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Die Entwicklung der Konzepte 'verstärkter', 'strukturierter' und 'enger' Zusammenarbeit in der GASP im Rahmen des Verfassungskonvents und der Regierungskonferenz

Die Entwicklung der Konzepte 'verstärkter', 'strukturierter' und 'enger' Zusammenarbeit in der GASP im Rahmen des Verfassungskonvents und der Regierungskonferenz
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sandra Kramer
  • Abgabedatum: Mai 2005
  • Umfang: 123 Seiten
  • Dateigröße: 772,5 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Karl-Franzens-Universität Graz Österreich
  • Bibliografie: ca. 99
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0586-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kramer, Sandra Mai 2005: Die Entwicklung der Konzepte 'verstärkter', 'strukturierter' und 'enger' Zusammenarbeit in der GASP im Rahmen des Verfassungskonvents und der Regierungskonferenz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Europa, Sicherheitspolitik, Verteidigungspolitik, Verfassung, NATO

Diplomarbeit von Sandra Kramer

Einleitung:

Seit 1950 wurden in Europa konkrete Schritte in Richtung Integration gesetzt. Die begonnene Entwicklung im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie setzte sich erfolgreich in anderen Wirtschaftsbereichen fort. Eine Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) wurde im Jahre 1992 durch Gründung der Europäischen Union (EU) mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt, ebenso die Option einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu späterem Zeitpunkt. Der Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist integrationspolitisch besonders sensibel, da die Mitgliedstaaten der Union ihre Souveränität in diesem Bereich behalten wollen. Es ist vor allem der außervertraglichen Entwicklung in Form von Gipfeltreffen des Europäischen Rats zu verdanken, dass die ESVP zügig in Richtung Integration schreitet.

Die ESVP ist durch die Festlegung der politischen Kernelemente beim Europäischen Rat in Köln (1999) ins Leben getreten. Seit dem Jahr 2003 werden auf Basis des Vertrags von Nizza EU-autonome Missionen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geführt. Durch Einsetzung eines Europäischen Konvents zur Ausarbeitung einer Verfassung für Europa wurden dem Verteidigungsbereich neue Impulse gegeben. Mit Inkrafttreten des Verfassungsvertrags wird die ESVP ein eigenständiger Politikbereich.

Darüber hinaus werden neue Formen der differenzierten Integration im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik möglich: Art I-41 (5) Verfassungsvertrag für Europa (VVE) sieht die Möglichkeit der Beauftragung einer Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union im Dienste ihrer Interessen vor. Aufgrund von Art I-41 (6) VVE besteht die Möglichkeit einiger Mitgliedstaaten, welche anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf militärische Fähigkeiten erfüllen, eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen zu begründen. Darüber hinaus wird in Art I-41 (7) VVE eine für alle Mitgliedstaaten verpflichtende militärische Beistandsklausel eingeführt.

Ziel der gegenständlichen Diplomarbeit ist die Darstellung der neuen Formen differenzierter Integration innerhalb des Rahmens der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Vertrag über eine Verfassung für Europa. Die „verstärkte“ und Ständige Strukturierte Zusammenarbeit einiger williger und fähiger Mitgliedstaaten der Union sowie die militärische Beistandsklausel werden ausführlich dargestellt und rechtlich analysiert. Dabei werden Vergleiche mit den derzeit geltenden Bestimmungen des Vertrags von Nizza im Bereich der ESVP angestellt und eine mögliche Entwicklung der Union in Verteidigungsbelangen aufgezeigt.

Darüber hinaus werden weitere Fragen nach den Chancen einer ESVP ab Geltung des Verfassungsvertrags sowie mögliche Auswirkungen auf zukünftige Missionen erörtert. Dabei werden die verschiedenen Einflussfaktoren in Bezug auf die Weiterentwicklung einer GASP/ESVP berücksichtigt, ebenso die im Rahmen des Europäischen Konvents und der nachfolgenden Regierungskonferenz eingebrachten Vorschläge zur Ausgestaltung einer differenzierten Integration im Bereich der ESVP.

Schließlich werden die Auswirkungen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Beziehungen zur NATO und deren Hauptakteur, den USA, untersucht, ebenso allfällige Konsequenzen auf den neutralen Status der Republik Österreich.

Gang der Untersuchung:

Das einleitende Kapitel 1 beschreibt Ausgangssituation, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit. In Kapitel 2 wird die Entwicklungsgeschichte einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Europa im Überblick dargestellt sowie die vertragliche und außervertragliche Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union.

Kapitel 3 stellt die Regelungen differenzierter Integration im Bereich der ESVP mit ihren Durchführungsbestimmungen im operativen Teil der Verfassung für Europa dar, sowie die mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zusammenhängenden Bestimmungen. Diese neuen Regelungen werden rechtlich analysiert, indem Vergleiche zu den derzeit geltenden Bestimmungen des Vertrags von Nizza gezogen werden und Unterschiede, wesentliche Änderungen sowie etwaige Verbesserungen des Verfassungsvertrags herausgearbeitet werden.

Kapitel 4 analysiert die Auswirkungen der Ratifikation des Verfassungsvertrags auf die ESVP und deren voraussichtliche Entwicklung sowie zukünftige Umsetzung. Weiters werden die Beziehungen zwischen EU und NATO sowie den USA beleuchtet und die Konsequenzen, die sich aus der Weiterentwicklung der ESVP ergeben könnten, aufgezeigt. Schließlich wird das Verhältnis der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union auf die Republik Österreich analysiert, unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Status der Neutralität. Abschließend werden in Kapitel 5 Schlussfolgerungen aus dieser Arbeit gezogen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1. Ausgangssituation 1
1.2. Zielsetzung der Arbeit 2
1.3. Aufbau der Arbeit 2
2. Entwicklungsphasen einer europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 4
2.1. Etappen zwischen 1950 und 1990 4
2.2. Die Entwicklung der GASP 6
2.2.1. Der Vertrag von Maastricht 6
2.2.2. Der Vertrag von Amsterdam 7
2.2.3. Der Vertrag von Nizza 9
2.3. Die außervertragliche Dynamik der ESVP 10
2.3.1. Der Gipfel von Saint Malo 10
2.3.2. Der Europäische Rat von Köln und Helsinki 10
2.3.3. Der Europäische Rat von Feira 12
2.3.4. Der Europäische Rat von Nizza 12
2.3.5. Der Europäische Rat von Göteborg und Laeken 13
2.3.6. Der Europäische Rat von Sevilla 14
2.3.7. Der Europäische Rat von Kopenhagen 15
2.3.8. Der Europäische Rat von Thessaloniki 15
2.3.9. Der Europäische Rat von Brüssel (Dezember 2003) 16
2.3.10. Der Europäische Rat von Brüssel (Juni 2004) 17
2.3.11. Der Europäische Rat von Brüssel (Dezember 2004) 18
2.4. Fazit 19
3. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Verfassungsvertrag 21
3.1. Der Verfassungskonvent 21
3.2. Grundlagen der ESVP im Verfassungsvertrag 22
3.3. Die „verstärkte“ Zusammenarbeit 24
3.4. Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit 26
3.5. Die militärische Beistandsklausel 30
3.6. Verbundene Regelungen 33
3.6.1. Der Außenminister der Europäischen Union 33
3.6.2. Die Solidaritätsklausel 34
3.6.3. Die Verstärkte Zusammenarbeit gem Art I-44 VVE 36
3.7. Die ESVP im Vertrag von Nizza und im Verfassungsvertrag 37
3.7.1. Sicherheits- und Verteidigungspolitik 37
3.7.2. Petersberg-Aufgaben 40
3.7.3. Generalsekretär/Hoher Vertreter – Außenminister 41
3.7.4. Solidarität 41
3.7.5. Verstärkte Zusammenarbeit gem Art 43 EUV/Art 44 VVE 42
3.7.6. Beschlussverfahren 43
3.7.7. Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee 45
3.7.8. Parlamentarische Komponente 46
3.7.9. Finanzbestimmungen 47
4. Umsetzung und Auswirkungen der ESVP 48
4.1. Analyse des Verfassungsvertrags 48
4.1.1. Szenario – Scheitern des Ratifikationsprozesses 48
4.1.2. Inkrafttreten der Verfassung 50
4.1.2.1. Die militärische Beistandsklausel 51
4.1.2.2. Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit 52
4.1.2.3. Die „verstärkte“ Zusammenarbeit / Missionen 53
4.1.3. Voraussichtliche Entwicklung der ESVP 55
4.1.3.1. Neue Herausforderungen 55
4.1.3.2. Differenzierte Integration 57
4.1.4. Fazit 58
4.2. Die transatlantischen Beziehungen der ESVP 59
4.2.1. North Atlantic Treaty Organisation (NATO) 60
4.2.1.1. Entstehungsgeschichte und Funktion der Allianz 60
4.2.1.2. Neuer Kurs der NATO – Die Gipfeltreffen von Rom und Brüssel 61
4.2.1.3. Die Gipfeltreffen von Berlin und Madrid 62
4.2.1.4. Das Gipfeltreffen von Washington 63
4.2.1.5. Das Prager Gipfeltreffen 64
4.2.1.6. „Berlin-Plus“ 65
4.2.2. Zusammenarbeit von NATO und ESVP unter besonderer Berücksichtigung der USA 65
4.2.2.1. Sicherheitspolitische Verantwortung der EU 66
4.2.2.2. Prinzipien der Zusammenarbeit von NATO und EU 67
4.2.2.3. Die ESVP aus Sicht der USA 69
4.2.2.4. Verteidigungsausgaben – „Burden Sharing“ 71
4.2.3. Konsequenzen der ESVP-Verfassungsbestimmungen für die NATO 72
4.2.3.1. Die militärische Beistandsklausel 72
4.2.3.2. Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO / Synergieeffekte 74
4.2.4. Fazit 76
4.3. Auswirkungen der ESVP auf die Republik Österreich 78
4.3.1. Die Neutralität Österreichs 78
4.3.1.1. Historische Entwicklung 78
4.3.1.2. Aufhebung der Neutralität 79
4.3.1.3. Neutralität als Garant für Sicherheit 80
4.3.1.4. Österreichs Neutralität im Wandel 81
4.3.2. Beitritt Österreichs zur EU 82
4.3.2.1. Übernahme der GASP-Bestimmungen 82
4.3.2.2. Der österreichische „Optionenbericht“ 84
4.3.2.3. Die österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 85
4.3.2.4. Österreichische Positionen zu ESVP-Vorschlägen 86
4.3.3. Konsequenzen der ESVP nach dem Verfassungsvertrag für Österreich 88
4.3.3.1. Sicherheitspolitische Qualifizierung der EU 88
4.3.3.2. Positionierung Österreichs innerhalb der ESVP 89
4.3.3.3. „Battle-Groups“ 91
4.3.3.4. Österreich-Konvent 92
4.3.4. Fazit 94
5. Schlussfolgerungen 97
6. Literatur- und Quellenverzeichnis 101

Textprobe:

Kapitel 4.1.3.1, Neue Herausforderungen:

Eine verstärkte Bündelung von Ressourcen der EU-Staaten bietet sich vor allem wegen neuartiger globaler Bedrohungen an, denen mit nationaler Kraft alleine kaum zu begegnen ist. Die umfassend veränderte internationale Situation, knappe Haushaltsmittel und völlig neue Anforderungen an Streitkräfte zur Krisenbewältigung lassen den Unterhalt von mehr als zwanzig Armeen in Europa zu Luxus werden. Zwar existieren auf bi- bzw multilateraler Ebene bereits verschiedene Initiativen zur Abstimmung der militärischen Beschaffung und Kooperation, jedoch bleiben diese Vorhaben im Kern zwischenstaatliche Formen, die stärker auf ad-hoc Überlegungen als auf den Bedürfnissen europäischer Fähigkeiten basieren.

Parallel zum Aufbau der ESVP hat sich die EU um zehn Staaten erweitert. Einerseits wäre zu erwarten, dass der ESVP dadurch mehr Gewicht verliehen würde, zumal alle beigetretenen Länder Befürworter dieser Integration sind. Andererseits werden die Handlungsmöglichkeiten der ESVP zunächst eher geschwächt, da die Staaten nicht modern genug ausgestattet sind, um der ESVP militärtechnologisch zu genügen oder sie gar voranzubringen. Darüber hinaus suchen einige neue Mitglieder Sicherheit eher bei der NATO, was die ESVP in Zukunft durch eine Allianz zwischen NATO-Mitgliedern und neu beigetretenen Staaten schwächen könnte. Zu beachten ist auch, dass in praktisch allen anderen Bereichen der EU mittels Übergangsregelungen Kriterien und Verpflichtungen festgelegt wurden, während die GASP solche kaum kennt.

Ziel der ESVP ist die autonom von der EU durchgeführte Krisenprävention und -bewältigung. Europa muss künftig in der Lage sein, weltweit seine Interessen und Werte wirkungsvoll zu vertreten. Dies bedingt vor allem eine glaubwürdige Sicherheits- und Verteidigungspolitik und erfordert handlungsfähiges ziviles und militärisches Instrumentarium. Glaubwürdige Politik würde nach derzeitigen Schätzungen einen Anstieg der Verteidigungsausgaben von jährlich 2,5-3% über einen Zeitraum von etwa fünfzehn Jahren benötigen. Vermutlich wird es in absehbarer Zeit auch zu keinem Aufbau einer eigenen europäischen Verteidigungsorganisation parallel zur NATO kommen. Die Mehrheit der Truppen wird weiterhin hauptsächlich an Stabilisierungsoperationen ausgerichtet bleiben und vor allem im Bereich des umfassenden zivil-militärischen Krisenmanagements, der Prävention sowie des Wiederaufbaus tätig werden. Die Union wird ihre sicherheitspolitische Verantwortung hauptsächlich in Europa und der unmittelbaren Nachbarschaft sowie zunehmend auch in Afrika wahrnehmen. Anspruchsvolle Einsätze sind in absehbarer Zeit allerdings nur mit Unterstützung der NATO bzw der USA möglich. Mittelfristig ist angesichts der zögernden Abgabe von nationalen Souveränitätsrechten eher mit einem gemeinsamem Nutzen und Betreiben von Ausbildungszentren, Logistik und Transport als mit einer Vergemeinschaftung militärischer Fähigkeiten zu rechnen. Regional wird die EU angesichts der finanziellen Lage wahrscheinlich nicht vor 2015 interventionsfähig werden.

Kapitel 4.1.3.2, Differenzierte Integration:

Die Basis der ESVP-Entwicklung bildet einerseits die Europäische Sicherheitsstrategie und andererseits die wesentliche Übereinstimmung der Europäer hinsichtlich der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Langfristig ist eine Stärkung der Konvergenz durch den zunehmenden Integrationsprozess im Bereich der ESVP zu erwarten. Die Nationalstaaten werden auch zukünftig die entscheidenden Akteure bei der Gestaltung der europäischen Außenpolitik bleiben, da in der GASP am Einstimmigkeitsprinzip grundsätzlich festgehalten wird sowie die verfügbaren Mittel und Fähigkeiten weitgehend in der Hand der Mitgliedstaaten sind. Die Union besitzt einen umfassenden sicherheitspolitischen Handlungsrahmen, da die ESVP als integraler Bestandteil der GASP sowohl eine zivile als auch eine militärische Komponente umfasst.

Mit Inkrafttreten des Verfassungsvertrags wird den integrationswilligen Staaten die Möglichkeit zur vertieften Zusammenarbeit eröffnet ohne von den restlichen Staaten gehindert zu werden. Ein Blick auf die großen EU-Staaten offenbart beträchtliche Chancen für Kooperation und Integration. Diese Länder haben alle 194 Angesichts der aktuellen Entwicklungsgeschwindigkeit kann eine solche jedoch nicht vor 2030 erreicht werden. Vgl Frank/Reiter, EU-Verfassung 15. Diese betreffen beispielsweise den Balkan, Afrika, den Nahen Osten oder das Problem des Terrorismus.

Die Erfahrungen am Balkan haben deutlich gemacht, dass diese Kombination für wirksames Krisenmanagement Voraussetzung ist. Vgl Pauschenwein, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Motor oder Bremse des Europäischen Integrationszuges? (2003). ein grundlegendes Interesse an der ESVP, wenn auch aus völlig unterschiedlichen Motiven, die von der Kontrolle der anderen Mitgliedstaaten bis zur Stärkung Europas zulasten des amerikanischen Einflusses reichen. Hinsichtlich der Geschwindigkeit und geografischen Ausrichtung der differenzierten Zusammenarbeit werden trotz der ungelösten Führungsfrage in der EU auch weiterhin primär Großbritannien, Frankreich und Deutschland die Richtung vorgeben.

Insbesondere die Bereiche Führung, Aufklärung, Kommunikation, Logistik/Versorgung, Transport, Ausbildung und Training sowie Forschung und Entwicklung bieten beachtliche Chancen für multinationale Initiativen. Eine gemeinsame Planung und Koordinierung von Beschaffungsvorgängen wäre dringend nötig um eine Verschwendung von Ressourcen aufgrund innereuropäischer Duplizierung zu vermeiden. Jene EU-Staaten, die sich in allen Bereichen der Integration beteiligen, werden längerfristig eine Gruppe von Kernstaaten bilden, die gleichzeitig die wirtschaftliche und politische Weiterentwicklung der Union in ihrer Gesamtheit bestimmen.

Arbeit zitieren:
Kramer, Sandra Mai 2005: Die Entwicklung der Konzepte 'verstärkter', 'strukturierter' und 'enger' Zusammenarbeit in der GASP im Rahmen des Verfassungskonvents und der Regierungskonferenz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Europa, Sicherheitspolitik, Verteidigungspolitik, Verfassung, NATO

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