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Erarbeitung einer Gestaltungssatzung, unterstützt durch Visualisierungen

Am Beispiel der Stadt Rödermark Ober-Roden

Erarbeitung einer Gestaltungssatzung, unterstützt durch Visualisierungen
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Tobias Benjamin Kraft
  • Abgabedatum: Juni 2008
  • Umfang: 59 Seiten
  • Dateigröße: 1,6 MB
  • Note: 1,8
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
  • Bibliografie: ca. 17
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2588-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kraft, Tobias Benjamin Juni 2008: Erarbeitung einer Gestaltungssatzung, unterstützt durch Visualisierungen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Gestaltungssatzung, Visualisierung, Kommunalentwicklung, Verfahren, Rödermark

Bachelorarbeit von Tobias Benjamin Kraft

Einleitung:

Viele Gemeinden und Städte erleben in den letzten Jahren eine starke Veränderung, es wird viel modernisiert. Viel Energie in Erhaltung und Erneuerung gesteckt. Egal wohin man schaut in jeder Stadt sind Maßnahmen zu sehen. Ob es um die Neugestaltung von Innenstädte geht oder die Sanierung von Wohngebiete, es wird zunehmend ersichtlich, das sich was tut in viele Gemeinden.

Gerade in Zeiten von Entwicklungen sind Grenzen nötig um Zustände soweit kontrollieren zu können, dass sie nicht schaden. Hier greift ein Mittel ein das in vielen Gemeinden gerade jetzt langsam Einzug hält, die Gestaltungssatzung. Als Grundlage eines Gebietes innerhalb einer Gemeinde oder in Städten ist sie die einzige Möglichkeit individuell zu handeln. Lange Zeit verachtet und nicht beachtet, sind Gestaltungsatzungen heutzutage ein Mittel geworden, die Gemeinden helfen können eine Sinnvolle Grundlage zu bilden. Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, die Gestaltungsatzung als solche dem Betrachter näher zu bringen und Vorteile wie auch Nachteile klar zu stellen. Gestaltungssatzung ist ein Thema das wenig Diskutiert wurde und den meisten Planern ein Dorn im Auge ist. Es ist immer schwer die Auswirkungen in Zukunft zu betrachten und dabei spielt die Planung und Visualisierung eine immer größere Rolle in der Entwicklung von Satzungen.

Visualisierungen können Ideen wecken, die vorher nicht einmal in Betracht gezogen wurden. Sie bieten ein Fundament in der Erstellung von Grenzen. Visualisierungen können die Situation wiedergeben, verdeutlichen und eventuell zeigen wie es sein könnte. Die Verbindung von Visualisierung mit einer Erstellung von Satzungen und Plänen ist mit der Einführung von Computer einen Schritt weiter gegangen und bietet viele neue Gebiete und Möglichkeiten. Das Thema Visualisierung sowie die Gestaltungssatzung an sich sind sehr weitreichende Themen die ganze Bücher füllen würden. Anknüpfend an das Projekt, soll versucht werden das ganze etwas näher zu bringen und das Thema ein wenig vorzustellen.

Das Projekt befasst sich mit dem den Stadtkern der Gemeinde Rödermark, Ober-Roden. Der Stadtkern des Ortes ist in einem Zustand der eine neue Zielorientierung braucht und als Stadtkern in der momentanen Situation nicht als solcher erkenntlich ist. Diese Arbeit soll eine Anregung zu dem Thema Mögliche Gestaltungssatzung für Ober-Roden sein. Sie soll eine logische Fortführung der bisher gemachten Arbeiten rund um das Projekt „Zukunftsprojekt Innenentwicklung Rödermark Ober-Roden“ bilden.

Die Arbeit selbst gliedert sich in drei Hauptteile: Die Grundfragen rund um eine Gestaltungssatzung. Wie entsteht eine Satzung und was hat sie zu bedeuten. Es werden kurz Alternativen vorgestellt und die Anwendungsgebiete gezeigt. Zusätzlich werden zwei Städte als Beispiele mit ihren Gestaltungssatzungen vorgestellt und näher erläutert. Besonderheiten werden versucht hervorzuheben und die Satzungen die heute gültig sind, werden im Anhang vorgestellt.

Der zweite Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Visualisierung und deren Bedeutung in der Verbindung mit einer Gestaltungssatzung. Formen werden gezeigt und Möglichkeiten vorgestellt. Der dritte und entscheidende Teil beschäftigt sich mit der Fortsetzung des Projektes „Zukunftsprojekt Innenentwicklung Ober-Roden“ mit einer Entwicklung einer Gestaltungssatzung für den Ortskern. Mit Hilfe von Visualisierungen wird gezeigt, dass der Ortskern eine Veränderung benötigt und die nun vorgestellte Gestaltungssatzung könnte ein Grundgerüst darstellen, den Innenstadtbereich so zu erhalten, wie es für einen historischen Kern sinnvoll wäre. Daran schließt sich ein Ausblick über zukünftige Entwicklungen, und in der Schlussbetrachtung werden die gewonnenen Erkenntnisse noch einmal zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis:

INHALT II
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS IV
VORWORT 5
1. EINLEITUNG 6
2. GRUNDLAGE DER GESTALTUNGSSATZUNG 8
2.1 GESTALTUNGSSATZUNG 8
2.2 BAULEITPLAN 8
2.3 ERHALTUNGSSATZUNG 9
2.4 GESETZLICHE REGELUNGEN 10
2.4.1 BAUGESETZBUCH (BAUGB) 10
2.4.2 HESSISCHE BAUORDNUNG (HBO) 10
2.4.3 UMWELTASPEKTE 11
2.5 ZIELE EINER GESTALTUNGSSATZUNG 12
3. ENTSTEHUNG EINER GESTALTUNGSSATZUNG 15
3.1 ANLASS EINER SATZUNG 15
3.2 ENTWICKLUNG 16
3.3 ZIELFESTSTELLUNG 18
3.4 AUSFÜHRUNG EINER GESTALTUNGSSATZUNG 19
3.4.1 AUSLEGUNGSVERFAHREN 19
3.4.2 PRÜFUNGSVERFAHREN 20
3.4.3 DAS BESCHLUSSVERFAHREN 20
3.4.4 DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN 20
3.4.5 DAS BEKANNTMACHUNGSVERFAHREN 20
3.5 ANWENDUNG EINER GESTALTUNGSSATZUNG 21
3.6 BESONDERHEITEN REGIONAL UND LANDESSPEZIFISCH 22
4. BEISPIEL EINER GESTALTUNGSSATZUNG AN DER STADT LIMBURG A. D. LAHN 24
4.1 ANFORDERUNGEN 25
4.2 BESONDERHEITEN 26
5. BEISPIEL EINER GESTALTUNGSSATZUNG AN DER STADT MICHELSTADT 27
5.1 ANFORDERUNGEN 28
5.2 BESONDERHEITEN 29
6. ÜBERSICHT DER GESTALTUNGSSATZUNGEN IN DEUTSCHEN KOMMUNEN 30
6.1 ENTWICKLUNG IN DEUTSCHEN KOMMUNEN 30
6.2 ANWENDUNG IN DEUTSCHEN KOMMUNEN 31
6.3 TRENDS DER LETZTEN JAHRE 32
6.4 ALTERNATIVEN 34
7. VISUALISIERUNG 35
7.1 MÖGLICHKEITEN EINER VISUALISIERUNG 36
7.2 KOMBINATION GESTALTUNGSSATZUNG UND VISUALISIERUNG 37
7.3 GRENZEN 39
8. GESTALTUNGSSATZUNG RÖDERMARK OBER-RODEN 40
8.1 GRUNDLAGEN 40
8.2 VORAUSSETZUNGEN 41
8.3 VISUALISIERUNG 42
8.4 MÖGLICHE GESTALTUNGSSATZUNG 45
8.5 BESCHREIBUNG 50
9. AUSBLICK IN DIE ZUKUNFT 51
10. FAZIT UND ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNG 52
11. QUELLENVERZEICHNIS 54
11.1 BÜCHER UND ZEITSCHRIFTEN 54
11.2 INTERNETQUELLEN 55
12. ANLAGEN 56
12.1 GESTALTUNGSSATZUNG LIMBURG AN DER LAHN 56
12.2 GESTALTUNGSSATZUNG MICHELSTADT 59

Textprobe:

Kapitel 4, Beispiel einer Gestaltungssatzung an der Stadt Limburg a. d. Lahn: Limburg a. d. Lahn ist eine Kreisstadt des Landkreises Limburg-Weilburg in Hessen. Sie hat momentan 33 700 Einwohner und liegt im fruchtbaren Limburger Becken zwischen Taunus und Westerwald. Die Stadt Limburg hat ein katholischer Bischofssitz. Sie besitzt außerdem den Sitz des Deutschen Centrums für Chormusik, einige Fachschulen, ein Priesterseminar, ein Diözesanmuseum, Metall verarbeitende-, elektrotechnisch-elektronische-, pharmazeutische-, Verpackungs-, Nahrungsmittelindustrie sowie einige Glashütten.

Über der Stadt liegt, auf einem steil zur Lahn abfallenden Kalkhügel, der 1235 vollendete spätromanische Dom Sankt Georg, der zu einer Baugruppe mit ihm und die die von den Isenburgern erbaute Burg (13.-16. Jahrhundert) verbunden ist. Weitere Bauten wie die Lahnbrücke (vollendet 1341), Teile der Stadtbefestigung, das Rathaus (wohl noch 14. Jahrhundert, Obergeschosse im 18. Jahrhundert umgebaut), Adelshöfe und viele Fachwerkhäuser erinnern an das mittelalterliche Stadtbild.

Limburg a. d. Lahn wurde um 910 erstmals erwähnt (Gründung des Stifts Sankt Georg). Um 1200 wurde Limburg zur Stadt ernannt. Im Jahre 1803 zählte Limburg zum Gebiet von Nassau, 1866 fiel es an die Preußen. Das Bistum Limburg wurde 1827 für das Herzogtum Nassau und die Reichsstadt Frankfurt am Main errichtet. 1929 wurde es territorial neu umschrieben und als Suffraganbistum in die Kirchenprovinz Köln eingegliedert.

Limburg a. d. Lahn hat eine bedeutsame Altstadt mit vielen Facetten und reichlich Fachwerkhäuser. Schon früh war eine bestimmte Gestaltung des Stadtkerns zu erkennen. Einige alte Schriften untermauern die bisher angenommene frühe Gestaltungsvorschrift. Diese geben Hinweise darauf, wie die Gebäude im Grunde zu gestalten sind.

Kapitel 4.1, Anforderungen: Nach den harten Kriegsjahren des 2. Weltkrieges, waren viele Altstädte in Deutschland zerstört worden. Trotz des Krieges selbst ist auf wundersamer weiße die Altstadt von Limburg zum größten Teil verschont geblieben. Die vorhandenen Trümmer und die vorhandenen Kriegsschäden galt es zunächst erst einmal zu beseitigen. Wobei ein Teil der Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts durch maßstabslose Neubauten zerstört wurde. Nach der wirtschaftlichen Stagnation der fünfziger Jahre begann man erst im Jahre 1967 über eine örtliche Gestaltungssatzung für Bereich der Altstadt zu sprechen. In diesem Jahr veranlassten die Stadtverordneten eine „Ortssatzung über die Bebauung und Bauunterhaltung im historischen Stadtkern der Stadt Limburg a. d. Lahn“. Diese Satzung versuchte insbesondere die Unterhaltung der vorhandenen Gebäude zu regeln, machte aber auch allgemeine Auflagen für Neubauten oder Neubaustellen. Die darin gemachten Angaben waren in vielen Teilen sehr vage. Es blieb bei allgemeinen Forderungen wie „Bauwerke, Bauteile und Bauzubehör sind so auszuführen, dass die Eigenart oder die auf Grund rechtsverbindlicher Planung beabsichtigte Gestaltung des Straßen-, Stadt-, oder Landschaftsbildes nicht stören“. Dagegen waren einige Vorschriften übergenau, sie wären satzungskonform gewesen, aber wären komplett aus dem Rahmen gefallen. Zum Beispiel die Vorschrift über Dachschrägen, in der Satzung war vorgeschrieben das die Dachneigung mindestens 45° betragen sollte, die Häuser der Altstadt aber eine Schräge von 50°-70° besaßen. Dies hätte bedeutet, dass jedes Dach unter 50° Neigung satzungskonform gewesen wäre, was dennoch nicht zu einem einheitlichen Bild geführt hätte.

Erst durch die Neuverfassung der Hessischen Bauordnung, die auf diesen aufbauenden Ortssatzungen ungültig machten, wurde die alte Fassung der Stadt Limburg neu aufgesetzt. Im Grunde wurde die alte Satzung an die neue Regelung angepasst ohne wirklich auf die Notwendigkeit und die Erkenntnisse der vorhandenen Struktur einzugehen.

Diese Liste als Satzung wies nicht nur erhebliche Lücken auf, sondern auch grobe Fehler die unterlaufen waren. Daraufhin wurde von der Vereinigung für Stadtpflege und Stadtgestaltung Bürgerinitiative Limburg e.V. eine exakte Bestandsaufnahme der Altstadt und Klassifizierung der Gebäude erarbeitet und den Stadtverordneten zugestellt. In dieser Form wurde sie mit der Auflage, dass die Architektenschaft mit herangezogen werden sollte, am 28. Juni 1978 in Kraft gesetzt.

Die Limburger Architekten bildeten eine Arbeitsgemeinschaft und erarbeiteten eine ganz neue Satzung, in der wesentliche städtebauliche Bezüge, Volumen, Dachneigung, Lage in Bezug auf die Nachbarbebauung, Lichtraumprofile der Straßen usw. genauer definiert wurden. In den Einzelauflagen wurden kleinliche Verbotslisten vermieden, um somit Anforderungen an Baumaterialen viel weiter fassen zu können als bisher.

Somit wurde die Satzung im Wesentlichen den Anforderungen gerecht, das kulturelle Erbe der Altstadt und seinen Charakter zu erhalten und zu pflegen. Diese Satzung ist in den Hauptbestandteilen bis heute in Kraft und wurde in den Jahren nur an die sich ändernde Hessische Bauordnung angepasst. In der Anlage ist die bis heute gültige Ortssatzung der Stadt Limburg aufgelistet und entsprechend an die heutige Zeit angepasst.

Kapitel 4.2, Besonderheiten: Besonderheit an dieser Satzung ist, dass sie trotz der eklatanten gemachten Fehler der Gestaltungssatzungen in der Nachkriegszeit, sind wesentliche Baufehler vermieden worden. Dies liegt daran, dass von Anfang an in der Nachkriegszeit, einfach der „gesunde Menschenverstand“ und der Sinn für die Erhaltung des Altstadtbildes bei den Bürgern gesiegt hatte. Vielleicht kann es auch daran liegen, dass die Altstadt soweit erhalten war als das sie durch den Krieg zerstört wurde. Dies hätte auch in eine ganz andere Richtung gehen können. Die neuangeschlossenen Gebiete rund um den Altstadt Kern zeigen dies deutlich. Gerade in den fünfziger Jahren wurde hier eine Vielzahl an Neubauten gestaltet, die sich nicht in das Altstadtbild einfügen lassen.

Dennoch, und das ist das verwunderliche an dieser alten Satzung, wurde sie als Vorlage oftmals von anderen Gemeinden kopiert und angewandt. Diese Satzung gab es in den Nachkriegsjahren als Vorlage, die aber bei weitem keine gute Grundlage bildete. Eine weitere Besonderheit ist die Zusammenkunft der Bürgerinitiative in den Sechzigern, die sich Gedanken rund um das Stadtbild gemacht hatte und somit den ausschlaggebenden Schritt zu einer besseren und passenderen Satzung gegeben hatte. Erst dadurch wurde die Stadt „aufgerüttelt“ und sah auch selbst das Handlungsbedarf an der vorhandenen Satzung nötig war. Und die Einbindung der Architekten ist eine weitere vernünftige Entscheidung, die logischer Weise, zu einer besseren und eindeutigeren Satzung führte.

Durch die Satzung im Jahre 1978 wird auch Deutlich, wie viel allein nicht nur durch den Denkmalschutz selbst, sondern erst durch eine weitere Örtliche Satzung nötig ist. Limburg besitzt noch immer den an die Frankfurter Altstadt angelehnten Charakter von alten Fachwerkhäusern, mit Kopfstein bepflasterten Straßen und alten denkmalgeschützten Gebäuden wie das alte Rathaus oder der St. Georg Dom.

Arbeit zitieren:
Kraft, Tobias Benjamin Juni 2008: Erarbeitung einer Gestaltungssatzung, unterstützt durch Visualisierungen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Gestaltungssatzung, Visualisierung, Kommunalentwicklung, Verfahren, Rödermark

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