Erarbeitung eines Beratungsinstrumentes als Entscheidungsgrundlage zur Wahl der Unternehmensrechtsform in Bezug auf die Ertragsbesteuerung nach der Unternehmenssteuerreform
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andreas Meyer
- Abgabedatum: Juli 2001
- Umfang: 79 Seiten
- Dateigröße: 641,9 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Dresden Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4938-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4938-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4938-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Meyer, Andreas Juli 2001: Erarbeitung eines Beratungsinstrumentes als Entscheidungsgrundlage zur Wahl der Unternehmensrechtsform in Bezug auf die Ertragsbesteuerung nach der Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Ertragsbesteuerung, Unternehmenssteuerreform, Unternehmensrechtsform, Rechtsformwahl, Unternehmensrechtsformwahl
In den Warenkorb
58,00 €
Diplomarbeit von Andreas Meyer
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Problematik, daß gleiche wirtschaftliche Sachverhalte bei den verschiedenen Unternehmensrechtsformen steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Die dadurch voneinander abweichende Steuerbelastung führt zu einer extremen Abhängigkeit der Besteuerung von der Rechtsform eines Unternehmens. Daher soll die Frage geklärt werden, welche Rechtsform in bestimmten wirtschaftlichen Situationen aus ertragssteuerlicher Sicht die günstigste ist.
Hierfür werden zunächst die Besteuerungsmethoden und die Einflußfaktoren der Steuerbelastungsdifferenzen näher beleuchtet. Um diese Belastungsdifferenzen zu quantifizieren, wird dann eine einperiodige Veranlagungssimulation mit Hilfe des Tabellenkalkulationsprogrammes Excel 97 entwickelt. Hierdurch wird es ermöglicht, bei verschiedenen wirtschaftlichen Situationen allgemeingültige Vorteilhaftigkeiten der Rechtsformen zu erarbeiten. Diese können dann als erste Orientierung bei der Beratung von Mandanten verwendet werden, wobei durch das Kalkulationsprogramm für den konkreten Einzelfall eigene Berechnungen durchgeführt werden können.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 5 | |
| 1. | Vorbemerkungen | 7 |
| 1.1 | Ertragsbesteuerung als Entscheidungskriterium bei der Rechtsformwahl | 7 |
| 1.2 | Zielsetzung und Aufbau der Untersuchung | 9 |
| 2. | Grundlagen der Ertragsbesteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften | 10 |
| 2.1 | Kapitalgesellschaften | 10 |
| 2.1.1 | Ertragsteuerliche Grundsätze der Besteuerung | 10 |
| 2.1.2 | Ertragsteuern auf der Ebene der Gesellschaft | 12 |
| 2.1.2.1 | Gewerbesteuer | 12 |
| 2.1.2.2 | Körperschaftsteuer | 13 |
| 2.1.3 | Ertragsteuern auf der Ebene der Gesellschafter | 14 |
| 2.2 | Personenunternehmen | 16 |
| 2.2.1 | Ertragsteuerliche Grundsätze der Besteuerung | 16 |
| 2.2.2 | Ertragsteuern auf der Ebene der Gesellschaft | 18 |
| 2.2.3 | Ertragsteuern auf der Ebene der Gesellschafter | 19 |
| 3. | Ursachen und Einflußfaktoren der rechtsformabhängigen Belastungsdifferenzen | 20 |
| 3.1 | Rechtliche Strukturmerkmale der Unternehmensformen | 20 |
| 3.2 | Unterschiede bei der Gewerbesteuer | 22 |
| 3.2.1 | Steuerpflicht | 22 |
| 3.2.2 | Höhe des steuerpflichtigen Ertrages | 23 |
| 3.2.3 | Freibetrag und Staffelung der Steuermesszahl | 24 |
| 3.3 | Unterschiede bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer | 25 |
| 3.3.1 | Pauschaler und definitiver Körperschaftsteuerabzug bei Gewinnthesaurierung gegenüber Einkommensbesteuerung bei Personenunternehmern | 25 |
| 3.3.2 | Halbeinkünfteverfahren bei Gewinnausschüttung gegenüber Einkommensbesteuerung bei Personenunternehmern | 27 |
| 3.3.3 | Frei- und Pauschbeträge im Zusammenhang mit den Einkunftsarten | 28 |
| 3.3.4 | Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Einkommensteuer | 31 |
| 3.4 | Wirkung der Wechselbeziehungen zwischen den Steuerarten | 32 |
| 4. | Erarbeitung einer Beratungsgrundlage zur Wahl der Unternehmensrechtsform | 34 |
| 4.1 | Darstellung der entwickelten Veranlagungssimulation und der Kalkulationsprogramme | 34 |
| 4.1.1 | Entscheidungsgrundlagen für die Wahl des Verfahrens zur Durchführung eines Steuerbelastungsvergleiches | 34 |
| 4.1.2 | Herstellung vergleichbarer Daten | 36 |
| 4.1.3 | Aufbau der rechtsformvergleichenden Veranlagungssimulation | 38 |
| 4.1.4 | Variation verschiedener Ausgangsgrößen mit Hilfe von Kalkulationsprogrammen | 40 |
| 4.2 | Erarbeitung von allgemeingültigen Aussagen über die Vorteilhaftigkeiten der Rechtsformen | 41 |
| 4.2.1 | Grunddaten der Untersuchung | 41 |
| 4.2.2 | Vergleich bei variierendem Ausschüttungsverhalten ohne die Einbeziehung schuldrechtlicher Verträge | 42 |
| 4.2.2.1 | Thesaurierung | 42 |
| 4.2.2.2 | Ausschüttung | 44 |
| 4.2.2.3 | Variierende Ausschüttungsquoten | 46 |
| 4.2.3 | Einfluß von schuldrechtlichen Verträgen | 51 |
| 5. | Zusammenfassende Betrachtung | 56 |
| Literaturverzeichnis | 59 | |
| Abbildungsverzeichnis | 62 | |
| Anlagenverzeichnis | 63 |
Zwischen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer besteht seit der Unternehmenssteuerreform bei Personenunternehmen noch eine weitere Beziehung. Die Gewerbesteuer ist nämlich unter bestimmten Voraussetzungen77 in Gestalt des 1,8fachen ihres Meßbetrages von der tariflichen Einkommensteuer der Anteilseigner abzugsfähig und mindert dadurch direkt die Einkommensteuerlast. Trotz der objektivierten Anrechnung der Gewerbesteuer in Form ihres Meßbetrages existieren Wechselwirkungen zwischen der tatsächlichen Gewerbesteuer und der Einkommensteuerermäßigung. So bewirkt die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei steigendem Hebesatz eine Verringerung des Gewerbesteuer-Meßbetrages und damit eine Verringerung des Ermäßigungspotentials bei der Einkommensteuer, wobei sinkende Hebesätze zum gegenläufigen Effekt führen.78 Zuletzt wäre noch der Bezug der Kirchensteuer zur Einkommensteuer zu nennen. Da die festzusetzende Einkommensteuer grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bildet, beeinflußt sie deren Höhe maßgeblich. Im Gegenzug ist die Kirchensteuer gem. § 10 Abs.1 Nr.4 EStG als Sonderausgabe bei der Ermittlung des Einkommens abzugsfähig. Dies hat bei steigender tariflicher Einkommensteuer die Folge, daß der daraus resultierende Anstieg der nominellen Kirchensteuerschuld durch den Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe teilweise wieder kompensiert wird. [...]
3.4. Wirkung der Wechselbeziehungen zwischen den Steuerarten In der bisherigen Betrachtungsweise wurden die Besteuerungswirkungen bei den verschiedenen Steuerarten isoliert betrachtet. Aber für eine vollständiger Darstellung der Besteuerungsfolgen müssen auch die Interdependenzen zwischen den Steuerarten berücksichtigt werden. Diese ergeben sich zum einen durch die Abzugsfähigkeit bzw. Nichtabzugsfähigkeit einiger Steuern von der Bemessungsgrundlage anderer Steuerarten und zum anderen durch Anrechnungsverfahren bei der Ermittlung der jeweiligen Steuerlast. Zunächst ist die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nach § 4 Abs.4 EStG zu betrachten. Sie mindert allerdings nicht nur die Bemessungsgrundlage der Einkommenund Körperschaftsteuer, sondern auch ihre eigene. Dies hat zur Folge, daß die eigentliche Gewerbesteuerbelastung wesentlich geringer ist als sie dem Grunde nach erscheint. Als Beispiel sei genannt, daß bei Kapitalgesellschaften durch die Berücksichtigung der Gewerbesteuer bei sich selbst diese bei einem Hebesatz von 400 % insgesamt nicht 20 %75 des Gewerbeertrages, sondern nur 16 2/3 % beträgt.76 Diese Steuerentlastung tritt zwar bei allen Rechtsformen gleichermaßen auf, aber aufgrund der abweichenden Belastung mit Gewerbesteuer unterscheidet sich auch die Höhe der Auswirkungen auf die anderen Steuerarten. [...]
positiven gewerblichen Einkünfte i.S.d. § 15 EStG erzielt.73 Ein Abzug des 1,8fachen Gewerbesteuer-Meßbetrages kann allenfalls bis zu einer tarifliche Einkommensteuer von 0 DM führen. Eine sich ergebende negative Steuer wird nicht erstattet. Damit gehen nicht ausgeschöpfte Steuerermäßigungsbeträge verloren, da entsprechende Vor- bzw. Rücktragsregelungen nicht vorgesehen sind. Eine volle Entlastungswirkung tritt nur dann ein, wenn die auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfallende Einkommensteuer mindestens so hoch ist wie der 1,8fache Gewerbesteuer-Meßbetrag. Sofern der 1,8fache Gewerbesteuer-Meßbetrag größer ist als die auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfallende tarifliche Einkommensteuer, läuft die Entlastung ganz oder teilweise ins Leere.74 Die persönlichen Verhältnisse der Anteilseigner sind also für das Ausmaß des Steuerbelastungsvorteils durch die Gewerbesteuer-Anrechnung von besonderer Bedeutung. [...]
In den Warenkorb
58,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832449384
Arbeit zitieren:
Meyer, Andreas Juli 2001: Erarbeitung eines Beratungsinstrumentes als Entscheidungsgrundlage zur Wahl der Unternehmensrechtsform in Bezug auf die Ertragsbesteuerung nach der Unternehmenssteuerreform, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Ertragsbesteuerung, Unternehmenssteuerreform, Unternehmensrechtsform, Rechtsformwahl, Unternehmensrechtsformwahl



