Die Europäische Aktiengesellschaft als Rechtsform für mittelständische Unternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Carina Handlanger
- Abgabedatum: April 2005
- Umfang: 83 Seiten
- Dateigröße: 573,7 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: FH Nordhessen, Standort Kassel Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8880-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8880-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8880-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Handlanger, Carina April 2005: Die Europäische Aktiengesellschaft als Rechtsform für mittelständische Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: SE, Dualistisches System, Monistisches System, Rechtsform, Grenzüberschreitende Sitzverlegung
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Diplomarbeit von Carina Handlanger
Einleitung:
Die wirtschaftliche Integration in Europa macht zügige Fortschritte. Grundsätzlich ergeben sich daraus insbesondere für mittelständische Unternehmen sowohl Chancen als auch Risiken. In einem vereinten und funktionierenden Europa ist es insbesondere für den Mittelstand wichtig, sich langfristig ohne Barrieren wie im eigenen Binnenmarkt bewegen zu können. Denn seine Möglichkeiten, international bzw. europaweit zu agieren, sind nicht mit denen eines Konzerns vergleichbar. Der Wettbewerbsdruck für den Mittelstand in Europa wird höher. Nicht nur die Konkurrenzsituation im eigenen Land verschärft sich, sondern auch die Auseinandersetzung mit europaweit operierenden Konkurrenten wächst.
Eine Chance, die Eintrittsbarrieren in andere Mitgliedsstaaten in der europäischen Union abzubauen, liegt in der fortschreitenden Harmonisierung des nationalen Rechts. Die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Rechtsform ist ein Schritt in diese Richtung. Hintergrund dafür sind die aktuellen volkswirtschaftlichen Entwicklungen des europäischen Wirtschaftsraumes in direkter Verbindung zu den mittelstandspolitischen Bemühungen und Herausforderungen in einem erweiterten Europa. Diese spiegeln sich im Fortschritt der Lissabon-Agenda wider. Die Lissabon-Agenda skizziert Strategien und Positionen für eine europäische Mittelstandspolitik in den Jahren 2000 bis 2010.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), als ein Maß für die wirtschaftliche Tätigkeit in einer Volkswirtschaft, definiert den Wert aller neu geschaffenen Waren und Dienstleistungen, abzüglich des Wertes aller dabei als Vorleistungen verbrauchten Güter und Dienstleistungen. Das reale Wachstum des BIP ist in den Jahren 2000 bis 2003 kontinuierlich auf unter einen Prozent gesunken und 2004 wieder auf über zwei Prozent angestiegen. Die EU-Kommission musste auf Grund der chronischen deutschen Konjunkturschwäche ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2005 für die gesamte EU von 2,3 auf 2,0 Prozent korrigieren. Das Wachstum der Beschäftigung insgesamt ist in den Jahren 2000 bis 2003 ebenfalls kontinuierlich gesunken. Werte für das Jahr 2004 und eine Prognose für 2005 liegen noch nicht vor.
Die Lissabon-Agenda wird in Bezug auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten für den Mittelstand in einem erweiterten Europa als unverzichtbar erachtet. Ziel der im Jahre 2000 auf dem Gipfel von Lissabon beschlossenen Reformen ist es, die EU zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Ende März 2004 stellte der Europäische Rat fest, dass die begonnenen Reformen erheblich intensiviert werden müssen, um das gesetzte Ziel noch erreichen zu können. Die Förderung der unternehmerischen Initiative, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gilt als Schlüssel zum Erfolg. Die Europäische Kommission vertritt daher die Auffassung, dass der Mittelstand der wichtigste Motor der EU Volkswirtschaft sei. Nur wenn diese Unternehmen für den Wettbewerb gerüstet sind, können sie ihrer Antriebsrolle für Wachstum und Beschäftigung in Europa gerecht werden.
Problemstellung:
Wie bereits festgestellt, gilt der Erfolg der kleinen und mittleren Unternehmen als Schlüssel zum Erfolg für Wachstum und Beschäftigung in Europa. Von besonderer Bedeutung ist es daher, dass diese Unternehmen die Chancen des erweiterten Binnenmarktes sowie der Europäisierung nutzen. Arbeitnehmer genießen durch die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages die Freiheit, überall in der EU arbeiten zu dürfen. Für Unternehmen gilt die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EGV. Doch diese Freiheit war bislang für Kapitalgesellschaften, die außerhalb der nationalen Grenzen keine Rechtspersönlichkeit besaßen, eingeschränkt. Eine Niederlassung in einem anderen europäischen Mitgliedstaat erforderte dadurch eine Neugründung nach dem dort geltenden Recht.
Durch die Einführung der Europäischen Gesellschaft, SE, wurde ein Schritt getan, diesen Misstand aufzuheben. Ein Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich in Form der SE grenzüberschreitend neu zu strukturieren und zu reorganisieren, ohne seine Rechtspersönlichkeit zu verlieren. Diese supranationale Rechtsform wurde geschaffen, um die europäische Integration auch in diesem Bereich voran zu bringen. Unternehmen sind nun dazu in der Lage auch ihren Sitz grenzüberschreitend zu verlagern. Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten können zu einer SE verschmelzen oder eine gemeinsame Tochter-SE oder eine Holding-SE gründen.
Die Unternehmen sollen durch die Wahl dieser Rechtsform in die Lage versetzt werden, über die nationalen Grenzen hinweg, europäische Unternehmen zu bilden, die dem internationalen Wettbewerbsdruck und der zunehmenden Globalisierung standhalten können.
Ziel dieser Arbeit ist es, zu prüfen, ob die supranational-europäische Rechtsform der SE auch für mittelständische Unternehmen geeignet und empfehlenswert ist. Dazu werden die besonderen Funktionalitäten der SE auf ihre Geeignetheit in mittelständischen Unternehmen untersucht.
Gang der Untersuchung:
Nachdem einleitend die aktuelle Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraumes beschrieben wurde, wird in Kapitel 2 auf die geschichtliche Entwicklung und die Grundvoraussetzungen zur Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft eingegangen. Des Weiteren werden die besonderen Funktionalitäten und Möglichkeiten der SE erläutert.
In Kapitel 3 werden die mittelständischen Unternehmen definiert. Die am häufigsten verwendeten Rechtsformen werden anhand von Statistiken dargestellt und die einzelnen Besonderheiten erläutert. Anschließend wird die SE im Hinblick auf diese Charakteristika mit den einzelnen Rechtsformen verglichen und auf ihre Tauglichkeit für mittelständische Unternehmen hin untersucht. Bestehende Probleme und Risken werden nachfolgend aus dem Ergebnis abgeleitet und bereits geplante oder nötige Verbesserungen der SE erläutert.
Im 4. Kapitel wird die Gründung einer SE am Beispiel der Verschmelzung einer deutschen AG mit einer 100 %tigen Tochtergesellschaft in einem anderen europäischen Mitgliedstaat beschrieben. Besondere Bedeutung bekommen in dem Zusammenhang die einzelnen Phasen der Verschmelzungsvorbereitung und der anschließenden Gründung.
Im letzten Kapitel werden die Ergebnisse reflektiert und ein Ausblick dargestellt, um die aktuelle Situation und die nahe Zukunft des Europäischen Gesellschaftsrechts, insbesondere die Zukunft der SE, richtig einschätzen zu können.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Tabellenverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Aktuelle Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraumes im Hinblick auf den Mittelstand | 1 |
| 1.2 | Problemstellung und Zielsetzung | 3 |
| 1.3 | Vorgehensweise | 4 |
| 2. | Grundlagen | 5 |
| 2.1 | Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) | 5 |
| 2.1.1 | Begriffserläuterung und geschichtliche Entwicklung | 5 |
| 2.1.2 | Gründungsvoraussetzungen und Gesellschaftsverfassung | 6 |
| 2.1.3 | Gründungsarten | 8 |
| 2.1.3.1 | Gründung durch Verschmelzung | 8 |
| 2.1.3.2 | Gründung einer Holding-SE | 10 |
| 2.1.3.3 | Gründung einer SE durch Errichtung einer Tochter-SE | 12 |
| 2.1.3.4 | Umwandlung einer AG in eine SE | 13 |
| 2.1.4 | Die Organisationsstruktur der europäischen Aktiengesellschaft | 14 |
| 2.1.4.1 | Das dualistische System | 14 |
| 2.1.4.2 | Das monistische System | 15 |
| 2.1.5 | Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer | 16 |
| 2.2 | Besondere Funktionalitäten der SE | 19 |
| 2.2.1 | Gestaltungsfreiheit der Unternehmensorganisation | 19 |
| 2.2.2 | Grenzüberschreitende Sitzverlegung | 21 |
| 2.2.3 | Entwicklungschancen einer europäischen Corporate Identity, einer europäischen Corporate Culture und eines europäischen Corporate Goodwill | 23 |
| 3. | Bedeutung der SE für mittelständische Unternehmen | 25 |
| 3.1 | Definition mittelständischer Unternehmen | 25 |
| 3.1.1 | Definition des Mittelstandes durch das Institut für Mittelstandsforschung (IFM) Bonn | 25 |
| 3.1.2 | Empfehlung der europäischen Kommission zur Definition von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen | 26 |
| 3.2 | Beliebte Rechtsformen mittelständischer Unternehmen und ihre Vor- und Nachteile | 28 |
| 3.2.1 | Informationsbeschaffung und Analyse der häufigsten Rechtsformen mittelständischer Unternehmen | 28 |
| 3.2.2 | Kurzdarstellung der häufigsten Rechtsformen | 30 |
| 3.2.2.1 | Die GmbH | 30 |
| 3.2.2.2 | Die KG | 32 |
| 3.2.2.3 | Die GmbH & Co. KG | 33 |
| 3.2.2.4 | Das Einzelunternehmen | 33 |
| 3.3 | Möglichkeiten mittelständischer Unternehmen zur Ausnutzung der besonderen Funktionalitäten der SE | 34 |
| 3.3.1 | Überblick | 34 |
| 3.3.1.1 | Zusammenfassung der Vorteile ausgewählter Rechtsformen für den Mittelstand | 34 |
| 3.3.1.2 | Kurzdarstellung der Funktionalitäten der SE | 34 |
| 3.3.2 | Die SE im Vergleich der Rechtsformen | 35 |
| 3.3.2.1 | Rechtsgestaltung und Haftungsrisiken | 35 |
| 3.3.2.2 | Unternehmensleitung | 36 |
| 3.3.2.3 | Gewinn- und Verlustbeteiligung, sowie Entnahmerechte | 37 |
| 3.3.2.4 | Flexibilität der Gesellschafterstruktur und dadurch bedingte Finanzierungsmöglichkeiten | 38 |
| 3.3.2.5 | Die Steuerbelastung | 40 |
| 3.3.2.6 | Rechnungslegung und Offenlegungspflichten | 45 |
| 3.3.2.7 | Kosten der Gründung der einzelnen Rechtsformen | 48 |
| 3.3.2.8 | Ergebnis | 49 |
| 3.3.3 | Nötige Voraussetzungen um die Vorteile der SE tatsächlich nutzen zu können | 52 |
| 3.3.3.1 | Aktuelle Chancen und Risiken der SE | 52 |
| 3.3.3.2 | Nötige Schritte um alle Vorteile der SE nutzen zu können | 53 |
| 3.3.3.3 | Geplante Schritte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland um die SE attraktiver zu machen | 54 |
| 4. | Gründung einer SE am Beispiel der Verschmelzung einer Deutschland AG mit einer Tochtergesellschaft in einem europäischen Mitgliedstaat | 55 |
| 4.1 | Planungsphase | 55 |
| 4.2 | Vorbereitungsphase | 56 |
| 4.3 | Beschlussphase | 62 |
| 4.4 | Vollzugsphase | 63 |
| 5. | Fazit und Ausblick | 65 |
| Literaturverzeichnis | VII | |
| Eidesstattliche Erklärung | XIV |
69 Prozent aller kleinen und mittleren Unternehmen sind in Form einer Gesellschaft, wie der GmbH, der KG bzw. der GmbH & Co. KG organisiert. Die Beschränkung der Haftung scheint also genauso wie die Kapitalbeschaffung ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Rechtsform zu sein. In den oben genannten Gesellschaftsformen, ist es für Unternehmen leichter, fremdes Kapital durch Geschäftsanteile in die Gesellschaft einzubringen, ohne dabei in der Geschäftsführungsposition eingeschränkt zu werden. Ein mittelständisches Unternehmen ist oftmals ein Familienbetrieb. Deshalb haben solche Unternehmen besondere Bedürfnisse, die durch eine geeignete Rechtsform erfüllt werden sollten. Dabei könnte z.B. die Möglichkeit der Aufsplittung des Einkommens und des Vermögens auf verschiedene Familienmitglieder, die Nachfolgeregelung, die rechtliche Gestaltung der Mitarbeit von Ehegatten und Kindern oder die Erhaltung des Familiencharakters wichtig sein.188 3.3.1.2 Kurzdarstellung der Funktionalitäten der SE Die SE ermöglicht die Einführung eines monistischen Organisationssystems mit einem Verwaltungsrat. Besonders für kleinere Unternehmen ist diese Möglichkeit interessant, da die Struktur einfacher und unkomplizierter, als die in Deutschland bekannte dualistische Organisationsstruktur ist.189 Bei grenzüberschreitenden Unternehmensverbindun188 [...]
ganzen Vermögen tragen. Deshalb ist die Kapitalkraft bei den Einzelunternehmern auch begrenzt. Dies zeigt die Tabelle 3 ganz deutlich. Während der Anteil der Einzelunternehmen bei den kleinen Unternehmen noch bei 21,09 Prozent liegt, liegt er bei den mittleren Unternehmen nur noch bei 6,58 Prozent. Das Einzelunternehmen wird in den Rechtsformvergleich mit der SE im Folgenden nicht mit eingeschlossen, da sich für solche Unternehmen als erstes die Frage stellt, ob aus dem Einzelunternehmen überhaupt eine Gesellschaft generiert werden soll. Die Frage der Europäischen Aktiengesellschaft wird sich für ein solches Unternehmen also primär nicht stellen. Deshalb ist hier eine Untersuchung nicht notwendig. [...]
gleichen Vorschriften wie für die KG. Für die Vergütung der Komplementärin gelten besondere Angemessenheitskriterien, insbesondere dann, wenn die GmbH reine Verwaltungs- und Haftungsfunktionen hat. Ist die Vergütung der GmbH zu niedrig bemessen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an die Kommanditisten, die gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sind, vor.185 Die GmbH & Co. KG ist aus mehreren Gründen als Gesellschaftsform interessant, da sie die Vorteile einer GmbH, nämlich die Haftungsbeschränkung, mit denen der KG in sich vereint. Bei der KG können die Kommanditanteile mit weniger Aufwand als bei der GmbH vergeben werden. Die beschränkte Haftung erhöht allerdings das Risiko der Gläubiger, so dass die Kapitalbeschaffung schwieriger sein könnte. 3.2.2.4 Das Einzelunternehmen Das Einzelunternehmen ist ein Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer Person aufgebracht wird. Diese leitet das Unternehmen eigenverantwortlich und haftet allein mit ihrem gesamten Privatvermögen.186 Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Sie muss den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung, wie „e.K.“, e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ enthalten.187 Der Einzelunternehmer kann alleine und schnell entscheiden. Meinungsverschiedenheiten können dadurch nicht entstehen. Auch über den Gewinn darf er allein verfügen. Er muss allerdings auch das Risiko alleine und mit seinem [...]
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Handlanger, Carina April 2005: Die Europäische Aktiengesellschaft als Rechtsform für mittelständische Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
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