Empirische Untersuchung von Jahresabschlüssen nach IAS am Neuen Markt
Formelle Anforderungen und ausgewählte Wahlrechte
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Markus Kreutzer
- Abgabedatum: September 2002
- Umfang: 100 Seiten
- Dateigröße: 673,9 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6194-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6194-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6194-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kreutzer, Markus September 2002: Empirische Untersuchung von Jahresabschlüssen nach IAS am Neuen Markt, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bilanzierung, International Accounting Standards, Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill, Ermessensspielraum
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Diplomarbeit von Markus Kreutzer
Einleitung:
Zur Zeit vergeht kein Tag, ohne dass in der Presse über Bilanzskandale berichtet wird und als Konsequenz daraus über Möglichkeiten zur Reform bestehender Rechnungslegungsstandards und Überwachungssysteme nachgedacht wird. Gerade Unternehmen der New Economy, die v.a. am Neuen Markt notiert sind, geraten immer mehr in den Ruf, korrekten Zahlen zu wenig Bedeutung beizumessen. Im Rahmen dieser Arbeit soll anhand der empirischen Untersuchung der Geschäftsberichte (GB) der nach IAS bilanzierenden Unternehmen am Neuen Markt aufgezeigt werden, wie bestehende Wahlrechte und Ermessensspielräume ausgeübt und wie formelle Anforderungen in den untersuchten Bereichen erfüllt werden.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Abbildungsverzeichnis | IX | |
| Verzeichnis verwendeter IASC-Vorschriften | XI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Neuer Markt | 1 |
| 2.1 | Entstehung und Entwicklung | 1 |
| 2.2 | Regelwerk | 2 |
| 2.3 | Berichterstattung am Neuen Markt in der aktuellen Diskussion | 2 |
| 3. | Grundlagen der empirischen Untersuchung | 3 |
| 3.1 | In die Untersuchung einbezogene Unternehmen | 3 |
| 3.2 | Branchenzugehörigkeit der Unternehmen | 4 |
| 4. | Empirische Untersuchung: Einbezogene Wahlrechte nach IAS und Methodik | 5 |
| 4.1 | Gliederung der GuV nach IAS 1 | 9 |
| 4.1.1 | Mindestinhalt | 9 |
| 4.1.2 | Wahlrecht | 9 |
| 4.1.2.1 | Gesamtkostenverfahren | 10 |
| 4.1.2.2 | Umsatzkostenverfahren | 10 |
| 4.1.3 | Disclosure-Vorschriften | 10 |
| 4.1.4 | Empirische Auswertung | 10 |
| 4.2 | Verbrauchsfolgeverfahren bei der Vorratsbewertung nach IAS 2 und SIC 1 | 11 |
| 4.2.1 | Ansatz und Bewertung | 11 |
| 4.2.2 | Wahlrecht bei Zuordnung der Anschaffungs-oder Herstellungskosten | 13 |
| 4.2.2.1 | Benchmark-Methode: FIFO oder Durchschnittsmethode | 14 |
| 4.2.2.2 | Alternativ zulässige Methode: LIFO | 14 |
| 4.2.3 | Disclosure-Vorschriften | 16 |
| 4.2.4 | Empirische Auswertung (Wahlrecht und Disclosures) | 16 |
| 4.3 | Fremdkapitalkosten nach IAS 23 und SIC 2 | 19 |
| 4.3.1 | Ansatz und Bewertung | 19 |
| 4.3.2 | Wahlrecht | 20 |
| 4.3.2.1 | Benchmark-Methode: Erfassung als Aufwand | 20 |
| 4.3.2.2 | Alternativ zulässige Methode: Aktivierung | 20 |
| 4.3.3 | Disclosure-Vorschriften | 22 |
| 4.3.4 | Empirische Auswertung (Wahlrecht und Disclosures) | 22 |
| 4.4 | Sachanlagevermögen nach IAS 16 | 24 |
| 4.4.1 | Ansatz und Bewertung | 24 |
| 4.4.2 | Wahlrecht bei Folgebewertung | 25 |
| 4.4.2.1 | Benchmark-Methode: auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 25 |
| 4.4.2.2 | Alternativ zulässige Methode: Neubewertung | 26 |
| 4.4.3 | Disclosure-Vorschriften | 28 |
| 4.4.4 | Empirische Auswertung (Wahlrecht und Disclosures) | 29 |
| 4.5 | Immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 | 31 |
| 4.5.1 | Problematik der Abbildung immaterieller Werte in der externen Rechnungslegung | 31 |
| 4.5.2 | Bedeutung immaterieller Werte für die Unternehmen des Neuen Marktes | 31 |
| 4.5.3 | Ansatz | 32 |
| 4.5.3.1 | Definition | 32 |
| 4.5.3.2 | Ansatzkriterien | 33 |
| 4.5.3.3 | Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | 34 |
| 4.5.3.3.1 | Forschungsphase | 34 |
| 4.5.3.3.2 | Entwicklungsphase | 35 |
| 4.5.4 | Bewertung | 36 |
| 4.5.4.1 | Erstmalige Bewertung | 36 |
| 4.5.4.2 | Wahlrecht bei Folgebewertung | 37 |
| 4.5.4.2.1 | Benchmark-Methode: auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 37 |
| 4.5.4.2.2 | Alternativ zulässige Methode: Neubewertung | 37 |
| 4.5.5 | Disclosure-Vorschriften | 39 |
| 4.5.6 | Empirische Auswertung (Wahlrecht und Disclosures) | 40 |
| 4.6 | Geschäfts- oder Firmenwert nach IAS 22 | 45 |
| 4.6.1 | Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwertes für Unternehmen des Neuen Marktes | 45 |
| 4.6.2 | Ansatz und Bewertung | 46 |
| 4.6.3 | Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode | 46 |
| 4.6.4 | Disclosure-Vorschriften | 47 |
| 4.6.5 | Empirische Auswertung (Wahlrecht und Disclosures) | 48 |
| 5. | Zusammenfassung und Fazit | 49 |
| Anhang | XII | |
| Literaturverzeichnis | XXXIX | |
| Verzeichnis der zitierten Geschäftsberichte | XLVIII | |
| Eidesstattliche Erklärung | XLIX |
Die Untersuchung der GB zeigt, dass kein Unternehmen die alternativ zulässige Neubewertungsmethode anwendet. Alle Unternehmen geben explizit an, ihr Sachanlagevermögen gemäß der Benchmark-Methode mit fortgeführten AK bzw. HK, ggf. gemindert durch außerplanmäßige Abschreibungen anzusetzen. Sie erfüllen somit die Angabepflicht zur Folgebewertung.216 Ein widersprüchliches Bild vermittelt allerdings die Auswertung der Fragebögen. Hier geben zwei Unternehmen an, ihr Sachanlagevermögen ausschließlich neu zu bewerten, ein weiteres Unternehmen tut dies laut Fragebogen in Einzelfällen. Diese Angaben lassen zweifeln, ob die Neubewertung nicht doch teilweise Anwendung findet. Mit 78,6%217 wird die lineare Abschreibungsmethode am häufigsten angewendet – 121 Unternehmen geben an, das Sachanlagevermögen ausschließlich linear abzuschreiben. Leistungsbezogen wird von zwei Unternehmen (1,3%) abgeschrieben. Die degressive Abschreibung allein wird nur von einem Unternehmen (0,6%) angewendet, während die Verbindung der degressiven mit der linearen Abschreibungsmethode bei 16 Unternehmen, d.h. in etwa 10,4% der Fälle zur Anwendung kommt.218 Bei 12 Unternehmen (7,8%) wird lediglich angegeben, planmäßig abzuschreiben, die pflichtmäßige Angabe der verwendeten Methode fehlt.219 Die Angabepflicht zur Nutzungsdauer wird von 14 Unternehmen, d.h. 9,1% nicht erfüllt. [...]
Für jede Gruppe von Sachanlagen sind u.a. die Bewertungsgrundlagen zur Bestimmung des Bruttobuchwertes, die Abschreibungsmethode, die Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungssatz, der Bruttobuchwert sowie die kumulierten Abschreibungen jeweils zum Anfang und zum Ende des Geschäftsjahres anzugeben.213 Zusätzlich ist eine Überleitungsrechnung verpflichtend, mit gesonderter Angabe u.a. der Zugänge und Abgänge, der Wertänderungen aufgrund außerplanmäßiger Ab- oder Zuschreibungen, der planmäßigen Abschreibungen, Umrechnungsdifferenzen und sonstiger Änderungen.214 Bei Vornahme einer Neubewertung werden zusätzliche Angaben gefordert. Neben der Grundlage und dem Zeitpunkt der Neubewertung ist u.a. auch der Buchwert anzugeben, der sich bei Anwendung der Benchmark-Methode ergeben hätte, und es sind Angaben zu Änderungen der Neubewertungsrücklage zu machen.215 [...]
der wahrscheinlichen Nutzung des Vermögenswertes gemögliche Abschreibungsmethoden explizit die lineare, die degressive und die leistungsabhängige genannt.202 Es wird nicht die Anwendung einer dieser Methoden vorgeschrieben oder empfohlen, sondern gefordert, dass die Wahl dem Nutzenverlauf entsprechen und die Methode stetig angewendet werden muss.203 Dabei sind sowohl die Nutzungsdauer als auch die Abschreibungsmethode einer periodischen Überprüfung auszusetzen und bei Änderungen die Abschreibungen der laufenden und der folgenden Perioden anzupassen.204 Für die vorzunehmenden Abschreibungen bei einer unterjährigen Anschaffung von Vermögenswerten findet sich in den IAS keine Regelung.205 Die h.M. geht daher davon aus, dass prinzipiell eine „pro rata temporis“Abschreibung anzuwenden ist.206 Die in Deutschland steuerlich zulässige Halbjahresabschreibung für bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die für im ersten Halbjahr hergestellte bzw. angeschaffte Gegenstände eine ganze Jahresabschreibung und für solche im zweiten Halbjahr hergestellte bzw. angeschaffte eine halbe Jahresabschreibung vorsieht,207 ist nach h.M. auch in einem IAS-Abschluss vertretbar. Der Unterschied zu einer „pro rata temporis“-Abschreibung muss allerdings unwesentlich ist.208 Eine weitere Regelungslücke in den IAS existiert für die nach für §6 Abs.2 EStG zulässige Sofortabschreibung [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832461942
Arbeit zitieren:
Kreutzer, Markus September 2002: Empirische Untersuchung von Jahresabschlüssen nach IAS am Neuen Markt, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Bilanzierung, International Accounting Standards, Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill, Ermessensspielraum



