Europäische Einheit und "babylonische" Vielfalt
Herausforderung an die Sprachenregelung in den Institutionen der Europäischen Union
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Andreas Ross
- Abgabedatum: Juli 2001
- Umfang: 138 Seiten
- Dateigröße: 857,1 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Osnabrück Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6327-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6327-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6327-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung: Die Studie erhielt den Europapreis 2001.
- Arbeit zitieren: Ross, Andreas Juli 2001: Europäische Einheit und "babylonische" Vielfalt, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Vielsprachigkeit, Ost-Erweiterung, Minderheitensprachen, Demokratiedefizit, Europäisches Parlament
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Magisterarbeit von Andreas Ross
Zusammenfassung:
Die Europäische Union (EU) hat zur Zeit elf Amts- und Arbeitssprachen – offiziell ist jede nationale Amtssprache der 15 Mitgliedstaaten in den europäischen Institutionen gleichberechtigt. Die Praxis sieht anders aus. Englisch und Französisch sind de facto die Verkehrssprachen in den Brüsseler, Straßburger und Luxemburger Amtsfluren. Bei den meisten Treffen auf politischer Ebene, gleich ob im Ministerrat oder im Europäischen Parlament, wird jedoch aus allen in alle Sprachen gedolmetscht. Das besorgt der größte Dolmetscherdienst der Welt.
Zwei ungleiche Herausforderungen kommen auf diese Sprachenregelung in den europäischen Institutionen zu. Zum einen ist die Erweiterung der EU um zunächst zehn Staaten mittlerweile beschlossene Sache. Aus den dann 20 Amtssprachen ergeben sich bereits 380 Sprachkombinationen – denn im Parlament zum Beispiel muss dann etwa aus dem Finnischen ins Estnische genauso wie aus dem Slowenischen ins Portugiesische übersetzt werden. Zum anderen vertritt die EU nachdrücklich ihre dialektische kulturpolitische Strategie von „Einheit in der Vielfalt“. Darauf bauen immer mehr auch Europas Sprachminderheiten: Katalanen, Basken, Waliser und andere pochen auf die Gleichbehandlung ihrer Sprachen mit den großen nationalen Amtssprachen, um dem von ihnen favorisierten Europa der Regionen Gestalt zu verleihen.
Das vermeintlich technische Problem ist nicht technisch zu lösen, denn die Regierungen messen ihren Sprachen großes symbolisches Gewicht bei. Die Sprachen stehen für die nationale Souveränität und Kultur. Bei der institutionellen Reform zur Vorbereitung auf die Erweiterung wird die Sprachenfrage tabuisiert. Die EU ist sprachlich auf die Osterweiterung nicht vorbereitet. Die vorliegende Arbeit analysiert den Status quo, die demokratischen wie praktischen Erfordernisse für eine sinnvolle, künftige Sprachenregelung und schlägt eine solche in Grundzügen vor. Sie geht primär politikwissenschaftlich vor, bezieht jedoch Erkenntnisse aus der Linguistik, der Soziolinguistik sowie der Rechtswissenschaft ausführlich ein.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile, deren erster vornehmlich deskriptiver Art ist. In einem umfangreichen Kapitel werden die vier wichtigsten EU-Organe – der Rat, die Kommission, das Parlament und der Gerichtshof – auf ihre gegenwärtigen Sprachenregelungen hin untersucht. Dabei wird die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit aufgezeigt. Der Analyse liegen nicht allein Verträge und Geschäftsordnungen zu Grunde, sondern auch zahlreiche weitere Primärquellen. Aus parlamentarischen Anfragen, Reden, internen Dokumenten usw. geht hervor, welche Bedeutung dem Sprachenregime zukommt.
Im folgenden Kapitel werden die Grenzen des so genannten „Integralen Multilingualismus“ herausgestellt. Dabei geht es nicht nur um die technischen Schwierigkeiten und finanziellen Belastungen, die durch die Vielsprachigkeit entstehen. Vor allem wird aufgezeigt, dass sich Übersetzung und Verdolmetschung entgegen ihrer raison d’être durchaus kommunikationshemmend auswirken können. Die Gesprächsdynamik wird gehemmt, Missverständnisse sind an der Tagesordnung. Die Vielzahl gleichberechtigter Fassungen eines jeden europäischen Rechtsakts verursacht darüber hinaus einen Mangel an Rechtssicherheit in der Gemeinschaft. Die beiden erwähnten Herausforderungen – Osterweiterung und Sprachminderheiten – machen eine Neuregelung des Sprachenregimes unvermeidlich.
Das abschließende Kapitel des ersten Teils fragt deshalb nach den Reformansätzen, die innerhalb der EU diskutiert werden. Die Vorschläge bleiben zaghaft. Sie belegen zwar, dass man sich in Brüssel des drängenden Sprachenproblems bewusst ist. Eine drastische Einschränkung der Vielsprachigkeit wagt aber kaum jemand öffentlich zu fordern. Diskutiert wird allenfalls über Relais-Verdolmetschung, asymmetrische Sprachmittlung und andere rein prozedurale Änderungen, nicht jedoch über eine grundsätzliche Reform des Integralen Multilingualismus. Kurz wird daher im Anschluss die Frage erörtert, inwiefern die EU überhaupt in der Lage ist, als sprachpolitischer bzw. sprachplanerischer Akteur aufzutreten.
Nach der technisch-pragmatischen Analyse in Teil I deutet alles auf die Notwendigkeit hin, den integralen Multilingualismus einzuschränken. Das gewichtigste Argument, welches dagegen üblicherweise vorgebracht wird, ist das der Demokratie: Für die Legitimation europäischer Politik, so heißt es bei den Verfechtern der Vielsprachigkeit, sei es unabdingbar, dass die (Amts-)Sprache aller EU-Bürger auch Amts- und Arbeitssprache in den europäischen Institutionen sei. Die Annahme ist auf den ersten Blick durchaus plausibel, beruht demokratische Politik doch auf Kommunikation und Kommunikation wiederum auf Sprache.
Der theoretische, aber nah am Gegenstand bleibende Teil II der Arbeit geht dieser Frage gründlich nach. Dazu wird eingangs ein geeigneter Legitimitätsbegriff für das europäische Mehrebenensystem diskutiert. Auf die EU können nicht dieselben Theorien demokratischer Legitimation wie auf die Nationalstaaten angewandt werden. Scharpfs Unterscheidung zwischen Input- und Output-Legitimität erweist sich als fruchtbar und strukturiert die weitere Analyse vor.
Zunächst wird nach den Auswirkungen der Sprachenregelung auf die Input-Legitmität der EU gefragt. Es kommt heraus, dass verschiedene Kommunikationssituationen im europäischen Politikprozess aus demokratietheoretischer Sicht je verschiedene Sprachenregime erfordern. Während etwa der direkte Kontakt zwischen Bürgern und Institutionen nicht durch eine eingeschränkte Sprachenregelung erschwert werden kann, ohne dass die EU an Legitimität einbüßen würde, hätte an anderen Stellen ein eingeschränktes Arbeitssprachenmodell keine oder kaum negative Auswirkungen auf die Legitimität. Intermediäre Strukturen wie Medien oder Verbände vermitteln europäische Politik in den Mitgliedstaaten. Ihnen ist auch die Sprachmittlung zuzutrauen.
Der Theorieteil findet seinen Abschluss mit einer Erörterung der Output-Legitimität hinsichtlich der Sprachenfrage. Demokratie bedarf eines effektiv und effizient arbeitenden politischen Systems. Ungehinderte Kommunikation und sparsamer Umgang mit Ressourcen sprechen aus dieser Sicht für eine Einschränkung der Vollsprachenregelung in bestimmten Bereichen.
Die Schlussbetrachtung skizziert die Konturen einer wünschenswerten neuen Sprachenregelung, die sowohl demokratieverträglich als auch praktisch machbar erscheint: das abgestufte Arbeitssprachenmodell. Im Anhang gibt ein Literaturverzeichnis mit ca. 160 Titeln einen breiten Überblick über die deutsch-, englisch-, französisch-, spanisch- und katalanischsprachige Literatur zum Thema, die jedoch im Gegensatz zur vorliegenden Arbeit meist nicht politikwissenschaftlicher Art ist. Obwohl Sprache ein wichtiges Politikum ist, wird Sprachpolitik von der sozialwissenschaftlichen Forschung vernachlässigt.
Die Arbeit wurde mit dem Europapreis 2001 der Universität Osnabrück ausgezeichnet. Der Preis wurde gestiftet von Prof. Dr. Gert Pöttering, dem Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei, der derzeit größten Fraktion im Europäischen Parlament. Der Autor der Arbeit, ein freier Journalist mit Wohnsitz in Hamburg, hat seine These in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, im Courrier International und in der Zeitschrift der EU-Sprachendienste, Terminologie et Traduction, dargelegt, wie auch auf einem Kongress des Europäischen Parlaments in Brüssel.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Die Sprachenfrage in der Europäischen Union | 1 |
| 1.1 | Einführung | 1 |
| 1.2 | Forschungsfrage und Aufbau der Arbeit | 2 |
| 1.3 | Vorgehensweise und Forschungsstand | 5 |
| Teil I: | Der integrale Multilingualismus | |
| 2. | Das institutionelle Sprachenregime der Europäischen Union | 11 |
| 2.1 | Allgemeine rechtliche Grundlagen | 11 |
| 2.2 | Die Sprachenregelungen der EU-Organe | 16 |
| 2.2.1 | Der Rat der Europäischen Union | 16 |
| 2.2.2 | Die Europäische Kommission | 20 |
| 2.2.3 | Das Europäische Parlament | 25 |
| 2.2.4 | Der Europäische Gerichtshof | 30 |
| 2.3 | Die Arbeitssprachen der europäischen Institutionen | 37 |
| 3. | Grenzen des Integralen Multilingualismus | 41 |
| 3.1 | Übersetzung als Mittel und Hindernis von Kommunikation | 41 |
| 3.2 | Rechtssicherheit und Vielsprachigkeit | 48 |
| 3.3 | Herausforderung Osterweiterung | 53 |
| 3.4 | Herausforderung Sprachminderheiten | 58 |
| 3.4.1 | Die Minderheitensprachen Europas | 58 |
| 3.4.2 | Die Sprachminderheiten und die EU-Ebene | 61 |
| 4. | Reformansätze und europäische Sprachpolitik | 71 |
| 4.1 | Mögliche Elemente eines neuen EU-Sprachenregimes | 71 |
| 4.2 | Die Europäische Union und Sprachpolitik | 79 |
| Teil II: | Sprachenfrage und Legitimität in der Europäischen Union | |
| 5. | Die Legitimation der Europäischen Union | 87 |
| 5.1 | Sprachenfrage und Legitimität | 87 |
| 5.2 | EU-Legitimität im dynamischen Mehrebenensystem | 89 |
| 5.3 | Input-Legitimation der Europäischen Union | 95 |
| 5.4 | Output-Legitimation der Europäischen Union | 104 |
| 6. | Die Sprachenfrage und demokratische EU-Legitimation | 111 |
| 6.1 | Politische Öffentlichkeit in Europa | 111 |
| 6.2 | Das Sprachenregime und die Publizität der EU | 119 |
| 6.3 | Das Sprachenregime und die Responsivität der EU | 125 |
| 7. | Die Sprachenfrage und die Output-Legitimation der EU | 131 |
| 7.1 | Effektivität und Effizienz im Arbeitssprachenregime | 131 |
| 7.2 | Arbeitssprachen und kulturelle Vielfalt | 133 |
| 8. | Schlussbetrachtung | 139 |
Ob die Erweiterung des Auslegungsspielraums für die EuGH-Richter der Rechtssicherheit in Europa aber nützt, darf bezweifelt werden. Eine regelrechte Auswahl an z.T. widersprüchlichen Formulierungen, die der Richter in den einzelnen Sprachfassungen u.U. vorfindet, wird ihn nicht der Intention des Gesetzgebers näherbringen, sondern allenfalls der jeweiligen Auslegung durch die mit der Übersetzungen befaßten legal linguists. Die Forderung nach früherer Einbeziehung des Sprachendienstes hingegen ist nachvollziehbar; ob sie angesichts der Belastung der Sprachendienste aber eine realistische Option darstellt, bleibt fraglich. Die Erhöhung der sprachlichen Qualität der Rechtsakte der Union ist gleichwohl ein berechtigtes Anliegen. In den pointierten Worten des in unserem Fischerei-Fall zuständigen Generalanwalts Mancini ausgedrückt: [...]
Das teleologische Prinzip bestimmt also die Auslegungspraxis im europäischen Recht, wo »[d]er Rückgriff auf die wohlbekannte Trias der Auslegung: vom Text zum Kontext und, von dort, zum Gesetzeszweck ... sinnlos und irreführend« ist (Pescatore 1998, 10). Da dieses Verfahren kaum systematisiert werden kann und der Erfahrungshorizont des Rechtsinterpreten hier zu einem bestimmenden Element wird, »macht die Teleologie Rechtsprechung natürlich nicht objektiver, vorhersehbarer und transparenter« (Braselmann 1992, 59). Zwar bilden die Präambeln der Verträge eine Grundlage für die Zielbestimmung des Gemeinschaftsgesetzgebers, doch hat die hermeneutische Suche nach dessen konkretem Willen bei der Abfassung einer Verordnung oder Richtlinie keine reale Basis – zumal durch die Komplexität der Entscheidungsverfahren und die Notwendigkeit zu Kompromissen in der Politikgestaltung »dieser Wille und dieser Gesetzgeber auf europäischer Ebene fiktiver denn je geworden sind« (Fögen 1993, 351). Eine praktikable Alternative zur Teleologie ist jedoch nicht in Sicht, solang die gleichberechtigte Authentizität aller Sprachfassungen nicht angetastet werden soll: Der EuGH sorgt erklärtermaßen dafür, daß nicht einer bestimmten Version der Vorrang eingeräumt wird (Weber 1997, Rn. 15; Braselmann 1992, 72). Rechtsunsicherheit aufgrund von Mehrsprachigkeit entsteht also zum einen im Prozeß der Gesetzgebung, in dessen Verlauf sich Sprachdivergenzen schier unvermeidlich einschleichen können, und zum anderen bei der Rechtsauslegung, wo das tendenziell objektivere Verfahren der Wortlautauslegung oft keine Anwendung finden kann. Bei ersterem Vorgang sind sprachlich bedingte Kommunikationsprobleme zwar – wie in Kapitel 3.1 thematisiert – an der Tagesordnung, doch kann die Vielsprachigkeit hier auch vermeintlich produktiv eingesetzt werden, indem man »im Fall unüberbrückbarer Probleme zu sprachlichen Ausflüchten greift. So ist der sprachlich verdeckte Dissens ein immer wieder angewandter Kunstgriff der Diplomatie« (Pescatore 1998, 5). Als Beispiel dafür diene der folgende Auszug aus einer Pressemeldung zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union: [...]
Sprachlich relevante Unterschiede liegen vor allem darin, daß das Common Law sehr ausführliche Ausführungen beinhaltet und sämtliche entscheidenden Begriffe lexikonartig definiert, was dem Rechtsinterpreten nur geringen Auslegungsspielraum läßt. Das Civil Law ist hingegen durch äußerste Knappheit der Bestimmungen charakterisiert. (Loehr 1998, 27-28) Pescatore (1998, 3) betont: »Es folgt daraus, daß die Sprachenwahl zwischen den vom römischen Recht abstammenden Systemen keinen Unterschied im Grundsätzlichen mit sich bringt. Eine ganz andere Bedeutung hat die Sprachenwahl, wenn Englisch am Spiel beteiligt ist.« Dennoch sind die Sprachfallen auch innerhalb der kontinentaleuropäischen Rechtssysteme nicht zu unterschätzen. Pescatore (1998, 8) weist selbst auf das Beispiel des französischen 'ordre public' hin: »Auf Französisch bedeutet das eine ganze Staatsphilosophie: Demokratie, republikanische Staatsform, Laizität des Staates und anderes mehr; auf Deutsch hätte 'öffentliche Ordnung' allenfalls etwas mit Straßenkrawallen, Störung der Nachtruhe und Polizei zu tun.« [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832463274
Arbeit zitieren:
Ross, Andreas Juli 2001: Europäische Einheit und "babylonische" Vielfalt, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Vielsprachigkeit, Ost-Erweiterung, Minderheitensprachen, Demokratiedefizit, Europäisches Parlament



