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Entwicklung eines Leistungsbildes für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen

Entwicklung eines Leistungsbildes für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen
Über dieses Buch

Diplomarbeit von Michael Rieping

Einleitung:

Ein Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen hat gezeigt, dass die Beschäftigten in der Baubranche einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Allein im Jahr 1996 verloren in der Bundesrepublik Deutschland ca. 300 Menschen ihr Leben auf Baustellen. Eine EU-weite Untersuchung ergab dabei, dass ein Großteil der Unfälle auf Planungsfehler zurückzuführen sind.

Aus diesen Erkenntnissen heraus hat die Europäische Gemeinschaft im Jahr 1992 die Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erlassen.

Am 01. Juli 1998 erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz: „Baustellenverordnung“). Die Umsetzung der Richtlinie ist in Deutschland auf großen Widerstand gestoßen, da durch die einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften und ähnliche Regelungen bereits ein hohes Arbeitsschutzniveau bestand.

Durch deren Erlass haben sich nun wesentliche Grundsätze für die Abwicklung von Bauvorhaben, insbesondere im Verantwortungsbereich des Bauherrn, geändert. Vorgesehen ist dabei unter anderem die Bestellung eines Koordinators.

Diese Arbeit soll den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Koordinators darstellen und die gegenwärtig bestehenden Probleme, die sich durch die Umsetzung der Baustellenverordnung ergeben, aufzeigen.

Gang der Untersuchung:

Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der Unfallsituation auf europäischen Baustellen und eine Einführung in das europäische und deutsche Arbeitsschutzrecht.

Der Blick auf die Umsetzung der Richtlinien in anderen EU-Mitgliedsstaaten soll dortige Erfahrungen dokumentieren, um damit eine mögliche Hilfestellung für die eigene Umsetzung geben zu können.

Nach einer kurzen Darstellung des Inhaltes der Baustellenverordnung wird die Person des Koordinators hinsichtlich seiner Beauftragung und seiner Aufgaben während der Planungs- und Ausführungsphase untersucht. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung seiner Stellung im Bauprojekt, seiner Qualifikation und Vergütung.

Da gegenwärtig kein Leistungsbild für den Koordinator nach der Baustellenverordnung besteht, wird untersucht, ob in Anlehnung an die Stellung des Projektsteuerers eine Eingliederung in die HOAI möglich ist.

Abschließend werden die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.

Inhaltsverzeichnis:

1. EINLEITUNG 6
2. ARBEITSUNFÄLLE IN DER BAUBRANCHE 8
2.1 Hohe Anzahl von Arbeitsunfällen in der Baubranche 8
2.2 Ursachen für die hohe Unfallgefahr auf Baustellen 10
2.3 Bisherige Regelung des Arbeitsschutzes in Deutschland 12
3. DIE EU-RICHTLINIEN 14
3.1 Grundlagen des EG-Rechts 14
3.2 Europaeinheitliche Regelungen 16
3.3 Rahmenrichtlinie 891391/EWG des Rates 17
3.4 Richtlinie 92/57/EWG des Rates 17
4. UMSETZUNG DER EU-RICHTLINIEN IM EUROPÄISCHEN AUSLAND 19
4.1 Frankreich 19
4.1.1 Umsetzung und Inhalt 19
4.1.2 Qualifikation des Koordinators 20
4.1.3 Erfahrungswerte und Ergebnisse 21
4.2 Großbritannien 22
4.2.1 Umsetzung und Inhalt 22
4.2.2 Qualifikation des Koordinators 22
4.2.3 Erfahrungswerte und Ergebnisse 23
4.3 Belgien 23
4.3.1 Umsetzung und Inhalt 23
4.3.2 Qualifikation des Koordinators 23
4.3.3 Erfahrungswerte und Ergebnisse 24
4.4 Luxemburg 24
4.4.1 Umsetzung und Inhalt 24
4.4.2 Qualifikation des Koordinators 24
4.4.3 Erfahrungswerte und Ergebnisse 25
4.5 Fazit der Umsetzung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten 26
5. DIE VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN (BAUSTELLENVERORDNUNG) 27
5.1 Einführung der Baustellenverordnung 27
5.2 Zielsetzung 27
5.3 Inhalt der Baustellenverordnung 28
5.3.1 Begriffserläuterung 28
5.3.2 Vorankündigung 28
5.3.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 29
5.3.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) 30
5.3.5 Unterlage 31
5.3.6 Pflichten der Arbeitgeber 31
5.3.7 Pflichten sonstiger Personen 32
5.3.8 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 32
5.3.9 Ablaufdiagramm: Planung eines Bauvorhabens unter Berücksichtigung der Baustellenverordnung 33
6. DER SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOR 34
6.1 Beauftragung eines Dritten und des Koordinators 34
6.2 Die rechtliche Stellung des Koordinators 38
6.3 Berufshaftpflicht des Koordinators 41
6.4 Der Vertrag zwischen Bauherr und Koordinator 42
6.4.1 Dienstvertrag oder Werkvertrag? 42
6.4.2 Erteilung einer Weisungsbefugnis: Ja oder Nein? 45
6.4.3 Vertragsgestaltung 49
6.4.4 Vertragsentwürfe der Bau-Berufsgenossenschaften 50
6.5 Aufgaben während der Planung eines Bauvorhabens 51
6.5.1 Koordination der Planungsleistungen 53
6.5.2 Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes 56
6.5.3 Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk 65
6.5.4 Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung 70
6.6 Aufgaben während der Ausführung eines Bauvorhabens 74
6.6.1 Koordination und Kontrolle der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes 76
6.6.2 Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf Erfüllung der Pflichten nach der BausteIIV 77
6.6.3 Kontrolle und Anpassung von SiGe-Plan und Unterlage 78
6.6.4 Organisation der Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen 80
6.6.5 Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren der Arbeitgeber 82
6.7 Stellung des Koordinators im Bauprojekt 83
6.8 Qualifikationsanforderungen an den Koordinator 88
6.9 Vergütungsregelung eines Koordinators 99
6.9.1 Entwicklung von Tabellenwerken 101
6.9.2 Vergütung in Anlehnung an die HOAI 107
6.9.3 Vergütung in Anlehnung an die Honorarordnung des DVP 108
6.9.4 Vergütung nach Stundenaufwand 109
6.9.5 Andere Vergütungsansätze 110
6.10 Eingliederung eines Leistungsbildes in die HOAI? 113
7. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 115
8. LITERATURVERZEICHNIS 119
9. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 123
10. ANHANG 125
10.1 Anhang I (Baustellenverordnung) 125
10.2 Anhang II (Erläuterungen zur Baustellenverordnung; Stand 15.01.99) 130
10.3 Anhang III (Honorarempfehlung der AK NW) 155
11. BEFRAGTE PERSONEN 156
12. EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG 158

Arbeit zitieren:
Rieping, Michael Juni 1999: Entwicklung eines Leistungsbildes für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Aufgabenstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, Honorierungsansätze, Baustellenverordnung, rechtliche Stellung des SiGe-Ko's, Qualifikationsanforderungen

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