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Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht

Idee - historische Entwicklung - gegenwärtige Diskussion - Bilanz

Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Adolf Manthai
  • Abgabedatum: Dezember 1999
  • Umfang: 159 Seiten
  • Dateigröße: 801,6 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2699-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2699-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2699-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Manthai, Adolf Dezember 1999: Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Jugendkriminalität, Erziehung, Erziehungsgedanke, Strafe, Jugendstrafrecht

Magisterarbeit von Adolf Manthai

Gang der Untersuchung:

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Suche nach Antworten auf die Frage, inwieweit der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht dem pädagogischem Verständnis von Erziehung gerecht wird und ob die Sanktionen des JGG mit einem pädagogischen Verständnis von Strafe in Einklang zu bringen sind. Deshalb erscheint es angebracht, mit der begrifflichen Auseinandersetzung der zentralen Idee - dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht - zu beginnen. Erst danach folgt, zum besseren Verständnis und als Hintergrundinformation, eine historische Rückschau, in der die Entwicklung des Erziehungsbegriffs erläutert wird, bevor nach einem Kapitel über die gegenwärtige, kontrovers geführte Diskussion zum Jugendstrafrecht der gedankliche Bogen mit einer Bilanz und dem Versuch eines Ausblicks geschlossen wird. Dazu werden, soweit es für ein näheres Verständnis geboten erscheint, die im JGG vorgesehenen - auf der Idee des Erziehungsgedanken basierenden - wesentlichen Grundlagen-Elemente des materiellen und formellen Rechts zu kritisch betrachten sein.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort 7
I. Einleitung 9
1. Untersuchungsgegenstand 9
2. Der Gang der Arbeit 11
3. Das Ziel der Arbeit 12
4. Literaturlage und Forschungsstand 13
II. Die Idee: Zum Begriff des Erziehungsgedankens 16
1. Theorie 16
2. Probleme in der Praxis 18
3. Antinomie von Erziehung und Strafe 21
4. Zusammenfassung 27
Exkurs: Entgegengesetzte Positionen: Streitgespräch über Kinder- und Jugendkriminalität 29
III. Strafrechtliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Verselbständigung des Jugendstrafrechts 33
1. Das Kaiserreich: Regelung nach dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 33
2. Reformbestrebungen der Jugendgerichtsbewegung 35
IV. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht im historischen Wandel 40
1. Weimarer Republik 40
1.1 Verselbständigung des Jugendstrafrechts: das JGG 1923 40
1.2 Erziehung und Strafe 41
1.3 Jugendstrafrecht und Sozialpädagogik 44
1.4 Zusammenfassung 47
2. Nationalsozialismus 48
2.1 Verlauf der Jugendstrafrechtsreform im NS-Staat 48
2.2 Grundzüge des Reichsjugendgerichtsgesetzes (RJGG) von 1943 51
2.3 Erziehung durch Strafe 52
2.3.1 Eingeschränkter Anwendungsbereich 54
2.3.2 "Auflockerung" der Altersgrenzen 55
2.3.3 Jugendarrest und unbestimmte Verurteilung 58
2.4 Die Rolle der Hitlerjugend 62
2.5 Der kriminalbiologische Dienst 64
2.6 Zusammenfassung 66
3. Bundesrepublik 67
3.1 Entwicklung zum JGG 1953 67
3.2 Wesentliche Neuerungen des JGG 1953 69
3.3 Betonung des Erziehungsgedankens 70
3.3.1 Erziehungsbedürftigkeit - Erziehungsfähigkeit – Erziehungswilligkeit 72
3.4 Strategien zur Vermeidung von Strafe 73
3.4.1 Diversion 73
3.4.1.1 Täter-Opfer-Ausgleich 75
3.5 Jugendstrafrechtliche Sanktionen 76
3.5.1 Erziehungsmaßregeln 77
3.5.2 Zuchtmittel 78
3.5.3 Jugendstrafe 78
3.5.3.1 "Schwere der Schuld" und "schädliche Neigungen" 80
3.5.4 Eingeschränkte Rechtsmittel 82
3.5.5 Untersuchungshaft 82
3.6 Beteiligte Institutionen 84
3.6.1 Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter 84
3.6.2 Die Rolle der Verteidigung 85
3.6.3 Die Jugendgerichtshilfe 85
3.7 Zusammenfassung 86
Exkurs: Das Jugendstrafrecht der ehemaligen DDR 88
V. Gegenwärtige Diskussion 94
1. Öffentliche Debatte über Kinder- und Jugendkriminalität 95
1.1 Zur Problematik 95
1.2 Jugendkriminalität im Spiegel der Statistik 96
1.3 Bewertung der Kriminalstatistiken 99
1.4 Erklärungsansätze: Ursachen der Jugendkriminalität 102
2. Kontroverse Positionen: Milde vs. Strafverschärfung 107
2.1 Neuorientierung? Zum Umgang mit delinquenten Kindern und Jugendlichen 109
2.2 "Wehret den Anfängen!" 115
3. Kritik am jugendstrafrechtlichen Erziehungsgedanken 118
4. Reformulierung des Erziehungsgedankens 120
5. Reform des Jugendstrafrechts 126
VI. Bilanz und Ausblick 133
Schlussbemerkungen 137
Anlage
Literaturverzeichnis

Automatisiert erstellter Textauszug:

Rechtsverhältnisse: Sie sehen die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des JGG als unausweichlich an, die im Ergebnis auf eine strikte inhaltliche Trennung von Erziehung und Strafe hinaus laufen soll. Der folgende Überblick beschränkt sich auf die Benennung wesentlicher Veröffentlichungen, die neben Idee und historischer Entwicklung des Erziehungsgedankens den gegenwärtigen Stand der Forschung sowie die anhaltende Reformdiskussion zum JGG wiedergeben und zur Bearbeitung der Thematik genutzt wurden. Als Grundlagenwerke, die einen generellen Zugang zur Idee des Erziehungsgedankens und Gesamtproblematik des Jugendstrafrechts ermöglichen, eignen sich vor allem einschlägige Jugendstrafgerichtsgesetze mit Erläuterungen und Kommentaren, die neben der individuellen inhaltlichen Position der jeweiligen Autoren, eine Fülle von Hinweisen auf die breite Bewegung der Reformdiskussion geben. Siehe hierzu: Ostendorf 1997, Brunner 1991, Brunner/Dölling 1996, Eisenberg 1993/1997, Dallinger/Lackner 1955; auch systematische Darstellungen wie: Schaffstein/Beulke 1991/1998, Böhm 1985/1996, Herz 1987, Hellmer 1957. Zur Bearbeitung der historischen Entwicklung des Erziehungsgedankens wurden neben Originalquellen der jeweiligen Zeitepoche Kaiserreich (wie Traugott 1872, Appelius 1892, Aschrott 1892/1901, von Liszt 1899/1948), Weimarer Republik (wie Bondy 1925, Francke 1926/1927) und Nationalsozialismus (wie Dahm/Schaffstein 1933, Schaffstein 1937, Bergemann 1941, Axmann 1944, Freisler 1941/1942 a/1942 b, Kümmerlein 1944, Thierack 1944) inhaltlich detaillierte Schriften zeitgenössischer Autoren genutzt; hierzu zählen: Schaffstein/Miehe 1968, Simonsohn 1972 a, Kerner 1990, Dörner 1991, Wolff 1991/1997. Zum gegenwärtigen Stand der Diskussion in Bezug auf Reformbestrebungen des Jugendkriminalrechts bieten die Veröffentlichungen der Reihe „recht“ des BMJ eine umfassende Übersicht über laufende Forschungen und einen Überblick über Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Praxis; daraus abzuleitende rechtspolitische Schlussfolgerungen werden in diesem Forum von der Fachwelt eingehend diskutiert. Folgende Themenschwerpunkte, die vom BMJ durch Forschungsaufträge und Symposien gefördert wurden, sind zu nennen: „Verteidigung in Jugendstrafsachen“ (BMJ 1988), „Neue ambulante Maßnahmen“ (BMJ 1992 a; auch: BMJ 1992 b, BMJ 1994), „Täter-Opfer- [...]

Positionen zum Erziehungsgedanken darstellt. Dabei soll die historische und systematische Auseinandersetzung mit dieser Problematik als Orientierungshilfe dienen, um in der aktuellen Diskussion zu Fragen des Erziehungsgedankens einen selbständigen, kritischkonstruktiven Standpunkt einnehmen zu können, an dem auch, soweit in der Jugendarbeit aktiv tätig, die eigene (sozialpädagogische) Arbeit reflektiert werden kann. Sozialpädagogische Arbeit mit jungen Straftätern im Rahmen der Jugendhilfe ist neben den gesetzlichen Vorgaben des KJHG im besonderen Maße eng mit dem Jugendstrafrecht verknüpft. Die kritische Reflexion des eigenen Standortes bei der Suche nach Antworten auf die Frage nach zeitgemäßer Behandlung einer Randgruppe problematischer junger Menschen erfordert in diesem Bereich, neben dem Studium justizieller Vorgaben, auch die kritische Auseinandersetzung mit unerwünschten Nebenwirkungen eines scheinbar ausufernden Erziehungsstrafrechts. Grundlegend berührt von diesen Fragen wird dabei auch das Selbstverständnis einer auf das Wohl junger Menschen ausgerichteten sozialpädagogischen Erziehung und Hilfe, denn: Jugendhilfe und Strafjustiz verfolgen wesensverschiedene Ziele, deren Verknüpfung im jugendstrafrechtlichen Erziehungsgedanken aus rechts- und sozialstaatlichen Erwägungen zunehmend problematisiert wird. [...]

Kaiserreich (Kapitel III), gefolgt vom Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht und seiner geschichtlichen Entwicklung in der Weimarer Republik, über die Zeit des Nationalsozialismus bis hin zur Bundesrepublik (Kapitel IV)1. Die gegenwärtige Diskussion um den Erziehungsgedanken (Kapitel V) bildet einen weiteren Schwerpunkt dieser Arbeit und nimmt Gedanken zu seiner begrifflichen Bestimmung (Kapitel II) auf. Bilanz und Ausblick (Kapitel VI) beenden die Ausführungen, die von persönlichen Anmerkungen in Vorwort und Schlussbemerkungen „eingerahmt“ werden. Der generelle Ansatz dieser Untersuchung erfolgt historisch und systematisch: Der Erziehungsgedanke im JGG wird, ausgehend von seiner Grundidee, in seiner wechselvollen historischen Dimension aufgezeigt und seine Problematik im Widerstreit gegenwärtiger konträrer Auffassungen systematisch entfaltet. Schließlich soll nach einer Bilanzierung der beschriebenen Thematik versucht werden, einen möglichen Lösungsweg aus dem gegenwärtigen Streit aufzuzeigen. Die umfassende zeitgeschichtliche Bandbreite der vorgegebenen Thematik macht eine Schwerpunktbildung in der vorliegenden Arbeit erforderlich. Deshalb wird der Erziehungsgedanke im gegenwärtigen JGG ausführlicher beleuchtet, dafür werden die zurückliegenden Zeitepochen kürzer gefasst. [...]

Arbeit zitieren:
Manthai, Adolf Dezember 1999: Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Jugendkriminalität, Erziehung, Erziehungsgedanke, Strafe, Jugendstrafrecht

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