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Entwicklung eines EDV-gestützten Vorgehens zum Erfassen und Bewerten von Schnittstellen bei der Abwicklung schlüsselfertiger Hochbauprojekte

Entwicklung eines EDV-gestützten Vorgehens zum Erfassen und Bewerten von Schnittstellen bei der Abwicklung schlüsselfertiger Hochbauprojekte
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christian Höfeler
  • Abgabedatum: März 2002
  • Umfang: 175 Seiten
  • Dateigröße: 4,6 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6263-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6263-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6263-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Höfeler, Christian März 2002: Entwicklung eines EDV-gestützten Vorgehens zum Erfassen und Bewerten von Schnittstellen bei der Abwicklung schlüsselfertiger Hochbauprojekte, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Schnittstellenmanagement, Generalunternehmer, Schlüsselfertiges Bauen, Projektsteuerung, Projektmanagement

Diplomarbeit von Christian Höfeler

Problemstellung:

Die fortschreitende Entwicklung und Spezialisierung in allen Bereichen der Bauwirtschaft und die gleichzeitig gestiegenen Anforderungen an die Funktionalität, Ästhetik und Wirtschaftlichkeit von Gebäuden hat das Bauen zu einem komplexen Beziehungsnetz sich immer mehr beschleunigender Abläufe, Entscheidungen und Handlungen werden lassen. Dies wirkt sich insbesondere in einer zunehmenden Zahl der Projektbeteiligten und ihrer Berührungspunkte bei der Projektabwicklung aus. Damit wachsen die Anforderungen an den Auftraggeber, die Bauabläufe in technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen.

Der Architekt unterstützt ihn bei diesen Aufgaben, schuldet aber nicht den Erfolg seiner Koordinationsleistungen. Die originären Bauherrenaufgaben werden daher zunehmend durch die schlüsselfertige Vergabe der gesamten Bauleistung und zumindest Teilen der Planung einem Generalunternehmer übertragen. Dieser unterteilt das übernommene Gesamtprojekt und vergibt die einzelnen Teilleistungen an verschiedene Planer und Nachunternehmer. Der Generalunternehmer übernimmt damit auch die Verantwortung für die erfolgreiche Lösung der komplexen Koordinationsaufgaben, die bei der anschließenden sukzessiven Integration der Teilleistungen entstehen.

Die Arbeiten der einzelnen Beteiligten müssen auf das Projektziel ausgerichtet sein und so integriert werden, dass sie sich nahtlos in das Gesamtprojekt einfügen. Dazu ist es notwendig, die gegenseitigen Abhängigkeiten an Schnittstellen zwischen den Beteiligten zu kennen und sie zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen entsprechend zu behandeln. Wegen der Komplexität schlüsselfertiger Hochbauprojekte stellt die erfolgreiche Behandlung der Schnittstellen eine wichtige Bedingung für den Projekterfolg des Generalunternehmers dar. Er kann mit den Projektbeteiligten vertragliche und organisatorische Regelungen vereinbaren, um die Schnittstellen beherrschbar zu machen.

Eine Behandlung aller Schnittstellen ist wegen ihrer großen Anzahl bei schlüsselfertigen Hochbauprojekten jedoch nicht zweckmäßig. Vielmehr muss nach genauerer Betrachtung entschieden werden, welche Schnittstellen vorrangig und detaillierter zu regeln sind. Die Entscheidungsgrundlage kann dabei die Bewertung der Schnittstellen nach ihrer Bedeutung für die Projektabwicklung bilden.

Bei der Unterschiedlichkeit der Inhalte, die an Schnittstellen übertragen werden, ist eine aussagekräftige Schnittstellenbewertung nur mit einer systematischen Methode und eindeutig definierter Bewertungskriterien durchzuführen. Zudem ist bei der großen Anzahl der Projektbeteiligten im schlüsselfertigen Hochbau der unterstützende Einsatz der EDV sinnvoll.

Ziel dieser Arbeit ist deshalb die Entwicklung eines EDV-Programms, das die Erfassung der Schnittstellen bei schlüsselfertigen Hochbauprojekten unterstützt und den jeweiligen Regelungsbedarf dokumentiert, die Bewertung der Schnittstellen auf der Basis eines rationalen Bewertungsverfahrens mit definierten Methoden und Kriterien ermöglicht,die erfassten Schnittstellen einschließlich des Bewertungsergebnisses übersichtlich darstellt und das Erkennen wichtiger Schnittstellen erleichtert.

Dazu soll zunächst die Erfassung der Schnittstellen untersucht und danach eine Konzeption der Schnittstellenbewertung entwickelt werden. Diese beiden Punkte werden zu einem systematischen Vorgehen zur Schnittstellenerfassung und -bewertung verbunden. Durch die Unterteilung des Vorgehens in Funktionen wird im Anschluss daran seine Implementierung in EDV-gestützte Prozesse erreicht und damit die Umsetzung in ein EDV-Programm ermöglicht.

Die marktreife Entwicklung einer entsprechenden Software wäre nur mit professionellen Programmierkenntnissen und der Verwendung sehr komplexer Datenbanksysteme zu realisieren. Sie ist nicht Thema der Diplomarbeit. Dagegen wurde das EDV-Programm SMX im Sinne eines Prototyps in Hauptfunktionen entwickelt, um die Durchführbarkeit des EDV-gestützten Vorgehens zum Erfassen und Bewerten von Schnittstellen in der Praxis zu überprüfen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Problemstellung und Zielsetzung 1
2. Baubetriebliche und baurechtliche Grundlagen 3
2.1 Besondere Bedingungen der Bauproduktion 3
2.2 Projekt und Hochbauprojekt 4
2.3 Projektbeteiligte 5
2.3.1 Auftraggeber 7
2.3.2 Planungsbeteiligte 9
2.3.3 Generalunternehmer 10
2.3.4 Ausführungsbeteiligte 11
2.3.5 Träger öffentlicher Belange 13
2.4 Schlüsselfertiges Bauen 14
3. Entscheidungstheoretische Grundlagen 18
3.1 Entscheidungstheorie und Bewertungstheorie 18
3.2 Struktur von Bewertungsproblemen 19
3.2.1 Bewertungsfeld 20
3.2.2 Bewertungsfunktion 23
3.3 Bewertungsverfahren 24
3.4 Verfahren des Multi Attributive Decision Making 26
3.4.1 Lexikografische Ordnung 26
3.4.2 Prävalenzverfahren 27
3.4.3 Gewichtete Rangaddition 28
3.4.4 Nutzwertanalyse 29
3.4.5 Analytic Hierarchy Process 30
3.4.6 Multi-Attribute Utility Theory 33
3.5 Gewichtungsfaktoren 34
3.5.1 Direkte Gewichtung 34
3.5.2 Paarvergleich 35
4. Schnittstellen 37
4.1 Begriffsdefinition und -abgrenzung 37
4.2 Schnittstellen bei schlüsselfertigen Hochbauprojekten 38
4.2.1 Externe und interne Schnittstellen 40
4.2.2 Generalunternehmer – Auftraggeber 42
4.2.3 Generalunternehmer – Planer 43
4.2.4 Generalunternehmer – Nachunternehmer 46
4.2.5 Generalunternehmer – Träger öffentlicher Belange 47
4.2.6 Planer – Planer 48
4.2.7 Planer – Nachunternehmer 49
4.2.8 Planer – Träger öffentlicher Belange 49
4.2.9 Nachunternehmer – Nachunternehmer 50
4.2.10 Nachunternehmer – Träger öffentlicher Belange 50
4.3 Regelungsbedarf 51
5. Schnittstellenerfassung 54
5.1 Notwendigkeit der Schnittstellenerfassung 54
5.2 Schnittstellenidentifizierung 56
5.2.1 Ziel der Schnittstellenidentifizierung 56
5.2.2 Projektanalyse 57
5.3 Schnittstellendarstellung 59
5.3.1 Schnittstellenlisten 59
5.3.2 Projektstrukturplan 59
5.3.3 Schnittstellenmatrix 60
5.4 Veranlassung für die Bewertung von Schnittstellen 61
6. Konzeption der Schnittstellenbewertung 62
6.1 Ziel der Schnittstellenbewertung 62
6.2 Bewertungsverfahren 65
6.2.1 Problemstruktur 65
6.2.2 Verfahrensauswahl 66
6.3 Bewertung nach der Nutzwertanalyse 68
6.3.1 Ziele und Bewertungskriterien 69
6.3.2 Zielwerte 73
6.3.3 Gewichtung 75
6.3.4 Wertsynthese 78
6.4 Bewertungsergebnis 78
6.5 Ablauf der Schnittstellenbewertung 81
7. Umsetzung der Erfassung und Bewertung im EDV-Programm SMX 83
7.1 Entwurf des Vorgehens 83
7.2 Entwicklungsumgebung 84
7.2.1 Programmiersprachen 85
7.2.2 Visual Basic 86
7.2.3 Microsoft Excel 87
7.3 Implementierung des Vorgehens 87
8. Exemplarische Anwendung des EDV-Programms SMX 91
8.1 Grundeinstellungen und Aufbau der Schnittstellenmatrix 91
8.2 Ermittlung der Gewichtungsfaktoren 95
8.3 Schnittstellenerfassung und Schnittstellenbewertung 97
8.4 Wertsynthese und Schnittstellendarstellung 100
9. Zusammenfassung und Ausblick 104
Anhang I: Quellcode zum EDV-Programm SMX 106
Anhang II: Programmdateien auf CD-ROM 154
Literaturverzeichnis 155
Quellenverzeichnis 163
Versicherung 164

Automatisiert erstellter Textauszug:

führungsphase sind neben den anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz zu beachten.213 Maßnahmen, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen, müssen auf Antrag des Generalunternehmers von den zuständigen Behörden genehmigt werden.214 Bei den Ver- und Entsorgungsunternehmen sind die Anschlussbedingungen und Vorleistungen zu erfragen und bei der Ablaufplanung und Ausführung zu berücksichtigen. Für die Bereiche, in denen Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, ist der Bestand an Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Kommunen und den zuständigen Unternehmen zu erkunden. Die Ausführung von Tragwerkselementen des Bauwerks wird von einem Prüfingenieur als Vertreter der Bauaufsichtsbehörde durch Begutachtung der Arbeiten vor Ort überwacht. Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten wird von der Bauaufsichtsbehörde eine Rohbauabnahme vorgenommen. Eine abschließende Gebrauchsabnahme nach der Fertigstellung ist Voraussetzung für die endgültige Nutzung des Gebäudes. [...]

der Beauftragung nach Vertragstyp 1 führt der Generalunternehmer bereits während der Entwurfsplanung Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit Trägern öffentlicher Belange.211 Sofern den Ausschreibungsunterlagen nicht eine Bauvoranfrage des Auftraggebers beiliegt, sind Erkundungen bei den zuständigen Behörden schon für die Erstellung des Angebots von außerordentlicher Bedeutung. Der Bauantrag wird vom Generalunternehmer und dem von ihm beauftragten Architekten als Entwurfsverfasser eingereicht. Die Ausführungsplanung beginnt spätestens nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens, meist läuft sie jedoch schon parallel dazu ab. die nach den Vertragstypen 1 und 2 beauftragt sind, haben bei ihrer Ausführungsplanung die projektspezifischen Auflagen der Baugenehmigungsbehörden umzusetzen. Etwaige Abweichungen von der Baugenehmigung, die erst im Zuge der Detaillierung auftreten, müssen den Behörden vorgelegt und nachträglich genehmigt werden. Die Baufreigabe wird erst erteilt, wenn die Ausführungspläne durch den Prüfingenieur begutachtet sind und Entwässerungspläne vorliegen.212 der Phase der Ausführung treten externe Schnittstellen zu Trägern öffentlicher Belange für alle Vertragstypen des Schlüsselfertigbaus auf. Der Generalunternehmer muss die Bedingungen für die Einrichtung der Baustelle und für die Anwendung der geplanten Bauverfahren erkunden und hat eventuell erforderliche Ausnahmeregelungen zu beantragen. In der Aus- [...]

4.2.4 Generalunternehmer – Nachunternehmer Der Wunsch des Auftraggebers nach einer schlüsselfertigen Leistung lässt sich im Allgemeinen nur mit der Beauftragung spezialisierter Firmen durch den Generalunternehmer lösen.201 Er unterteilt die von ihm vertraglich übernommene Bauleistung, um sie in seinem Auftrag von Dritten, den Nachunternehmern, ausführen zu lassen.202 Die Schnittstellen zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmern resultieren aus der Aufteilung der Bauleistung mit getrennter Vergabe, die in der Regel nach den Gewerbezweigen der Bauwirtschaft in Gewerken durchgeführt wird.203 Sie sind unabhängig von der Vertragsgestaltung stets interne Schnittstellen des Generalunternehmers. Zur Unterstützung seiner Kalkulation und Reduzierung der eigenen Angebotskosten ist der Generalunternehmer besonders bei Gewerken mit kostenintensiven oder technisch anspruchsvollen Leistungen bestrebt, schon frühzeitig einzelne Nachunternehmer in seine Angebotsbearbeitung einzubinden. Die restlichen Nachunternehmerleistungen werden während der Ausführungsvorbereitung vergeben. Die Abhängigkeiten zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmern ergeben sich aus ihren gegenseitigen Rechten und Pflichten. Der Generalunternehmer muss vielfältige Mitwirkungspflichten erfüllen, um dem Nachunternehmer überhaupt seine Leistung zu ermöglichen. Diese Mitwirkungspflichten sind im Wesentlichen Nebenpflichten, wie sie in Kapitel 4.2.2 erläutert wurden, die der Generalunternehmer in erheblichem Maße nur erfüllen kann, wenn er entsprechende Informationen, Entscheidungen, Unterlagen usw. vom Auftraggeber erhält.204 Diese Interdependenzen sind analog zu dem Verhältnis von Auftraggeber und Generalunternehmer205 zu behandeln. Nachunternehmerverträge, durch den ein Unternehmer mit der Durchführung von Bauleistungen beauftragt wird, sind Werkverträge gemäß §§ 631 ff. BGB.206 Sie werden häufiger noch als Schlüsselfertigbau-Verträge mit der VOB/B als Vertragsgrundlage abgeschlossen. Rechte und Pflichten der Vertragspartner richten sich demnach wie beim Generalunternehmervertrag nach den Regelungen des BGB zum Werkvertrag, der VOB/B bei Vereinbarung und ergänzenden Regelungen in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Individualvereinbarungen. Der Leistungsumfang dieser Verträge wird überwiegend mit Leistungsverzeichnis beschrieben und nach tatsächlich ausgeführten Mengen und Einheitspreisen oder pauschal abgerechnet.207 Hierbei ist ebenso wie im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer auf eine klare und eindeutige Leistungsabgrenzung zu achten. Der Nachunternehmer haftet für die mangelfreie und fristgerechte Ausführung seiner Leistung. Es ist jedoch zu beachten, dass sich nicht immer Leistungsdefinitionen aus dem Generalunternehmervertrag in den Nachunter- [...]

Arbeit zitieren:
Höfeler, Christian März 2002: Entwicklung eines EDV-gestützten Vorgehens zum Erfassen und Bewerten von Schnittstellen bei der Abwicklung schlüsselfertiger Hochbauprojekte, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Schnittstellenmanagement, Generalunternehmer, Schlüsselfertiges Bauen, Projektsteuerung, Projektmanagement

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