Ertragsteuerliche Besonderheiten einer doppel-/mehrstöckigen Personengesellschaft
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Alexey Ozerov
- Abgabedatum: Februar 2001
- Umfang: 93 Seiten
- Dateigröße: 715,0 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Philipps-Universität Marburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4186-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4186-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4186-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Ozerov, Alexey Februar 2001: Ertragsteuerliche Besonderheiten einer doppel-/mehrstöckigen Personengesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Einkommenssteuer, Personengesellschaft, Mitunternehmeranteil, Sonderbetriebsvermögen, Sondermitunternehmer
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Diplomarbeit von Alexey Ozerov
Einleitung:
Heutzutage werden mittelständische Unternehmen in Deutschland überwiegend in den Rechtsformen der Personengesellschaften geführt. Die wirtschaftliche Tätigkeit der PersGes erfordert immer wieder eine Verselbstständigung einzelner Betriebe und eine Herauskristallisierung von Personengesellschaften, die Anteile an anderen halten. Bei einer Nutzungsüberlassung der Produktionsmittel vom Obergesellschafter oder von der Obergesellschaft an die Untergesellschaft ermöglicht eine solche mehrstöckige Struktur die Beibehaltung der Kontrolle über Produktionsmittel durch die Gesellschafter, ohne dass die betriebliche Selbstständigkeit der Produktionsgesellschaft beeinträchtigt wird. Auch reine Holding-Strukturen werden in der Praxis immer öfter als doppel- und mehrstöckige PersGes organisiert.
Wegen ihrer eingeschränkten einkommensteuerlichen Subjektfähigkeit ist die Personengesellschaft aus steuerlicher Sicht an sich wegen des Grundsatzes der Einheit der Personengesellschaft neben der Vielfalt der Gesellschafter ein sehr kompliziertes Phänomen. Ist eine Personengesellschaft an einer anderen beteiligt, ergeben sich aus den Verwicklungen des Einkommen- und Gewerbesteuerrechts eine fast unüberschaubare Komplexität und zahlreiche offene Fragen. Auch wenn die doppel- und mehrstöckige Personengesellschaft nach dem heutigen Rechtsstand keine unmittelbaren Steuervorteile verspricht, was aus der Sicht der Steuerneutralität der Unternehmensform durchaus zu begrüßen ist, zeigt die Kommentarliteratur weiterhin reges Interesse an diesem Thema. Als Auslöser dieses Interesses sind in erster Linie die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Personengesellschaften im Zusammenhang mit der sehr komplexen Rechtslage zu sehen.
Es erscheint zweckmäßig, ausgehend von gesellschaftsrechtlichen Beziehungen mit der steuerlichen Qualifizierung einer doppel- und mehrstöckigen PersGes in allen ihren Ausprägungen anzufangen. Es ergeben sich dabei nicht unwesentliche Unterschiede zur gesellschaftsrechtlichen Stellung der Beteiligten mit der Gründung des Instituts des sog. Sondermitunternehmers. Erhebliche Komplexität bringen auch die steuerlichen gewerbliche Tätigkeit und gewerbliche Prägung sowie stille Beteiligungen hinein. Entscheidende ertragsteuerliche Besonderheiten einer doppelstöckigen Personengesellschaft resultieren aus vom Normalfall abweichenden Regeln der Zuordnung von Wirtschaftsgütern (Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen I und II), der Einnahmen und Ausgaben der beteiligten Personen und Gesellschaften. Auf die hier bestehenden Zweifelsfälle ist besonders einzugehen. Auch in den Steuerbilanzen der Beteiligten ergeben sich wesentliche Probleme des Ansatzes und der Bewertung in der Steuerbilanz, in den Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit weitreichenden materiellen Auswirkungen. Zusammenfassend ist auf die Ermittlung des gesamten Gewinns der beteiligten Personengesellschaften einzugehen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich dabei wegen Berücksichtigung von Verlusten im Falle einer beschränkten Haftung der Gesellschafter (§ 15a EStG). Abschn. 6 beschäftigt sich abschließend mit besonderen ertragsteuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Umstrukturierungsvorgängen einer doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften (Übertragung der Wirtschaftsgüter, Umwandlungsfälle, Veräußerung der Anteile, Gesellschafterwechsel etc.). In diesem Zusammenhang spielen die Fragen der Gewinnrealisierung, der Tarifbegünstigung von Gewinnen und der Anwendung des § 10a GewStG eine ganz besondere Rolle.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Verzeichnis der Abbildungen | VIII | |
| Verzeichnis der Tabellen | VIII | |
| Verzeichnis des Anhangs | VIII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 2. | Qualifizierung einer doppel-/mehrstöckigen Personengesellschaft im Gesellschafts- und Steuerrecht | 2 |
| 2.1 | Gesellschaftsrechtliche Stellung einer doppel- /mehrstöckigen Personengesellschaft | 2 |
| 2.2 | Grundfall | 3 |
| 2.3 | Personengesellschaft als Mitunternehmerin einer Personengesellschaft | 4 |
| 2.3.1 | Mitunternehmerfähigkeit einer Personengesellschaft | 4 |
| 2.3.2 | Begründung und Zweck des Durchgriffsverbots | 5 |
| 2.3.3 | Folgen und Kritik | 5 |
| 2.4 | Obergesellschafter als (Sonder-)Mitunternehmer der Untergesellschaft | 7 |
| 2.4.1 | Wortlaut der Neuregelung nach dem Steueränderungsgesetz 1992 | 7 |
| 2.4.2 | Die einzelnen Voraussetzungen | 7 |
| 2.4.2.1 | Untergesellschaft | 7 |
| 2.4.2.2 | Vermittlung der Beteiligung durch Obergesellschaft | 8 |
| 2.4.2.3 | Ununterbrochene Mitunternehmerkette | 8 |
| 2.4.3 | Sinn und Zweck der gesetzlichen Fiktion | 9 |
| 2.5 | Gewerbliche Tätigkeit und gewerblich Prägung | 10 |
| 2.5.1 | Grundsätze | 10 |
| 2.5.2 | Beteiligung einer gewerblichen Personengesellschaft an einer nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft | 11 |
| 2.5.3 | Beteiligung einer nicht gewerblichen Personengesellschaft an einer gewerblichen Personengesellschaft | 12 |
| 2.5.4 | Sonderfall Zebragesellschaft | 13 |
| 2.6 | Sonderprobleme bei Qualifizierung | 14 |
| 2.6.1 | BGB-Gesellschaft | 14 |
| 2.6.2 | Innengesellschaften | 16 |
| 2.6.2.1 | Stille Gesellschaft | 16 |
| 2.6.2.2 | Unterbeteiligung | 18 |
| 2.6.2.3 | Kritik und Gestaltungen | 19 |
| 3. | Zuordnung der Wirtschaftsgüter, der Einnahmen und Ausgaben | 21 |
| 3.1 | Grundsätze | 21 |
| 3.2 | Zuordnung der Wirtschaftsgüter | 21 |
| 3.2.1 | Betriebliches Gesamthandsvermögen | 21 |
| 3.2.2 | Sonderbetriebsvermögen I | 21 |
| 3.2.3 | Sonderbetriebsvermögen II | 24 |
| 3.2.4 | Konkurrenz zwischen Sonderbetriebsvermögen I und Sonderbetriebsvermögen II | 25 |
| 3.2.5 | Konkurrenz zwischen eigenem Betriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen I | 26 |
| 3.3 | Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben | 29 |
| 3.3.1 | Tätigkeitsvergütungen | 29 |
| 3.3.2 | Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und für die Hingabe von Darlehen | 31 |
| 4. | Steuerbilanzielle Behandlung und Bewertung | 33 |
| 4.1 | Bilanzierung und Bewertung der Beteiligung an der Untergesellschaft in der Bilanz der Obergesellschaft | 33 |
| 4.2 | Bilanzierung und Bewertung des Sonderbetriebsvermögens | 35 |
| 4.3 | Ergänzungsbilanzen | 36 |
| 4.3.1 | Mehr-/Minderwerte im Betriebsvermögen der Untergesellschaft | 36 |
| 4.3.2 | Mehr-/Minderwerte im Sonderbetriebsvermögen bei der Untergesellschaft | 38 |
| 5. | Laufende Gewinnermittlung einer doppel-/mehrstöckigen Personengesellschaft | 39 |
| 5.1 | Zweistufiges Gewinnermittlungsverfahren | 39 |
| 5.2 | Gesamtgewinn der Untergesellschaft | 41 |
| 5.3 | Gesamtgewinn der Obergesellschaft | 44 |
| 5.4 | Berücksichtigung der Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG) | 45 |
| 5.4.1 | Anwendung des § 15a EStG bei doppelstöckiger Personengesellschaft | 45 |
| 5.4.2 | Berücksichtigung des Verlustes der Untergesellschaft | 46 |
| 5.4.3 | Berücksichtigung des Gesamtergebnisses der Obergesellschaft | 47 |
| 5.4.3.1 | Obergesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter | 47 |
| 5.4.3.2 | Obergesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft | 48 |
| 5.4.3.3 | Kapitalkonten der Obergesellschafter | 50 |
| 6. | Besteuerung von Geschäftvorfällen bei Umstrukturierung einer doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaft | 52 |
| 6.1 | Übertragung von Wirtschaftsgütern | 52 |
| 6.1.1 | Gewinnrealisierungsgrundsätze | 52 |
| 6.1.2 | Übertragung von stillen Reserven nach § 6b EStG | 53 |
| 6.2 | Entstehung einer doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaft | 53 |
| 6.2.1 | Einbringung des Betriebsvermögens aus der Obergesellschaft | 53 |
| 6.2.2 | Einbringung eines Mitunternehmeranteils in die Obergesellschaft | 53 |
| 6.2.3 | Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft | 54 |
| 6.3 | Veräußerung der Mitunternehmeranteile und Gesellschafterwechsel | 54 |
| 6.3.1 | Veräußerung des Mitunternehmeranteils des Untergesellschafters an der Untergesellschaft | 54 |
| 6.3.2 | Veräußerung des Mitunternehmeranteils der Obergesellschaft an der Untergesellschaft | 55 |
| 6.3.2.1 | Begriff des Mitunternehmeranteils | 55 |
| 6.3.2.2 | Ende von zwei Mitunternehmerstellungen | 56 |
| 6.3.2.3 | Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG | 57 |
| 6.3.2.4 | Verlustverrechnung | 57 |
| 6.3.2.5 | Veräußerung (Aufgabe) des ganzen Gewerbebetriebs der Untergesellschaft | 58 |
| 6.3.3 | Veräußerung des Mitunternehmeranteils des Obergesellschafters | 58 |
| 6.3.3.1 | Inhalt des Mitunternehmeranteils des Obergesellschafters | 58 |
| 6.3.3.2 | Zwei selbstständige Veräußerungstatbestände? | 59 |
| 6.3.3.2.1 | Anzahl der begünstigten Veräußerungen | 59 |
| 6.3.3.2.2 | Behandlung des Sonderbetriebsvermögens in Veräußerungsfällen | 60 |
| 6.3.3.2.3 | Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG | 60 |
| 6.3.3.3 | Berücksichtigung des verrechenbaren Verlustes aus der Untergesellschaft | 61 |
| 6.3.4 | Gestaltungsmöglichkeiten | 62 |
| 6.3.5 | Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag beim Gesellschafterwechsel | 63 |
| 6.3.6 | Anwendung des § 6b EStG beim Gesellschafterwechsel | 63 |
| 6.4 | Auflösung der doppelstöckigen Personengesellschaft | 64 |
| 6.4.1 | „Ausbringung“ der Untergesellschaft aus der Obergesellschaft | 64 |
| 6.4.2 | Verschmelzung der Untergesellschaft auf die Obergesellschaft | 64 |
| 7. | Thesenförmige Zusammenfassung | 64 |
| Anhang | IX | |
| Literaturverzeichnis | XI |
- 32 Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Es ist unerheblich, ob das WG als SBV bilanziert wird oder nicht. Auch die Mietzinsen für Grundstücksteile, deren Wert im Verhältnis zum Wert des gesamten Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist und die deshalb nach § 8 EStDV kein SBV bei der nutzenden Gesellschaft darstellen, sind Sondervergütungen.193 Die Vermietung eines WG vom Obergesellschafter an die UG durch die zwischengeschaltete OG ist analog dem Fall der Weiterleitung der Tätigkeitsvergütungen durch die OG zu behandeln. Sonderbetriebseinnahmen der OG entstehen hier ganz ungeachtet dessen, dass die OG kein SBV bei der UG hält.194 Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nach h.M. nicht auf Fälle anzuwenden, in denen die PersGes Leistungen an ihre Gesellschafter erbringt.195 Das EStG kennt keine „negativen Sondervergütungen“. Das Darlehen der PersGes an ihre Gesellschafter gehört jedoch nur zum steuerlichen Betriebsvermögen, wenn für seine Hingabe eine betriebliche Veranlassung vorgelegen hat. Diese ist zu vermuten, wenn die Darlehenshingabe zu marktüblichen Konditionen erfolgt oder wenn ein besonderes betriebliches Interesse der Personengesellschaft an dem Verwendungszweck besteht. Liegt keine betriebliche Veranlassung vor, so wird das Darlehen steuerlich als Entnahme qualifiziert und die Darlehensforderung als gesamthänderisch gebundenes Privatvermögen weitergeführt. Wenn keine besondere Vereinbarung vorliegt, ist die Entnahme allen Gesellschaftern zuzurechnen. Dementsprechend sind die Tilgungen als Einlagen anzusehen.196 Es ist nun fraglich, ob diese Grundsätze auch in dem Fall anzuwenden sind, wenn die UG ein Darlehen ohne betriebliche Veranlassung an den Obergesellschafter gewährt. ZIMMERMANN ist der Ansicht, dass die Grundsätze angewendet werden müssen. Er weist extra darauf hin, dass die Entnahme nur den Gesellschaftern der UG zuzurechnen sei.197 Das einschlägige BFH-Urteil spricht allerdings nur von Darlehensgewährung an Gesellschafter der PersGes.198 Zu diesen gehört der Obergesellschafter jedoch nicht. SCHMIDT spricht von Nichtanwendbarkeit des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei ganz oder teilweise unentgeltlicher Leistung einer PersGes an einen Mitunternehmer.199 Daraus kann man allerdings nicht folgern, dass eine nicht betrieblich veranlasste Darlehensgewährung an jeden MU (einschließlich der Sondermitunternehmer) zu einer Entnahme führt. Auch die Finanzverwaltung spricht in der ein- [...]
Die durch die Überlassung von WG oder Gewährung von Darlehen entstehenden Vergütungen des Mitunternehmers sind dessen Sonderbetriebseinnahmen bei der PersGes, bei der diese WG oder Darlehensforderungen im SBV I bilanziert werden.191 Überlässt der Obergesellschafter der UG ein WG zur Nutzung oder gewährt er ihr ein Darlehen, so stellen die Vergütungen bzw. Zinsen in Folge des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG seine Sonderbetriebseinnahmen bei der UG dar. Die hiermit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind Sonderbetriebsausgaben bei der UG. Der steuerliche Gewinn der OG wird dadurch nicht tangiert.192 Auch Vergütungen nur für kurzfristige Nutzungsüberlassung fallen unter § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, wenn diese Nutzungsüberlassung wirtschaftlich durch das [...]
- 29 ternehmerstellung als solcher.177 Die abweichenden Ausführungen in den Entscheidungen zur Bilanzierungskonkurrenz bei unmittelbarer Nutzungsüberlassung wurden vom BFH erkannt. Selbst wenn die OG mehrheitlich an der UG beteiligt ist und das überlassene WG eine wesentliche Grundlage für den Betrieb der UG darstellt, es liegen also die Voraussetzungen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor, hat die Behandlung des überlassenen WG als SBV bei der nutzenden Gesellschaft Vorrang. Man spricht vom Vorrang des SBV vor der Betriebsaufspaltung bei doppelstöckigen PersGes. Die doppelstöckige PersGes ist von der neuen Rechtsprechung nicht betroffen.178 Es bleibt allerdings unklar, warum einige Fachleute und das BMF von der vorrangigen Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sprechen.179 Denn Satz 2 hat mit der Nutzungsüberlassung von der OG an die UG nichts zu tun. Die Annahme von SBV der OG bei der UG resultiert nur aus Satz 1.180 Im Hinblick auf die Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung könnte man Gestaltungen überlegen, die betroffenen WG auf eine Schwesterpersonengesellschaft zu übertragen, um so dem SBV zu entgehen. Daraus würden sich evtl. Vorteile in der laufenden Besteuerung ergeben, weil die Mieteinnahmen nicht mehr gewerbesteuerlich mit den Ergebnissen der nutzenden Gesellschaft zusammenzurechnen sind. Im Fall einer Veräußerung kann diese Gestaltung vor- und nachteilig sein, je nachdem, ob die genutzten WG mitverkauft werden.181 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832441869
Arbeit zitieren:
Ozerov, Alexey Februar 2001: Ertragsteuerliche Besonderheiten einer doppel-/mehrstöckigen Personengesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Einkommenssteuer, Personengesellschaft, Mitunternehmeranteil, Sonderbetriebsvermögen, Sondermitunternehmer



