Erstellung einer Strukturbilanz bei der Bilanzanalyse aus Gläubiger-, Aktionärs- und Controllingperspektive
- Art: Diplomarbeit
- Autor: André Hengst
- Abgabedatum: Dezember 2005
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 1,2 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Technische Universität Chemnitz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9736-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9736-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9736-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hengst, André Dezember 2005: Erstellung einer Strukturbilanz bei der Bilanzanalyse aus Gläubiger-, Aktionärs- und Controllingperspektive, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: HGB, IAS, Jahresabschluss, Kapitalgeber, IFRS
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Diplomarbeit von André Hengst
Einleitung:
Der Jahresabschluss soll über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens informieren. Jedoch entspricht er in der veröffentlichten Form selten den Anforderungen der Leser. Um die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu verbessern und seine Vergleichbarkeit mit früheren Jahren bzw. anderen Unternehmen zu gewährleisten, ist eine Aufbereitung der veröffentlichten Daten erforderlich. Hierzu wird in der Bilanzanalyse das Instrument Strukturbilanz eingesetzt.
Als Strukturbilanz wird eine nach der Zielsetzung und den Aufgaben der Bilanzanalyse aufbereitete und umgestaltete Originalbilanz bezeichnet. Der Begriff Bilanzanalyse umfasst die Aufbereitung und die Auswertung von Informationen, mit denen Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Unternehmung gewonnen werden können. Das Ziel der Bilanzanalyse liegt darin, Aussagen über die mögliche oder wahrscheinliche zukünftige finanzielle Entwicklung eines Unternehmens zu machen, mit deren Hilfe die Bilanzadressaten Entscheidungen im Zusammenhang mit dem bilanzierenden Unternehmen treffen können.
Gang der Untersuchung:
Eine Strukturbilanz dient traditionell der banküblichen Finanzierungsanalyse. In der vorliegenden Arbeit wird ihre adressatenspezifische Eignung und Gestaltung analysiert. Die Perspektiven der Gläubiger und Aktionäre werden schwerpunktmäßig thematisiert. Die Fokussierung auf die externen Kapitalgeber erfolgt, da diese im Gegensatz zum internen Controlling in der Regel auf den Jahresabschluss als einzige Informationsquelle über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens angewiesen sind. Ihre Aufbereitungsmöglichkeiten sind daher von den Vorschriften der Rechnungslegung abhängig.
Aus diesem Grund wird in Kapitel 2 zunächst das Informationsangebot untersucht, das der Jahresabschluss nach den beiden Rechnungslegungssystemen IFRS und HGB bereitstellt.
Daran anschließend erfolgt in Abschnitt 3 die Darstellung des Informationsbedarfs der Kapitalgeber.
Kapitel 4 dieser Arbeit beschäftigt sich zu Beginn mit den Funktionen, die eine Strukturbilanz für die beiden untersuchten Regelungskreise erfüllen kann. Nachfolgend werden Aufbereitungsmaßnahmen zur Erstellung einer adressatenspezifischen Strukturbilanz getrennt für IFRS- und HGB-Abschlüsse analysiert.
In Abschnitt 5 wird dann der Frage nachgegangen, welche Aufbereitungsmaßnahmen aus Sicht des Controllings zu einer besseren Abbildung der Unternehmenslage führen.
Kapitel 6 fasst die gewonnen Erkenntnisse zusammen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungs- und Tabellenverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Informationsangebot des Jahresabschlusses | 2 |
| 2.1 | Qualitative Anforderungen an das Informationsangebot | 2 |
| 2.2 | Informationsangebot der Regelwerke IFRS und HGB | 3 |
| 2.3 | Ziele und Instrumente der Jahresabschlusspolitik | 5 |
| 3. | Informationsbedarf aus Kapitalgeberperspektive | 7 |
| 3.1 | Methoden zur Bestimmung des Informationsbedarfs | 7 |
| 3.1.1 | Deduktive Ansätze | 7 |
| 3.1.2 | Empirisch-induktive Ansätze | 8 |
| 3.2 | Spezifischer Informationsbedarf der Gläubiger | 9 |
| 3.2.1 | Deduktive Ableitung | 9 |
| 3.2.2 | Empirische Erkenntnisse | 12 |
| 3.3 | Spezifischer Informationsbedarf der Aktionäre | 14 |
| 3.3.1 | Deduktive Ableitung | 14 |
| 3.3.2 | Empirische Erkenntnisse | 18 |
| 3.4 | Zusammenfassung der Ergebnisse | 18 |
| 4. | Adressatenspezifische Strukturbilanz | 19 |
| 4.1 | Grundlagen | 19 |
| 4.2 | Funktionen der Strukturbilanz | 20 |
| 4.2.1 | Basis für die Kennzahlenberechnung | 20 |
| 4.2.2 | Schaffen von Vergleichbarkeit | 21 |
| 4.2.3 | Bereinigung von Jahresabschlüssen | 23 |
| 4.3 | Strukturbilanz für IFRS-Abschlüsse | 25 |
| 4.3.1 | Gliederungsvorschriften | 25 |
| 4.3.2 | Latente Steuern | 26 |
| 4.3.3 | Immaterielle Vermögenswerte | 30 |
| 4.3.4 | Sachanlagevermögen | 34 |
| 4.3.5 | Aktivierung von Fremdkapitalkosten | 37 |
| 4.3.6 | Langfristige Fertigungsaufträge | 38 |
| 4.3.7 | Eigene Anteile | 39 |
| 4.3.8 | Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 40 |
| 4.3.9 | Zusammenfassung | 41 |
| 4.4 | Strukturbilanz für HGB-Abschlüsse | 43 |
| 4.4.1 | Latente Steuern | 43 |
| 4.4.2 | Aktivposten | 44 |
| 4.4.3 | Passivposten | 46 |
| 4.4.4 | Rechnungsabgrenzungsposten | 48 |
| 4.4.5 | Zusammenfassung | 49 |
| 5. | Bilanzaufbereitung aus Controllingperspektive | 51 |
| 5.1 | Informationsangebot und Informationsbedarf | 51 |
| 5.2 | Aufbereitung am Beispiel der EVA-Ermittlung | 52 |
| 6. | Schlussbetrachtung | 54 |
| Anhang 1. | Angesprochene Kennzahlen | 56 |
| Anhang 2. | Aufbereitungsbuchungen - Vorgehensweise | 57 |
| Anhang 3. | Leasingverpflichtungen in der IFRS-Strukturbilanz | 63 |
| Anhang 4. | Economic Value Added (EVA) | 65 |
| Literaturverzeichnis | 66 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 73 |
noch verbleibender passiver Steuerlatenzen bietet die Literatur unterschiedliche Vorgehensweisen an. Zum einen wird ihnen die Qualität einer Steuerrückstellung und damit Fremdkapitalcharakter zugeschrieben, was einer vorsichtigen Bilanzierung gleichkommt.159 Zum anderen wird vorgeschlagen, die passiven latenten Steuern ins Eigenkapital umzugliedern, da sie dieses zuvor gemindert haben, eine tatsächliche Steuerbelastung jedoch ungewiss ist.160 Analog zur Vorgehensweise, die für aktive latente Steuern aus temporären Differenzen gewählt wurde, soll mit den restlichen passiven latenten Steuern verfahren werden. Da für die Gläubigersicht die Empfehlung ausgesprochen wurde, in der Regel alle aktiven Steuerlatenzen mit dem Eigenkapital zu saldieren, sollen konsequenterweise passive latente Steuern in der Strukturbilanz für Fremdkapitalgeber zum Eigenkapital hinzugerechnet werden. Dagegen sind aus Aktionärssicht die übrigen passiven latenten Steuern unter den langfristigen Verbindlichkeiten zu belassen, soweit die aktiven Steuerlatenzen in der Strukturbilanz verbleiben. Dieses an den Maßnahmen zu den aktiven latenten Steuern orientierte Verfahren mit passiven latenten Steuern erfährt seine Berechtigung durch das große bilanzpolitische Potential, welches den aktiven latenten Steuern zugeschrieben wird, und den Grenzen, die externen Analytikern bei der Untersuchung latenter Steuern gesetzt sind.161 [...]
Ergebnis möglicherweise nicht zur Verfügung stehen wird.“ Daher sind gemäß IAS 12.82 neben ihrer Höhe auch die substanziellen Hinweise auf ein zukünftig zur Verfügung stehendes steuerliches Ergebnis anzugeben.153 Bei einer ausführlichen und plausiblen Berichterstattung zur Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge kann es speziell für den Informationsbedarf von Aktionären dennoch empfehlenswert sein, die Eliminierung des Postens zu unterlassen. Sollten die Verluste bspw. durch nicht fortgeführte Unternehmensteile verursacht worden sein, während im operativen Bereich zu versteuernde Gewinne erzielt wurden, spricht dies für die Werthaltigkeit der Position.154 Ebenso deuten eine konstante Ertragslage in der Vergangenheit bei positiver Branchenentwicklung und adäquater strategischer Ausrichtung des Unternehmens auf die Nutzbarkeit der Verlustvorträge hin. Dies trifft in besonderem Maße auf große, diversifizierte Konzerne zu, da bei diesen die Nutzung der Verlustvorträge eher gegeben sein wird als bei Einzelunternehmen mit einem eher schmalen Produktspektrum.155 Insofern würde eine pauschale Verurteilung der aufgrund von Verlustvorträgen gebildeten aktiven latenten Steuern das Aufbereitungsziel der Entscheidungsrelevanz durch eine zutreffende Darstellung der Vermögens- und Ertragslage verfehlen. Aus temporären Differenzen resultierende aktive latente Steuern sollten aus Gläubigersicht ebenfalls wie oben beschrieben bereinigt werden. Hierfür spricht ein vorsichtiger Strukturbilanzausweis wegen der ungewissen Verwertbarkeit in Fällen von Unternehmenskrisen.156 Aus Aktionärssicht wird dafür plädiert, den Posten in der Strukturbilanz zu belassen, da er als „mit relativ geringen Risiken behaftet“157 angesehen wird. Die Realisierung ist wahrscheinlich, da sich temporäre Unterschiede durch höhere Abschreibungen der Vermögenswerte in der Steuerbilanz in den Folgeperioden wieder ausgleichen.158 Die passiven latenten Steuern werden im Zusammenhang mit aktivseitigen Aufbereitungsmaßnahmen, wie in den folgenden Abschnitten beschrieben, korrigiert. Hinsichtlich [...]
zumal die praktische Relevanz dieser Posten nicht zuletzt wegen der teilweise erheblichen Größenordnung nicht zu unterschätzen ist.146 Gemäß IAS 12.56 ist der Buchwert aktiver latenter Steuern zu jedem Bilanzstichtag zu überprüfen und ggf. in dem Umfang zu vermindern, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um den Nutzen des latenten Steueranspruches zu verwenden. Der Totalerfolg eines Unternehmens wird von der Abgrenzung latenter Steuern nicht beeinflusst.147 Die aufgrund von Verlustvorträgen aktivierten latenten Steuern verlangsamen im Verlustfall zunächst die Eigenkapitalminderung durch den Kompensationseffekt ihrer erfolgswirksamen Bildung. In den folgenden Perioden, in denen Gewinne mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden, kommt es zu einem verzögerten Ansteigen des Eigenkapitals. Sollte jedoch keine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage einsetzen und die Verlustphase anhalten, fällt das Ergebnis durch eine notwendig werdende Wertminderung dann umso stärker, sodass es zu einer Doppelbelastung kommt.148 Zunächst soll die bilanzanalytische Behandlung der aktiven latenten Steuern aufgrund noch nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge dargestellt werden. Im Regelfall ist das Anlagevermögen um Beträge aus diesen Positionen sowohl durch Gläubiger als auch Aktionäre zu bereinigen,149 wobei der Betrag noch nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge zum Bilanzstichtag gegen die anderen Gewinnrücklagen gerechnet wird.150 Da aktive latente Steuern aufgrund von Verlustvorträgen keinen Anspruch gegen den Fiskus, sondern nur mögliche zukünftige Steuerentlastungen darstellen,151 findet diese Behandlung ihre Berechtigung. Die potentielle Verwertung ist im Falle einer Unternehmenskrise relativ unwahrscheinlich und bei Insolvenz können aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nicht zur Befriedigung der Gläubigeransprüche eingesetzt werden.152 Selbst in IAS 12.35 wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein noch nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge deutlich dafür spricht, „dass zukünftiges zu versteuerndes [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832497361
Arbeit zitieren:
Hengst, André Dezember 2005: Erstellung einer Strukturbilanz bei der Bilanzanalyse aus Gläubiger-, Aktionärs- und Controllingperspektive, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
HGB, IAS, Jahresabschluss, Kapitalgeber, IFRS



