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Die Europäische Fusionskontrolle unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendungspraxis

Die Europäische Fusionskontrolle unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendungspraxis
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Lars Weber
  • Abgabedatum: Oktober 2001
  • Umfang: 93 Seiten
  • Dateigröße: 719,6 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Bayerische Hochschule Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4863-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4863-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4863-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Weber, Lars Oktober 2001: Die Europäische Fusionskontrolle unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendungspraxis, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Beurteilung, Fusionskontrollverordnung, materielle

Diplomarbeit von Lars Weber

Einleitung:

Die immer stärker werdende Globalisierung des Wettbewerbs auf zahlreichen Märkten basiert auf der Liberalisierung nationaler oder regulierter Märkte, der Entstehung globaler Netzwerke und dem Global Sourcing. In den letzten Jahren sind Meldungen über neue Fusionspläne großer und größter Unternehmen fast schon zum Alltag geworden. Meist entscheiden sich Unternehmen für den Weg des externen Wachstums, weil es die gegenüber dem internen Wachstum wesentlich kostengünstigere und schnellere Variante ist, um sich für den weltweiten Wettbewerb neu zu positionieren. Die Unternehmen erhoffen sich durch den Zusammenschluß wettbewerbliche Vorteile sowohl auf der Absatzseite – etwa durch den Zukauf von Marktanteilen oder die Verstärkung der Präsenz auf bestimmten regionalen oder internationalen Märkten – als auch auf der Kostenseite, wie z.B. durch Synergien.

Von großen, mächtigen Konzernen geht allerdings die Gefahr eines Angebots- oder Nachfragemonopols sowie des Mißbrauches einer marktbeherrschenden Stellung aus. Deshalb müssen durch Gesetze Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden, die es ermöglichen, Fusionen und marktbeherrschende Unternehmen zu überwachen und zu lenken. Gleichzeitig darf allerdings das wirtschaftliche Handeln nicht behindert werden, da sich der freie Markt sonst nicht entfalten kann. Wirksamer Wettbewerb steuert das Angebot unter Berücksichtigung der Käuferpräferenzen und führt zu einem effizienten Einsatz der Produktionsfaktoren. Zugleich fördert er Produkt- sowie Prozeßinnovationen und zwingt zur Anpassung an die sich permanent verändernden Rahmenbedingungen.

Die EG-Wettbewerbspolitik ist daher gefordert, den Konzentrationsprozeß aufmerksam zu verfolgen und wettbewerbsschädliche Zusammenschlüsse gegebenenfalls zu verhindern. Eine zu starke Konzentration in einzelnen Sektoren birgt immer die Gefahr einer Oligopolisierung von Marktstrukturen in räumlich größeren Dimensionen. Damit aber würde nicht nur die Vielfalt des Angebots für die Marktgegenseite eingeschränkt, sondern auch das Potential der hier tätigen Unternehmen für einen Mißbrauch von Marktmacht sowie Parallelverhalten erhöht.

Im Wettbewerbsrecht der Europäischen Union finden sich sowohl Bestimmungen über das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Art. 81 EGV), als auch Bestimmungen über die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung (Art. 82 EGV). Die dritte Säule stellt die präventive Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dar. Zur Prüfung externen Unternehmenswachstums dient der Europäischen Union seit September 1990 die Fusionskontrollverordnung.

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Europäischen Fusionskontrolle unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendungspraxis. Der Fokus der Arbeit liegt dabei auf der konkreten Praxis der materiellen Prüfung von Zusammenschlüssen. Im Vordergrund steht somit die Vorgehensweise der Kommission bei der Prüfung von Art. 2 FKVO über die Vereinbarkeit von Zusammenschlüssen mit dem Gemeinsamen Markt.

Gang der Untersuchung:

Das zweite Kapitel dient dazu, einen kurzen Überblick über die Geschichte der Europäischen Fusionskontrolle zu geben, und die am 1. März 1998 in Kraft getretenen Änderungen aufzuzeigen. Kapitel 3 befaßt sich mit den Aufgreifkriterien der Verordnung, die erfüllt sein müssen, damit ein Zusammenschluß in den Anwendungsbereich der Europäischen Fusionskontrolle fällt.

Die Anwendungspraxis der Europäischen Kommission zur materiellen Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen wird im vierten Kapitel erläutert. Dabei soll aufgezeigt werden, wie die Kommission bei der materiellen Prüfung eines Zusammenschlußvorhabens vorgeht, anhand welcher Kriterien sie die Märkte abgrenzt und welche Punkte sie bei der Prüfung, des Vorliegens einer marktbeherrschende Stellung, berücksichtigt.

Kapitel 5 stellt anhand ausgewählter Fallbeispiele das Verfahren und die Beurteilung von Zusammenschlüssen dar. Den Abschluß in Kapitel 6 bilden Ausführungen zum Status-quo der FKVO-Anwendung und zur zukünftigen Entwicklung der Europäischen Fusionskontrolle.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Entwicklung der Europäischen Fusionskontrolle 3
2.1 Die Continental Can Doktrin 3
2.2 Das Philip Morris Urteil 5
2.3 Der Erlaß der europäischen Zusammenschlußkontrolle 5
2.4 Die Revision der Fusionskontrollverordnung 6
3. Aufgreifkriterien der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen 9
3.1 Der Begriff der „gemeinschaftsweiten Bedeutung“ 9
3.1.1 Die Schwellenwerte 9
3.1.1.1 Der Schwellenwert „weltweiter Gesamtumsatz“ 9
3.1.1.2 Der Schwellenwert „gemeinschaftsweiter Umsatz“ 10
3.1.1.3 Der Schwellenwert „nationaler Umsatz“ 11
3.1.2 Die neue Regelung über Mehrfachnotifizierungen 11
3.1.3 Die Berechnung des Umsatzes 12
3.1.4 Aktuelle Diskussion zur Höhe der Schwellenwerte 13
3.2 Der Begriff des Zusammenschlusses 15
3.2.1 Fusion von zuvor unabhängigen Unternehmen 15
3.2.2 Erlangung der Kontrolle über ein anderes Unternehmen 16
3.2.3 Gemeinsame Kontrolle von Gemeinschaftsunternehmen 17
4. Materielle Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß Art. 2 FKVO 19
4.1 Allgemeines zur materiellen Beurteilung 19
4.2 Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes 21
4.2.1 Substituierbarkeit von Produkten und Dienstleistungen 21
4.2.1.1 Produkteigenschaften, Verwendungszweck und Preis 22
4.2.1.2 Beispiele aus der jüngsten Entscheidungspraxis 24
4.2.2 Homogene Wettbewerbsbedingungen 26
4.3 Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes 27
4.3.1 Der Weltmarkt 29
4.3.2 Der gemeinschaftsweite Markt 30
4.3.3 Der nationale Markt 31
4.3.4 Der regionale und lokale Markt 32
4.4 Die Marktbeherrschungskriterien 33
4.4.1 Die Prüfkriterien des Art. 2 Abs. 1 lit. a) FKVO 33
4.4.2 Die Prüfkriterien des Art. 2 Abs. 1 lit. b) FKVO 34
4.4.2.1 Die Marktstellung der betroffenen Unternehmen 35
4.4.2.1.1 Berechnung des Marktanteils 35
4.4.2.1.2 Absolute und relative Höhe des Marktanteils 36
4.4.2.1.3 Die Entscheidungspraxis bei 60% Marktanteil und mehr 37
4.4.2.1.4 Die Entscheidungspraxis bei 40 - 60% Marktanteil 38
4.4.2.1.5 Die Entscheidungspraxis bei unter 40% Marktanteil 39
4.4.2.2 Die wirtschaftliche Macht und die Finanzkraft der beteiligten Unternehmen 40
4.4.2.3 Die Wahlmöglichkeiten der Lieferanten und Abnehmer 42
4.4.2.4 Der Zugang zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten 44
4.4.2.5 Potentieller Wettbewerb und Marktzutrittsschranken 45
4.4.2.6 Die Entwicklung des Angebots und der Nachfrage 48
4.4.2.7 Die Interessen der Zwischen- und Endverbraucher 49
4.4.2.8 Die Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts 50
4.4.2.9 Weitere Kriterien 52
4.5 Der Spezialfall der kollektiven Marktbeherrschung 53
4.5.1 Merkmale oligopolistischer Märkte 53
4.5.2 Anwendbarkeit der Fusionskontrolle auf marktbeherrschende Oligopole
5. Ausgewählte Fallbeispiele zum Verfahren und zur Beurteilung von Zusammenschlüssen 55
5.1 Prinzipielle Vorgehensweise der Kommission 55
5.2 Die Entscheidung Glaxo / Wellcome 56
5.2.1 Marktabgrenzung 57
5.2.2 Prüfung der Marktbeherrschung 57
5.2.3 Beurteilung 58
5.3 Die Entscheidung British Telecommunications / MCI (II) 59
5.3.1 Marktabgrenzung 60
5.3.2 Prüfung der Marktbeherrschung 60
5.3.3 Die Auflagenentscheidung 61
5.3.4 Beurteilung 62
6. Status quo und weitere Entwicklung der Fusionskontrolle 63
6.1 Status quo der FKVO-Anwendung 63
6.2 Zukünftige Entwicklungen in der Fusionskontrolle 66
7. Schlußbetrachtung 70
Anhang VIII
Literaturverzeichnis X
Materialienverzeichnis XIV
Medienverzeichnis XVII
Eidesstattliche Erklärung XVIII

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die Berechnung des Marktanteils erfolgt in aller Regel nach dem Umsatz (Werteinheiten) der Wettbewerber. Bezugsgröße für die Berechnung der Marktanteile ist die Gesamterzeugung im räumlich relevanten Markt, vermindert um die Ausfuhren und erhöht um die Einfuhren.190 Auch wenn die Formulierung der Kommission im Formblatt CO191 eher auf eine wertmäßige Berechnung anhand der Umsatzzahlen hindeutet, verschließt man sich nicht einer mengenorientierten Berechnung (Produktanzahl, Gewicht etc.). Allerdings ist zu berücksichtigen, daß verschiedene Gründe für die eine oder für die andere Berechnungsmethode sprechen. So wird eine wertmäßige Beurteilung bei heterogenen Produkten mit erheblichen Preis- und Qualitätsunterschieden (z.B. elektronische Produkte, Kunstfaser) für aussagekräftiger gehalten.192 Dagegen wird bei homogenen Produkten, wie zum Beispiel Erdöl, Kohle, Mehl oder Zucker der Mengenanteil herangezogen.193 In einigen Fällen ori- [...]

negativ formuliert, immer auch eine beträchtliche Rechtsunsicherheit und mangelnde Transparenz vorprogrammiert.“187 4.4.2.1 Die Marktstellung der betroffenen Unternehmen Unter der Marktstellung der beteiligten Unternehmen ist in erster Linie deren Marktanteil zu verstehen. Marktanteile können als Ausdruck des bisherigen Erfolges der beteiligten Unternehmen im Wettbewerb betrachtet werden und sind deshalb eine geeignete Grundlage für eine Prognose der Zusammenschlußwirkungen.188 Der Marktanteil ist das wichtigste Kriterium für das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung und wird von der Kommission in fast jeder Entscheidung berücksichtigt. Zur Beurteilung, ob ein Zusammenschluß eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt, wird der Zuwachs an Marktanteilen durch den Zusammenschluß analysiert. Vereinzelt kann es vorkommen, daß die Kommission eine Entscheidung vermeidet, weil keine (oder nur vernachlässigbar geringe) Marktanteilsadditionen auftraten.189 4.4.2.1.1 Berechnung des Marktanteils [...]

4.4.2 Die Prüfkriterien des Art. 2 Abs. 1 lit. b) FKVO Zur Prüfung der Vereinbarkeit eines angemeldeten Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt, bedient sich die Kommission einer Vielzahl von Wertungsaspekten aus Art. 2 Abs. 1 lit. b) FKVO.183 Die Marktstellung der beteiligten Unternehmen ist hier zweifellos das erste und wichtigste Kriterium, das in die Beurteilung eingeht. Hierbei prüft die Kommission insbesondere das Bestehen starker Wettbewerber. Von ebenso großer Bedeutung erweist sich auch die Struktur der Nachfrageseite, da erhebliche Nachfragemacht die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens relativieren kann. Zunehmend in den Vordergrund getreten ist das Kriterium der Marktzutrittsschranken bzw. der potentielle Wettbewerb. Als weniger bedeutsam sind die Kriterien Finanzkraft, Wahlmöglichkeiten der Lieferanten und Abnehmer, Zugang zu Absatz- und Beschaffungsmärkten, Marktentwicklung und die Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts anzusehen.184 Es ist anzumerken, daß aufgrund der zahlreichen Variablen und Interdependenzen der einzelnen Gesichtspunkte seitens der Kommission keine schematische Beurteilungsschablone herangezogen werden kann.185 Die Verhältnisse des Zusammenschlusses müssen daher jedesmal im Rahmen einer umfassenden Gesamtbetrachtung gewichtet werden.186 „Damit ist einerseits, positiv formuliert, die größtmögliche Flexibilität bei der Anwendung der FKVO auf konkrete Zusammenschlußsachverhalte gewährleistet, andererseits aber, [...]

Arbeit zitieren:
Weber, Lars Oktober 2001: Die Europäische Fusionskontrolle unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendungspraxis, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Beurteilung, Fusionskontrollverordnung, materielle

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