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Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative

Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Kai Schulte
  • Abgabedatum: März 2000
  • Umfang: 89 Seiten
  • Dateigröße: 3,8 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Universität Kassel Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-3006-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-3006-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-3006-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schulte, Kai März 2000: Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Sanktionsmodelle, Elektronische Fußfessel, Menschenwürde, Hausarrest

Diplomarbeit von Kai Schulte

Einleitung:

Die Elektronische Fußfessel steht spätestens seit der Bundesratsinitiative. Berlins im Herbst 1997 auf der kriminalpolitischen Tagesordnung. Bereits 1992 beschäftigte sich der 59. Juristentag mit einem Reformentwurf für Sanktionsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug. Dass die elektronische Fußfessel gegenwärtig immer stärker in das Blickfeld der Kriminalpolitik rückt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass internationale Modellversuche so erfolgreich durchgeführt worden sind.

In den USA, wo erstmals 1983 die elektronische Fußfessel bei einem Straftäter im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung. angewendet wurde, .setzte sich diese Sanktionsform unerwartet rasch durch.

In Schweden wurden 1994 mehrere Modellversuche gestartet, an denen Personen teilnahmen, die eine Freiheitsstrafe von .14 Tagen biss zu zwei Monaten zu verbüßen hatten. Diese Modelle waren so vielversprechend verlaufen, dass in Schweden seit dem 01.01.1997 die elektronische Fußfessel landesweit eingesetzt wird.

Trotz dieser beachtlichen Erfolge darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hier umeine Erweiterung des Strafrechtsystems handelt, welches sich seit jeher des Instrumentes der Rechtsvergleichung bedient hat. Denn nur durch die Kenntnis dessen, was im Ausland gilt und praktiziert wird, gelangt man zu eigenen Lösungsmodellen. Die Entwicklungen nicht nur in den USA sollten daher zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Modelle zu untersuchen um im Anschluss die Frage beantworten zu können ob_ eine Einführung der elektronischen Fußfessel in das bundesdeutsche Rechtssystem möglich und auch sinnvoll erscheint.

Die vorliegende Untersuchung wird sich nicht auf eine rein rechtliche Auseinandersetzung beschränken, denn das „High Tech Überwachungssystem“, welches mit der Fußfessel verbunden ist, beschwört förmlich einen „ Orwell'schen Überwachungsstaat“ herauf dem allein mit rational rechtlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wird die Sanktionsalternative der elektronischen Fußfessel in der bundesdeutschen Diskussion eher kritisch bis ablehnend beurteilt. Weigend spricht in diesem Zusammenhang von einer gefühlsmäßigen Befürchtung, „für legale Möglichkeiten der Totalüberwachung und -ausforschung zu schaffen“. In der rein rechtlichen Betrachtung rückt unwillkürlich die Würde des Menschen, geschützt durch das Grundgesetz in Art. 1.Abs. 1 GG, in den Vordergrund. Es drängt sich in dieser Betrachtungsweise weiter die Frage auf, welche Rolle Technik im Bereich des Strafrechts in Zukunft spielen kann und soll. Somit wirft auch der Schutz der Privatsphäre Fragen auf. Denn der Einzelne steht nicht nur unter dem ständigen Druck der Informationspreisgabe über das, was er gerade tut sondern darüber hinaus findet die Überwachung in seiner eigenen Wohnung statt, die gemäß Art. 13 GG als „unverletzlich“ gilt.

Neben diesen verfassungsrechtlichen Problemen verknüpfen sich mit der Einführung der elektronischen Fußfessel auch einschneidende kriminalpolitische Veränderungen. Insbesondere die im Rahmen von Diversionstrategien anzutreffenden Bedenken gegenüber des „net-widening“-Effektes gewinnen geradein diesem Themenbereich an Bedeutung. Es ist sicherlich zutreffend, dass bei fast jeder neuen Sanktionsmaßnahme derartige Befürchtungen gerade von konservativen Kreisen vorgebracht werden, um „jegliche Innovation und Reform, auch und gerade zugunsten des Betroffenen, zum Scheitern zu bringen“.

Derartige Einwände dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die elektronische Fußfessel keine Lücken im gegenwärtigen Sanktionensystem schließt, sondern sich einen eigenen Anwendungsbereich schafft, der mit-nicht-unwesentlichen finanziellen Investitionen verknüpft ist, die wenn einmal eingeführt - auch nach einem Nutzen verlangen. Gerade solche Befürchtungen wurden auch in Großbritannien vorgebracht, wo der „Einführung des elektronischen Hausarrestes durch den Criminal justice Act von 1991 heftige Diskussionen vorausgingen.

Angesichts dieser ernüchternden Ergebnisse besann man sich auf die klassischen Ziele und Strategien der Bewährungshilfe, „deren Effizienz mit einem weiteren Ausbau der persönlichen Betreuung gesteigert werden könnte“.

Dennoch wurde im Juli 1995 in Manchester, Norfolk und Berkshire erneut ein Modellprojekt ins Leben gerufen. Diesmal, bestand der. Personenkreis nicht aus der Gruppe der Untersuchungshäftlinge, sondern entsprechend der Gesetzesänderung von 1991 wandte man den elektronischen Hausarrest bei bereits verurteilten Straftätern- an. Nach K. Wittstamms Untersuchung nahmen insgesamt 83 Personen an dem Projekt teil, von denen immerhin 76% die Maßnahme erfolgreich beendeten. Trotz dieses recht positiven Ergebnisses sind im Verlauf des Modellversuchs Fragen aufgekommen, denen es auch im Rahmen dieser Untersuchung nachzugehen gilt. Insbesondere wie Kosteneffizienz ist die elektronische Fußfessel in Wirklichkeit und welche Rolle der Bewährungshilfe im Rahmen dieser Sanktionsmaßnahme zugeschrieben werden soll. Um die aufgeworfenen Fragen beantworten zu können, muss zunächst untersucht werden, welche Ziele mit der Einführung dieser Sanktionsalternative generell verfolgt werden sollen. Hierbei bemüht sich diese Untersuchung in erster Linie um eine Zusammenfassung und Präzisierung der bereits bekannten und in der öffentlichen Diskussion allerdings häufig unübersichtlich dargestellten oder aus dem kriminalpolitischen Kontext herausgelösten Argumenten. Da sich die elektronische Fußfessel primär als ein Produkt der durch die Überbelegungsproblematik verursachten Krise des Strafvollzugs darstellt, wird die Lösung dieser Problematik auch in fast jeder Veröffentlichung als Hauptargument für die Einführung herangezogen. Dabei soll die elektronische Fußfessel nicht nur im direkten Vergleich zum Anstaltsvollzug kostengünstiger sein, sondern auch weitergehende Einsparungen mit sich bringen. In diesem Zusammenhang wird von einigen Autoren weiter angemerkt, dass die elektronische Fußfessel auch eine „soziale Sanktion“ darstellt.

Neben diesen Aspekten wird aber auch die Erwartung geäußert, dass die zu erwartenden Einsparungseffekte nicht auf Kosten der öffentlichen Sicherheit erreicht werden. Die Sicherheit der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten der unter elektronischer Überwachung stehenden Personen ist somit eine weitere Zielforderung an diese neue Sanktionsform. Hinzu kommt, dass die im Sinne dieser Zielsetzungen erwünschte Sanktionsalternative vergeltend und somit derart auszugestalten ist, dass sie dem Strafvollzug möglichst nahe kommt. Diese drei Zielforderungen hinsichtlich der Kosteneffizienz durch Haftplatzeinsparung, dem Sicherheitsaspekt und dem Vollzugscharakter die sich aus den geschilderten Gründen ergeben haben, können als die grundlegenden Erwartungen an die Einführung der elektronischen Fußfessel bezeichnet werden.

Bei aller Skepsis, die dieser Sanktionsalternative auch in der bundesdeutschen Diskussion entgegengebracht wird, gilt es zu berücksichtigen, dass die elektronische Fußfessel von der Grundidee darauf abzielt, dem Einzelnen den Aufenthalt in der totalen -Institution der -Haftanstalt zu ersparen. Denn diese Maßnahme belässt den Straftäter in seinem sozialen Umfeld mit dem Arbeitsplatz, der Familie, den Freunden usw. und behält sich_ dennoch alle Eingriffsmöglichkeiten vor.

Obwohl schon einige zu behandelnde Fragen kurz skizziert worden sind, halte ich es für notwendig, den roten Faden darzulegen, dem diese Untersuchung zu folgen versucht. Es soll dargestellt werden ob das deutsche Strafrechtssystem mit seiner derzeitigen Gesetzeslage die Möglichkeit der Einführung dieser Sanktionsalternative offen hält und ob es sich kriminalpolitisch anbietet ein solches Modell bis hin zu seiner praktischen Durchführbarkeit zu unterstützen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 5
2. Einführung in die Terminologie 11
3. Von der Idee zur Arbeitsweise 13
3.1 Die Maschine des Dr. Schwitzgebel 13
3.2 Die „Spiderman“-Idee 14
3.3 Arbeitsweise und Möglichkeiten elektronischer Überwachung 15
3.3.1 Systeme mit Telefonkontakt 16
3.3.2 Systeme ohne Telefonkontakt 17
3.3.3 Zukünftige Systeme 18
4. Die Übertragbarkeit auf die Bundesrepublik 19
4.1 Diskussionsgrundlage 19
4.2 Erste Überlegungen zur Übertragbarkeit 22
4.3 Der 59. Deutsche Juristentag 24
4.4 Die Bundesratsinitiative 26
5. Betrachtung diverser Argumente 29
5.1 Humane oder belastende Maßnahme 29
5.2 Spezialpräventive Sanktion oder inhaltsleere Kontrolle 30
5.3 Familienfreundliche oder familienbelastende Sanktion 31
5.4 Kostenreduzierung oder Kostenanstieg 35
6. Die Vereinbarkeit der elektronischen Fußfessel mit der Menschenwürde 37
6.1 Die Freiheit der Person 38
6.1.1 Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung 40
6.2 Die Berücksichtigung des Privatsphärenschutzes 43
6.2.1 Die räumliche Privatsphäre 44
6.3 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht 47
6.4 Abschließende Erwägungen 50
7. Die Einführbarkeit in das deutsche Recht 52
7.1 Die Einführbarkeit de lege lata gemäß §f 56 ff. StGB und § 57 StGB 53
7.1.1 Im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68 StGB 56
7.1.2 Als Haftverschonung im Sinne des § 116 StPO 58
7.1.3 Anwendungsmöglichkeit im Bereich der kurzen Freiheitsstrafe 61
7.2 Die Einführbarkeit de lege ferenda in das deutsche Recht 63
7.2.1 Gründe für die Einführung 64
7.2.2 Empfehlen sich rechtliche Änderungen 67
7.3 Zusammenfassende Erwägungen 71
8. Kriminalpolitische Aspekte im Zusammenhang mit den Tätergruppen 73
9. Schlussüberlegungen 76
Literaturverzeichnis 81

Arbeit zitieren:
Schulte, Kai März 2000: Elektronische Fußfessel als Sanktionsalternative, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Sanktionsmodelle, Elektronische Fußfessel, Menschenwürde, Hausarrest

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