Der Einsatz von Electronic Commerce in Bauunternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Alexander Schmidt
- Abgabedatum: Februar 2001
- Umfang: 138 Seiten
- Dateigröße: 799,5 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4126-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4126-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4126-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schmidt, Alexander Februar 2001: Der Einsatz von Electronic Commerce in Bauunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: e-business, Internet, e-procurement, e-collaboration, Bauindustrie
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Diplomarbeit von Alexander Schmidt
Einleitung:
„Wenn ein Schaubild auf der einen Achse die Größe der Industrie und auf der anderen den Grad ihrer Ineffizienz abbildet, dann liegt die Bauindustrie ganz weit vorne.“ Diese von der Analystin Mary Weeker geschilderte Situation der Bauindustrie könnte sich mit Hilfe von Electronic Commerce (e-commerce) bald ändern. Anbieter von e-commerce Anwendungen für die Baubranche versprechen Kosteneinsparungen von 23 Prozent und eine Verkürzung der Bauzeiten um 15 Prozent.
Es stellt sich daher die Frage, inwieweit e-commerce in Bauunternehmen umgesetzt werden kann bzw. bereits umgesetzt wird, und welche Entwicklungspotenziale bestehen. Diese Fragen sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
Gang der Untersuchung:
Der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, der in dieser Arbeit vorgestellt wird, nutzt das Internet als Übertragungsmedium zwischen räumlich getrennten Rechnern. Daher werden in Kapitel 2 zunächst die Grundlagen des Internet erläutert.
In Kapitel 3 werden die Grundlagen des elektronischen Geschäftsverkehrs dargelegt und es wird deutlich gemacht, wo die Potenziale von e-commerce liegen. Der Nutzen, der durch die Anwendung von e-commerce für alle Beteiligten eines Geschäftsprozesses entsteht, soll gezeigt werden. Die Umsetzung von e-commerce vollzieht sich auf mehreren Stufen. Sowohl die Komplexität der Anwendung als auch der Nutzen, der für das Unternehmen entsteht, nehmen dabei zu. Daher wird in diesem Kapitel ein Phasenmodell vorgestellt, das die schrittweise Öffnung eines Unternehmens für den elektronischen Handel beschreibt.
Kapitel 4 geht auf die Besonderheiten der Baubranche ein. Dabei wird erläutert, in welchem Umfang e-commerce bereits Anwendung findet und an welcher Stelle im Phasenmodell Bauunternehmen heute stehen. Die besonderen Bedingungen der Bauproduktion werden herausgestellt und Unterschiede zur stationären Industrie erläutert.
Bei der Umsetzung von e-commerce ergeben sich Hindernisse, die teilweise branchenübergreifend vorhanden sind, in manchen Bereichen jedoch allein den Wirtschaftsbereich Bau betreffen. Auf diese Hindernisse und die Möglichkeiten zu ihrer Überwindung wird in Kapitel 5 eingegangen.
Die folgenden drei Kapitel beschäftigen sich mit den wichtigsten Anwendungsmöglichkeiten von e-commerce im Bauwesen. Kapitel 6 beschreibt den Einsatz elektronischer Übertragungsmittel im Ausschreibungswesen. Dabei steht die Anwendung von e-commerce bei einer Öffentlichen Ausschreibung im Vordergrund. Die Anwendungsmöglichkeiten von e-commerce im Beschaffungsprozess eines Bauunternehmens sind Gegenstand von Kapitel 7. Dabei wird eine Unterscheidung hinsichtlich der Art der zu beschaffenden Güter vorgenommen, da sich diese in unterschiedlicher Weise für den elektronischen Handel eignen. Kapitel 8 untersucht den Einsatz von e-commerce bei der Planung und Ausführung eines Bauprojektes. Es wird gezeigt, dass die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten durch den Einsatz eines internetbasierten Kommunikationssystems wesentlich effizienter gestaltet werden kann.
Die in dieser Arbeit vorgestellten Anwendungsmöglichkeiten von e-commerce werden momentan fast ausschließlich von Firmen angeboten, die keine Bauunternehmen im klassischen Sinne sind sondern Software-Firmen und Internet-Start-ups. Doch auch die großen deutschen Baukonzerne entwickeln zur Zeit eigene e-commerce Lösungen für die Baubranche. Kapitel 9 erläutert grundsätzliche Unterschiede zwischen Unternehmen der New- und Old-Economy und geht auf die Frage ein, welches Unternehmen sich letzten Endes am Markt durchsetzen kann.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Zielsetzung und Aufbau der Arbeit | 1 |
| 2. | Grundlagen Internet | 3 |
| 2.1 | Historische Entwicklung | 5 |
| 2.2 | Technische Grundlagen | 7 |
| 2.3 | Kommunikationsprotokolle | 9 |
| 2.4 | Internetdienste | 11 |
| 2.4.1 | World Wide Web | 11 |
| 2.4.2 | Electronic Mail | 14 |
| 2.4.3 | Newsgroups | 14 |
| 3. | Grundlagen Electronic Commerce | 15 |
| 3.1 | Definitionen von Electronic Commerce | 16 |
| 3.2 | Klassifizierung von Electronic Commerce | 17 |
| 3.3 | Produkteignung für e-commerce | 20 |
| 3.4 | Potenziale von e-commerce | 22 |
| 3.5 | Nutzen von e-commerce | 23 |
| 3.5.1 | Nutzen für den Anbieter | 23 |
| 3.5.1.1 | Kosteneinsparungen | 23 |
| 3.5.1.2 | Zeiteinsparungen | 24 |
| 3.5.1.3 | Qualitätssteigerungen | 25 |
| 3.5.2 | Nutzen für den Kunden | 25 |
| 3.5.2.1 | Kosteneinsparungen | 25 |
| 3.5.2.2 | Zeiteinsparungen | 26 |
| 3.5.2.3 | Qualitätssteigerungen | 26 |
| 3.6 | One-to-One-Marketing | 27 |
| 3.7 | Phasenmodell für e-commerce | 28 |
| 3.7.1 | Information | 29 |
| 3.7.2 | Kommunikation | 29 |
| 3.7.3 | Transaktion | 29 |
| 3.7.4 | Integration | 30 |
| 3.7.5 | Exkurs: „Lean Production“ | 31 |
| 3.7.6 | Innovation | 31 |
| 3.7.6.1 | Elektronische Marktplätze | 32 |
| 3.7.6.2 | Portale | 34 |
| 4. | Besonderheiten der Baubranche | 35 |
| 4.1 | Entwicklungsstand und Potenziale im Branchenvergleich | 37 |
| 4.2 | Entwicklungsstand in der Baubranche | 39 |
| 4.3 | Die besonderen Bedingungen der Bauproduktion | 40 |
| 4.4 | Unternehmensstruktur | 41 |
| 4.5 | Grad der Standardisierung | 42 |
| 4.6 | IT - Durchdringung | 43 |
| 4.7 | Abgrenzung zur stationären Industrie | 44 |
| 5. | Hindernisse bei der Umsetzung von e-commerce | 46 |
| 5.1 | Branchenübergreifende Hindernisse | 46 |
| 5.2 | Rechtliche Aspekte des e-commerce | 48 |
| 5.2.1 | Regulierung auf europäischer Ebene | 48 |
| 5.2.1.1 | e-commerce Richtlinie | 49 |
| 5.2.1.2 | Fernabsatzrichtlinie | 49 |
| 5.2.1.3 | Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts | 49 |
| 5.2.1.4 | Richtlinie über digitale Signaturen | 50 |
| 5.2.2 | VOB | 51 |
| 5.3 | Sicherheit | 56 |
| 5.3.1 | Systemsicherheit | 56 |
| 5.3.2 | Datenaustauschsicherheit | 58 |
| 5.3.3 | Kryptologie | 59 |
| 5.3.3.1 | Die symmetrische Verschlüsselung | 59 |
| 5.3.3.2 | Die asymmetrische Verschlüsselung | 60 |
| 5.3.3.3 | Die digitale Signatur | 62 |
| 5.3.3.4 | Digitale Signatur und asymmetrische Verschlüsselung | 64 |
| 5.4 | Standardisierung | 65 |
| 5.4.1 | XML | 65 |
| 5.4.2 | GAEB | 67 |
| 5.4.3 | ASP | 68 |
| 6. | Ausschreibungsdatenbanken | 70 |
| 6.1 | Leistungsklassen von Ausschreibungsdatenbanken | 71 |
| 6.1.1 | Klasse E - Ausschreibungsservice | 71 |
| 6.1.2 | Klasse D - Ausschreibungssuche | 72 |
| 6.1.3 | Klasse C - Online-Ausschreibungssuche ohne LV | 74 |
| 6.1.4 | Klasse B - Online-Ausschreibung mit LV | 75 |
| 6.1.5 | Klasse A - Ausschreibung mit Online-Angebotsabgabe | 76 |
| 6.2 | Die Datenbank der Klasse A am Beispiel von AVACOMM | 77 |
| 6.2.1 | Systemkomponenten | 77 |
| 6.2.2 | Teilnehmer | 78 |
| 6.2.2.1 | Ausschreiber | 78 |
| 6.2.2.2 | Bieter | 79 |
| 6.2.2.3 | LV-Center | 80 |
| 6.2.3 | Dokumentenverwaltung | 81 |
| 7. | Einkaufsplattformen und Marktplätze | 82 |
| 7.1 | Beschaffung von C-Artikeln | 85 |
| 7.2 | Beschaffung von Baustoffen | 87 |
| 7.3 | Eignung der Baustoffe für e-commerce | 88 |
| 7.4 | Herstellerportale | 91 |
| 7.5 | Neutrale Marktplätze | 91 |
| 8. | Projektplattformen | 93 |
| 8.1 | Ausgangssituation im Bauwesen | 93 |
| 8.2 | Collaboration Tools | 96 |
| 8.2.1 | Planungsphase | 97 |
| 8.2.2 | Verfügbarkeit und Kontrolle von Projektdaten | 98 |
| 8.2.3 | Qualitätssteigerungen | 99 |
| 8.3 | Anbieter von Collaboration Tools | 100 |
| 9. | Organisationsformen | 103 |
| 9.1 | „Make or Buy“ | 103 |
| 9.2 | New Economy | 106 |
| 9.3 | Old Economy | 109 |
| 9.4 | Konsolidierung | 111 |
| 10. | Zusammenfassung und Ausblick | 114 |
Die VOB 2000 setzt die Anforderungen dieser Richlinie um, indem sie die Zulassung digitaler Angebote an zwei Voraussetzungen bindet: 1. Die digitalen Angebote müssen verschlüsselt sein. 2. Die digitalen Angebote müssen mit einer digitalen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Durch diese beiden Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die digitalen Angebote nicht verfälscht werden können und die Bieter nachweisbar zu identifizieren sind. Für die digitale Signatur genügt es nicht, auf ein auf dem Markt befindliches nicht reguliertes Verfahren zurückzugreifen. Vielmehr ist eine digitale Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erforderlich. Bieter, die digitale Angebote mit digitaler Signatur einreichen wollen, benötigen hierfür ein entsprechendes Zer100 tifikat von einer nach dem Signaturgesetz genehmigten Zertifizierungsstelle. Auf die Besonderheiten der Verschlüsselung und Verfahren zur digitalen Signatur wird im folgenden Kapitel genauer eingegangen. Dabei geht es zunächst um grundsätzliche Fragen der Sicherheit. [...]
Art der Änderung „In dem Anschreiben sind insbesondere anzugeben: h) gegebenenfalls Zulassung von digitalen Angeboten und Verfahren zu ihrer Ver- und Entschlüsselung, i) genaue Aufschrift der schriftlichen Angebote oder Bezeichnung der digitalen Angebote, j) gegebenenfalls auch Anschrift, an die digitalen Angebote zu richten sind,“ „Diese Bekanntmachungen sollen folgende Angaben enthalten: i) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können, falls die Unterlagen auch digital eingesehen und angefordert werden können, ist dies anzugeben, l) Anschrift, an die die Angebote schriftlich auf direktem Weg oder per Post zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote digital zu richten sind,“ „Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch oder digital zurückgezogen werden.“ „Die Angebote müssen schriftlich eingereicht und unterzeichnet sein. Daneben kann der Auftraggeber mit digitaler Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehene digitale Angebote zulassen, die verschlüsselt eingereicht werden müssen. Die Angebote sollen nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.“ „Bei Ausschreibungen ist für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Bis zu diesem Termin sind die auf direktem Weg oder per Post schriftlich zugegangenen Angebote, die beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag zu kennzeichnen sind, unter Verschluss zu halten; entsprechend sind digitale Angebote zu kennzeichnen und verschlüsselt aufzubewahren.“ „Der Verhandlungsleiter stellt fest, ob der Verschluss der schriftlichen Angebote unversehrt ist und die digitalen Angebote verschlüsselt sind.“ [...]
der Bundesrat, mit einigen Änderungswünschen, dem Entwurf der Vergabever95 ordnung zugestimmt. Mit Verkündung der neuen Verordnung im Bundesanzeiger wird die VOB 2000 in Kraft treten und ist dann verbindlich anzuwenden. Nach aktuellen Informationen (Stand: 17.1.2001) ist mit einem Inkrafttreten der VOB 2000 am 1.2.2001 zu rechnen. Wichtigste Änderung der VOB 2000 ist die Zulassung digitaler Angebote unter bestimmten Voraussetzungen. Demnach ist es grundsätzlich dem Auftraggeber (AG) überlassen, ob er die Einreichung digitaler Angebote zulassen will oder nicht. Da die Vorschrift die Möglichkeit der Nutzung moderner elektronischer Methoden einräumen soll und damit auf eine Vereinfachung des Vergabeverfahrens abzielt, kann man von großen öffentlichen Auftraggebern mit entsprechenden technischen Voraussetzungen erwarten, dass sie digitale Angebote zulassen. Eine Ablehnung digitaler Angebote wäre hier als von der VOB/A nicht gewollt einzustufen. Kleineren öffentlichen Auftraggebern mit begrenzter technischer Ausstattung wird man dagegen keinen Vorwurf machen können, wenn sie digitale Angebote nicht zulassen.96 Einen Überblick auf die geplanten Änderungen hinsichtlich der Zulassung digitaler Angebote gibt Tabelle 5-1. Der gegenüber der geltenden Fassung der VOB geänderte Text ist hervorgehoben. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832441265
Arbeit zitieren:
Schmidt, Alexander Februar 2001: Der Einsatz von Electronic Commerce in Bauunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
e-business, Internet, e-procurement, e-collaboration, Bauindustrie



