Einkünfte von Ausländern aus nichtselbständiger Arbeit im Inland aus Sicht des Unternehmers
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Markus Wagner
- Abgabedatum: März 1999
- Umfang: 113 Seiten
- Dateigröße: 912,2 KB
- Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5141-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5141-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5141-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Wagner, Markus März 1999: Einkünfte von Ausländern aus nichtselbständiger Arbeit im Inland aus Sicht des Unternehmers, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Steuerpflicht, Einkünfte aus nichtselbständer Arbeit, Ausländerbeschäftigung, Doppelbesteuerung, Sozialversicherung
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Diplomarbeit von Markus Wagner
Einleitung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Ausländern, die in Österreich einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Insbesondere die Beschäftigung von Fachkräften, die aus dem Ausland und aus anderen EU-Mitgliedstaaten stammen und in Österreich eine Spezialistentätigkeit ausüben oder als Fachkraft tätig sind (sog „Schlüsselkräfte“) kommt aufgrund der weltweiten Globalisierung in den letzten Jahren immer häufiger vor, und daher gab und gibt es verstärkt Regelungsbedarf in diesem Bereich (z.B. Entwurf des OECD-Musterabkommens, Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen, Expatriates-Erlass, VO 1408/71 und Abkommen im Bereich der Sozialversicherung).
Gang der Untersuchung:
Im ersten Teil der Arbeit werden die Grundlagen der fremdenrechtlichen Regelungen für Ausländer und insbesondere für ausländische Arbeitnehmer, die im Inland einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen (wollen), dargestellt. Insbesondere die erwähnten Vorschriften des Aufenthalts- und Ausländerbeschäftigungsrechts sind für den Unternehmer als Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Ausländern relevant.
Der zweite Teil ist der Unterscheidung der unbeschränkten und beschränkten Einkommensteuerpflicht gewidmet. Darüber hinaus wird die aus dieser Unterscheidung resultierende unter-schiedliche steuerliche Behandlung in ihren Grundsätzen erläutert.
Der dritte Teil gibt einen allgemeinen Überblick über die Einkunftsart der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Hierbei werden die unter diese Einkunftsart fallenden Einkünfte aufgezählt, sowie jene Bezugsteile, die aufgrund des Gesetzes nicht darunter fallen. Des Weiteren werden einige Steuerbegünstigungen und Steuerbefreiungen, die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage, die Berechnung und die Entrichtung der Einkommensteuer behandelt.
In diesem Abschnitt wird neben dem Dienstvertrag bzw. Dienstverhältnis auch auf andere Vertragstypen und Beschäftigungsverhältnisse wie z.B. freie Dienstverträge und Werkverträge und ihre steuerliche Einordnung eingegangen.
Das „Kernstück“ der Arbeit beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung von Ausländern mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Inland. Es werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Vertragsformen beschrieben, sowie die steuerliche Behandlung von unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Ausländern und die Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Hinblick auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erörtert.
Im vierten und im fünften Teil werden die Aspekte der Sozialversicherung und der sonstigen Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) bei Einkünften von Ausländern aus nichtselbständiger Arbeit im Inland behandelt. Diese Bereiche sind insbesondere für den Unternehmer als Dienstgeber relevant und von ihm zu beachten.
Inhaltsverzeichnis:
| A. | EINFÜHRUNG | 6 |
| 1. | THEMENSTELLUNG | 6 |
| 2. | GANG DER UNTERSUCHUNG | 7 |
| B. | DIE RECHTLICHE STELLUNG DER AUSLÄNDISCHEN ARBEITNEHMER | 9 |
| 1. | AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER | 9 |
| 2. | AUFENTHALTSRECHT | 9 |
| 2.1 | Das Asylgesetz (AsylG) | 9 |
| 2.2 | Das Fremdengesetz (FrG) | 10 |
| 2.2.1 | Ein- und Ausreise von Fremden | 10 |
| Passpflicht und Sichtvermerkspflicht | 10 | |
| Einreisetitel (Visa) | 11 | |
| Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungsbewilligung) | 11 | |
| Neuzuwanderer | 12 | |
| 2.2.2 | Aufenthalt von Fremden | 12 |
| 2.2.3 | Aufenthaltsbeendigung | 12 |
| 2.2.4 | Sonderbestimmungen für EWR Bürger | 13 |
| 2.2.5 | Scheinehenpaket | 13 |
| 3. | AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNGSRECHT | 14 |
| 3.1 | Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) | 14 |
| 3.2 | Beschäftigung von Ausländern | 14 |
| 3.2.1 | Beschäftigungsbewilligung | 15 |
| 3.2.2 | Arbeitserlaubnis | 16 |
| 3.2.3 | Befreiungsschein | 17 |
| 3.2.4 | Betriebsentsandte Ausländer (Entsendebewilligung) | 17 |
| 3.3 | Kontingentverfahren | 17 |
| 3.4 | Meldepflicht beim Arbeitsmarktservice | 18 |
| 4. | EU-BÜRGER IM ÖSTERREICHISCHEN AUSLÄNDERRECHT | 19 |
| 5. | DIE ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT | 20 |
| C. | UNBESCHRÄNKTE UND BESCHRÄNKTE EINKOMMENSTEUERPFLICHT | 22 |
| 1. | PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT VON NATÜRLICHEN PERSONEN | 22 |
| 2. | UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT | 22 |
| 2.1 | Der Wohnsitz als Anknüpfungsmerkmal der unbeschränkten Steuerpflicht | 22 |
| 2.1.1 | Der Begriff „Wohnung“ | 23 |
| 2.1.2 | Die tatsächliche Innehabung | 23 |
| 2.1.3 | Umstände des Innehabens | 24 |
| Beibehaltung einer Wohnung | 25 | |
| Benutzung einer Wohnung | 26 | |
| 2.1.4 | Aufgabe des Wohnsitzes | 27 |
| 2.2 | Der gewöhnliche Aufenthalt als alternatives Anknüpfungsmerkmal | 28 |
| 2.2.1 | Der gewöhnliche Aufenthalt | 28 |
| 2.2.2 | Der Begriff „Aufenthalt“ | 28 |
| 2.2.3 | Die maßgeblichen Umstände des Aufenthalts | 28 |
| 2.2.4 | Die Sechsmonatsfrist als Ersatztatbestand | 29 |
| 2.2.5 | Die Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen | 30 |
| 2.3 | Umfang der Steuerpflicht | 31 |
| 2.4 | Beginn und Ende der Steuerpflicht | 31 |
| 2.5 | Einschränkungen der unbeschränkten Steuerpflicht | 31 |
| 2.5.1 | Einschränkungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen | 32 |
| 2.5.2 | Einschränkungen gemäß § 48 BAO | 32 |
| 2.5.3 | Zuzugsbegünstigung | 32 |
| 2.5.4 | Ausländische Vertretungen | 32 |
| 2.6 | Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht | 33 |
| 2.6.1 | Auslandsbeamte | 33 |
| 2.6.2 | Option zur unbeschränkten Steuerpflicht | 33 |
| 2.7 | Sonderbestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht | 34 |
| 2.7.1 | Grenzgänger | 34 |
| 2.7.2 | Auslandsentsendungen | 35 |
| 2.7.3 | Entwicklungshelfer | 36 |
| 2.7.4 | Wegzugsbesteuerung | 36 |
| 2.8 | Völkerrechtlich privilegierte Personen | 36 |
| 2.8.1 | Mitglieder einer diplomatischen und konsularischen Mission | 36 |
| 2.8.2 | Mitglieder internationaler Organisationen | 37 |
| 2.8.3 | Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Union | 38 |
| 3. | BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT | 39 |
| 3.1 | Voraussetzungen | 39 |
| 3.2 | Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte | 39 |
| D. | AUSLÄNDER MIT EINKÜNFTEN AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT | 41 |
| 1. | EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT | 41 |
| 1.1 | Arten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 25 EStG | 41 |
| 1.2 | Begriff des Arbeitslohnes | 42 |
| 1.3 | Nicht steuerbare Einnahmen gem § 26 EstG | 42 |
| 1.3.1 | Reisekostenvergütungen | 43 |
| 1.3.2 | Tages- und Nächtigungsgelder | 43 |
| 1.3.3 | Umzugskostenvergütungen | 44 |
| 1.4 | Steuerfreie Bezüge gem § 3 EstG | 45 |
| 1.5 | Werbungskosten | 46 |
| 1.5.1 | Kosten der doppelten Haushaltsführung | 46 |
| 1.5.2 | Familienheimfahrten | 47 |
| 1.5.3 | Fahrtkosten zwischen mehreren Dienstorten | 48 |
| 1.5.4 | Sonstige Werbungskosten | 49 |
| 1.5.5 | Differenzwerbungskosten | 49 |
| 1.6 | Steuerbegünstigungen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 49 |
| 1.6.1 | Sonstige Bezüge (Sonderzahlungen) | 49 |
| 1.6.2 | Bestimmte Zulagen und Zuschläge | 50 |
| 1.7 | Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen | 50 |
| 1.7.1 | Sonderausgaben | 51 |
| 1.7.2 | Außergewöhnliche Belastungen | 53 |
| 1.8 | Einkommensteuertarif, Berechnung der Lohnsteuer | 55 |
| 1.8.1 | Allgemeiner Lohnsteuertarif | 55 |
| 1.8.2 | Pauschalbesteuerung für vorübergehend beschäftigte Arbeitnehmer | 55 |
| 1.8.3 | Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger | 56 |
| 1.9 | Steuerabsetzbeträge gem. § 33 EstG | 56 |
| 1.10 | Erhebung der Einkommensteuer | 57 |
| 1.10.1 | Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber | 57 |
| Inländischer Arbeitgeber | 57 | |
| Ausländischer Arbeitgeber mit inländischer Betriebsstätte | 57 | |
| Ersatztatbestand des § 81 Abs 2 EstG | 58 | |
| Ausnahmen | 59 | |
| 1.10.2 | Veranlagung | 59 |
| Pflichtveranlagung | 59 | |
| Freiwillige Veranlagung | 60 | |
| Vorauszahlungsbescheide | 60 | |
| 2. | ABGRENZUNG DIENSTVERTRAG, FREIER DIENSTVERTRAG, WERKVERTRAG | 60 |
| 2.1 | Dienstvertrag, Dienstverhältnis | 60 |
| 2.2 | Freier Dienstvertrag | 61 |
| 2.3 | Werkvertrag | 61 |
| 2.4 | Einkommenssteuerliche Qualifikation der Einkünfte | 61 |
| 3. | AUSLÄNDER MIT EINKÜNFTEN AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT | 62 |
| 3.1 | Gestaltungsfreiheit, Gestaltungsmöglichkeiten | 62 |
| 3.1.1 | Arbeitgeberwechsel | 62 |
| 3.1.2 | Zweites Dienstverhältnis | 63 |
| 3.1.3 | Freier Dienstvertrag, Werkvertrag | 63 |
| 3.1.4 | Assistenzleistung | 63 |
| 3.1.5 | Arbeitskräftegestellung | 64 |
| 3.2 | Unbeschränkt steuerpflichtige Ausländer | 65 |
| 3.2.1 | Sonderregelung für Expatriates | 66 |
| Umzugskosten | 67 | |
| Doppelte Haushaltsführung | 67 | |
| Dienstreisen, Familienheimfahrten | 67 | |
| Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung | 68 | |
| 3.2.2 | Erhebung der Einkommensteuer | 68 |
| 3.3 | Beschränkt steuerpflichtige Ausländer | 68 |
| 3.3.1 | Grundsätze | 68 |
| 3.3.2 | Erhebung der Einkommensteuer | 69 |
| Lohnsteuerabzug vom Arbeitgeber | 69 | |
| Veranlagung gem. § 102 EstG | 72 | |
| 3.3.3 | Option zur unbeschränkten Steuerpflicht | 74 |
| Voraussetzungen für die Option gem. § 1 Abs 4 EstG | 74 | |
| Wirkung der Option | 74 | |
| 3.4 | Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Hinblick auf nichtselbständige Einkünfte | 75 |
| 3.4.1 | Grundtypen von Doppelbesteuerungen | 75 |
| 3.4.2 | Vermeidung von Doppelbesteuerungen | 76 |
| Unilaterale Maßnahmen | 76 | |
| Bilaterale Maßnahmen | 77 | |
| 3.4.3 | Zuteilungsregeln für nichtselbständige Einkünfte nach dem OECD-Musterabkommen | 78 |
| Bezüge aus privaten Dienstverhältnissen (Art 15) | 79 | |
| Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen (Art 16) | 84 | |
| Künstler und Sportler (Art 17) | 84 | |
| Ruhebezüge bzw. Privatpensionen (Art 18) | 85 | |
| Bezüge aus öffentlichen Kassen, Aktiv- und Ruhebezüge (Art 19) | 85 | |
| Studenten, Praktikanten und Gastprofessoren (Art 20) | 85 | |
| Andere Einkünfte (Art 21) | 86 | |
| E. | SOZIALVERSICHERUNG | 87 |
| 1. | SOZIALVERSICHERUNGSRECHT IN ÖSTERREICH | 87 |
| 2. | PROBLEM DER DOPPELVERSICHERUNG | 89 |
| 2.1 | VO 1408/71 für EU- und EWR-Staaten | 89 |
| 2.1.1 | Versicherung in nur einem Mitgliedstaat | 90 |
| 2.1.2 | Tätigkeitsstaats-Prinzip | 90 |
| 2.1.3 | Ausnahmen | 90 |
| Ausnahme für Expatriates | 90 | |
| Gleichzeitige Ausübung von nichtselbständiger Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten | 91 | |
| Gleichzeitige Ausübung von nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten | 92 | |
| 2.2 | Sozialversicherungsabkommen | 93 |
| F. | SONSTIGE LOHNNEBENKOSTEN | 94 |
| 1. | DIENSTGEBERBEITRAG | 94 |
| 2. | ZUSCHLAG ZUM DIENSTGEBERBEITRAG | 94 |
| 3. | KOMMUNALSTEUER | 95 |
| G. | ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 97 |
| H. | LITERATURVERZEICHNIS | 98 |
1.7.1. Sonderausgaben Sonderausgaben sind Aufwendungen, die nicht zu den Werbungskosten gehören, und nur aufgrund der besonderen gesetzlichen Anordnung des § 18 EStG unter bestimmten Voraussetzungen und teilweise nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abzugsfähig sind. Die Aufwendungen, die als Sonderausgaben abzugsfähig sind, werden in § 18 EStG taxativ aufgezählt. Für bestimmte Sonderausgaben (sogenannte Topfsonderausgaben) besteht ein gemeinsamer Höchstbetrag von S 40.000,00 für den Steuerpflichtigen. Dieser Betrag erhöht sich um weitere S 40.000,00, wenn dem Steuerpflichtigen der AVAB bzw der AEAB zusteht. Weiters erhöht sich der Betrag um S 20.000,00 bei mindestens drei Kindern iSd § 106 Abs 1 und 2 EStG.112 Folgende Sonderausgaben sind nur bis zu dem obengenannten Höchstbetrag abzugsfähig: • bestimmte Versicherungsprämien (§ 18 Abs 1 Z 2 EStG) • Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -sanierung (§ 18 Abs 1 Z 3 EStG) und • Ausgaben zur Anschaffung von Genußscheinen und zur Erstanschaffung von jungen Aktien (§ 18 Abs 1 Z 4 EStG) Von der Steuerbemessungsgrundlage ist lediglich ein Viertel der Ausgaben bzw. des Höchstbetrages abzusetzen (Sonderausgabenviertel). Bei höheren Einkommen kommt es zu einer einkommensabhängigen Reduzierung des absetzbaren Betrages. Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als S 500.000,00 beträgt, so vermindert sich das Sonderausgabenviertel gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, daß sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von S 700.000,00 kein absetzbarer Betrag mehr ergibt. Diese Regelung bewirkt eine lineare Einschleifung des absetzbaren Sonderausgabenbetrages zwischen einem Gesamtbetrag der Einkünfte iHv S 500.000,00 und S 700.000,00. Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von S 700.000,00 entfällt der Abzug der betroffenen Sonderausgaben einschließlich Pauschale zur Gänze. [...]
1.5.4. Sonstige Werbungskosten Beiträge an eine ausländische Sozialversicherungsanstalt, die ein in Österreich beschäftigter ausländischer Staatsbürger an seine Heimat-Sozialversicherung bezahlt, sind, wenn sie • eine Pflichtversicherung darstellen, als Werbungskosten abzugsfähig, • eine freiwillige Weiterversicherung darstellen und die betreffende Sozialversicherungsanstalt nicht zu einem versicherungsmäßigen Geschäftsbetrieb in Österreich zugelassen ist, überhaupt nicht, weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben, abzugsfähig.109 1.5.5. Differenzwerbungskosten Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer keine oder nur niedrigere als die gesetzlich zulässigen Reisekostenersätze bezahlt, kann der Arbeitnehmer die zulässigen pauschalen Reisekostenersätze bzw die Differenz auf die Reisekostenersätze gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG als Werbungskosten (Differenzwerbungskosten) geltend machen.110 Derartige Differenzwerbungskosten können jedoch nur insoweit geltend gemacht werden, als ein abzugeltender eigener Aufwand dem Grunde nach entstehen kann.111 1.6. Steuerbegünstigungen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 1.6.1. Sonstige Bezüge (Sonderzahlungen) Während die laufenden Bezüge immer für einen bestimmten Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat) bezahlt werden, stellen die sonstigen, insbesondere einmaligen, Bezüge Vergütungen dar, die losgelöst von einem Lohnzahlungszeitraum gewährt werden. Sie sind keine für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume gewährten Bezüge und müssen sich daher durch vertragliche Festsetzung und vor allem durch die tatsächliche Auszahlung von den laufenden Bezügen eindeutig unterscheiden. Bezüglich dieser Sonderzahlungen ist eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, die hier nicht alle umfassend erwähnt werden können, da dies über den Rahmen dieser Ar- [...]
Ab dem Jahr 1996 gibt es gem § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG eine betragliche Begrenzung der Kosten für Familienheimfahrten. Danach dürfen die Werbungskosten für Familienheimfahrten den höchsten in § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG angeführten Betrag (ds derzeit S 28.800,00) nicht übersteigen. Der Monatsbetrag für Familienheimfahrten beträgt daher S 2.400,00; ein voller Monatsbetrag steht allerdings auch für angefangene Monate der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit zu.105 Diese Begrenzungsregelung ist, von ihrem Wortlaut her betrachtet, nicht auf Inlandsheimfahrten allein beschränkt. Es ist zu erwarten, daß unter den Begriff „Familienheimfahrten“ auch Familienheimflüge zu subsumieren sind und daß folglich auch bei fernen Auslandsdestinationen die steuerliche Abzugsfähigkeit der jährlichen Heimreisekosten mit S 28.800,00 begrenzt ist.106 1.5.3. Fahrtkosten zwischen mehreren Dienstorten Ist ein Arbeitnehmer an zwei Dienststellen täglich bei zwei Dienstgebern tätig und fährt er in der Früh von seinem Wohnsitz zur Dienststelle A, anschließend zur Dienststelle B und abends zurück zur Wohnung, sind die Fahrten Wohnung - Dienststelle A und Dienststelle B - Wohnung mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw mit dem Pendlerpauschale abgegolten. Für die Fahrten Dienststelle A - Dienststelle B können Werbungskosten geltend gemacht werden.107 Allerdings kann nur ein allfälliger „Mehrweg“ gegenüber der bereits im Pendlerpauschale berücksichtigten Fahrtstrecke geltend gemacht werden.108 [...]
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Arbeit zitieren:
Wagner, Markus März 1999: Einkünfte von Ausländern aus nichtselbständiger Arbeit im Inland aus Sicht des Unternehmers, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Steuerpflicht, Einkünfte aus nichtselbständer Arbeit, Ausländerbeschäftigung, Doppelbesteuerung, Sozialversicherung



