterscheiden sich die Förderprogramme der Länder in Umfang und Qualität nach wie vor beträchtlich.

Im Rahmen dieser Arbeit werden die Exportförderungsmaßnahmen der Länder Finnland, Dänemark, Schweden und Norwegen dargestellt, wobei der Fokus auf den staatlich unterstützten Programmen liegt. Darauf basierend sollen die markantesten Unterschiede dieser Länder hervorgehoben werden.

Die Länder eignen sich deshalb für eine Analyse, da sie einerseits offene und in vielerlei Hinsicht homogene Volkswirtschaften sind. Ein Beispiel für die intensive Zusammenarbeit aus wirtschaftlicher Sicht kommt durch die ‘nordische Kooperation’ zum Ausdruck (vgl. Kapitel 3.1). Andererseits sind diese Länder aber auch Konkurrenten im globalen Wettbewerb um Exportanteile, und somit angehalten, ihre nationalen Exportunternehmen für den Wettbewerb zu rüsten.

Ziel dieser Arbeit ist es daher, nach einem grundlegenden Überblick über die exportfördernden Organisationen dieser Staaten und ihrer Absicherungs- und Finanzierungsangebote, mögliche strukturelle Unterschiede in der länderspezifischen Handhabung und Ausprägung der Förderungsmechanismen im Bereich der Exportwirtschaft herauszuarbeiten.

Weiters sollen Besonderheiten dieser Staaten bezüglich ihrer Förderpolitik dargestellt werden. Dies soll einerseits die Höhe der jeweiligen Förderung und Unterstützung umfassen, andererseits soll auf eventuell regionale Schwerpunkte Rücksicht genommen werden.

Gang der Untersuchung:

Im Anschluss an das einleitende erste Kapitel werden im zweiten Kapitel die Literaturgrundlagen der Risikoabsicherung und verfahrensmäßigen Finanzierung behandelt. Dabei werden zunächst die Exportmotive und -barrieren im Überblick erläutert. Dem anschließend erfolgt eine Darstellung der häufigsten Risiken im Außenhandel. Der Bereich der offiziellen Exportförderung bzw. ihre Instrumente bilden den Bestandteil der Unterkapitel 2.3 und 2.4. Als Abschluss dieses Kapitels erfolgt eine Illustration der rechtlichen Grundlagen der Ausfuhrförderung, wobei auf die folgenden internationalen Organisationen eingegangen wird:

- International Credit Insurance & Surety Association (ICISA).

- Berner Union.

- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

- Europäische Union (EU).

- Welthandelsorganisation (WTO).

Nach diesen Literaturgrundlagen widmet sich Kapitel 3 der Darstellung der Exportförderung der Länder Skandinaviens. Den Anfang bildet dabei die ‘nordische Finanzgruppe’ als Beispiel der Kooperation der nordischen Staaten. Diese Gruppe steht im Eigentum der skandinavischen und seit 1. Jänner 2005 auch der baltischen Staaten. Sie fungiert als Exportförderungsinstitut für ihre Mitglieder und unterstützt Exporte und Projekte, die für den nordischen Raum von wirtschaftlichem Nutzen sein können.

Nach Beschreibung dieser Einrichtung soll auf die Exportförderungsinstitutionen der skandinavischen Länder eingegangen werden. Obwohl es eine Vielzahl kleiner Spezialorganisationen gibt, die der Exportförderung zugerechnet werden können, konzentriert sich diese Arbeit auf die folgenden staatlichen Exportkreditagenturen:

- Finnvera (Finnland).

- Eksport Kredit Fonden (Dänemark).

- Exportkreditnämden (Schweden).

- Garantie-Instituttet for Eksportkreditt (Norwegen).

Nach der Vorstellung der Organisationen dieser Länder wird im vierten Kapitel auf die Forschungsfrage eingegangen, die sich mit möglichen Unterschieden in der länderspezifischen Handhabung und Ausprägung der Förderungsmechanismen im Bereich der Exportwirtschaft auseinandersetzt. Dabei erfolgt eine thematische Trennung in folgende Teilbereiche:

- Aufbau der skandinavische Exportförderung.

- staatliche Exportgarantieinstitutionen.

- offizielle Exportfinanzierungsprogramme.

- Entwicklungshilfe und sonstige Programme.

Im Rahmen des fünften und letzten Kapitels werden die erzielten Ergebnisse und die behandelten Bereiche dieser Arbeit zusammengefasst dargestellt.

Inhaltsverzeichnis:

ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
TABELLENVERZEICHNIS VII
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VIII
1. EINLEITUNG 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit 1
1.2 Aufbau der Arbeit 3
2. RISIKOABSICHERUNG UND VERFAHRENSMÄSSIGE FINANZIERUNG IM EXPORT 6
2.1 Exportmotive und Exportbarrieren 6
2.2 Risiken im Außenhandel 7
2.2.1 Risikomanagement 8
2.2.2 Kommerzielle Risiken und Länderrisiken 9
2.2.3 Marktfähige und nicht-marktfähige Risiken 13
2.3 Offiziell unterstützte Exportförderung 14
2.3.1 Der Begriff ‘Exportförderung’ 14
2.3.2 Arten der Exportförderung 14
2.3.2.1 Funktionelle Exportförderung 15
2.3.2.2 Finanzielle Exportförderung 15
2.4 Pure Cover versus Finanzierung 16
2.4.1 Pure Cover-Systeme 17
2.4.1.1 Staatliche Exportgarantien 17
2.4.1.2 Wechselbürgschaften 20
2.4.2 Systeme mit Absicherung und Finanzierung (am Beispiel Österreichs) 20
2.4.2.1 Kreditarten 21
2.4.2.2 Exportumsatzabhängige Finanzierung 22
2.4.2.3 Das Exportfinanzierungsverfahren (EFV) der OeKB 23
2.4.3 Zukunftstendenzen und Trends 24
2.5 Internationale Rechtsgrundlagen 25
2.5.1 International Credit Insurance & Surety Association und Berner Union 26
2.5.2 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 27
2.5.2.1 Mitglieder und Ziele 28
2.5.2.2 OECD-Arrangement on Guidelines for Officially Supported Export Credits 28
2.5.3 Europäische Union 31
2.5.3.1 EU-Mitteilung zur kurzfristigen Exportkreditversicherung 32
2.5.3.2 EU-Richtlinie zu mittel- und langfristigen Geschäften 34
2.5.3.3 Konsultationsverfahren der Europäischen Union 35
2.5.4 Welthandelsorganisation 35
2.5.4.1 Der Subventionskodex von 1979 36
2.5.4.2 Die gegenwärtige Subventionsordnung der WTO 37
2.5.4.3 Definition der Subvention, der Spezifizität und Nicht-Spezifizität 37
2.5.4.4 Das Ampelverfahren 38
2.5.4.5 Vorgehensweise bei Vertragsverletzungen 39
2.5.4.6 Ausnahmen für Entwicklungs- und Transformationsländer 41
2.6 Zusammenfassung 42
3. LÄNDERANALYSE 43
3.1 Die nordische Finanzgruppe 44
3.1.1 Die nordische Investitionsbank 46
3.1.2 Der nordische Entwicklungsfonds 47
3.1.3 Die nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft 47
3.1.4 Der nordische Projektfonds 48
3.2 Finnland 50
3.2.1 Länderprofil Finnland 50
3.2.2 Staatliche Exportgarantieinstitutionen 51
3.2.2.1 Finnvera/Überblick 51
3.2.2.2 Das Produktportfolio von Finnvera im Detail: Exportgarantien 54
3.2.2.3 Das Produktportfolio von Finnvera im Detail: Bürgschaften 59
3.2.2.4 Das Produktportfolio von Finnvera im Detail: Beteiligungsgarantien 59
3.2.3 Offizielle Exportfinanzierungsprogramme 60
3.2.4 Entwicklungshilfe und sonstige Spezialprogramme 61
3.2.5 Private Kreditversicherer 61
3.2.5.1 Atradius 61
3.2.5.2 Euler Hermes 62
3.2.6 Zusammenfassung Finnland 62
3.3 Dänemark 64
3.3.1 Länderprofil Dänemark 64
3.3.2 Staatliche Exportgarantieinstitutionen 65
3.3.2.1 Eksport Kredit Fonden/Überblick 65
3.3.2.2 Das Produktportfolio von EKF im Detail: Exportgarantien 69
3.3.2.3 Das Produktportfolio von EKF im Detail: Bürgschaften 73
3.3.2.4 Das Produktportfolio von EKF im Detail: Beteiligungsgarantien 73
3.3.3 Offizielle Exportfinanzierungsprogramme 74
3.3.4 Entwicklungshilfe und sonstige Spezialprogramme 75
3.3.5 Private Kreditversicherer 75
3.3.6 Zusammenfassung Dänemark 75
3.4 Schweden 77
3.4.1 Länderprofil 77
3.4.2 Staatliche Exportgarantieinstitutionen 78
3.4.2.1 Exportkreditnämden/Überblick 78
3.4.2.2 Das Produktportfolio von EKN im Detail: Exportgarantien 80
3.4.2.3 Das Produktportfolio von EKN im Detail: Bürgschaften 84
3.4.2.4 Das Produktportfolio von EKN im Detail: Beteiligungsgarantien 85
3.4.3 Offizielle Exportfinanzierungsprogramme 86
3.4.4 Entwicklungshilfe und sonstige Spezialprogramme 87
3.4.4.1 Sida 87
3.4.4.2 Swedfund 87
3.4.5 Private Kreditversicherer 88
3.4.5.1 Atradius 88
3.4.5.2 Euler Hermes Nordic 88
3.4.6 Zusammenfassung 89
3.5 Norwegen 90
3.5.1 Länderprofil 90
3.5.2 Staatliche Exportgarantieinstitutionen 91
3.5.2.1 Garantie-Instituttet for Eksportkreditt/Überblick 91
3.5.2.2 Das Produktportfolio von GIEK im Detail: Exportgarantien 92
3.5.2.3 Das Produktportfolio von GIEK im Detail: Bürgschaften 93
3.5.2.4 Das Produktportfolio von GIEK im Detail: Beteiligungsgarantien 93
3.5.2.5 GIEK Kredittforsikring AS 94
3.5.3 Offizielle Exportfinanzierungsprogramme 95
3.5.4 Entwicklungshilfe und sonstige Spezialprogramme 97
3.5.4.1 Norad 97
3.5.4.2 Innovation Norway 97
3.5.5 Private Kreditversicherer 98
3.5.6 Zusammenfassung 99
4. VERGLEICH DER EXPORTFÖRDERUNGSSYSTEME SKANDINAVIENS 100
4.1 Aufbau der skandinavischen Exportförderung 101
4.2 Staatliche Exportrisikogarantien 105
4.3 Offizielle Exportfinanzierungsprogramme 108
4.4 Entwicklungshilfe und sonstige Spezialprogramme 110
5. SCHLUSSBEMERKUNG 111
LITERATURVERZEICHNIS 115
ANHANG 125

Textprobe:

Kapitel 3.2.2.2, Das Produktportfolio von Finnvera im Detail: Exportgarantien:

Kreditrisikogarantie:

Diese Garantie deckt das Kreditrisiko des Exporteurs und wird zur Forderungssicherung oder Absicherung im Falle einer Stornierung vor der Lieferung verwendet. Das Programm Finnveras beinhaltet die Varianten der kurzfristigen und der langfristigen Kreditrisikogarantie.

Kurzfristige Kreditrisikogarantie: Diese Garantie eignet sich vor allem für KMU und wird für den Export von Rohstoffen, Konsum- und langlebigen Gebrauchsgütern sowie Zwischenprodukten verwendet. Die Zahlung erfolgt meist durch Wechsel oder auf offene Rechnung mit einem Ziel von 180 Tagen und dient der Forderungssicherung des Exporteurs. Geeignet ist diese Garantie für einmalige und für revolvierende Exporte.

Langfristige Kreditrisikogarantie: Diese Garantie wird für Kapitalgüter und damit verbundene Leistungen verwendet, die mehrjährige Rückzahlungsperioden erfordern.

Deckungsumfang und Wartefrist:

Kommerzielle Risiken werden zu 85-90%, politische Risiken zu 100% gedeckt, wobei die Garantie dem OECD-Konsensus unterliegt. Sollte die Warenlieferung bereits erfolgt sein, besteht eine Wartefrist von sechs Monaten. Im gegenteiligen Fall beträgt die Frist drei Monate. Bei Insolvenz des Importeurs entfällt diese zur Gänze.

Garantiekonditionen:

Garantienehmer sind finnische Exporteure mit mehrheitlich finnischer Ware oder dem ‘Finnish Interest’ entsprechend. Voraussetzung ist die Kreditwürdigkeit des Käufers bzw. Käuferlandes. Bei ersterem wird dies durch eine Kredit- und Bilanzprüfung festgestellt. Das Land wird aufgrund einer Einschätzung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung beurteilt.

Für revolvierende Exporte gilt die Garantie bis auf Widerruf, wobei der Exporteur sie für beliebig viele verschiedene Kunden verwenden kann. Finnvera bestätigt jedoch für jeden Kunden individuelle Kreditrahmen, welche die Maximalforderung festlegen. Das Limit gilt bis auf Widerruf oder für einen fixen Zeitraum. Die Prämienberechnung erfolgt fallweise und hängt von der Kreditwürdigkeit des Käufers, seines Landes, den Zahlungsbedingungen und beigestellten Sicherheiten ab.

Käuferkreditgarantie:

Diese Garantie sichert Kreditrisiken, die durch ausländische Importeure, dessen Bank oder Land entstehen können. Zudem erhöht sie das Finanzierungsvolumen des Exporteurs, da er für ein Zielgeschäft Barzahlung erhält. Das Kreditrisiko geht vom Exporteur auf den Darlehensgeber und damit in weiterer Folge auf Finnvera über. Je nach Laufzeit des Geschäfts gibt es die kurzfristige und die langfristige Käuferkreditgarantie als Varianten. Letztere wird auch in lokaler Währung angeboten.

Kurzfristige Käuferkreditgarantie: Diese Garantie findet sowohl für einmalige als auch revolvierende Exporte Anwendung und gilt im letzteren Fall bis auf Widerruf. Voraussetzung ist ein übertragbarer Schuldtitel. Nach Feststellung der Kreditwürdigkeit des Käufers, setzt Finnvera Kreditlimits, die den Maximalbetrag an Schuldtiteln, welche die Bank im Rahmen der Garantie vom Exporteur kaufen kann, angeben.

Deckungsumfang:

Durch die kurzfristige Garantievariante werden der Kreditbetrag und die Zinsen, nicht aber solche, die nach Fälligkeit entstehen, gedeckt. Kommerzielle Risiken werden zu 85% gedeckt, das Restrisiko der Bank kann auf den Exporteur übertragen bzw. zusätzliche Sicherheiten zur Risikodeckung verlangt werden. Im Falle politischer Risiken erfolgt eine 100%ige Deckung.

Garantiekonditionen:

Garantienehmer sind finnische oder ausländische Finanzinstitute. Das Exportgut muss hauptsächlich finnischen Ursprungs sein oder dem ‘Finnish Interest’ entsprechen. Darlehensnehmer ist der Käufer oder seine Bank.

Langfristige Käuferkreditgarantie: Bei dieser Garantie sind ausländische Institute Darlehensnehmer. Der Liefervertrag besteht zwischen dem Exporteur und dem Käufer, das Finanzierungsabkommen allerdings zwischen dem Darlehensnehmer und dem Käufer bzw. seiner Bank. Diese Garantie existiert auch in Form eines Programms in lokaler Währung wie nachfolgend dargestellt:

Lokales Währungsfinanzierungsprogramm: Diese Garantie wird in der lokalen Währung des Käufers angeboten. Garantienehmer ist der Darlehensgeber des Käufers im Land des Käufers, womit für diesen kein Wechselkursrisiko mehr besteht. Dieses Konzept eignet sich für Branchen mit überwiegenden Einkünften in lokaler Währung., Deckungsumfang:

Der Deckungsumfang beinhaltet die Kreditsumme und etwaige Zinsen. Die Risikodeckung der langfristigen Käuferkreditgarantie beträgt 85-90% im Falle kommerzieller Risiken und 100% bei politischen Risiken.

Garantiekonditionen:

Die langfristige Garantievariante entspricht vollständig dem Konsensus der OECD.

Finanzierungsgarantie:

Die Finanzierungsgarantie sichert Kredite, die den Exporteuren zur Finanzierung der Produktions- oder der Lieferkreditphase gewährt wurden und ist sowohl für einmalige als auch revolvierende Exporte geeignet. Bei ersterem entspricht der maximal garantierte Betrag dem Lieferkredit, bei revolvierenden Exporten der Forderungssumme.

Im Laufe des Exportgeschäfts gewährt der Exporteur dem Importeur einen fremdfinanzierten Lieferantenkredit. Um der Bank Deckung für die Rückzahlung des Kredites zu gewähren, stattet Finnvera die Bank mit einer Finanzierungsgarantie aus.

Der gedeckte Kredit wird anschließend primär durch die Zahlungen des Importeurs getilgt. Schlussendlich ist jedoch der Exporteur für die Tilgung des Kredits verantwortlich.

Deckungsumfang:

Die Garantiedeckung beträgt 100% und umfasst das Darlehen, die Zinsen und andere Kosten, die aus dem Kreditvertrag resultieren. Finnvera verfügt über Regressansprüche gegen den Exporteur für entstandene Schäden.

Garantiekonditionen:

Als Garantienehmer fungiert der Kreditgeber. Basis dafür ist, dass der Exporteur das Geschäft durchführen und die Risiken tragen kann, wofür Sicherheiten verlangt werden können.

Akkreditivgarantie:

Diese Garantie deckt kommerzielle und politische Risiken, welche Banken durch das Bestätigen von Akkreditiven entstehen können. Je nach der Möglichkeit der Risikoübertragung werden das normale Deckungs- und das Risikoteilungsschema unterschieden.

Deckungsumfang:

Im Rahmen des normalen Deckungsschemas werden 90% der kommerziellen und 100% der politischen Risiken gedeckt. Im Rahmen des Risikoteilungsschemas beträgt die Deckung je 50%. Der Bank wird ein Mindestrisiko vorgeschrieben, welches zumindest 15% beträgt. Der Rest kann auf andere Risikonehmer abgetreten werden.

Garantiekonditionen Das Akkreditiv muss unwiderruflich sein und den ‘Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive (ERA)’ unterliegen.

Rohmaterialgarantie:

Die Rohmaterialgarantie ist ihrem Wesen nach eine Importkreditgarantie und wird als Sicherheit für Kredite vergeben, welche ausländischen Exporteuren gewährt wurden. Grundvoraussetzung für eine derartige Konstruktion ist das Vorhandensein langfristiger Verträge, welche finnische Importeure mit ausländischen Lieferanten abgeschlossen haben. Das Grundgeschäft muss sich dabei auf den Import von Rohmaterialien beschränken und eine langfristige Bedeutung für die finnische Wirtschaft besitzen. Die Garantiebedingungen entsprechen jenen der Käuferkreditgarantie.

Das Produktportfolio von Finnvera im Detail: Bürgschaften:

Garantien für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Bürgschaften/Garantien Diese Garantie existiert in Form einer Gegensicherung für die Bank im Namen des Exporteurs und als Risikoversicherung für den Exporteur selbst.

Gegensicherung für die Bank im Namen des Exporteurs: Diese Variante dient als Sicherheit für die Bank, die im Namen des Exporteurs eine Garantie zu Gunsten des Importeurs abgibt und somit im Garantiefall Schadenersatz leistet. Finnvera verfügt über einen Regressanspruch gegen den Exporteur, der vom Grund des Abrufens abhängt. Wird die Garantie zu Unrecht beansprucht, beträgt der Selbstbehalt 15% des Schadens, sollte ein politischer Grund vorliegen, entfällt dieser. In allen anderen Fällen, haftet der Exporteur für den vollständigen Schaden.

Risikoversicherung für den Exporteur: Diese Garantie stellt für Exporteure eine Versicherung gegen die Inanspruchnahme aus ungerechtfertigten und politisch motivierten Gründen dar. Die Risikodeckung beträgt im Falle eines ungerechtfertigten Fälligstellens 85% und 95-100% bei politischen Risiken.

Garantiekonditionen:

Die von der Bürgschaft gedeckte Garantie ist in Höhe und Gültigkeit limitiert. Der Bürgschaftsemittent kann eine finnische oder ausländische Bank bzw. Versicherung sein. Beim Exporteur kann es sich um ein finnisches Unternehmen, eine Auslandsniederlassung oder ein Konsortium unter finnischer Beteiligung handeln.

Arbeit zitieren:
Schallmeiner, Florian Juli 2005: Exportkreditversicherung und Exportfinanzierungsverfahren in den Ländern Skandinaviens, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Exportförderung, Exportfinanzierung, Skandinavien, Risikoabsicherung, OECD

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