Entwicklung und Auswirkungen der Corporate Governance in Deutschland
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Carsten Liebeck
- Abgabedatum: März 2004
- Umfang: 125 Seiten
- Dateigröße: 632,3 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8530-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8530-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8530-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Liebeck, Carsten März 2004: Entwicklung und Auswirkungen der Corporate Governance in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Unternehmenskontrolle, Agency-Problematik, Unternehmensüberwachung, TranzPug, KonTrag
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Diplomarbeit von Carsten Liebeck
Einleitung:
Die Kontrolle der Unternehmen, im englischsprachigen und häufig auch im deutschsprachigen Raum als Corporate Governance bezeichnet, ist zu einem zentralen Thema der 90er Jahre geworden, und zwar zuerst in den USA, dann in rascher Folge in England, Frankreich, Japan und sehr nachhaltig auch in Deutschland. Die Vorkommnisse bei Worldcom und Enron in den USA, aber auch bei der Berliner Bankgesellschaft, Holzmann und Kirch hat die Öffentlichkeit aber auch die Wissenschaft als Indiz dafür gesehen, dass es bei den Unternehmen an einer wirksamen Aufsicht und Kontrolle mangelte. Offensichtlich fehlte den Unternehmensleitungen in vielen Fällen die Sensibilität und Aufmerksamkeit für existenzbedrohende Risiken.
In diesem Zusammenhang wird den Aufsichtsräten häufig den Vorwurf gemacht, dass sie ihre Überwachungsfunktion nur unzureichend wahrnehmen und die Entscheidungsvorlagen des Vorstandes oftmals nicht kritisch genug hinterfragt hätten. Wirtschaftsprüfer und Banken wird der Vorwurf gemacht, Missmanagement und dadurch verursachte Fehlentwicklungen bei den Unternehmen nicht frühzeitig erkannt zu haben, obwohl sie hierzu in der Lage gewesen wären.
Diese identifizierten Mängel haben dazu geführt, das die Corporate Governance in Deutschland mit anderen Ländern, vor allem den USA, verglichen wird. Dabei zeigt sich, das deutsche Unternehmensleitungen die Interessen der Anteilseigner im Gegensatz zu den USA nur unzureichend berücksichtigen. Das Verhältnis zwischen Management und Eigentümern ist ein Kernproblem der Corporate Governance.
Deutsche Unternehmen nehmen verstärkt internationale Kapitalmärkte, vor allem den US-amerikanischen Kapitalmarkt mit seinen kapitalkräftigen Investment- und Pensionsfonds, in Anspruch. Die verstärkte Inanspruchnahme der Kapitalmärkte hat dazu geführt, dass zahlreiche deutsche Unternehmensleitungen sich dem Ziel des Shareholder Value verschrieben haben. Der Einfluss des Stakeholder-Value-Konzeptes wird damit zunehmend zurückgedrängt.
Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, das - neben institutionellen Rahmenbedingungen - vornehmlich das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Effizienz von Führungs- und Überwachungsorganen von Unternehmen als Standort- und Wettbewerbsvorteil an Bedeutung gewinnt. Dementsprechend werden auch Führungs- und Überwachungsstrukturen von weltweit agierenden Unternehmen verstärkt von Investoren als Investitionskriterium in ihre Anlageentscheidungen mit einbezogen. Transparenz und effiziente Aufsicht des Managements führen zu einer Reduktion von Managementfehlern.
Ausgelöst durch die Krisen und Zusammenbrüche großer deutscher Unternehmen und auch der Globalisierung der Kapitalmärkte lösten in der Öffentlichkeit Forderungen nach nationalen Gesetzesreformen aus. Das KonTraG und auch das TransPuG wurden mit dem Ziel verabschiedet, die Corporate Governance im deutschen Unternehmensbereich und hierbei insbesondere die Unternehmensüberwachung zu verbessern.
Ergänzend wurde mit dem deutschen Corporate Governance Kodex ein Regelwerk geschaffen, um damit den Finanzplatz Deutschland attraktiv zu machen.
Der Kodex greift die wesentlichen Kritikpunkte - vor allem aus internationaler Sicht - an der deutschen Unternehmensverfassung und Unternehmensführung auf. Die insoweit am deutschen System der Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle häufig geäußerte Kritik betrifft die mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat, mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung, mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte sowie die eingeschränkte Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit hat zum Ziel, die Entwicklung und Auswirkungen der Corporate Governance in Deutschland darzustellen.
In Kapital 2 werden die Grundlagen der Corporate - Governance - Diskussion erläutert. Zunächst wird der Begriff der Corporate Governance definiert. Dann werden die Ziele von Corporate-Governance-Systemen erläutert.
In Kapital 3 werden die Probleme von Corporate-Governance-Systemen betrachtet. Dabei wird die Agency-Problematik dargestellt und eine Unterscheidung zwischen Shareholder- und Stakeholder-Ansatz vorgenommen.
In Kapital 4 wird ein Überblick über die Träger der Unternehmensüberwachung gegeben. Dann wird die Unternehmenskontrolle in Deutschland und den USA betrachtet. Die Gegenüberstellung dieser beiden Länder erfolgt aus zwei Gründen. Zum einen lässt sich hierdurch darlegen, dass die Kontrollprobleme der Kapitalgeber auf recht unterschiedliche Weise gelöst werden können. Zum zweiten soll gezeigt werden, dass sich international tätige deutsche Unternehmen bei der Führung und Kontrolle internationalen Normen anpassen, wobei es regelmäßig um amerikanische Standards handelt. Zunächst werden dabei die Länder getrennt voneinander behandelt, d.h. die Merkmale der deutschen und amerikanischen Unternehmenskontrolle herausgearbeitet. Im Anschluss an die Charakterisierung erfolgt eine Gegenüberstellung der Corporate-Governance-Systeme, um die Unterschiede aufzuzeigen.
In Kapitel 5 werden zunächst die „OECD - Principles of Corporate Governance“ vorgestellt, die als internationaler Standard dienen. Parallel dazu wurde durch die Bundesregierung das KonTraG, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich verabschiedet, welches in den Grundzügen vorgestellt wird.
In Kapital 6 wird der Deutsche Corporate Governance Kodex vorgestellt. Zunächst werden Inhalt und Zweck des Kodexes sowie die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG erläutert. In diesem Zusammenhang wird auch die Haftung des Entsprechenserklärung und des Kodexes besprochen. Schließlich werden die wesentlichen Einzelbestimmungen des Kodex dargestellt.
In Kapital 7 erfolgt eine Darstellung der Aufgaben und Ziele des TransPuG, das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität. Anschließend werden die wesentlichen Änderungen erläutert.
Anschließend erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit und ein Fazit.
Inhaltsverzeichnis:
| DECKBLATT | 1 | |
| EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG | 2 | |
| INHALTSVERZEICHNIS | 3 | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 7 | |
| ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS | 10 | |
| 1. | EINLEITUNG | 11 |
| 1.1 | Einführung und Problemstellung | 11 |
| 1.2 | Gang der Arbeit | 13 |
| 2. | GRUNDLAGEN DER CORPORATE GOVERNANCE | 15 |
| 2.1 | Begriff der Corporate Governance | 15 |
| 2.2 | Ziele „guter“ Corporate Governance | 16 |
| 3. | PROBLEME DER CORPORATE GOVERNANCE | 18 |
| 3.1 | Die Agency-Theorie | 18 |
| 3.2 | Unterscheidung zwischen Shareholder- und Stakeholder-Ansatz | 19 |
| 4. | TRÄGER DER UNTERNEHMENSÜBERWACHUNG UND SYSTEME DER CORPORATE GOVERNANCE | 21 |
| 4.1 | Einleitung | 21 |
| 4.2 | Träger der Unternehmensüberwachung | 22 |
| 4.2.1 | Der Abschlussprüfer | 22 |
| 4.2.2 | Das interne Überwachungssystem | 23 |
| 4.3 | Das Corporate-Governance-System der USA | 25 |
| 4.3.1 | Das monistische System der USA | 25 |
| 4.3.2 | Grundzüge der internen Unternehmenskontrolle | 25 |
| a) | Rechtliche Rahmenbedingungen | 25 |
| b) | Das Board als Leitungs- und Überwachungsorgan | 26 |
| c) | Shareholders´ Meeting | 30 |
| 4.3.3 | Grundzüge der externen Unternehmenskontrolle | 31 |
| 4.4 | Das Corporate-Governance-System in Deutschland | 34 |
| 4.4.1 | Das dualistische System in Deutschland | 34 |
| 4.4.2 | Grundzüge der internen Unternehmenskontrolle | 34 |
| a) | Rechtliche Rahmenbedingungen | 34 |
| b) | Die Rolle des Vorstandes | 35 |
| c) | Die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates | 37 |
| d) | Die Hauptversammlung | 39 |
| 4.4.3 | Grundzüge der externen Unternehmenskontrolle | 40 |
| 4.5 | Vergleich der Governance-Systeme der USA und Deutschland | 41 |
| 4.5.1 | Struktur der Unternehmensleitung | 41 |
| a) | Trennung von Geschäftsführung und Überwachung | 41 |
| b) | Entscheidungsnähe und Verantwortung | 42 |
| c) | Kollegiales und direktionales Führungssystem | 43 |
| d) | Verhältnisse an den Kapitalmärkten | 44 |
| e) | Internationalisierung und Notwendigkeit der VeränderungderUnternehmenskontrolle | 46 |
| 5. | DIE ENTFALTUNG VON CORPORATE GOVERNANCE IN DEUTSCHLAND | 47 |
| 5.1 | Die „OECD-Principles on Corporate Governance“ als internationaler Standard | 47 |
| 5.2 | Erweiterung der deutschen Corporate Governance durch das KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) | 53 |
| 5.2.1 | Hauptversammlung und Ausübung des Wahlrechts | 53 |
| 5.2.2 | Recht des Vorstandes | 54 |
| 5.2.3 | Recht des Aufsichtsrates | 55 |
| 5.2.4 | Abschlussprüfer | 56 |
| 6. | DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX | 58 |
| 6.1 | Inhalt und Zweck des Deutschen Corporate Governance Kodex | 58 |
| 6.2 | Aufbau des Kodex | 59 |
| 6.3 | „comply or explain“- Entsprechenheitserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG | 60 |
| 6.3.1 | Arten der Entsprechenserklärung | 60 |
| a) | Die uneingeschränkte Positiverklärung | 61 |
| b) | Die eingeschränkte Positiverklärung | 61 |
| c) | Die Negativerklärung | 63 |
| 6.3.2 | Adressat der Verpflichtung | 63 |
| 6.3.3 | Form und Art der Entsprechenserklärung | 63 |
| 6.3.4 | Veröffentlichung | 64 |
| 6.3.5 | Häufigkeit und Zeitpunkt der Abgabe der Entsprechenserklärung | 64 |
| 6.3.6 | Rechtsfolgen der Entsprechenserklärung | 65 |
| 6.3.7 | Rechtsfolgen des Kodex | 66 |
| 6.4 | Einzelbestimmungen des Kodex | 68 |
| 6.4.1 | Präambel | 68 |
| 6.4.2 | Aktionäre und Hauptversammlungen | 68 |
| 6.4.3 | Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat | 70 |
| 6.4.4 | Vorstand | 72 |
| 6.4.5 | Aufsichtsrat | 75 |
| 6.4.6 | Transparenz | 79 |
| 6.4.7 | Rechnungslegung | 81 |
| 6.4.8 | Abschlussprüfung | 82 |
| 7. | GESETZ ZUR WEITEREN REFORM DES AKTIEN- UND BILANZRECHTS, ZU TRANSPARENZ UND PUBLIZITÄT (TRANSPUG) | 86 |
| 7.1 | Aufgabe und Ziel des TransPuG | 86 |
| 7.2 | Inhalte des TransPug | 86 |
| 7.2.1 | Einbindung des Corporate Governance Kodex in die Entsprechenserklärung | 87 |
| 7.2.2 | Aufsichtsrat | 87 |
| 7.2.3 | Rechnungslegung | 88 |
| 7.2.4 | Prüfung | 93 |
| 7.2.5 | Publizität und Transparenz | 94 |
| 7.2.6 | Sonstige Änderungen | 94 |
| ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT | 97 | |
| ANHANG | 103 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | 113 | |
| Einzelschriften | 113 | |
| Sammelwerke | 116 | |
| Beiträge aus Zeitschriften und Zeitungen | 120 | |
| Verzeichnis der Internet-Quellen | 124 | |
| Verzeichnis der Gesetze und sonstigen Quellen | 126 |
abgegeben werden, wenn in dem Zeitraum, auf den sich die Erklärung bezieht, Kodex eingehalten wurden und es im Berichtszeitraum keine ins Gewicht fallende Abweichungen gab und auch keine Abweichungen beabsichtigt sind.180 Aus dem Gesetz lassen sich keine Wesentlichkeitsschwellen (ins Gewicht fallende Abweichungen) ableiten. § 161 AktG spricht vielmehr davon, dass alle Empfehlungen eingehalten wurden. Die erklärte Absicht des Gesetzes ist es, den Aktionären und Teilnehmern am Kapitalmarkt Informationen darüber zur Verfügung zustellen, ob und wenn ja in welchem Umfang das Unternehmen die Kodexempfehlungen anwendet oder von ihnen abweicht.181 b) Die eingeschränkte Positiverklärung Eine teilweise Ablehnung der Kodexempfehlungen ist ebenfalls möglich und aus der Sicht der Unternehmen sowie der Kodexkommission dann angebracht, wenn die besondere Situation der Unternehmen oder einzelner betroffener Verwaltungsmitglieder eine uneingeschränkte Berücksichtigung der Kodexempfehlungen nicht erlaubt.182 Die Kodexempfehlungen, denen von der Gesellschaft bzw. einzelnen Organen oder Organmitgliedern nicht entsprochen wurde/wird, sind in der Entsprechenserklärung konkret anzugeben. Eine Pflicht zur Begründung von Abweichungen gegenüber dem Kodex ist durch das TransPuG für den Vorstand oder Aufsichtsrat nicht gesetzlich normiert worden.183 Somit kann ohne Angabe von Gründen von den Regelungen des Kodex abgewichen werden. [...]
Die Kodex-Kommission und mit ihr die Bundesregierung verfolgen mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex eine zweifache Zielsetzung: Zunächst soll der Kodex das Deutsche Corporate Governance - System unter Darstellung des geltenden Gesetzesrechts zusammenfassen und in gewisser Weise auch in Einzelpunkten undifferenziert darstellen; es dient als Verständigungspapier insbesondere gegenüber ausländischen Anlegern.173 Darüber hinaus formuliert der Kodex ca. 60 Verhaltensempfehlungen sowie ca. 15 Anregungen, welche sich als Selbstverpflichtung an die Organe börsennotierter Gesellschaften richten und Standards guter Unternehmensleitung und Unternehmenskontrolle im Sinne eines „Code of Best Practice“ darstellen.174 Diese über das Gesetzesrecht hinausgehenden Standards sollen die Transparenz der Unernehmensleitung für Anleger steigern und damit den Zugang deutscher Unternehmen zu internationalen Kapitalmärkten erleichtern bzw. deren Kapitalaufnahmekosten senken.175 Der Kodex gliedert sich in sieben Abschnitte:176 1. Präambel 2. Aktionäre und Hauptversammlung 3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat 4. Vorstand 5. Aufsichtsrat 6. Transparenz 7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung [...]
Die Auswahlkriterien für Abschlussprüfer wurden durch das KonTraG auch im Hinblick auf internationale Geflogenheiten verschärft. Nach der Neuregelung des § 319 Abs. 2 Nr. 8 HGB dürfen Abschlussprüfer nicht mehr als 30 % ihrer Gesamtumsätze mit der Prüfung und Beratung der fraglichen Kapitalgesellschaft erwirtschaften. Das gilt für die letzten sechs Jahre, eingeschlossen das laufende Geschäftsjahr.172 Zur Vermeidung von „Betriebsblindheit“ ist die Abschlussprüfung auch ausgeschlossen, wenn ein Prüfer mehr als sechs Mal in den letzten zehn Jahren den Jahresabschluss testiert hat (§319 Abs. 3 Nr.6 HGB). Drittens wurde die maximale Haftungssumme der Wirtschaftsprüfer pro Haftungsfall von 250000 € auf 1 Mio. € erhöht (§323 Abs. 2 HGB). Damit soll der Konflikt gelöst werden. Für börsennotierte Unternehmen wurde die Haftungsgrenze auf maximal 4 Mio. € angehoben. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832485306
Arbeit zitieren:
Liebeck, Carsten März 2004: Entwicklung und Auswirkungen der Corporate Governance in Deutschland, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Unternehmenskontrolle, Agency-Problematik, Unternehmensüberwachung, TranzPug, KonTrag



