Exportfactoring – Finanzierung und Risikoabsicherung im Außenhandel
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Boris Besant
- Abgabedatum: Juni 2002
- Umfang: 74 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Mainz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5776-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5776-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5776-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Besant, Boris Juni 2002: Exportfactoring – Finanzierung und Risikoabsicherung im Außenhandel, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Factoring, Finanzierungsinstrumente, Exportfinanzierung, Exportabsicherung, Delkredere
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Diplomarbeit von Boris Besant
Einleitung:
Deutschland ist nach den Vereinigten Staaten die zweitwichtigste Exportnation der Welt. Die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen spielt somit eine immer größere Rolle im Alltag deutscher Unternehmen und die Finanzierung dieser Geschäfte gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Liquiditätsversorgung der Unternehmen, die die Grundlage der Finanzierung bildet, wird zum Großteil durch Kreditinstitute sichergestellt. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) wird zum einen die traditionelle Form der Kreditbeschaffung erschweren, zum anderen werden sich auch die Zinsspannen, nach Meinung der Sparkassen, anheben. Gefördert durch das hohe Niveau der Insolvenzen und der erheblichen Probleme in einigen Wirtschaftssektoren, z.B. dem Bausektor, sind die Institute schon jetzt in der Kreditvergabe restriktiver geworden.
Fachleute der Unternehmensfinanzierung befürchten, dass es bei kleineren Unternehmen in den kommenden Jahren zu einem regelrechten „Kreditnotstand“ kommen wird. Hinzu kommt die meist geringe Eigenkapitalausstattung der Unternehmen. Fast 40 Prozent des Mittelstandes in Deutschland haben eine Eigenkapitalquote von unter zehn Prozent. Sie stoßen zunehmend an Ihre finanziellen Grenzen, mögliche Expansionen und Erweiterungen des Geschäftsvolumens können aufgrund mangelnder Kapitalausstattung nicht durchgeführt werden. In der Arbeit wird aufgezeigt, wie deutsche Unternehmen mit hohen Auslandsumsätzen die Forderungen aus diesen Geschäften mit Hilfe des Exportfactoring zur Finanzierung nutzen können und wie sie sich gegen typischen Risiken absichern können. Der Exporteur soll erkennen, welche Überlegungen angestellt werden müssen, damit sich der Verkauf der Auslandsforderungen an einen Factor für ein Unternehmen lohnt, wann Vorteile entstehen können und welche Probleme zu beachten sind. Da dieses Finanzierungsinstrument umfangreich die Unternehmensabläufe beeinflusst, sind diese Überlegungen vor dem Abschluss eines Exportfactoring-Vertrages unbedingt anzustellen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | 1 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 3 | |
| Abbildungs- und Tabellenverzeichnis | 4 | |
| 1. | Grundlagen | 5 |
| 1.1 | Problemstellung | 5 |
| 1.2 | Gang der Arbeit | 6 |
| 2. | Exportfactoring in der Außenhandelsfinanzierung | 8 |
| 2.1 | Begriff | 8 |
| 2.2 | Einordnung in die Finanzierungsarten | 8 |
| 2.3 | Abgrenzung zur Forfaitierung | 9 |
| 3. | Grundlagen des Exportfactoring | 12 |
| 3.1 | Grundstruktur | 12 |
| 3.2 | Überblick über die Funktionen | 14 |
| 3.3 | Arten des Exportfactoring | 15 |
| 3.4 | Überblick über den deutschen Factoringmarkt | 17 |
| 3.5 | Abwicklungsverfahren im Exportfactoring | 18 |
| 3.5.1 | Korrespondenzfactor-System | 19 |
| 3.5.2 | Direct Factoring | 20 |
| 4. | Die wesentlichen Funktionen | 22 |
| 4.1 | Finanzierungsfunktion | 22 |
| 4.1.1 | Exportfactoring-Finanzierung im Fokus der Finanzplanung | 23 |
| 4.1.2 | Ablösung der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 25 |
| 4.1.3 | Ablösung der kurzfristigen Kreditlinien aus Zessionskredit | 26 |
| 4.1.4 | Ablösung von Dauerschulden | 27 |
| 4.1.5 | Bilanzielle Auswirkungen | 28 |
| 4.1.5.1 | Veränderungen in der Bilanzstruktur anhand eines Fallbeispieles | 29 |
| 4.1.5.2 | Rentabilitätsauswirkungen (Kosten-Nutzen) anhand eines Fallbeispieles | 31 |
| 4.2 | Risikoabsicherungsfunktion | 33 |
| 4.2.1 | Absicherung gegen Zahlungsunfähigkeit des Importeurs | 34 |
| 4.2.1.1 | Bonitätsprüfung und Limitvergabe | 34 |
| 4.2.1.2 | Bonitätsüberwachung | 39 |
| 4.2.1.3 | Eintrittspflicht und Bestandsgarantie | 39 |
| 4.2.2 | Sonstige Risiken in der Außenhandelsfinanzierung | 41 |
| 4.2.2.1 | Wechselkursrisiko | 41 |
| 4.2.2.2 | Fabrikationsrisiko | 41 |
| 4.2.2.3 | Politische Risiken | 42 |
| 4.2.3 | Zwei-Vertrags-Modell | 42 |
| 4.2.4 | Abgrenzung zur Ausfuhrkreditversicherung | 43 |
| 4.3 | Problembereiche des Exportfactoring | 44 |
| 4.3.1 | Forderungsabtretung im Ausland und das UNIDROIT-Übereinkommen über das internationale Factoring | 45 |
| 4.3.2 | Länderrisiken | 47 |
| 4.3.3 | Mindestumsatzvolumen | 49 |
| 4.3.4 | Branchenbedingte Probleme | 50 |
| 5. | Fazit und Ausblick | 51 |
| Literaturverzeichnis | 54 | |
| Anhang | 59 |
insgesamt 10 % des haftenden Eigenkapitales betragen oder übersteigen, der Deutschen Bundesbank zu melden, die diese Anzeige an das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAB) weiterleitet. Der Großkredit - hier genügt die Zeichnung des Limits, nicht die aktuelle Ausnutzung, darf 25 % und alle Großkredite zusammen dürfen das Achtfache des haftenden Eigenkapitales der Bank nicht überschreiten.102 Somit wird dem zu gewährenden Limit eine Grenze gesetzt. Grundsätzlich ist die Bank nach § 18 KWG verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse seines Kreditnehmers umfassend offen legen zu lassen, wenn der Kredit den Betrag von 250.000 Euro übersteigt.103 Im unechten Exportfactoring ist der Kreditnehmer der Exporteur. Hier wird der umfassende Einblick stets gewährleistet sein. Kreditnehmer im echten Exportfactoring ist aber nach § 21 Abs. 4 KWG der Importeur. Da zu diesem die Bank aber keine vertragliche Beziehung unterhält, wird es nicht immer gelingen Jahresabschlussunterlagen zu erhalten. Die weiteren Regelungen in § 18 KWG sehen jedoch vor, dass eine Limiteinräumung in dieser Höhe ohne umfassenden Einblick trotzdem möglich ist, wenn die Forderungen laufend erworben werden - d.h. Einmalgeschäfte, z.B. Bau einer Maschine, sind durch die Ausnahmevorschrift nicht gedeckt und die Forderung innerhalb von drei Monaten, vom Tag des Ankaufs an gerechnet, fällig werden.104 Das BAK nimmt Verstöße gegen § 18 KWG sehr ernst. Sie können in letzter Konsequenz zum Entzug der Bankleitereigenschaft des Verantwortlichen führen. Aus diesem Grund haben die Factoring-Institute mit Bankenstatus mittlerweile in Ihre Rahmenverträge das Zahlungsziel der angekauften Forderung auf höchstens 90 Tagen begrenzt.105 Exporteure mit regelmäßigen Zahlungszielen von größer 90 Tage gegenüber den ausländischen Debitoren werden somit bei diesen Factoring-Instituten auf Schwierigkeiten stoßen. [...]
Exporteur unterhalb dieser Anbietungsgrenze, kann er mit Hilfe von vorher festgelegten Prüfungskriterien – z.B. Einholung einer positiven Handelsauskunft, das Ankauflimit selbst prüfen. Diese Grenzen liegen in der Regel bei ca. 10.000 Euro. Die Selbstprüfung kann jedoch nur in bestimmten Debitorländern durchgeführt werden.99 Kann der Factor das Limit nach der erfolgten Prüfung nur teilweise zeichnen und passt eine Auslandsforderung ungeteilt nicht mehr in das gezeichnete Limit, so wird sie nur teilweise angekauft. Sobald aber durch Zahlungen das Limit wieder frei geworden ist, rückt der nichtangekaufte Teil nach. Das noch bestehende Kaufangebot des Exporteurs nimmt der Factor durch weitere Gutschrift des Kaufpreises an. Der Factor steuert dies automatisch. Um dem Exporteur die Möglichkeit zu geben, die Wartephase des Nachrückens zu beenden, kann der Exporteur nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 des Vertrages (siehe Anhang I, S. 59) vorgehen. Der Ankauf ist ausgeschlossen, wenn das Limit für den Importeur herabgesetzt wird. Dieses Verfahren wird als Siloprinzip bezeichnet 100 Die Kreditprüfung und Limitvergabe kann bei den einzelnen Factoring-Instituten unterschiedlich sein. Dies liegt daran, dass viele Factoring-Institute Kreditinstitute sind und dort uneingeschränkt die allgemeinen Vorschriften des KWG gelten, also insbesondere das Erfordernis zweier Geschäftsleiter (§ 32 Abs. 1 Ziffer 2 KWG), alle organisationsrechtlichen Vorschriften für die Kreditprüfung, insbesondere § 18 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 KWG (Prüfung der Kreditunterlagen) und die Meldepflichten gegenüber der Deutschen Bundesbank (Monatsausweise nach § 25 KWG und Großkredite gemäß § 13 KWG).101 Gemäß § 13 KWG hat die Bank Kredite an einen Kreditnehmer (dies ist im echten Factoring der Debitor und im unechten der Factor-Kunde), die [...]
dieser Erfahrungen des Importeurs, da er bereits von anderen FactoringKunden beliefert wird.96 Erreicht die Kreditanfrage eine bestimmte Grenze, bei der die Informationen nicht mehr ausreichend sind, so muss der Importeur angeschrieben werden und um detaillierte Einblicke in die finanziellen Verhältnisse in Form von Jahresabschlussangaben bitten. Da der ausländische Abnehmer nicht Vertragspartner ist, trifft er naturgemäß nicht immer auf bereitwillige Informationsgeber.97 Zum Anderen sind die deutschen Factoring-Institute dem ausländischen Debitor nicht bekannt. Er wird dann wohl kaum Informationen weitergeben wollen. Dieses Direct Factoring wird das Institut, wie in Kapitel 3.5.2 beschrieben, nur unter bestimmten Voraussetzungen anwenden. Die Prüfung und Verwaltung der Limite stellt einen erheblichen [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832457761
Arbeit zitieren:
Besant, Boris Juni 2002: Exportfactoring – Finanzierung und Risikoabsicherung im Außenhandel, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Factoring, Finanzierungsinstrumente, Exportfinanzierung, Exportabsicherung, Delkredere



