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Einkommensteuerliche Behandlung der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe anhand eines praktischen Falles und Entwicklung von Hilfestellung für die Praxis

Einkommensteuerliche Behandlung der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe anhand eines praktischen Falles und Entwicklung von Hilfestellung für die Praxis
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jan Finsterbusch
  • Abgabedatum: Juni 2000
  • Umfang: 97 Seiten
  • Dateigröße: 623,7 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2899-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2899-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2899-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Finsterbusch, Jan Juni 2000: Einkommensteuerliche Behandlung der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe anhand eines praktischen Falles und Entwicklung von Hilfestellung für die Praxis, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Realteilung, Steuer

Diplomarbeit von Jan Finsterbusch

Einleitung:

Durch das am 24.03.1999 beschlossene Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurden gerade im Bereich der außerordentlichen Einkünfte größere Nachbesserungen vorgenommen. Gegenstand dieser Arbeit soll es sein, zu untersuchen, welche steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen im Zuge einer Betriebsveräußerung für den Veräußerer als auch für den Erwerber entstehen. Dazu wird insbesondere bei den Berechnungen zur Steuerbelastung auch auf die steuerlichen Folgen nach altem Rechtstand eingegangen werden.

Anhand eines Beispiel wird die komplette Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten dargestellt. Zum besseren Verständnis ist geplant, das Beispiel nicht einfach durch simple Abwandlung eines Sachverhaltes anzupassen, sondern vielmehr durch denkbare reale Sachverhalte die Änderungen zu entwickeln. Das Beispiel soll so nachvollziehbar gehalten werden und das Einprägen von bedeutsamen Punkten erleichtert werden. Ziel dieser Arbeit kann es aufgrund ihres Umfangs nicht sein, alle Varianten und Sonderfälle bis ins kleinste Detail darzustellen. Vielmehr ist es Ziel, einen umfassenden Überblick über die einzelnen Veräußerungs- und Aufgabetatbestände zu geben. Es wird versucht, auf Grundlage dieser Arbeit Hilfestellungen für die Praxis zu erarbeiten. Unterstützt wird dies durch ein Tool (siehe beiliegende CD-ROM) zum Einprägen und Wiederholen der relevanten Punkte.

Gang der Untersuchung:

Aufgrund der eben erläuterten Zielsetzung soll zunächst eine einheitliche Basis für die Berechnung der Einkommensteuer geschaffen werden. Dazu sollen durch das Vorstellen des Beispieles die Eckdaten für die folgenden Ausführungen gegeben werden. Anschließend wird jeweils zunächst der Sachverhalt erläutert werden, um dann in einem zweiten Schritt das Beispiel auf diesen Sachverhalt hin zu untersuchen. In Kapitel III. werden globale Definitionen erläutert. Kapitel IV wird dann die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes sowohl bei einem Einzelunternehmen als auch bei einer Personengesellschaft zum zentralen Thema haben. Das Gegenstück dazu, nämlich die Ermittlung des Aufgabegewinnes, sowie die Abgrenzung der Betriebsaufgabe zur Betriebsveräußerung wird in Kapitel V. vorgenommen. Aufgrund ihrer Sonderstellung bei der Auflösung einer Personengesellschaft ist die Realteilung Thema eines eigenen, nämlich des VI. Kapitels. Die Erläuterung einkommensteuerlicher Vergünstigungen wird in Kapitel VII. vorgenommen. An dieser Stelle wird auch die Berechnung der entstehenden Einkommensteuerbelastung bei verschiedenen Gestaltungsvarianten dargestellt werden. Abgerundet wird dies in Kapitel VIII. durch die Darstellung der Relevanz anderer Steuerarten.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis 1
I. Einleitung 4
II. Das Beispiel 6
III. Allgemeine Definitionen 8
a) Wesentliche Betriebsgrundlage 9
b) Teilbetrieb 10
c) Einstellung der (gewerblichen) Tätigkeit 13
IV. Die Betriebsveräußerung 14
a) Spezielle Definitionen 14
b) Zuflußzeitpunkt und Veräußerungsgewinn 15
aa) Veräußerungspreis 16
bb) Veräußerungskosten 17
cc) Buchwert des Kapitalkontos 17
c) Sonderfall unentgeltliche / teilentgeltliche Übertragung 20
d) Besonderheiten der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften 24
aa) keine wesentliche Grundlage im Sonderbetriebsvermögen 25
bb) Sonderbetriebsvermögen als wesentliche Grundlage 29
e) Ausscheiden eines Gesellschafters 32
aa) Ausscheiden über Buchwert 32
bb) Ausscheiden zum Buchwert 34
cc) Ausscheiden unter Buchwert 35
dd) Der „lästige Gesellschafter“ 37
ee) Ausscheiden gegen Sachwertabfindung 39
f) Besonderheiten der freiberuflichen Praxis 40
V. Die Betriebsaufgabe 43
a) Definition und Abgrenzung gegenüber der Betriebsveräußerung 43
b) Ermittlung des Aufgabegewinnes 44
aa) Aufgabegewinn / laufender Gewinn 44
bb) Gewinnberechnung 45
c) Besonderheiten bei der Betriebsaufgabe einer Personengesellschaft 48
VI. Die Realteilung 50
VII. Behandlung von Veräußerungsgewinnen und einkommensteuerliche Vergünstigungen 55
a) Freibetrag nach § 16 (4) EStG 55
b) Tarifermäßigung nach § 34 EStG 57
c) Tarifbegrenzung nach § 32c EStG 64
d) Gestaltungsmöglichkeit Rente 64
aa) Veräußerungsrente 65
bb) Ratenzahlung 75
cc) Dauernde Last 75
dd) Private Versorgungsleistungen und unentgeltliche Übertragung 76
VIII. Andere Steuerarten 79
a) Umsatzsteuer 79
aa) Betriebsveräußerung 79
bb) Betriebsaufgabe 80
cc) Personengesellschaft 81
b) Gewerbesteuer 82
c) Grunderwerbsteuer 82
IX. Schlusskapitel 85
Literatur- und Quellenverzeichnis 87

Automatisiert erstellter Textauszug:

Scheidet ein Gesellschafter gegen Sachwerte, die er aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft erhält, aus, so räumt dies dem Gesellschafter u.U. einen Sonderstatus ein. Bestehen die Sachwerte in einzelnen Wirtschaftsgütern, so erfolgt daraus zwingend eine gewinnrealisierende Entnahme, auch wenn die zugewiesenen Wirtschaftsgüter unmittelbar in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen eingelegt werden, und dort der Einkunftserzielung dienen. Zusätzlich dazu ist zu beachten, daß neben der Entnahme auch das Ausscheiden des Gesellschafters in der Bilanz der Gesellschaft umzusetzen ist. Liegt die Abfindung über dem Buchwert des Kapitalkontos, folgt daraus, daß eine Gewinnrealisierung in zwei Schritten vollzogen werden muß. Als erstes ist das Ausscheiden des Gesellschafters zu berücksichtigen, wobei die auf seinen Anteil entfallenden stillen Reserven realisiert werden müssen. Im zweiten Schritt ist der Entnahmevorgang bei den verbleibenden Gesellschaftern zu erfassen, wobei dieser Gewinn dem laufenden Gewinn zugerechnet werden muß.62 Im Gegensatz dazu soll die neue Gesetzesregelung einen der Realteilung verwandten Vorgang unterstellen, wenn die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters in einem Teilbetrieb besteht.63 Ist diese Teilbetriebserfordernis eingehalten, gelten die bei der Realteilung noch zu erläuternden Grundsätze. Diese durch das Steuerentlastungsgesetz getroffene Zuordnung wird von der Fachliteratur als systematisch unzutreffend eingeschätzt.64 65 [...]

Beispiel: Aufgrund eines Kunstfehlers von Frau Dr. R hat sich die Situation abermals geändert. Die beiden verbleibenden Gesellschafter benehmen sich nicht besonders herzlich oder freundlich und werfen ihr wiederholte spekulative Diagnosen vor. Die verbleibenden Gesellschafter sind sich einig, daß eine weitere Zusammenarbeit mit Frau Dr. R. eine Gefahr für das Fortbestehen der Praxis darstellt. Frau Dr. R erkennt diesen Sinneswandel der Mitgesellschafter sofort und will sich ihr Ausscheiden unter diesen Voraussetzungen so teuer wie möglich vergüten lassen. Frau Dr. R handelt mit ihren ehemaligen Kollegen eine Ablösesumme von 550.000 DM aus. Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ist es unerheblich, weshalb ein höherer Preis gezahlt wird. Die Gewinnermittlung ist daher wie auch beim Verkauf des Anteiles in VI c) aa) zu errechnen. Anders sieht die Sachlage für die verbleibenden Gesellschafter aus. Aufgrund der Buchwertklausel möchten Herzlich und Freundlich den den Buchwert übersteigenden Betrag als BA sofort zum Abzug bringen. Ein Abzug des den Buchwert übersteigenden Teiles der Abfindung als Sonderbetriebsausgabe wird im vorliegenden Fall nicht möglich sein, da die beiden verbleibenden Gesellschafter durch dieses Angebot lediglich die stillen Reserven realisieren. Ein Verweis auf die Buchwertklausel bleibt steuerlich ohne Relevanz.61 Demzufolge sind die Aufwendungen entsprechend auf die Wirtschaftsgüter zu aktivieren. [...]

Übersteigt die Abfindung, die ein Gesellschafter bei Ausscheiden erhält, nicht nur den Buchwert, sondern auch den gemeinen Wert des veräußerten Gesellschaftsanteiles, so ist es grundsätzlich denkbar, daß dieser erhöhte Wert auf das Ausscheiden eines „lästigen Gesellschafters“ zurückzuführen ist. Hintergrund ist das für Personengesellschaften zwingende Vertrauensverhältnis zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Die Finanzverwaltung erkennt jedoch das Vorliegen des Ausscheidens aufgrund eines „lästigen Gesellschafters“ nicht ohne weiteres an. Grund dafür ist, daß der übersteigende Teil der Abfindung, also nach Auflösung der auf die Wirtschaftsgüter und den Firmenwert entfallenden stillen Reserven, als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.58 Der Gesellschafter muß nach objektiven Gesichtspunkten lästig sein. Subjektive Kriterien reichen nicht aus, einen Gesellschafter als lästig zu deklarieren. Diese objektiven Gesichtspunkte sind im Normalfall dann gegeben, wenn eine weitere Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter nicht mehr zumutbar ist und durch das übersteigende Entgelt eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden soll. 59 [...]

Arbeit zitieren:
Finsterbusch, Jan Juni 2000: Einkommensteuerliche Behandlung der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe anhand eines praktischen Falles und Entwicklung von Hilfestellung für die Praxis, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Realteilung, Steuer

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