Emissionshandel
Eine Lösung von Umweltproblemen?
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Anja Sternitzke
- Abgabedatum: Februar 2007
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 407,5 KB
- Note: 1,4
- Institution / Hochschule: Technische Fachhochschule Wildau Deutschland
- Originaltitel: Darstellung des nationalen Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung der flexiblen Kyoto Mechanismen
- Bibliografie: ca. 68
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0402-4
- ISBN (CD) :978-3-8366-0402-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Sternitzke, Anja Februar 2007: Emissionshandel, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Umweltzertifikathandel, Clean Development, Joint Implementation, Kyoto Protokoll, Borrowing
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Diplomarbeit von Anja Sternitzke
Problemstellung:
Ein Temperaturanstieg um 6,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 und ein Ansteigen des Meeresspiegels um 79 cm, das sagt das schlimmste der insgesamt sechs Szenarien des neuen UN-Klimaberichtes aus, der am 2. Februar 2007 vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in Paris veröffentlicht wurde. Danach gehen die Wissenschaftler davon aus, dass der weltweite Temperaturanstieg sehr wahrscheinlich vom Menschen verursacht worden ist. Die Wissenschaftlervereinigung Royal Society geht sogar in ihren Berechnungen einen Schritt weiter nach deren Aussagen könnten sich die Folgen des Klimawandels auf bis zu zwanzig Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes belaufen. Um dem entgegen zu steuern, müsste derzeit rund ein Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes ausgegeben werden. Sonst, so mahnen die Wissenschaftler, stehen uns über 100 Millionen von Obdachlosen infolge von Überschwemmungen bevor sowie enorme Wasserknappheit, Trockenheit, Dürren und ein Artensterben von einem noch nie da gewesenen Ausmaß mit vierzig Prozent. Eine Möglichkeit, um die Treibhausgasemissionen einzudämmen, findet sich in dem marktwirtschaftlichen Instrument des Emissionshandels wieder. Mit Hilfe von verbrieften Verschmutzungsrechten soll die Emission der Treibhausgase teurer gemacht werden.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, die Notwendigkeit aufzuführen, warum ein Emissionshandelssystem geschaffen wurde. Dabei soll vor allem deutlich werden, dass dieses umweltpolitische Instrument keine willkürliche finanzielle Belastung der Unternehmen zum Ziel hat, sondern vielmehr der dringende klimarelevante Handlungsbedarf ein Einschreiten seitens der Politik erfordert. Vor diesem Hintergrund werden auch ökonomische Lösungsansätze diskutiert, die geeignet erscheinen, Umweltprobleme zu eruieren.
Es wird ein Überblick über die wichtigsten Klimakonferenzen gegeben, die für die Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Kyoto-Protokolls von Bedeutung waren. Dabei werden auch die Ergebnisse der aktuellen Klimakonferenz von Nairobi vorgestellt. Vor dem Hintergrund, dass das Kyoto-Protokoll Ende 2012 ausläuft, wird ein Alternativmodell vorgestellt, das aufzeigt, wie eine Weiterentwicklung aussehen könnte und wie ein möglichst großer Teilnehmerkreis erreicht wird, der auch die Entwicklungsländer mit einbezieht.
Ziel der Arbeit ist es, eine Übersicht über den nationalen Emissionshandel zu geben, angefangen von seiner gesetzlichen Entstehung bis hin zu der betrieblichen Umsetzung. Neben der Erläuterung der Allokation von Emissionsberechtigungen werden die Besonderheiten des Zuteilungsverfahrens, einschließlich des Sanktionsmechanismus, der bei Verstößen gegen die Abgabeverpflichtung greift, dargestellt. Unter anderen werden Fragestellungen geklärt, wie der Emissionshandel optimal in das betriebliche Risikomanagement integriert werden kann. Wie sind Emissionsberechtigungen steuerrechtlich zu behandeln? Was sind die Kosten für die Unternehmen, die sich aus diesem System ergeben?
Diese Arbeit setzt sich mit der Problematik auseinander, inwieweit sich die gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007 auch in die zweite Zuteilungsperiode implementieren lassen. Unter diesem Aspekt werden auch die Veränderungen, die sich gegenüber der ersten Zuteilungsperiode ergeben, erläutert.
Im letzten Abschnitt der Arbeit wird auf die flexiblen Projektmechanismen Clean Development Mechanism und Joint Implementation eingegangen. Es werden die Besonderheiten und Unterschiede der beiden Instrumente herausgearbeitet. Dabei werden sie kritisch hinsichtlich ihres klimawirksamen Nutzens betrachtet. Um auch einen Praxisbezug der Mechanismen herzustellen, werden jeweils von beiden Mechanismen zwei Projekte vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| A. | Einführung | 1 |
| I. | Ziel und Gang der Arbeit | 1 |
| II. | Entwicklung des Klimawandels | 3 |
| B. | Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen | 7 |
| I. | Ansatz nach Arthur Cecil Pigou | 7 |
| II. | Standard-Preis-Ansatz von Baumol und Oates | 8 |
| III. | Coase-Theorem | 8 |
| IV. | Bewertung der ökonomischen Ansätze | 9 |
| C. | Politische und rechtliche Rahmenbedingungen | 11 |
| I. | Verfassungsrechtliche Einordnung | 11 |
| II. | Von den Klimakonferenzen bis hin zu einer Klimaschutzpolitik | 11 |
| 1. | Kyoto-Protokoll | 13 |
| a) | Wirksamkeit des Kyoto-Protokolls | 15 |
| b) | Kyoto-Plus-Modell | 17 |
| 2. | Klimakonferenz von Nairobi | 19 |
| III. | Instrumente der Umweltpolitik, angewandt auf den Emissionshandel | 20 |
| IV. | EU-Richtlinie | 22 |
| V. | Nationale Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie | 23 |
| 1. | Treibhausgasemissionshandelsgesetz | 24 |
| 2. | Zuteilungsgesetz 2007 | 26 |
| 3. | Zuteilungsverordnung 2007 | 28 |
| D. | Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland | 29 |
| I. | Nationaler Allokationsplan | 29 |
| 1. | Makroplan | 29 |
| 2. | Mikroplan | 30 |
| 3. | Zuteilungssysteme | 31 |
| a) | Zuteilungsregeln | 33 |
| b) | Sonderzuteilungsregeln | 34 |
| II. | Zuteilungsverfahren | 35 |
| 1. | Betriebseinstellung | 37 |
| 2. | veränderte Produktionsmenge | 38 |
| 3. | nachträgliche Überprüfung | 39 |
| 4. | Opt-in- und Opt-out-Regelungen | 39 |
| III. | Zuteilung und Abgabe von Emissionsberechtigungen | 40 |
| 1. | Banking | 40 |
| 2. | Borrowing | 40 |
| 3. | Leitlinien zur Überwachung und Berichterstattung | 41 |
| 4. | Kontrolle des Emissionsberichtes | 42 |
| 5. | Sanktionen | 43 |
| E. | Ökonomische Indikatoren des Emissionshandels | 46 |
| I. | Europäischer Handel mit Emissionszertifikaten | 46 |
| II. | Bilanzielle Betrachtung des Emissionshandels | 50 |
| 1. | Rechnungslegung nach HGB | 50 |
| 2. | Rechnungslegung nach IAS und US-GAAP | 52 |
| III. | Steuerliche Aspekte des Emissionshandels | 53 |
| 1. | Umsatzsteuerliche Beurteilung der Emissionszertifikate | 53 |
| 2. | Ertragssteuerliche Beurteilung von Emissionszertifikaten | 54 |
| F. | Betriebliche Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland | 55 |
| I. | Risikomanagement anhand von Emissionszertifikaten | 55 |
| II. | Strategische Ausrichtung des Emissionshandels | 58 |
| III. | Kosten des Emissionshandels | 59 |
| IV. | Verifizierung der Emissionsdaten | 61 |
| G. | Projektbasierte Mechanismen des Emissionshandels | 62 |
| I. | Clean Development Mechanism | 63 |
| a) | Das Clean-Development-Mechanism-Projekt in Bolivien | 69 |
| b) | Das Clean-Development-Mechanism-Projekt in Indien | 70 |
| II. | Joint Implementation | 70 |
| a) | Das Joint-Implementation-Projekt in Bulgarien | 74 |
| b) | Das Joint-Implementation-Projekt in Russland | 74 |
| III. | Kosten der Projektbasierten-Mechanismen | 75 |
| H. | Fazit und Ausblick | 77 |
| Literaturverzeichnis | 81 |
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| A. | Einführung | 1 |
| I. | Ziel und Gang der Arbeit | 1 |
| II. | Entwicklung des Klimawandels | 3 |
| B. | Ökonomische Ansätze zur Lösung von Umweltproblemen | 7 |
| I. | Ansatz nach Arthur Cecil Pigou | 7 |
| II. | Standard-Preis-Ansatz von Baumol und Oates | 8 |
| III. | Coase-Theorem | 8 |
| IV. | Bewertung der ökonomischen Ansätze | 9 |
| C. | Politische und rechtliche Rahmenbedingungen | 11 |
| I. | Verfassungsrechtliche Einordnung | 11 |
| II. | Von den Klimakonferenzen bis hin zu einer Klimaschutzpolitik | 11 |
| 1. | Kyoto-Protokoll | 13 |
| a) | Wirksamkeit des Kyoto-Protokolls | 15 |
| b) | Kyoto-Plus-Modell | 17 |
| 2. | Klimakonferenz von Nairobi | 19 |
| III. | Instrumente der Umweltpolitik, angewandt auf den Emissionshandel | 20 |
| IV. | EU-Richtlinie | 22 |
| V. | Nationale Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie | 23 |
| 1. | Treibhausgasemissionshandelsgesetz | 24 |
| 2. | Zuteilungsgesetz 2007 | 26 |
| 3. | Zuteilungsverordnung 2007 | 28 |
| D. | Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland | 29 |
| I. | Nationaler Allokationsplan | 29 |
| 1. | Makroplan | 29 |
| 2. | Mikroplan | 30 |
| 3. | Zuteilungssysteme | 31 |
| a) | Zuteilungsregeln | 33 |
| b) | Sonderzuteilungsregeln | 34 |
| II. | Zuteilungsverfahren | 35 |
| 1. | Betriebseinstellung | 37 |
| 2. | veränderte Produktionsmenge | 38 |
| 3. | nachträgliche Überprüfung | 39 |
| 4. | Opt-in- und Opt-out-Regelungen | 39 |
| III. | Zuteilung und Abgabe von Emissionsberechtigungen | 40 |
| 1. | Banking | 40 |
| 2. | Borrowing | 40 |
| 3. | Leitlinien zur Überwachung und Berichterstattung | 41 |
| 4. | Kontrolle des Emissionsberichtes | 42 |
| 5. | Sanktionen | 43 |
| E. | Ökonomische Indikatoren des Emissionshandels | 46 |
| I. | Europäischer Handel mit Emissionszertifikaten | 46 |
| II. | Bilanzielle Betrachtung des Emissionshandels | 50 |
| 1. | Rechnungslegung nach HGB | 50 |
| 2. | Rechnungslegung nach IAS und US-GAAP | 52 |
| III. | Steuerliche Aspekte des Emissionshandels | 53 |
| 1. | Umsatzsteuerliche Beurteilung der Emissionszertifikate | 53 |
| 2. | Ertragssteuerliche Beurteilung von Emissionszertifikaten | 54 |
| F. | Betriebliche Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland | 55 |
| I. | Risikomanagement anhand von Emissionszertifikaten | 55 |
| II. | Strategische Ausrichtung des Emissionshandels | 58 |
| III. | Kosten des Emissionshandels | 59 |
| IV. | Verifizierung der Emissionsdaten | 61 |
| G. | Projektbasierte Mechanismen des Emissionshandels | 62 |
| I. | Clean Development Mechanism | 63 |
| a) | Das Clean-Development-Mechanism-Projekt in Bolivien | 69 |
| b) | Das Clean-Development-Mechanism-Projekt in Indien | 70 |
| II. | Joint Implementation | 70 |
| a) | Das Joint-Implementation-Projekt in Bulgarien | 74 |
| b) | Das Joint-Implementation-Projekt in Russland | 74 |
| III. | Kosten der Projektbasierten-Mechanismen | 75 |
| H. | Fazit und Ausblick | 77 |
| Literaturverzeichnis | 81 |
Textprobe:
Kapitel 1., Kyoto-Protokoll:
Nachdem im zweiten Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) im Jahre 1995 die Beeinflussung des Klimas durch den Menschen explizit angesprochen wurde, legte man bei der Vertragsstaatenkonferenz (3. CoP) im Jahr 1997 in Kyoto für jeden Vertragsstaat der Klimakonvention konkrete Reduktionsziele für die insgesamt sechs nachstehenden Treibhausgase fest. Als Maß zur Minderung werden die CO2-Emissionen herangezogen, die anderen Treibhausgase werden mit Hilfe des GWP (Global Warming Potential) auf CO2-Äquivalente umgerechnet. Somit muss nicht für jedes einzelne Treibhausgas das Minderungsziel separat erreicht werden. Das GWP gibt an, um wie viel höher der Einfluss der Emission eines Treibhausgases auf die Erderwärmung ist, als die Emission der gleichen Menge CO2.
Das Kyoto-Protokoll sieht für die Vertragsparteien eine Reduktionsverpflichtung, „…mit dem Ziel, innerhalb des Verpflichtungszeitraums 2008 bis 2012 ihre Gesamtemissionen solcher Gase um mindestens 5 v.H. unter das Niveau von 1990 zu senken“, vor. Die Europäische Union begibt sich 1998 mit der Verabschiedung des Burden-Sharing-Agreement in eine Vorreiterrolle. Gemäß Art. 4 Kyoto-Protokoll ist es gestattet, im Rahmen der Lastenverteilungsvereinbarung sich zu einer Gruppe zusammenzuschließen, um die Summe der ursprünglichen Minderungsziele der einzelnen Staaten als gemeinsames Ziel zu definieren und dieses dann innerhalb der Gruppe neu zu verteilen. Wird das gemeinsame Gesamtniveau der Emissionsreduktion nicht erreicht, so hat jeder Vertragsstaat sein jeweiliges Emissionsniveau zu vertreten. Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die Verringerungen der anthropogenen Treibhausgasemissionen auf Grundlage des Kyoto-Protokolls gemeinschaftlich mit ihren Mitgliedsstaaten zu erfüllen, gemäß der Entscheidung 2002/358/EG.
Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen um 21 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Gemäß Art. 3 Abs. 8 Kyoto-Protokoll hat der Vertragsstaat das Recht, für wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) das Basisjahr 1995 zu wählen. Für alle Nationalstaaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, wurden erstmalig völkerrechtlich verbindliche und überprüfbare Klimaschutzziele festgelegt. Zur Erreichung der Klimaschutzziele werden im Protokoll innerstaatliche Maßnahmen, wie Energieeinsparungen, Steigerung der Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien aufgeführt. Zusätzliche Flexibilisierungselemente durch projektbezogene Maßnahmen des Joint Implementation und Clean Development Mechanism sowie die Möglichkeit des Emissionshandels sollen den beteiligten Staaten die Zielerreichung erleichtern.
Vorraussetzung für das Inkrafttreten des Protokolls war die Ratifizierung von mindestens 55 Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention. Diese 55 Staaten müssen wiederum für mindestens 55 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen im Jahr 1990 verantwortlich sein. Aufgrund des Ausstiegs der USA aus dem Kyoto-Protokoll war die Zukunft des Protokolls bis zur Ratifizierung Russlands bedroht. Die USA begründeten ihren Ausstieg mit den nicht übereinstimmenden wirtschaftlichen Interessen und dass ein Großteil der Welt (Entwicklungs- und Schwellenländer) das Protokoll nicht ratifiziert hat, sowie ihrem großen inländischen Senkenbudgets. Die Verhandlungsposition für Russland gestaltete sich äußerst günstig, da das Zustandekommen des Kyoto-Protokolls auf eine kooperative Lösung von Russland angewiesen war. Betrachtet man die klimawissenschaftlich nicht gerechtfertigte Aufblähung der russischen CO2-Senkenanrechnung, sowie die äußerst kulante Berechnung des Emissionsminderungserfordernisses gegenüber einem fiktiven „business as usual“ Szenario, lässt sich erkennen, dass die russischen Unterhändler hervorragende Arbeit geleistet haben. Es wurde die schmutzige Luft drastisch aufgebläht, was Russland insgesamt eine umfangreiche Versorgung mit Emissionszertifikaten garantierte. So kann dem Beitritt Russlands zum Kyoto-Protokoll lediglich Symbolcharakter verliehen werden.
Das Kyoto-Protokoll trat am 16.02.2005 in Kraft und stellt das Abschlussprotokoll der Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto 1997 dar.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836604024
Arbeit zitieren:
Sternitzke, Anja Februar 2007: Emissionshandel, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Umweltzertifikathandel, Clean Development, Joint Implementation, Kyoto Protokoll, Borrowing



