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Einsatzfelder für die Kreditderivate und Eigenmittelunterlegung

Einsatzfelder für die Kreditderivate und Eigenmittelunterlegung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thomas Nitschka
  • Abgabedatum: Januar 2002
  • Umfang: 63 Seiten
  • Dateigröße: 1,3 MB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Dortmund Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6032-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6032-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6032-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Nitschka, Thomas Januar 2002: Einsatzfelder für die Kreditderivate und Eigenmittelunterlegung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Kreditrisiko, Risikomanagement, Basel II, Asset Backed Securities, Grundsatz I

Diplomarbeit von Thomas Nitschka

Einleitung:

Die Aufnahme von Kreditrisiko kann für Banken existenzbedrohende Wirkung haben. Deswegen werden von ihnen Instrumente entwickelt, die eine Steuerung des Kreditrisikos und letzten Endes eine Optimierung ihres Kreditportefeuilles ermöglichen. Dazu sind flexibel gestaltbare Instrumente nötig, die im Idealfall Kreditrisiko transferieren, ohne die Beziehung zwischen Bank und Kunde zu beeinträchtigen und außerdem die aufsichtsbehördlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung von Kreditrisikopositionen reduzieren. Kreditderivate gehören zu den Instrumenten, die zur Erfüllung der o.g. Anforderungen konstruiert wurden.

Die existenzbedrohende Wirkung der Aufnahme von Kreditrisiko liefert die Motivation sowohl für ein internes Kreditrisikomanagement als auch für aufsichtsbehördliche Vorschriften zur Behandlung von Kreditrisiko. Beide Aspekte prägen die Einsatzfelder für Kreditderivate und werden im zweiten Kapitel dieser Arbeit erörtert. Da einer wirksamen Steuerung von Kreditrisiko die Erfassung desgleichen vorausgehen muss, werden im dritten Kapitel bankinterne und aufsichtsbehördliche Modelle zur Erfassung von Kreditrisiko vorgestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Vorgaben des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gerichtet, an denen sich weltweit die meisten nationalen Aufsichtsbehörden orientieren. Daran anschließend werden im vierten Kapitel Instrumente des Kreditrisikotransfers erläutert, wobei der Fokus auf den Konstruktionsmerkmalen von und Risikotransfer durch Kreditderivate gelegt wird. Kapitel Fünf widmet sich dem Einfluss von Kreditderivaten auf Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisikopositionen des Anlagebuchs nach dem neuen Konsultationspapier des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sowie auf gegenwärtige deutsche Vorschriften zur Behandlung von Kreditrisiko. Im abschließenden Kapitel wird ein Ausblick über die weitere Entwicklung des Kreditderivatemarktes gegeben.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung und Aufbau 1
2. Bedeutung des Kreditrisikos 1
2.1 Gründe für ein internes Management von Kreditrisiko 3
2.2 Begründung aufsichtsbehördlicher Vorgaben für die Unterlegung von Kreditrisikopositionen 4
2.3 Einsatzfelder für Kreditderivate im Risikomanagement von Banken 6
3. Erfassung des Kreditrisikos 9
3.1 Bankinterne Kreditrisikomodelle 9
3.2 Empfehlungen zur Quantifizierung von Kreditrisiko durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 12
3.2.1 Standardansatz 14
3.2.2 IRB-Ansatz 15
4. Instrumente zur Steuerung des Kreditrisikos 17
4.1 Herkömmliche Instrumente des Kreditrisikotransfers 17
4.2 Kreditderivate: Konstruktionsmerkmale und Risikotransfer 19
4.2.1 Asset Backed Securities 20
4.2.2 Credit Default Swap 23
4.2.3 Total (Rate of) Return Swap 28
4.2.4 Credit Spread Option 30
4.2.5 Credit Linked Note 33
4.3 Ansätze zur Bewertung von Kreditderivaten 37
5. Einfluss von Kreditderivaten auf aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung 38
5.1 Empfehlungen des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 39
5.1.1 Kreditderivate im Standardansatz 39
5.1.2 Kreditderivate im IRB-Ansatz 42
5.1.3 Asset Backed Securities 43
5.2 Gegenwärtige Behandlung von Kreditderivaten in Deutschland 45
5.2.1 Credit Default Swap 47
5.2.2 Total (Rate of) Return Swap 48
5.2.3 Credit Linked Note 50
5.2.4 Asset Backed Securities 51
6. Schlussfolgerung und Ausblick 52

Automatisiert erstellter Textauszug:

4.2.1 Asset Backed Securities Asset Backed Securities sind mit Vermögensgegenständen (Assets) unterlegte Wertpapiere. Mit anderen Worten, in einer Asset Backed Securities Transaktion werden Aktiva als handelbare Wertpapiere verbrieft. Dies geschieht durch Zusammenfassung einer relativ großen Anzahl von Vermögensgegenständen und Emission von Wertpapieren, die Zahlungsansprüche aus diesen Vermögensgegenständen verbriefen. Damit werden die zuvor illiquiden Aktiva handelbar gemacht.60 Die Methode der Verbriefung vieler Vermögensgegenstände ist auch auf Kredite an Unternehmen übertragbar, wobei eine Zusammenfassung von Kreditforderungen in der Regel schwierig erscheint, da die Vertragsgestaltungen in Hinblick auf die vom Kreditnehmer zu leistenden Zahlungen höchst unterschiedlich sein können. Dennoch wird diese Möglichkeit durch die Konstruktion von Collateralised Loan Obligations (CLOs) ausgenutzt. Im Gegensatz zu den klassischen Asset Backed Securities Transaktionen wird hierbei der Heterogenität des Kreditportefeuilles insoweit Rechnung getragen, als verschiedene Wertpapiertranchen emittiert werden, die durch Kreditforderungen gedeckt und von Ratingagenturen beurteilt werden. Dabei fangen die, hinsichtlich ihrer Seniorität, rangniedrigeren Tranchen Ausfallverluste der zugrundeliegenden Kreditforderungen vor den ranghöheren Tranchen auf.61 Üblich ist eine Aufteilung in drei verschiedene Tranchen, bei der die ranghöchste ein sehr gutes (Investment Grade), externes Rating erhält, während die rangniedrigste Tranche eigenkapitalähnlichen Charakter besitzt. Meistens wird diese Tranche vom Originator übernommen, um Investoren eine zusätzliche Sicherheit zu bieten (sog. credit enhancement).62 Dennoch verläuft der Prozeß der Verbriefung sowohl von Vermögensgegenständen, als auch von Kreditforderungen grundsätzlich nach dem selben komplexen rechtlichen Schema. Zuerst faßt der Originator eine große Anzahl von Vermögensgegenständen (Forderungen) zusammen und veräußert diese an eine eigens zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft (Special Purpose Vehicle). Diese Zweckgesellschaft muß rechtlich so konstruiert sein, daß ihr alleiniger Geschäftsinhalt in der Mitwirkung an der Emission der Asset Backed Securities besteht.63 In einem nächsten Schritt emittiert die Zweckgesellschaft Wertpapiere gegen die Vermögensgegenstände. [...]

Dies hat zur Folge, daß potentielle Kreditkäufer eine Mißtrauensprämie verlangen und der Preis für den zu verkaufenden Kredit fällt. Betroffen sind davon vor allem qualitativ hochwertige Kredite, von denen angenommen wird, daß sie qualitativ minderwertig sind, weil sie zum Verkauf angeboten werden. Durch die Kalkulation einer Mißtrauensprämie kann die veräußernde Bank meistens nur einen Preis verlangen, der für sie einen negativen Ergebnisbeitrag mit sich bringt. Deshalb unterbleibt oft der Verkauf eines Kredits.56 Außerdem setzt der Kreditverkauf zumindest die Benachrichtigung des Kreditnehmers voraus, was das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank nachhaltig beeinträchtigen kann. Damit läuft eine Bank Gefahr, das, mit der Kreditvergabe bezweckte, Nachfolgegeschäft mit dem Kreditnehmer zu verlieren, da auf Seiten des Kreditnehmers Mißtrauen über die Liquidität der Bank erwachsen kann. Aus diesen Gründen ist zu beobachten, daß der Markt für Kreditverkäufe relativ illiquide ist.57 [...]

Außerdem unterliegen sie aufsichtsbehördlichen Vorgaben wie den Vorschriften zur Vergabe von Groß- und Millionenkrediten sowie den Vorschriften zur Eigenmittelunterlegung von Kreditrisikopositionen nach Grundsatz I. Um diesen Anforderungen an die Kreditvergabe gerecht zu werden, kann die Vergabe eines Kredits in syndizierter Form erfolgen. Kreditsyndizierung bedeutet, daß mehrere Banken gemeinsam einen Kredit vergeben. Die Vergabe eines syndizierten Kredits erfolgt meistens durch ein Konsortium, ein vertraglich geregelter Zusammenschluß von mehreren Banken unter Leitung eines Konsortialführers (meistens die Hausbank des Kreditnehmers), der für die Informationsbeschaffung, Organisation und Abwicklung des Kredits verantwortlich ist. Handelt der Konsortialführer in eigenem Namen, spricht man von einem Innenkonsortium, handelt er aber im Namen und auf Rechnung des Konsortiums, liegt ein Außenkonsortium vor. Die Syndizierung eines Kredits erfolgt zumeist dann, wenn die Vorschriften zur Vergabe von Groß- und Millionenkrediten Anwendung finden und das Kreditvolumen nach diesen Vorschriften für eine einzelne Bank zu groß erscheint. Außerdem kann die Syndizierung eines Kredits auch für den Kreditnehmer von Vorteil sein, da nur den beteiligten Banken Informationen über die geplante Kreditaufnahme zuteil werden müssen. Dadurch bedingt sind die Kreditgeber dem Kreditnehmer bekannt. Der Kreditnehmer ist deshalb in der Lage, in gezielten Verhandlungen mit einzelnen Kreditgebern Konditionen des Kreditvertrages nachträglich zu ändern.54 Bei syndizierten Krediten erfolgt die Informationsversorgung der Beteiligten durch ein Information Memorandum, in dem möglichst wertneutral Daten der geplanten Transaktion vorgestellt werden. Eine weitere Form der Informationsversorgung sind sog. Road Shows, die gemeinsame Präsentation von Konsortialführer und Kreditnehmer in den wichtigsten Finanzzentren, um Kreditgeber zu gewinnen.55 Ein anderes Instrument des Transfers von Kreditrisiko ist der Verkauf eines Kredits auf dem Sekundärmarkt. Kreditverkäufe kommen immer dann zur Anwendung, wenn nach Kreditvergabe ein Teil oder das gesamte Kreditrisiko weitergegeben werden soll. Der Erfolg eines Kreditverkaufs hängt stark davon ab, ob zwischen dem Kreditverkäufer und potentiellen Käufern Informationsasymmetrien bestehen, da die Absicht einen Kredit zu verkaufen oftmals die Assoziation hervorruft, daß dieser Kredit von schlechter Qualität ist. [...]

Arbeit zitieren:
Nitschka, Thomas Januar 2002: Einsatzfelder für die Kreditderivate und Eigenmittelunterlegung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Kreditrisiko, Risikomanagement, Basel II, Asset Backed Securities, Grundsatz I

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