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Der Einsatz von Electronic Commerce in Bauunternehmen

Der Einsatz von Electronic Commerce in Bauunternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Alexander Schmidt
  • Abgabedatum: Februar 2001
  • Umfang: 138 Seiten
  • Dateigröße: 799,5 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4126-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4126-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4126-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schmidt, Alexander Februar 2001: Der Einsatz von Electronic Commerce in Bauunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: e-business, Internet, e-procurement, e-collaboration, Bauindustrie

Diplomarbeit von Alexander Schmidt

Einleitung:

„Wenn ein Schaubild auf der einen Achse die Größe der Industrie und auf der anderen den Grad ihrer Ineffizienz abbildet, dann liegt die Bauindustrie ganz weit vorne.“ Diese von der Analystin Mary Weeker geschilderte Situation der Bauindustrie könnte sich mit Hilfe von Electronic Commerce (e-commerce) bald ändern. Anbieter von e-commerce Anwendungen für die Baubranche versprechen Kosteneinsparungen von 23 Prozent und eine Verkürzung der Bauzeiten um 15 Prozent.

Es stellt sich daher die Frage, inwieweit e-commerce in Bauunternehmen umgesetzt werden kann bzw. bereits umgesetzt wird, und welche Entwicklungspotenziale bestehen. Diese Fragen sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.

Gang der Untersuchung:

Der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, der in dieser Arbeit vorgestellt wird, nutzt das Internet als Übertragungsmedium zwischen räumlich getrennten Rechnern. Daher werden in Kapitel 2 zunächst die Grundlagen des Internet erläutert.

In Kapitel 3 werden die Grundlagen des elektronischen Geschäftsverkehrs dargelegt und es wird deutlich gemacht, wo die Potenziale von e-commerce liegen. Der Nutzen, der durch die Anwendung von e-commerce für alle Beteiligten eines Geschäftsprozesses entsteht, soll gezeigt werden. Die Umsetzung von e-commerce vollzieht sich auf mehreren Stufen. Sowohl die Komplexität der Anwendung als auch der Nutzen, der für das Unternehmen entsteht, nehmen dabei zu. Daher wird in diesem Kapitel ein Phasenmodell vorgestellt, das die schrittweise Öffnung eines Unternehmens für den elektronischen Handel beschreibt.

Kapitel 4 geht auf die Besonderheiten der Baubranche ein. Dabei wird erläutert, in welchem Umfang e-commerce bereits Anwendung findet und an welcher Stelle im Phasenmodell Bauunternehmen heute stehen. Die besonderen Bedingungen der Bauproduktion werden herausgestellt und Unterschiede zur stationären Industrie erläutert.

Bei der Umsetzung von e-commerce ergeben sich Hindernisse, die teilweise branchenübergreifend vorhanden sind, in manchen Bereichen jedoch allein den Wirtschaftsbereich Bau betreffen. Auf diese Hindernisse und die Möglichkeiten zu ihrer Überwindung wird in Kapitel 5 eingegangen.

Die folgenden drei Kapitel beschäftigen sich mit den wichtigsten Anwendungsmöglichkeiten von e-commerce im Bauwesen. Kapitel 6 beschreibt den Einsatz elektronischer Übertragungsmittel im Ausschreibungswesen. Dabei steht die Anwendung von e-commerce bei einer Öffentlichen Ausschreibung im Vordergrund. Die Anwendungsmöglichkeiten von e-commerce im Beschaffungsprozess eines Bauunternehmens sind Gegenstand von Kapitel 7. Dabei wird eine Unterscheidung hinsichtlich der Art der zu beschaffenden Güter vorgenommen, da sich diese in unterschiedlicher Weise für den elektronischen Handel eignen. Kapitel 8 untersucht den Einsatz von e-commerce bei der Planung und Ausführung eines Bauprojektes. Es wird gezeigt, dass die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten durch den Einsatz eines internetbasierten Kommunikationssystems wesentlich effizienter gestaltet werden kann.

Die in dieser Arbeit vorgestellten Anwendungsmöglichkeiten von e-commerce werden momentan fast ausschließlich von Firmen angeboten, die keine Bauunternehmen im klassischen Sinne sind sondern Software-Firmen und Internet-Start-ups. Doch auch die großen deutschen Baukonzerne entwickeln zur Zeit eigene e-commerce Lösungen für die Baubranche. Kapitel 9 erläutert grundsätzliche Unterschiede zwischen Unternehmen der New- und Old-Economy und geht auf die Frage ein, welches Unternehmen sich letzten Endes am Markt durchsetzen kann.

Inhaltsverzeichnis:

1. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit 1
2. Grundlagen Internet 3
2.1 Historische Entwicklung 5
2.2 Technische Grundlagen 7
2.3 Kommunikationsprotokolle 9
2.4 Internetdienste 11
2.4.1 World Wide Web 11
2.4.2 Electronic Mail 14
2.4.3 Newsgroups 14
3. Grundlagen Electronic Commerce 15
3.1 Definitionen von Electronic Commerce 16
3.2 Klassifizierung von Electronic Commerce 17
3.3 Produkteignung für e-commerce 20
3.4 Potenziale von e-commerce 22
3.5 Nutzen von e-commerce 23
3.5.1 Nutzen für den Anbieter 23
3.5.1.1 Kosteneinsparungen 23
3.5.1.2 Zeiteinsparungen 24
3.5.1.3 Qualitätssteigerungen 25
3.5.2 Nutzen für den Kunden 25
3.5.2.1 Kosteneinsparungen 25
3.5.2.2 Zeiteinsparungen 26
3.5.2.3 Qualitätssteigerungen 26
3.6 One-to-One-Marketing 27
3.7 Phasenmodell für e-commerce 28
3.7.1 Information 29
3.7.2 Kommunikation 29
3.7.3 Transaktion 29
3.7.4 Integration 30
3.7.5 Exkurs: „Lean Production“ 31
3.7.6 Innovation 31
3.7.6.1 Elektronische Marktplätze 32
3.7.6.2 Portale 34
4. Besonderheiten der Baubranche 35
4.1 Entwicklungsstand und Potenziale im Branchenvergleich 37
4.2 Entwicklungsstand in der Baubranche 39
4.3 Die besonderen Bedingungen der Bauproduktion 40
4.4 Unternehmensstruktur 41
4.5 Grad der Standardisierung 42
4.6 IT - Durchdringung 43
4.7 Abgrenzung zur stationären Industrie 44
5. Hindernisse bei der Umsetzung von e-commerce 46
5.1 Branchenübergreifende Hindernisse 46
5.2 Rechtliche Aspekte des e-commerce 48
5.2.1 Regulierung auf europäischer Ebene 48
5.2.1.1 e-commerce Richtlinie 49
5.2.1.2 Fernabsatzrichtlinie 49
5.2.1.3 Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts 49
5.2.1.4 Richtlinie über digitale Signaturen 50
5.2.2 VOB 51
5.3 Sicherheit 56
5.3.1 Systemsicherheit 56
5.3.2 Datenaustauschsicherheit 58
5.3.3 Kryptologie 59
5.3.3.1 Die symmetrische Verschlüsselung 59
5.3.3.2 Die asymmetrische Verschlüsselung 60
5.3.3.3 Die digitale Signatur 62
5.3.3.4 Digitale Signatur und asymmetrische Verschlüsselung 64
5.4 Standardisierung 65
5.4.1 XML 65
5.4.2 GAEB 67
5.4.3 ASP 68
6. Ausschreibungsdatenbanken 70
6.1 Leistungsklassen von Ausschreibungsdatenbanken 71
6.1.1 Klasse E - Ausschreibungsservice 71
6.1.2 Klasse D - Ausschreibungssuche 72
6.1.3 Klasse C - Online-Ausschreibungssuche ohne LV 74
6.1.4 Klasse B - Online-Ausschreibung mit LV 75
6.1.5 Klasse A - Ausschreibung mit Online-Angebotsabgabe 76
6.2 Die Datenbank der Klasse A am Beispiel von AVACOMM 77
6.2.1 Systemkomponenten 77
6.2.2 Teilnehmer 78
6.2.2.1 Ausschreiber 78
6.2.2.2 Bieter 79
6.2.2.3 LV-Center 80
6.2.3 Dokumentenverwaltung 81
7. Einkaufsplattformen und Marktplätze 82
7.1 Beschaffung von C-Artikeln 85
7.2 Beschaffung von Baustoffen 87
7.3 Eignung der Baustoffe für e-commerce 88
7.4 Herstellerportale 91
7.5 Neutrale Marktplätze 91
8. Projektplattformen 93
8.1 Ausgangssituation im Bauwesen 93
8.2 Collaboration Tools 96
8.2.1 Planungsphase 97
8.2.2 Verfügbarkeit und Kontrolle von Projektdaten 98
8.2.3 Qualitätssteigerungen 99
8.3 Anbieter von Collaboration Tools 100
9. Organisationsformen 103
9.1 „Make or Buy“ 103
9.2 New Economy 106
9.3 Old Economy 109
9.4 Konsolidierung 111
10. Zusammenfassung und Ausblick 114

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die VOB 2000 setzt die Anforderungen dieser Richlinie um, indem sie die Zulassung digitaler Angebote an zwei Voraussetzungen bindet: 1. Die digitalen Angebote müssen verschlüsselt sein. 2. Die digitalen Angebote müssen mit einer digitalen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Durch diese beiden Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die digitalen Angebote nicht verfälscht werden können und die Bieter nachweisbar zu identifizieren sind. Für die digitale Signatur genügt es nicht, auf ein auf dem Markt befindliches nicht reguliertes Verfahren zurückzugreifen. Vielmehr ist eine digitale Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erforderlich. Bieter, die digitale Angebote mit digitaler Signatur einreichen wollen, benötigen hierfür ein entsprechendes Zer100 tifikat von einer nach dem Signaturgesetz genehmigten Zertifizierungsstelle. Auf die Besonderheiten der Verschlüsselung und Verfahren zur digitalen Signatur wird im folgenden Kapitel genauer eingegangen. Dabei geht es zunächst um grundsätzliche Fragen der Sicherheit. [...]

Art der Änderung „In dem Anschreiben sind insbesondere anzugeben: h) gegebenenfalls Zulassung von digitalen Angeboten und Verfahren zu ihrer Ver- und Entschlüsselung, i) genaue Aufschrift der schriftlichen Angebote oder Bezeichnung der digitalen Angebote, j) gegebenenfalls auch Anschrift, an die digitalen Angebote zu richten sind,“ „Diese Bekanntmachungen sollen folgende Angaben enthalten: i) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können, falls die Unterlagen auch digital eingesehen und angefordert werden können, ist dies anzugeben, l) Anschrift, an die die Angebote schriftlich auf direktem Weg oder per Post zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote digital zu richten sind,“ „Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch oder digital zurückgezogen werden.“ „Die Angebote müssen schriftlich eingereicht und unterzeichnet sein. Daneben kann der Auftraggeber mit digitaler Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehene digitale Angebote zulassen, die verschlüsselt eingereicht werden müssen. Die Angebote sollen nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.“ „Bei Ausschreibungen ist für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Bis zu diesem Termin sind die auf direktem Weg oder per Post schriftlich zugegangenen Angebote, die beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag zu kennzeichnen sind, unter Verschluss zu halten; entsprechend sind digitale Angebote zu kennzeichnen und verschlüsselt aufzubewahren.“ „Der Verhandlungsleiter stellt fest, ob der Verschluss der schriftlichen Angebote unversehrt ist und die digitalen Angebote verschlüsselt sind.“ [...]

der Bundesrat, mit einigen Änderungswünschen, dem Entwurf der Vergabever95 ordnung zugestimmt. Mit Verkündung der neuen Verordnung im Bundesanzeiger wird die VOB 2000 in Kraft treten und ist dann verbindlich anzuwenden. Nach aktuellen Informationen (Stand: 17.1.2001) ist mit einem Inkrafttreten der VOB 2000 am 1.2.2001 zu rechnen. Wichtigste Änderung der VOB 2000 ist die Zulassung digitaler Angebote unter bestimmten Voraussetzungen. Demnach ist es grundsätzlich dem Auftraggeber (AG) überlassen, ob er die Einreichung digitaler Angebote zulassen will oder nicht. Da die Vorschrift die Möglichkeit der Nutzung moderner elektronischer Methoden einräumen soll und damit auf eine Vereinfachung des Vergabeverfahrens abzielt, kann man von großen öffentlichen Auftraggebern mit entsprechenden technischen Voraussetzungen erwarten, dass sie digitale Angebote zulassen. Eine Ablehnung digitaler Angebote wäre hier als von der VOB/A nicht gewollt einzustufen. Kleineren öffentlichen Auftraggebern mit begrenzter technischer Ausstattung wird man dagegen keinen Vorwurf machen können, wenn sie digitale Angebote nicht zulassen.96 Einen Überblick auf die geplanten Änderungen hinsichtlich der Zulassung digitaler Angebote gibt Tabelle 5-1. Der gegenüber der geltenden Fassung der VOB geänderte Text ist hervorgehoben. [...]

Arbeit zitieren:
Schmidt, Alexander Februar 2001: Der Einsatz von Electronic Commerce in Bauunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
e-business, Internet, e-procurement, e-collaboration, Bauindustrie

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