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Die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften nach normierten Bewertungsverfahren

Dargestellt und expliziert unter der besonderen Berücksichtigung hochwasserexponierter Liegenschaften

Die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften nach normierten Bewertungsverfahren
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jürgen Heiss
  • Abgabedatum: Mai 2001
  • Umfang: 197 Seiten
  • Dateigröße: 6,2 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: FH-Bau Wien Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4576-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4576-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4576-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Heiss, Jürgen Mai 2001: Die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften nach normierten Bewertungsverfahren, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Hochwasser, Liegenschaften, Verkehrswert, Bewertung, Immobilien

Diplomarbeit von Jürgen Heiss

Einleitung:

In der vorliegenden Arbeit werden die normierten Verfahren zur Bewertung von Liegenschaften mit dem Ziel der Ermittlung des Verkehrswertes dargestellt und erläutert. Dabei wird der Versuch unternommen, einflussnehmende Parameter, wie diese in der Bewertung hochwasserexponierter Objekte auftreten können, in den normierten Verfahrensablauf zu integrieren.

Der Bedarf an dieser Untersuchung wird mit zunehmenden Wertedichten in Hochwasserabflussgebieten, die einer gesonderten, risikoorientierten Bewertung bedürfen, argumentiert.

Unter Beachtung topologischer, hydrologischer sowie schutzbautechnischer Rahmenbedingungen werden mögliche Bewertungswege für unbebaute und bebaute Liegenschaften angedacht, die den erhöhten Anforderungen Rechnung tragen sollen.

Die gewonnenen Erkenntnisse finden zusammenfassend durch die Darstellung schematisch zeitlicher Abläufe der Methodik von Befundaufnahme, Beurteilung und Bewertung sowie durch veranschaulichende Berechnungsbeispiele Verdeutlichung.

Inhaltsverzeichnis:

INHALT I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
TABELLENVERZEICHNIS VIII
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS X
1. EINLEITUNG 1
1.1 PROBLEMSTELLUNG UND ZIELSETZUNG 1
1.2 AUFBAU UND ABGRENZUNG DER ARBEIT 7
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 9
2.1 BEGRIFFE DES LIEGENSCHAFTSBEWERTUNGSWESENS 9
2.2 SONSTIGE BEGRIFFE 14
3. GRUNDLAGEN 17
3.1 GRUNDLAGEN DER LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG 17
3.1.1 GESETZLICHE UND NORMATIVE GRUNDLAGEN 17
3.1.1.1 Liegenschaftsbewertungsgesetz 17
3.1.1.2 ÖNORM B 1802 18
3.1.2 NORMIERTE VERFAHREN DER WERTERMITTLUNG 18
3.1.2.1 Das Vergleichswertverfahren 19
3.1.2.1.1 Allgemeine Darstellung 19
3.1.2.1.2 Anwendungen des Vergleichswertverfahrens 20
3.1.2.1.3 Schematischer Verfahrensablauf 21
3.1.2.2 Das Sachwertverfahren 22
3.1.2.2.1 Allgemeine Darstellung 22
3.1.2.2.2 Anwendungen des Sachwertverfahrens 23
3.1.2.2 Schematischer Verfahrensablauf 23
3.1.2.3 Das Ertragswertverfahren 25
3.1.2.3.1 Allgemeine Darstellung 25
3.1.2.3.2 Anwendungen des Ertragswertverfahrens 26
3.1.2.3.3 Schematischer Verfahrensablauf 26
3.2 ERGÄNZENDE GRUNDLAGEN ZUR BEWERTUNG HOCHWASSEREXPONIERTER LIEGENSCHAFTEN 28
3.2.1 KLASSIFIZIERUNG VON ÜBERSCHWEMMUNGSEREIGNISSEN 28
3.2.2 HOCHWASSERSCHUTZSTRATEGIEN 29
3.2.2.1 Aufgaben der Wasserwirtschaft und Raumordnung 29
3.2.2.2 Bauliche Schutzmaßnahmen in Eigenvorsorge 33
3.2.2.2.1 Unmittelbare Gefahreneinwirkungen und Schutzstrategien 34
3.2.2.2.2 Wahrung der Gebäudestandsicherheit 35
3.2.2.2.3 Schutzmaßnahmen gegen Wassereintritt 36
3.2.2.2.4 Schutz des Gebäudeausbaues 39
3.2.2.3 Hochwasserschutz durch Risikoübertragung 39
4. BEWERTUNG UNBEBAUTER LIEGENSCHAFTEN IM VERGLEICHSWERTVERFAHREN 41
4.1 BEURTEILUNGS- UND BEWERTUNGSKRITERIEN 41
4.1.1 ANZAHL UND QUALITÄT DER VERGLEICHSOBJEKTE 41
4.1.2 WERTBESTIMMENDE GRUNDSTÜCKSMERKMALE 44
4.1.2.4 Entwicklungs- und Erschließungszustand 47
4.1.2.1.1 Allgemein 47
4.1.2.1.2 Baulandentwicklung in hochwassergefährdeten Gebieten 48
4.1.2.2 Lage des Grundstückes 50
4.1.2.2.1 Allgemein 50
4.1.2.2.2 Hochwassergefährdete Lage 51
4.1.2.3 Art und Maß der baurechtlich zulässigen Nutzung 54
4.1.2.3.1 Allgemein 54
4.1.2.3.2 Art und Maß der Nutzung hochwasserexponierter Grundstücke 56
4.1.2.4 Boden- und Untergrundverhältnisse 60
4.1.2.4.1 Allgemein 60
4.1.2.4.2 Mehraufwendungen zufolge der Grundwasserverhältnisse 61
4.1.2.5 Grundstücksgröße und –zuschnitt 61
4.2 BEURTEILUNGS- UND BEWERTUNGSSCHEMA 62
5. BEWERTUNG BEBAUTER LIEGENSCHAFTEN IM SACHWERTVERFAHREN 65
5.1 BAUWERT UND WERT SONSTIGER BESTANDTEILE UND DES ZUBEHÖRS 65
5.1.1 ERMITTLUNG DES HERSTELLUNGSWERTES 68
5.1.1.1 Allgemein 68
5.1.1.2 Herstellungswert von baulichen Maßnahmen gegen Hoch- und Grundwassereinwirkung 70
5.1.2 WERTMINDERUNG ZUFOLGE BAUMÄNGEL UND -SCHÄDEN 73
5.1.2.1 Allgemein 73
5.1.2.2 Mängel und Schäden an Hochwasserschutzmaßnahmen 74
5.1.3 WERTMINDERUNG WEGEN ALTERS UND ABNUTZUNG 75
5.1.3.1 Allgemein 75
5.1.3.2 Nutzungsdauer und Alterswertminderung hochwasserexponierter Objekte 80
5.1.4 WERTMINDERUNG ZUFOLGE VERLORENEN BAUAUFWANDES 81
5.1.4.1 Allgemein 81
5.1.4.2 Individuelle Hochwasserschutzmaßnahmen als verlorener Bauaufwand 82
5.1.5 ZU- UND ABSCHLÄGE WEGEN BESONDERER WERTBEEINFLUSSENDER UMSTÄNDE 83
5.1.5.1 Allgemein 83
5.1.5.2 Wertminderung zufolge des Hochwasserschadenpotentials 83
5.1.5.2.1 Abschätzung der Gefahrensituation, Ermittlung des maßgebenden Hochwasserereignisses 84
5.1.5.2.2 Ermittlung der Schadendaten, Abschätzung des Schadenpotentials 84
5.1.5.2.3 Wertminderungsansatz 90
5.2 BEURTEILUNGS- UND BEWERTUNGSSCHEMA 92
5.3 BODENWERTERMITTLUNG 94
5.3.1 ABLEITUNG DES BODENWERTES 95
5.3.2 EINFLÜSSE DER BEBAUUNG AUF DEN BODENWERT 96
6. BEWERTUNG BEBAUTER LIEGENSCHAFTEN IM ERTRAGSWERTVERFAHREN 99
6.1 BAUWERT DES GEBÄUDES UND DER AUSSENANLAGEN 99
6.1.1 ROHERTRAG DER LIEGENSCHAFT 103
6.1.2 BEWIRTSCHAFTUNGSAUFWAND 103
6.1.2.1 Betriebskosten 106
6.1.2.1.1 Allgemein 106
6.1.2.1.2 Zusätzliche Betriebskosten hochwasserexponierter Objekte 107
6.1.2.2 Erhaltungskosten 109
6.1.2.2.1 Allgemein 109
6.1.2.2.2 Erhaltungskosten hochwasserexponierter Objekte 110
6.1.2.3 Verwaltungskosten 111
6.1.3 AUSFALLWAGNIS 112
6.1.3.1 Allgemein 112
6.1.3.2 Erhöhtes Ausfallrisiko hochwasserexponierter Objekte 113
6.1.4 ABSCHREIBUNG DER BAULICHEN ANLAGEN 113
6.1.4.1 Allgemein 113
6.1.4.2 Problematik der Gebäudeabschreibung 113
6.1.5 VERZINSUNGSBETRAG DES BODENWERTES 116
6.1.6 ERMITTLUNG DES VERVIELFÄLTIGERS 117
6.1.6.1 Restnutzungsdauer, Erneuerungsinvestitionen 117
6.1.6.1.1 Allgemein 117
6.1.6.1.2 Nutzungsdauer hochwasserexponierter Objekte 118
6.1.6.2 Kapitalisierungszinssatz 119
6.1.6.3 Vervielfältiger 122
6.1.7 ZU- UND ABSCHLÄGE WEGEN BESONDERER WERTBEEINFLUSSENDER UMSTÄNDE 122
6.1.7.1 Allgemein 122
6.1.7.2 Wertminderung zufolge des Hochwasserschadenpotentials 122
6.1.7.2.1 Ermittlung der Schadendaten, Abschätzung des Ausfallschadenpotentials 123
6.1.7.2.2 Wertminderungsansatz 125
6.2 BEURTEILUNGS- UND BEWERTUNGSSCHEMA 126
6.3 BODENWERTERMITTLUNG 129
6.3.1 ABLEITUNG DES BODENWERTES 129
6.3.2 EINFLÜSSE DER BEBAUUNG AUF DEN BODENWERT 130
7. ABLEITUNG DES VERKEHRSWERTES 134
7.1 ALLGEMEIN 134
7.2 VERKEHRSWERT HOCHWASSEREXPONIERTER OBJEKTE 138
8. AUSGEWÄHLTE BEISPIELE 142
8.1 WERTERMITTLUNG 142
8.1.1 OBJEKT IN UNGEFÄHRDETER LAGE 142
8.1.1.1 Objektbeschreibung 142
8.1.1.2 Sachwertberechnung 144
8.1.1.2.1 Bodenwert 144
8.1.1.2.2 Bauwert 145
8.1.1.2.3 Sachwert 147
8.1.1.3 Ertragswertberechnung 147
8.1.1.3.1 Bodenwert 147
8.1.1.3.2 Bauwert 147
8.1.1.3.3 Ertragswert 149
8.1.1.4 Verkehrswertableitung 150
8.1.2 UNGESCHÜTZTES OBJEKT IN HOCHWASSERGEFÄHRDETER LAGE 151
8.1.2.1 Objektbeschreibung 151
8.1.2.2 Sachwertberechnung 152
8.1.2.2.1 Bodenwert 152
8.1.2.2.2 Bauwert 154
8.1.2.2.3 Sachwert 156
8.1.2.3 Ertragswertberechnung 156
8.1.2.3.1 Bodenwert 156
8.1.2.3.2 Bauwert 156
8.1.2.3.3 Ertragswert 158
8.1.2.4 Verkehrswertableitung 159
8.1.3 GESCHÜTZTES OBJEKT IN HOCHWASSERGEFÄHRDETER LAGE 160
8.1.3.1 Objektbeschreibung 160
8.1.3.2 Sachwertberechnung 160
8.1.3.2.1 Bodenwert 160
8.1.3.2.2 Bauwert 161
8.1.3.2.3 Sachwert 163
8.1.3.3 Ertragswertberechnung 163
8.1.3.3.1 Bodenwert 163
8.1.3.3.2 Bauwert 163
8.1.3.3.3 Ertragswert 165
8.1.3.4 Verkehrswertableitung 166
8.2 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER BEWERTUNGSERGEBNISSE 167
9. ZUSAMMENFASSUNG 169
ANHANG I
LITERATURVERZEICHNIS III

Automatisiert erstellter Textauszug:

infolge eines Schadenseintritts Rechnung zu tragen. Diese Entscheidung wird hauptsächlich in Abhängigkeit der Interessenlagen der Auftraggeber getroffen werden. Tritt der Klient als Verkäufer auf, so wird der Bewertende im Zuge eines verantwortungsbewussten Gebrauchs seines Ermessensspielraumes diesen auf die wertmindernden Umstände schadenoder mangelbehafteter Hochwasserschutzeinrichtungen aufmerksam machen. Dem Eigentümer der Liegenschaft soll hiermit die Möglichkeit eingeräumt werden, noch vor dem Bewertungsstichtag, entsprechende Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Entsprechen die Interessen des Auftraggebers hingegen jenen eines Käufers, so wird der Bewertende schaden- oder mangelbehafteten Schutzvorkehrungen mit entsprechenden Wertminderungen in Höhe der Behebungskosten begegnen. Sind die begutachteten Mängel planerischer Natur, also verfügt das zu bewertende Gebäude beispielsweise über eine unvorteilhafte Bauausführung in Hinsicht auf eintretende Hochwässer oder über ineffiziente Schutzmaßnahmen, so wird der Bewertende, sofern die Planungsmängel als unbehebbar einzustufen sind, eine Schadenpotentialerhebung durchführen. Der vermeintliche Hochwasserschaden stellt dabei eine Maßzahl für die Höhe des Wertabschlages dar.159 5.1.3 WERTMINDERUNG WEGEN ALTERS UND ABNUTZUNG 5.1.3.1 Allgemein Der durch Anwendung entsprechender Berechnungsverfahren ermittelte Herstellungswert beschreibt jene Kosten, welche am Bewertungsstichtag für eine Neuerrichtung des Bewertungsobjektes aufzuwenden wären. Der Wertverlust, den die Sache durch den üblichen Verschleiß unter laufender Unterhaltung erfährt, wird in Abhängigkeit des Alters zum Zeitpunkt der Wertermittlung sowie der Restnutzungsdauer bestimmt. Hier geht man von Alterswertminderungen aus, deren Sätze i.A. schematisch festgesetzt sind. Der Art und dem individuellen Zustand des Objektes wird in der Praxis durch die Wahl geeigneter Wertminderungskurven Rechnung getragen. Die zur Ermittlung der Restnutzungsdauer maßgebende Gesamtnutzungsdauer des Bewertungsobjektes kann i.A. nur geschätzt werden. Dabei ist zwischen der technischen Lebensdauer und der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Bauwerks zu unterscheiden. [...]

Ursache im engeren Sinne zugrundegelegt wird.155 Als Anhaltspunkt dienen also die Schadens- bzw. Mangelbeseitigungskosten, wonach Wertminderungen in ihrer Höhe bestimmt und als Abschlag in Rechnung gestellt werden. Schäden, welche auf eine altersbedingt übliche Abnutzung zurückzuführen sind, haben dabei allerdings außer Betracht zu bleiben, da diese in der Wertminderung zufolge Alters ihren Niederschlag finden. Schäden, die als irreparabel einzustufen sind, wie z.B. Setzungsschäden infolge eines Grundbruches, haben i.A. eine Verkürzung der gewöhnlichen Lebensdauer des Gebäudes zur Folge156 und sind deshalb in einem entsprechenden Ansatz der Restnutzungsdauer zu berücksichtigen. Für die Ermittlung der Schaden- bzw. Mangelbehebungskosten bieten sich zwei Wege an:157 1. Schätzung nach Erfahrungssätzen 2. Ermittlung der Kosten, welche am Bewertungsstichtag zur Beseitigung des Schadens bzw. Mangels aufzuwenden wären Die nach Pkt. 1 vorgeschlagene Methode beruht auf Erfahrungssätzen, welche den Wert des beschädigten Bauteiles in Prozentanteilen des Gebäudegesamtwertes darstellen. Hierzu finden in der Praxis verschiedene Bauanteilstabellen ihre Anwendung.158 Die Vorgehensweise nach Pkt. 2 erfordert eine umfassende Aufnahme der Baumängel sowie der Mangelfolgeschäden. In der Praxis werden zu diesem Zweck oftmals spezialisierte Bausachverständige herangezogen, da die Gründe eines Schadens meist nur schwer erkenn- und quantifizierbar sind. Erst nach einer genauen Untersuchung des Schadens und dessen Ursache sind die Behebungskosten feststellbar und adäquate Wertminderungsansätze möglich. 5.1.2.2 Mängel und Schäden an Hochwasserschutzmaßnahmen Schaden- oder mangelbehaftete Hochwasserschutzeinrichtungen stellen für ein gefährdetes Objekt ein erhöhtes Risikopotential dar. In Folge dessen unterliegen die betreffenden Liegenschaften in vermehrtem Maße der Gefahr eines Schadenseintrittes. Der Bewertende steht vor der Wahl, diesem Umstand durch entsprechende Veranschlagung der Mangelbehebungskosten oder der Instandsetzungsaufwendungen [...]

Tabelle 9: Richtpreise für Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten) von teilmobilen Hochwasserschutzwänden im Dammbalkensystem für großflächigen Schutz im Außenbereich Die Streubreite der Richtwerte ist auf unterschiedliche Stauhöhenbemessungen der Bauteile zurückzuführen, wobei Höhen von ca. 0,6 bis 1,0 m die unteren Werte darstellen. Die oberen Richtpreise sind als Maximalwerte bei Spezialausführungen mit zulässigen Stauhöhen bis 4,0 m (2,0 m bei Gebäudeverschlüssen) zu verstehen. In die tabellierten Richtwerte für Hochwasserschutzmaßnahmen sind zusätzlich die geschätzten Baunebenkosten für Planung, Bauausführung, Behördenleistungen und Finanzierungskosten während der Bauzeit zu berücksichtigen. Diese betragen nach Ross/Brachmann/Holzner151 ca. 10-15 % (vereinzelt bis 20 %) des Bauwertes. Dieser Prozentwert deckt sich dem Grunde nach mit den Angaben von Fachfirmen für Hochwasserschutzsysteme.152 5.1.2 WERTMINDERUNG ZUFOLGE BAUMÄNGEL UND –SCHÄDEN 5.1.2.1 Allgemein Im Bauvertragsrecht spricht man von einem Mangel, wenn eine Bauleistung von der vertraglich geschuldeten Leistung abweicht, d.h. wenn diese nicht jene Eigenschaften besitzt, die vertraglich bedungen oder gewöhnlich vorausgesetzt werden.153 Schäden, welche durch die mangelhafte Beschaffenheit einer Sache an Rechtsgütern des Eigentümers entstehen, werden als Mangelfolgeschäden bezeichnet. 154 Im Liegenschaftsbewertungswesen findet keine Unterscheidung dieser Begriffe statt, da einer Bewertung nur die Beseitigung eines Schadens bzw. Mangels und nicht deren [...]

Arbeit zitieren:
Heiss, Jürgen Mai 2001: Die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften nach normierten Bewertungsverfahren, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Hochwasser, Liegenschaften, Verkehrswert, Bewertung, Immobilien

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