Erleichterungen bei der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS zur Abmilderung der Folgen der Finanzmarktkrise
Eine Bestandsaufnahme und kritische Analyse
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Irfan Cütcü
- Abgabedatum: Januar 2010
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 624,9 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Deutschland
- Bibliografie: ca. 62
- ISBN (eBook): 978-3-8428-0937-6
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Cütcü, Irfan Januar 2010: Erleichterungen bei der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS zur Abmilderung der Folgen der Finanzmarktkrise, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IFRS 7, Accounting, Controlling, Finanzkrise, IAS 39
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Diplomarbeit von Irfan Cütcü
Einleitung:
Bereits 1995 – zwölf Jahre vor der Entstehung der Finanzmarktkrise, wenn man überhaupt eine punktuelle Datierung vornehmen möchte – formulierte Jochen Schober (damaliger Chefvolkswirt der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen) die Problematik des Derivatehandels mit den Worten:
‘Wird es etwa bei Ausfall einer der großen im Derivatehandel tätigen Banken zu einem spektakulären Crash kommen, zu dessen Vermeidung oder Sanierung die Zentralbanken als ‘lender of last resort’ einspringen müssen?’ Aus heutiger Sicht wird man auf diese Frage nur mit ‘Ja’ antworten können. Die in der aktuellen Finanzmarktkrise zu beobachtenden Kurseinbrüche konnten in der Form bereits ähnlich in der Börsenkrise von 1987 beobachtet werden. Am 19.Oktober 2008 hat der Dow Jones Industrial Average 22,60% an Wert verloren. Begründet wurde der rapide Einbruch der Kurse insbesondere durch den Derivatehandel, der im Bereich der Aktienindex-Terminkontrakte als auch in der Anwendung dynamischer Hedge-Techniken stark angewachsen war.
Die Parallelen zeigen, dass der Handel mit Derivaten weiterhin ein systemisches Risiko birgt, welches wiederholt zu weiteren Risiken führen kann; ferner ergeben sich neue Herausforderungen für die Finanzaufsichten und regulierenden Institutionen, als auch für Standardsetter im Rahmen der Abbildung von Finanzinstrumenten in den Bilanzen der Unternehmen.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Entstehung der Finanzmarktkrise aus bilanzieller Sicht. Es wird dargelegt, wie die Vorgaben über die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten in solchen Krisen auf Unternehmen und auf das Finanzsystem wirken. Die Fragestellung, wie Veränderungen bzw. Erleichterungen im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach internationalen Rechnungslegungsstandards als akute oder fortwährende Hilfemaßnahmen die negativen Folgen solcher Krisen eindämmen oder eventuell deren Entstehen vermeiden können, bildet dabei den Schwerpunkt der Betrachtung.
Mit dem Standardentwurf E26 Bilanzierung von Finanzinvestitionen hat im Oktober 1984 bereits die Entwicklung von entsprechenden Standards begonnen und mündete über den, während der Krise gültigen, IAS 39 hin zum IFRS 9, welcher am 12.November 2009 veröffentlicht worden ist und am 01.Januar 2013 in Kraft tritt.
Der Aufbau der Arbeit orientiert sich dabei an der historischen Entwicklung der andauernden Weiterentwicklung der für die Bilanzierung und Bewertung maßgeblich relevanten Standards IAS 32, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9. Der Zeithorizont wird dabei eingeschränkt auf die gültige Fassung des IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 vor Veröffentlichung der Amendments to IAS 39 and IFRS 7 vom 13.Oktober 2008. Nach Darlegung der während der Finanzmarktkrise gültigen Standards (Kapitel 3) IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 wird die Entstehung der Krise aus bilanzieller Sicht geschildert. Vor dem Hintergrund der Bewertung zum Fair Value werden die Reaktionen des IASB auf die akuten Probleme der Krise dargelegt. Kern der Änderungen sind neue Kategorisierungsmöglichkeiten von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39.50 sowie zusätzliche Angabepflichten nach IFRS 7. Im Anschluss werden auf Grundlage empirischer Daten die Wirkungen aus den Änderungen der Standards untersucht. Abschließend wird der neue Standard IFRS 9 vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Formelverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung und Blick auf die aktuelle Reformdebatte | 1 |
| 2. | Grundlagen und Definitionen | 3 |
| 2.1 | Definition Finanzinstrumente | 4 |
| 2.1.1 | Finanzielle Vermögenswerte | 5 |
| 2.1.2 | Finanzielle Verbindlichkeiten | 7 |
| 2.1.3 | Eigenkapitalinstrumente | 8 |
| 2.1.4 | Erwerb von eigenen Anteilen | 9 |
| 2.1.5 | Originäre und Derivative Finanzinstrumente | 10 |
| 2.2 | Definition Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 11 |
| 3. | Bilanzieller Ausweis von Finanzinstrumenten nach IAS 39 | 12 |
| 3.1 | Anwendungsbereich und Ausnahmen | 13 |
| 3.2 | Ansatz und Kategorisierung von Finanzinstrumenten | 13 |
| 3.2.1 | Financial Instruments at Fair Value Through Profit or Loss | 17 |
| 3.2.2 | Held to Maturity Investments | 18 |
| 3.2.3 | Loans and Receivables | 20 |
| 3.2.4 | Available for Sale Financial Assets | 21 |
| 3.2.5 | Other Financial Liabilities | 21 |
| 3.3 | Die Bewertung von Finanzinstrumenten | 22 |
| 3.3.1 | Fair Value Ermittlung | 24 |
| 3.3.2 | Fortgeführte Anschaffungskosten | 28 |
| 3.3.3 | Effektivzinsmethode | 29 |
| 3.4 | Ausbuchung | 30 |
| 3.5 | Eingebettete Derivate | 31 |
| 3.6 | Wertberichtigungen | 32 |
| 4. | Reaktionen auf die Finanzmarktkrise | 33 |
| 4.1 | Von der Subprimekrise zur Finanzmarktkrise | 33 |
| 4.1.1 | Ursachen der Finanzmarktkrise | 34 |
| 4.1.2 | Folgen der Finanzmarktkrise | 35 |
| 4.2 | Änderungen der Standards zur Abmilderung der Folgen | 37 |
| 4.2.1 | Umkategorisierung von Finanzinstrumenten | 39 |
| 4.2.2 | Effektivzinssatz, Folgebewertung und Wertberichtigungen | 48 |
| 4.2.3 | Eingebettete Derivate | 50 |
| 4.2.4 | Wirksamkeitszeitpunkte | 52 |
| 4.2.5 | Zusätzliche Angabepflichten nach IFRS 7 | 53 |
| 4.3 | Wirkungen der Änderungen | 54 |
| 5. | Aktuelle Projekte und IFRS 9 | 58 |
| 6. | Ausblick | 60 |
| Literaturverzeichnis | 63 |
Textprobe:
Kapitel 3.3, Die Bewertung von Finanzinstrumenten:
Im vorherigen Kapitel wurde die Frage beantwortet in welche Kategorie Finanzinstrumente beim Ansatz aufzunehmen sind. Dabei ist die Zweckbestimmung der Vermögenswerte oder der Verbindlichkeiten entscheidendes Kriterium. Im Weiteren wird der Frage nachgegangen zu welchem Wert die Finanzinstrumente angesetzt werden sollen und zu welchem Wert an weiteren Bilanzstichtagen ein Ausweis erfolgen wird. Dahingehend wird Art und Weise der Ermittlung der jeweiligen Werte untersucht.
Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten wird zwischen der erstmaligen Bewertung und der Folgebewertung grundsätzlich unterschieden. Bei der erstmaligen Bewertung von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten sind diese unabhängig von der zugrundeliegenden Kategorie mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zu erfassen. Erfolgt die Zuordnung nicht der Kategorie ‘Financial Instruments at Fair Value Through Profit or Loss’, so wird der Fair Value um Transaktionskosten erhöht, die dem Erwerb des Finanzinstruments zuzurechnen sind.
Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten wird durch die Zuordnung zu einer Kategorie beim erstmaligen Ansatz bestimmt. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorien ‘Loans and Receivables’ und ‘Held to Maturity’ sind demnach unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Finanzielle Vermögenswerte, die Eigenkapitalinstrumente darstellen und für die kein notierter Preis auf einem aktiven Markt vorliegt und für die kein verlässlicher Fair Value ermittelt werden kann, sowie Derivate, deren Bezugswert solche nicht notierten Eigenkapitalinstrumente sind, sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Für alle anderen Vermögenswerte gilt der Fair Value als tragendes Konzept zur Bewertung. Finanzielle Verbindlichkeiten sind ebenfalls mit Hilfe der Effektivzinsmethode zu den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Davon ausgeschlossen sind finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie ‘Financial Instruments at Fair Value Through Profit or Loss’.
Eine weitere Besonderheit bei Finanzinstrumenten bildet die Tatsache, dass aus finanziellen Vermögenswerten finanzielle Verbindlichkeiten werden können. Sofern ein Vermögenswert zum Fair Value bewertet wird und sich bei der Folgebewertung ein negativer Wert ergibt, was durchaus bei der Konstruktion einiger Finanzinstrumente möglich ist, so ist dieses Instrument im Weiteren als Verbindlichkeit zu buchen. Dadurch ergibt sich eine Folgebewertung zu den fortgeführten Anschaffungskosten, statt zum Fair Value.
Die Relevanz des pflichtbedingten oder wahlweisen Wertansatzes zu volatileren Marktpreisen oder fortgeführten Anschaffungskosten macht sich besonders dann kenntlich, wenn sich Entwicklungen zeigen, welche die Existenz von Unternehmen gefährden. Die Finanzmarktkrise spiegelt eine solche Situation als Ergebnis rapide sinkender Marktpreise wider und offeriert Kritikern des Fair-Value-Ansatzes bzw. des Ziels des IASB eines Full-Fair-Value Accountings einen Raum für die Diskussion um die Sinnhaftigkeit derer Anwendung. Nichtsdestotrotz hält das IASB am Fair-Value-Accounting fest, generiert Spielräume für Unternehmen, dennoch zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren und gesteht indirekt mit den bereits genannten neugeschaffenen Umgliederungsmöglichkeiten innerhalb der Kategorien Unvollkommenheiten des Fair-Value-Accountings. Für ein tieferes Verständnis betrachten wir im Weiteren die Ermittlungswege, Voraussetzungen und Bedingungen um zu den anzusetzenden Werten zu gelangen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842809376
Arbeit zitieren:
Cütcü, Irfan Januar 2010: Erleichterungen bei der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS zur Abmilderung der Folgen der Finanzmarktkrise, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
IFRS 7, Accounting, Controlling, Finanzkrise, IAS 39



