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Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19

Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Alexandra Andersch
  • Abgabedatum: Februar 2011
  • Umfang: 78 Seiten
  • Dateigröße: 462,7 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
  • Bibliografie: ca. 117
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1262-8
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Andersch, Alexandra Februar 2011: Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: IFRS, IAS 19, versicherungsmathematisch, Pensionsverpflichtung, Pensionsrückstellung

Bachelorarbeit von Alexandra Andersch

Einleitung:

Aufgrund der erheblichen Fortschritte auf den Gebieten der Ernährung, medizinischen Versorgung und Arbeitsbedingungen sowie der allgemeinen Erhöhung des finanziellen Wohlstands, ist die Lebenserwartung in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten deutlich angestiegen. Durch die zunehmende Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenraten hat sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung erheblich verändert. So waren im Jahr 1950 nur 14,6 % aller Deutschen 60 Jahre und älter, während im Jahr 2010 die Gruppe der 60- und über 60-jährigen bereits 25,6 % der gesamten deutschen Bevölkerung ausmachte. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2050 bereits gut jeder dritte Deutsche 60 Jahre oder älter sein wird.

Da die Menschen immer länger leben, hat sich auch die Relevanz der Altersversorgung stetig erhöht. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der individuellen privaten Vorsorge bildet die betriebliche Altersversorgung eine stabile Säule im deutschen Drei-Säulen-System der Altersvorsorge.

Laut dem Betriebsrentengesetz gehören alle Leistungen der Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invaliditätsversorgung, welche ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund des Arbeitsverhältnisses zuspricht, zur betrieblichen Altersversorgung. Solche Versorgungszusagen stellen die meist geforderten Lohn- bzw. Gehaltsnebenleistungen dar. Zahlreiche Arbeitgeber nehmen diese Verpflichtungen auf sich und in manchen Ländern sind sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet. In vielen Unternehmen stellen Pensionsleistungen einen essentiellen Teil der Entlohnung der Arbeitnehmer dar und die damit verbundenen Pensionsaufwendungen können das Betriebsergebnis erheblich belasten.

Die mit der Pensionszusage verbundenen Rückstellungen prägen das Bild von zahlreichen Geschäftsberichten großer deutscher Konzerne. So stellt z.B. der Bilanzposten der Pensionsrückstellungen der Bayer AG im Geschäftsjahr 2009 mit einer Höhe von 6.517 MEUR beachtliche 12,8 % der Bilanzsumme dar. Ein ähnlicher Zustand zeigt sich auch im Geschäftsbericht der Lufthansa AG aus dem Jahr 2009. Dort bildet der Bilanzposten der Pensionsrückstellungen mit 2.710 MEUR 10,3 % der Bilanzsumme.

Neben dem oftmals maßgeblichen Umfang der Pensionsverpflichtungen ist im Rahmen ihrer bilanziellen Behandlung ein hohes Maß an Aufmerksamkeit auf den Charakter der betrieblichen Altersversorgung zu legen. Der Zeitpunkt der Pensionszusage und der Zeitpunkt der letztendlichen Erfüllung der Verpflichtung können weit auseinander liegen. Daher kann es schwierig sein, die wirklichen Aufwendungen pro Periode zu ermitteln, wenn keine zuverlässige Methode für die Abgrenzung zur Hilfe genommen wird. Aufgrund dessen wird von Experten und Standardsettern ein besonders großes Augenmerk auf die Bilanzierungsregelungen zum Thema Versorgungszusagen gelegt.

Im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS ist die Bilanzierung der betrieblichen Altersvorsorge in dem International Accounting Standard (IAS) 19 geregelt. Im Februar 1998 veröffentlichte das IASC den IAS 19 ‘Employee Benefits’ und ersetzte damit den alten Standard IAS 19 ‘Retirement Benefit Costs’. Obwohl beide Standards die gleiche Nummerierung trugen, unterschieden sich Titel, Anwendungsbereich und Anforderungen der Bilanzierungsnorm erheblich, wodurch sich sowohl die bilanzielle Erfassung als auch die Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer bedeutend verändert haben. Nach dieser wesentlichen Überarbeitung wurde der Standard in den Jahren 2000, 2002, 2004 und 2008 zusätzlichen Änderungen unterzogen.

Aktuell steht eine weitere größere Modifikation auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB). Nach umfassender Vorarbeit hat das IASB am 29. April 2010 einen Änderungsentwurf für IAS 19 veröffentlicht. Stellungnahmen zu den dort enthaltenen Änderungsvorschlägen konnten bis zum 6. September 2010 beim IASB eingereicht werden.

Die vorliegende Arbeit soll im weiten Sinne einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten, indem der derzeitige Standard sowie die aktuellen Änderungsvorschläge detailliert beleuchtet werden. Da der Standard äußerst umfangreich ist, wird als Ansatzpunkt der Analyse ein besonders komplexes Thema des IAS 19 hervorgehoben. Dabei handelt es sich um die Wahlrechte zur Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von leistungsorientierten Zusagen.

In der vorliegenden Arbeit soll herausgearbeitet werden, inwieweit die bestehenden Wahlrechte die Zielsetzungen der IFRS-Bilanzierung beeinträchtigen können und ob die vorgeschlagenen Änderungen eine Annäherung an diese Ziele darstellen. Dabei soll auch die Bedeutung der Wahlrechte in der Praxis untersucht werden.

Zunächst wird ein einleitender Überblick über den Inhalt des Standards gegeben werden, insbesondere zum Thema Pensionsverpflichtungen. Nachfolgend wird detailliert auf die Bilanzierung von leistungsorientierten Versorgungsplänen eingegangen, da im Rahmen ihrer Behandlung die Problematik der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Tragen kommt. Die verschiedenen Wahlrechte zur Erfassung dieser Gewinne und Verluste sollen dabei dargestellt und erläutert werden.

In einem zweiten Schritt ist die praktische Umsetzung der Wahlrechte zu beleuchten. Dabei werden die Geschäftsberichte der 30 DAX-Unternehmen aus dem Jahr 2009 zur Hilfe genommen, um aufzuzeigen, für welche Erfassungsmethode sich diese Unternehmen entschieden haben. Dabei soll auch der bilanzpolitische Spielraum innerhalb der möglichen Erfassungsmethoden dargestellt werden.

Darauf aufbauend wird das Projekt zur Modifikation von IAS 19 vorgestellt. Dabei stehen die Vorschläge zur Überarbeitung der bilanziellen Behandlung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Mittelpunkt. Im Zuge dessen werden auch die Auswirkungen der potentiellen Änderungen auf die Praxis aufgezeigt.

Zuletzt werden auf Basis der vorangegangenen Ergebnisse die Änderungsvorschläge kritisch gewürdigt und beurteilt. Als Bewertungsgrundlage soll dabei das ‘framework’ des IASB dienen.

Da sich diese Arbeit im weitesten Sinne mit dem Thema der Pensionsrückstellungen auseinandersetzt, muss zunächst einmal geklärt werden, was unter dem Begriff der ‘Rückstellung’ verstanden wird. Dabei wird auf die Definition gemäß IFRS bzw. IAS zurückgegriffen, da sich die vorliegende Arbeit auf die Bilanzierungsgrundlagen dieser internationalen Normen stützt.

Gemäß IAS 37 handelt es sich bei einer Rückstellung um eine Schuld, welche ihrer Fälligkeit bzw. ihrer Höhe nach ungewiss ist. Eine Schuld kennzeichnet der Standard damit, dass eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegen muss, welche auf vergangenen Ereignissen beruht und deren Begleichung für das betreffende Unternehmen erwartungsgemäß einen Abfluss von Mitteln mit wirtschaftlichem Nutzen zur Folge hat. Eine Rückstellung ist in der Bilanz nach IFRS nur anzusetzen, wenn diese Kriterien erfüllt sind und darüber hinaus die Möglichkeit einer zuverlässigen Schätzung der Höhe der Rückstellung gegeben ist. Bei dem in der Bilanz als Rückstellung einzustellenden Betrag, handelt es sich um ‘die bestmögliche Schätzung der Ausgabe, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.’ In IAS 37 sind die grundlegenden Vorschriften zur Behandlung von Rückstellungen niedergelegt. Gemäß IAS 37.1 fällt die Erfassung von bestimmten Rückstellungen nicht in den Anwendungsbereich von IAS 37, da einige Sonderprobleme in eigenen Standards geregelt sind. Dazu gehören auch die Normen zur Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und anderen Leistungen an Arbeitnehmer, welche Inhalt von IAS 19 sind (vgl. IAS 37.5).

In IAS 19 wird jedoch nicht der Begriff der ‘Rückstellung’ verwendet. Der Standard spricht von der Schuld aus einem leistungsorientierten Plan bzw. aus einer leistungsorientierten Zusage (‘defined benefit liability’) oder von der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (‘post-employment benefit obligation’). Die Begriffe Pensionsrückstellung, Pensionsverpflichtung und Pensionsschuld werden im Folgenden weitgehend synonym verwendet.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 3
1.3 Begriffsbestimmung: ‘Rückstellung’ 4
2. Überblick IAS 19 5
3. Beitragsorientierte Pläne 7
3.1 Merkmale 7
3.2 Bewertung und Erfassung 8
4. Leistungsorientierte Pläne 9
4.1 Merkmale 9
4.2 Bewertung und Erfassung 10
4.2.1 Charakter der Pensionsrückstellung und des Pensionsaufwands 10
4.2.2 Höhe der Pensionsrückstellung 11
4.2.2.1 Planvermögen 13
4.2.2.2 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 14
4.2.2.3 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 14
4.2.2.4 Versicherungsmathematische Annahmen 15
4.2.3 Höhe des Pensionsaufwands 19
5. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 21
5.1 Entstehung 21
5.2 Erfassung 22
5.2.1 Korridormethode 23
5.2.2 Schnellere erfolgswirksame Erfassung 26
5.2.3 Die dritte Option: sofortige erfolgsneutrale Erfassung 28
6. Anwendung der Wahlrechte am Beispiel der DAX-Unternehmen und bilanzpolitischer Spielraum 30
7. Aktuelle Änderungsvorschläge des IASB 34
7.1 Überblick ‘standard-setting’ des IASB 34
7.2 Projekt zur Änderung von IAS 19 37
7.2.1 ‘Discussion Paper: Preliminary Views on Amendments to IAS 19 Employee Benefits’ 38
7.2.2 ‘Exposure Draft ED/2010/3 Defined Benefit Plans’ 42
7.2.3 Auswirkungen auf die Praxis 44
8. Kritische Würdigung und Bewertung des Änderungsvorschlags zur Behandlung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 47
8.1 Bewertungsgrundlage: Rahmenkonzept für den IFRS-Abschluss (‘framework’) 47
8.2 Anwendung 50
9. Fazit und Ausblick 56
Literaturverzeichnis 61

Textprobe:

Kapitel 5, Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:

5.1, Entstehung:

Grundsätzlich lässt sich die Entstehung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten auf das oben beschriebene Prinzip des aufwandsbezogenen Bilanzansatzes zurückführen. Der jährliche Pensionsaufwand wird bereits zu Periodenbeginn auf Grundlage der beschriebenen versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen berechnet. Am Jahresende werden die Schätzungen mit den tatsächlichen Entwicklungen abgeglichen.

Auch wenn die Bewertungsannahmen zu Beginn der Periode noch so sorgfältig und mit bestem Wissen getroffen werden, ist dabei grundsätzlich davon auszugehen, dass am Ende der Berichtsperiode die tatsächliche Höhe der Schuld mit dem für diesen Zeitpunkt antizipierten Planwert nicht übereinstimmt.

Solche Schätzabweichungen können entstehen, wenn die getätigten versicherungsmathematischen Annahmen nicht mit den tatsächlichen Entwicklungen korrespondieren. Der Standard spricht hier von erfahrungsbedingten Berichtigungen (‘experience adjustments’). Auslöser dafür können unter anderem eine unplanmäßig hohe bzw. niedrige Anzahl von Frühpensionierungen, Fluktuations- bzw. Todesfällen sein. Des Weiteren kann auch ein überraschend hoher bzw. niedriger Anstieg von Gehältern oder Kosten der medizinischen Versorgung die Ursache für die Notwendigkeit von erfahrungsbedingten Berichtigungen sein. Außerdem kann der beizulegende Wert des Planvermögens am Ende des Geschäftsjahres von den Renditevorstellungen zu Beginn des Jahres abweichen.

Oft beruhen die Differenzen auch auf Fällen, bei denen sich die Bewertungsparameter am Ende der Berichtsperiode im Vergleich zum Beginn der Berichtsperiode geändert haben. Dies liegt z.B. vor, wenn Sterbetafeln, auf denen die Bewertung beruhte, unterjährig korrigiert wurden oder innerhalb eines Geschäftsjahres die Annahmen in Bezug auf den Diskontierungszins angepasst werden mussten. Der Standard definiert die Auswirkungen solcher unterjährigen Anpassungen als ‘effects of changes in actuarial assumptions’. Vor allem kann die Festsetzung des Diskontierungssatzes bereits bei geringfügigen Änderungen der zu Grunde liegenden Zinssätze am Markt erhebliche Schwankungen des Bartwertes der Verpflichtung hervorrufen.

Ist die auf den Schätzwerten basierende Verpflichtung niedriger als der tatsächliche Wert, so entsteht ein so genannter versicherungsmathematischer Verlust. Spiegelbildlich dazu entsteht ein versicherungsmathematischer Gewinn, sobald die geschätzte Verpflichtung höher ist als die tatsächliche. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden saldiert betrachtet.

Die Höhe der jeweils am Ende der Berichtsperiode vorhandenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste setzt sich aus den im Geschäftsjahr neu aufgelaufenen Gewinnen und Verlusten zuzüglich der zu Beginn der Berichtsperiode bereits bestehenden sowie abzüglich der in der Berichtsperiode amortisierten Gewinne und Verluste zusammen.

5.2, Erfassung:

Im Rahmen der bilanziellen Erfassung dieser versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bietet IAS 19 dem kundigen Anwender drei verschiedene Wahlrechte, welche in den folgenden Abschnitten gesondert behandelt werden.

Die vom Unternehmen gewählte Methode muss im Anhang des Jahresabschlusses angegeben werden. Wenn sich ein Unternehmen einmal für eine Option entschieden hat, ist diese im Regelfall über die Jahre beizubehalten und muss darüber hinaus für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste gleichermaßen angewendet werden. Dieser Grundsatz der Bewertungsstetigkeit soll garantieren, dass eine Vergleichbarkeit zwischen mehreren Perioden möglich ist.

5.2.1, Korridormethode:

Eine Alternative stellt die so genannte Korridormethode (‘corridor approach’) gemäß IAS 19.92f. dar. Diese Methode wurde im Jahr 1998 in den Standard aufgenommen und hat ihren Ursprung in den US-amerikanischen Bilanzierungsgrundsätzen der US-GAAP (SFAS 87).

Im Rahmen der Anwendung dieses Verfahrens kann innerhalb gewisser Wertgrenzen von der bilanziellen Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste abgesehen werden. Sie können so lange in einer Nebenrechnung außerhalb der Bilanz erfasst werden, bis ihr Gesamtwert den höheren von zwei Wertgrenzen übersteigt. Die beiden Wertgrenzen beziehen sich auf 10 % des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung und 10 % des Planvermögens, jeweils zum Ende der vorangegangenen Berichtsperiode. Nur der Anteil der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, welcher, saldiert betrachtet, den höheren der beiden Wertgrenzen übersteigt, muss erfasst werden. Die jeweiligen Wertgrenzen müssen innerhalb eines Unternehmens für jeden leistungsorientierten Plan individuell berechnet werden. Da sich die Wertgrenzen auf den Endstand des Vorjahres bzw. auf den Anfangsbestand des laufenden Jahres beziehen, spielt es für die Amortisation keine Rolle, ob im laufenden Jahr versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstanden sind. Die Schätzabweichungen wirken sich demnach erst im Folgejahr aus.

Die Erfassung des den Korridor überschreitenden Anteils der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste verteilt sich über die restliche Beschäftigungszeit der in der Zusage erfassten Arbeitnehmer. Falls ein Plan nur noch Rentner umfasst, ist die durchschnittliche restliche Beschäftigungszeit null und somit ist der sich außerhalb des Korridors befindende Anteil sofort zu amortisieren. Dasselbe gilt im Rahmen von Plänen, welche sich lediglich auf inaktive Anwärter beziehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Zusagen an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Austritts bereits unverfallbar waren.

Die Erfassung der den Korridor übersteigenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste geschieht erfolgswirksam im Rahmen des Pensionsaufwands. Zu amortisierende versicherungsmathematische Gewinne senken den Pensionsaufwand, während versicherungsmathematische Verluste den Pensionsaufwand erhöhen.

Durch den Glättungsmechanismus der Korridormethode stimmt der in der Bilanz erfasste Betrag der Pensionsrückstellung folglich nicht mit dem eigentlichen Saldo des Barwerts der Verpflichtung und des Planvermögens überein. Vielmehr handelt es sich bei dem bilanzierten Wert um eine um die unberücksichtigten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste korrigierte Größe , wie aus Abbildung 2 hervorgeht. Noch nicht erfolgswirksam erfasste Gewinne erhöhen und noch nicht erfolgswirksam erfasste Verluste senken die gemäß IAS 19.54 in der Bilanz auszuweisende Pensionsrückstellung.

Der Standard begründet die Daseinsberechtigung dieses Verfahrens damit, dass sich die jeweiligen Schätzabweichungen innerhalb der vorgegebenen Wertgrenzen bzw. innerhalb dieses Korridors um den bestmöglichen Schätzwert bewegen. Während der vielen Perioden in denen die leistungsorientierten Verpflichtungen bestehen, können sich Gewinne und Verluste gegenseitig aufheben oder umkehren. Somit soll mit Hilfe der Korridormethode eine zu hohe und teils zufallsgeprägte Volatilität der Höhe der Pensionsverpflichtungen ausgeschlossen werden.

Auf den Anteil der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, welcher sich innerhalb des Korridors befindet und somit lediglich in einer Nebenrechnung aufgeführt wird, muss in den folgenden Jahren wieder der Korridoransatz angewendet werden. So können innerhalb des Korridors saldierte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vorliegen, welche erst in späteren Jahren erfolgswirksam erfasst werden. Durch dieses so genannte ‘recycling’ können bedeutende stille Reserven oder stille Lasten vorliegen.

Bei der Erstanwendung von IFRS oder auch beim Erwerb eines Unternehmen darf die Korridormethode für Unterschiedsbeträge zwischen den bisherigen Werten und den neuen IFRS-Werten zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Umstellung jedoch nicht zum Tragen kommen.

Arbeit zitieren:
Andersch, Alexandra Februar 2011: Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
IFRS, IAS 19, versicherungsmathematisch, Pensionsverpflichtung, Pensionsrückstellung

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