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Die Einkommenssteuer in Deutschland und Frankreich

Eine terminologische Untersuchung

Die Einkommenssteuer in Deutschland und Frankreich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thomas Meyers
  • Abgabedatum: März 2008
  • Umfang: 235 Seiten
  • Dateigröße: 1,3 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Universität des Saarlandes Deutschland
  • Bibliografie: ca. 120
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1560-0
  • ISBN (CD) :978-3-8366-1560-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Meyers, Thomas März 2008: Die Einkommenssteuer in Deutschland und Frankreich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Terminologie, Sprachwissenschaft, Einkommenssteuer, Deutschland, Frankreich

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Diplomarbeit von Thomas Meyers

Einleitung:

Einführung und Eingrenzung des Sachgebiets:

Jedem, der eine berufliche Tätigkeit ausübt und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet, ist die Einkommensteuer ein Begriff. Arbeitnehmer kennen sie als Lohnsteuer, Anleger als Kapitalertragsteuer, Selbständige als Veranlagungssteuer. Jeder, der sein Heimatland verlässt, um in einem anderen Staat eine Arbeit zu finden, muss sich mit einkommensteuerrechtlichen Regelungen auseinander setzen.

Steuereinnahmen decken den Großteil des öffentlichen Finanzbedarfs. Der Einkommensteuer kommt in dieser Hinsicht eine herausragende Bedeutung zu, da sie sowohl in Deutschland als auch in Frankreich nach der Umsatzsteuer die aufkommensstärkste Einzelsteuer ist. Ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen werden durch sie erbracht. Wichtige wirtschafts- und sozialpolitische Ziele könnten ohne die Einkommensteuer nicht konsequent verfolgt werden.

In Deutschland betrug ihr Anteil an den staatlichen Gesamteinnahmen 2007 allein in der Form der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer 21, 9 %, wie aus dem umseitig abgedruckten Schaubild hervorgeht:

Auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bietet sich ausnahmslos das gleiche Bild. In Frankreich wurde das Steueraufkommen für 2007 auf rund 267, 2 Milliarden Euro geschätzt, wobei die Einkommensteuer mit 57, 1 Milliarden Euro zu dieser Summe beitragen sollte.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass eine Beschäftigung mit den öffentlichen Finanzen eines Staates unausweichlich auch über die Einkommensteuer führen muss.

Entsprechend der Vielfalt der verschiedenen Lebens- und Arbeitssituationen von Einzelpersonen sind auch die Normen, die die Einkommensteuer regeln, von einer großen Komplexität gekennzeichnet. Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten, selbständiger Arbeit oder Dienstverhältnissen, Unterhaltsleistungen, Geldanlagen, Zinsen, aus Veräußerung von Besitzwerten - um nur einige wenige Beispiele zu nennen - sind allesamt gesetzlich definiert und unterliegen speziellen Besteuerungsmechanismen.

Daher kann der Gegenstand der vorliegenden Arbeit nicht die erschöpfende Darstellung aller Sachverhalte, die eine Steuerschuld begründen, aller Verwaltungsverfahren und Einzelregelungen, aller Steuersätze und Tarife sein. Wer tiefer in die Materie der Einkommensteuer eindringt, wird schnell bemerken, dass ein eigentlich so konkreter Rechtsbereich einen Umfang annimmt, der nicht im Rahmen einer Diplomarbeit behandelt werden kann. Das Sachgebiet musste demnach sinnvoll eingegrenzt werden.

Nach welchen Verfahren wird die Einkommensteuer ermittelt und wie gehen die Behörden Deutschlands und Frankreichs bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuerschuld vor? Wie wird sie erhoben und bezahlt? Was sind die Voraussetzungen, die es einem Staat erlauben, seine Steuerhoheit auszuüben? Diese Fragestellungen waren ausschlaggebend für die Auswahl eines Ausschnitts aus diesem komplizierten Teil des Steuerrechts. Trotz des Versuchs, möglichst alle für die gestellten Fragen relevanten Elemente zu berücksichtigen, kann hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.

Gang der Untersuchung:

Jede terminologische Arbeit basiert auf den in der Forschung gewonnenen Erkenntnissen und davon abgeleiteten Richtlinien. Das behandelte Sachgebiet muss in Abhängigkeit von diesen Vorgaben erfasst werden. Die Terminologiewissenschaft ist eng mit der Fachsprachenforschung verbunden, da das Wortgut eines abgrenzbaren Fachbereichs immer auch ein Teil eines bestimmten Ausschnitts einer umfassenderen Fachsprache ist.

Dementsprechend gliedert sich die vorliegende Arbeit in zwei große Teile - einen theoretischen (Kapitel 2 und 3) und einen praktischen (4 bis 8).

Im ersten Teil soll die theoretische Grundlage für die Untersuchung des Sachgebiets und die Erstellung der terminologischen Datenbank geschaffen werden. Nach einer eingehenden Beschäftigung mit der Forschung im Bereich der Fachsprachen folgt eine Vorstellung der wichtigsten Bestandteile der Terminologielehre. Entsprechend dem Thema dieser Arbeit wird das Recht, dessen Sprache und Terminologie, in beiden Kapiteln in besonderer Weise berücksichtigt. Es werden weiterhin die Grundprinzipien für den Vergleich der beiden Sprach- und Sachsphären erörtert.

Der praktische Teil umfasst neben einer kurzen Untersuchung der Rechtssprache im Bereich des Steuerrechts eine detaillierte Beschreibung des Realitätsausschnitts, der für diese Arbeit gewählt wurde. Im Anschluss daran werden die hier angestellten Überlegungen im jeweiligen Begriffssystem zusammengefasst, wobei vorher dessen Form und Inhalt nochmals erläutert wird. Die Begriffssysteme werden sodann zusammengeführt und verglichen.

Das eigentliche Kernstück dieser Arbeit, das Glossar, in dem die Begriffe einzeln aufgeführt und von Definitionen, Erläuterungen sowie Übersetzungsvorschlägen begleitet werden, bildet den Schlusspunkt.

Eine Beschreibung der Arbeit mit dem Programm Multiterm 5.5 von Trados, das zur Erarbeitung der Datenbank bzw. des Glossars diente, geht dem Glossar voran.

Ein alphabetischer Index der enthaltenen terminologischen Einträge erleichtert das Konsultieren dieser Arbeit als nützliches Nachschlagewerk.

Problemstellung:

In Zeiten der Globalisierung und der Entstehung supranationaler Gebilde wie der Europäischen Union, die immer mehr Einfluss auf Staatsfinanzen und Steuerpolitik nehmen, ist der Vergleich zweier Steuersysteme in mehrfacher Hinsicht interessant. Er kann die Grundlage für eine weitere Harmonisierung des Steuerrechts liefern und denjenigen, die mit beiden Rechtssphären in Berührung kommen, eine wichtige Orientierungshilfe sein.

Im Rahmen dieser Arbeit wurde eine terminologische Datenbank sowie ein Glossar erstellt, das wichtige Begriffe zum Thema enthält. Die graphisch dargestellten Begriffssysteme gewährleisten einen schnell zu erfassenden Überblick über die Materie. Sowohl Datenbank und Glossar als auch die Begriffssysteme zielen darauf ab, einem Übersetzer oder Dolmetscher, der in diesem Bereich tätig wird, nutzungsorientiert einen terminologischen Wortbestand an die Hand zu geben, ihm so die Arbeit zu erleichtern sowie zu helfen, eventuell folgenschwere Fehler zu vermeiden. Ein weiteres Ziel war es, die Grundzüge der Einkommensteuer jedem verständlich zu machen, der sich für dieses Gebiet interessiert. So sollten Deutsche, die nach Frankreich ziehen, um dort einen Beruf auszuüben, Franzosen, die nach Deutschland kommen, und alle, die der deutschen Sprache mächtig sind und in einem von beiden oder sogar in beiden Staaten arbeiten wollen, durch diese Arbeit die Möglichkeit bekommen, sich grundlegendes Wissen über die Einkommensteuer anzueignen.

Schließlich soll auch die Frage beantwortet werden, ob die beiden Steuersysteme überhaupt miteinander verglichen werden können.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 4
1. EINLEITUNG 5
1.1 Einführung und Eingrenzung des Sachgebiets 5
1.2 Ziel der Arbeit 7
1.3 Aufbau der Arbeit 8
2. FACHSPRACHE 9
2.1 Grundgedanken 9
2.2 Abstufungen und Jargon 11
2.3 Merkmale der Fachsprache(n) 15
2.4 Fachsprache und Umgangssprache 17
2.5 Fachsprache des Rechts 21
3. TERMINOLOGIE 24
3.1 Grundgedanken 24
3.2 Terminologiearbeit 29
3.3 Grundelemente der Terminologielehre 32
3.3.1 Terminus 33
3.3.1.1 Gegenstand 34
3.3.1.2 Begriff und Merkmal 35
3.3.1.3 Begriffe im Recht 41
3.3.1.4 Benennung 43
3.3.2 Definition 45
3.3.3 Kontext 48
3.3.4 Erläuterung 49
3.3.5 Quelle 50
3.3.6 Anmerkung 50
3.3.7 Notation 51
3.3.8 Begriffsbeziehungen 51
3.3.9 Begriffssysteme 53
3.3.9.1 Begriffssysteme im Recht 55
3.3.9.2 Vergleich von Begriffssystemen 56
3.3.10 Äquivalenz 57
3.3.10.1 Äquivalenz in Sprachwissenschaft und Terminologie 57
3.3.10.2 Äquivalenz im Recht 60
4. SACHGEBIET 62
4.1 Fachsprache des Steuerrechts 62
4.1.1 Deutschland 62
4.1.2 Frankreich 67
4.1.3 Zusammenfassung 70
4.2 Einkommensteuer in Deutschland und Frankreich 71
4.2.1 Einkommensteuer in Deutschland 72
4.2.1.1 Zur Geschichte der Einkommensteuer 72
4.2.1.2 Wesen der deutschen Einkommensteuer 73
4.2.1.3 Rechtsquellen 74
4.2.1.4 Grundlegende Besteuerungsprinzipien 76
4.2.1.5 Voraussetzungen der Besteuerung 78
4.2.1.5.1 Persönliche Steuerpflicht 79
4.2.1.5.2 Sachliche Steuerpflicht 80
4.2.1.5.2.1 Gewinneinkünfte 80
4.2.1.6 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 84
4.2.1.6.1 Altersentlastungsbetrag 84
4.2.1.6.2 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 84
4.2.1.6.3 Sonderausgaben 85
4.2.1.6.4 Verlustabzug 85
4.2.1.6.5 Außergewöhnliche Belastungen 86
4.2.1.6.6 Freibeträge 86
4.2.1.6.7 Sonstige abzuziehende Beträge 87
4.2.1.7 Erhebung und Festsetzung der Steuer 87
4.2.2 Einkommensteuer in Frankreich 88
4.2.2.1 Zur Geschichte der Einkommensteuer 88
4.2.2.2 Wesen der französischen Einkommensteuer 89
4.2.2.3 Rechtsquellen 90
4.2.2.4 Grundlegende Besteuerungsprinzipien 91
4.2.2.5 Voraussetzungen der Besteuerung 93
4.2.2.6 Gewinne aus Industrie und Handel (bénéfices industriels et commerciaux) 96
4.2.2.7 Gewinnermittlungsarten (régimes d'imposition) 97
4.2.2.8 Bruttoeinkommen (revenu brut global) 97
4.2.2.9 Nettoeinkommen (revenu net global) 98
4.2.2.10 Berechnung (liquidation) der Einkommensteuerschuld 99
4.2.2.11 Bruttosteuerschuld (impôt brut) 99
4.2.2.12 Zu zahlende Einkommensteuerschuld 100
4.2.2.13 Festsetzung und Zahlung der Einkommensteuer 102
5. BEGRIFFSSYSTEME 103
5.1 Erläuterung der Begriffssysteme 103
5.2 Erläuterung der graphischen Mittel 108
5.3 Deutsches Begriffssystem 110
5.4 Französisches Begriffssystem 117
6. ZUSAMMENFÜHRUNG DER BEGRIFFSSYSTEME 124
7. ARBEIT MIT MULTITERM 5.5 UND AUFBAU DER DATENBANK 128
8. GLOSSAR 131
8.1 Deutsches Wortgut 131
8.2 Französisches Wortgut 177
8.3 Quellkürzelverzeichnis 221
9. SCHLUSSBEMERKUNG 223
10. LITERATURVERZEICHNIS 224
10.1 Fachsprachen 224
10.2 Terminologie 225
10.3 Deutsche Literatur zum Sachgebiet 227
10.4 Französische Literatur zum Sachgebiet 228
10.5 Gesetzestexte 229
10.6 Nachschlagewerke 230
10.7 Internet 231
ALPHABETISCHER INDEX DER GLOSSAREINTRÄGE 233

Textprobe:

Kapitel 3.3.1.2, Begriff und Merkmal:

Die große Anzahl der individuellen Gegenstände, die der Mensch wahrnehmen oder sich vorstellen kann, verlangt nach einer Kategorisierung derselben. Um sie sprachlich bezeichnen zu können, müssen sie zunächst gedanklich erfasst werden.

Dabei kommt es zu einer Zusammenfassung, einem Ordnen, einer gedanklichen Reduktion. Hierbei werden zutreffende Aussagen und Eigenschaften einer Reihe gleichgearteter Gegenstände gesammelt.

Das Gemeinsame dieser Gegenstände wird in der Folge zu einem Denkelement zusammengefasst. Dieses Denkelement bildet einen Begriff.

Was der Mensch also denkt, verbindet er mit einer klaren Vorstellung der Realität. Ebenso ist die Beziehung zwischen Begriff und Gegenstand zu betrachten. Begriffe sind abstrahierte, mentale Repräsentationsformen von realen Phänomenen und erlauben es, sich von der bereits erwähnten Raum-Zeit-Komponente zu lösen, um die schier unendliche Vielzahl von individuellen Gegenständen sprachlich und mental beherrschbar zu machen. Die Auswahl der Gegenstände, die zusammengefasst und abstrahiert werden, erfolgt auf der Grundlage von Merkmalen. Nicht nur für die im Geist erfolgende Begriffsbildung, sondern auch für das Aufzeigen und Herstellen von Begriffsbeziehungen sind Merkmale sehr wichtig. Begriffsmerkmale dienen der Darstellung von Begriffssystemen, der Definition von Begriffen, der Formung von Begriffsbenennungen sowie der Äquivalenzbestimmung.

In der Terminologielehre werden verschiedene Arten von Merkmalen unterschieden. darunter wesentliche und unwesentliche Merkmale. Parallel ist von essentiellen und akzidentiellen Merkmalen die Rede, d. h. solchen, die wesensbestimmend und solchen, die zur Identifizierung eines bestimmten Gegenstandes eher nebensächlich sind.

Jeder Mensch wird z. B. aufgrund vorheriger gedanklicher Erfassung und Abstrahierung den Gegenstand Haus als solchen identifizieren können, unabhängig davon, ob das Dach des Hauses mit roten oder grauen Ziegeln bedeckt ist. Fehlt jedoch ein Dach insgesamt, so würde er eher von einer Ruine oder einem im Bau befindlichen Haus sprechen.

Nach Wüster (1991) können zudem folgende Merkmalarten auseinander gehalten werden:

-Ordnungsmerkmale.

-Eigenmerkmale (inhärente Merkmale).

-Beziehungsmerkmale (Relationsmerkmale).

-Anwendungsmerkmale.

-Herkunftsmerkmale.

-Abhängige Merkmale.

-Unabhängige Merkmale.

Ordnungsmerkmale von Gegenständen werden auch Beschaffenheitsmerkmale genannt. Typische Vertreter dieser Merkmalart sind Form, Farbe oder Abmessungen. In der Literatur neueren Datums wird jedoch nicht mehr zwischen Anwendungs-, Herkunfts- und Relationsmerkmalen unterschieden, sondern die ersten beiden werden letzterem untergeordnet.

Ein Herkunftsmerkmal kann z. B. der Erfinder oder Hersteller eines bestimmten Gegenstandes oder der Herkunftsort sein. Anwendungs- oder Gebrauchsmerkmale sind vor allen den Gegenständen inhärente Eigenschaften wie z. B. leicht handhabbar oder transportfähig.

Bei abhängigen Merkmalen muss das übergeordnete Merkmal vorhanden sein, damit durch Hinzutreten des untergeordneten Merkmals ein neuer Begriff gebildet werden kann, d. h. die Bildung eines neuen Begriffs ist nur in Abhängigkeit von seinem Oberbegriff möglich. Unabhängige Merkmale zeichnen sich dadurch aus, dass sie innerhalb einer Begriffssystems beliebig kombinierbar sind. Zwei verschiedene aus einem Oberbegriff abgeleitete Begriffe können durch erneute Merkmalsvereinigung zum gleichen Unterbegriff führen.

Die DIN-Norm 2330 enthält folgendes Beispiel:

Der Oberbegriff Verkehr kann auf der 1. Stufe zu den Unterbegriffen Güterverkehr und Nahverkehr führen, diese wiederum auf der 2. Stufe zu Güternahverkehr oder Güternahverkehr. Die Merkmale 'Transport von Gütern' und 'räumlich begrenzter Transport' können also im Unterbegriff wieder miteinander verschmelzen.

Merkmale enthalten entweder nur eine Eigenschaft - in diesem Fall nennt man sie einfache Merkmale - oder zwei oder mehrere, wodurch sie zu komplexen Merkmalen werden.

Materielle Gegenstände werden durch Abstraktion und Subtraktion unwesentlicher, individualisierender Merkmale zu Begriffen. Nicht materielle Gegenstände nehmen erst die Form eines Begriffs an, nachdem durch Vergleich mehrerer Gegenstandsbeschreibungen und Analyse der Angemessenheit einzelner Eigenschaften eine abschließende gedankliche Konstruktion des Inhalts erfolgen kann.

Wüster unterscheidet zwei Wege der Begriffsbildung: Verringerung oder Vermehrung der Merkmale. Erstere ist mit der bereits beschriebenen gedanklichen Reduktion von Gegenständen auf deren Gemeinsamkeiten gleichzusetzen.

In Abb. 6 gibt es ein dunkles Feld, das der "Welt der Individuen" entspricht, und ein helles, das die Welt der Begriffe darstellt. Nach Auswahl zweier oder mehrerer Gegenstände aus der realen Welt und deren Überführung in die gedankliche erfolgt Abstraktion, wodurch ein Begriff entsteht. Der weiße Kreis in der rechten oberen Hälfte stellt einen solchen Begriff dar. Dieser wird durch ein Laut- oder Schriftbild realisiert, von einem oder mehreren anderen Individuen perzipiert und anschließend mit ihren persönlichen Vorstellungen des Gemeinten in Verbindung gebracht. Es handelt sich stets um einen Weg, der von individuellen Gegenständen ausgeht und über die implizite oder explizite Einigung über Gemeinsamkeiten führt, bis erneut die Ebene individueller Auffassungen erreicht wird.

Der zweite Weg verläuft anders. Durch Hinzufügen von Merkmalen wird ein bestimmter Begriff eingeschränkt. Das setzt voraus, dass der Oberbegriff bereits existiert. Wüster nennt diesen Vorgang "Determination" und gibt als Beispiel die Eingrenzung des Begriffs 'Pflanze' auf den Begriff 'Baum' an.

Nur bei dieser "absteigenden Art der Begriffsbildung können Phantasiebegriffe geschaffen werden, deren Realisierung nie beobachtet worden ist und auch nicht möglich ist". Die mündliche oder schriftliche Realisierung solcher Begriffe folgt jedoch wieder dem im Modell angelegten Schema.

Offensichtlich kann aber nicht ausschließlich Abstraktion oder Determination zur Begriffsbildung führen, auch andere Wege sind dabei zu berücksichtigen. So stellt Goffin die berechtigte Frage: "Les notions correspondent-elles vraiment à des entités que l’on considère d’abord dans leur existence pour ensuite chercher la forme linguistique qui les représente"? Auch Dahlberg bezweifelt das Prinzip der Zusammenführung von Gegenständen zu Denkeinheiten, und postuliert einen unmittelbaren Weg von (individuellen) Dingen zum Begriff. Sandrini bemerkt, dass ein Wissenschaftler Forschungen betreiben und so zu neuen Ergebnissen kommen, neue Dinge entdecken kann und diesen sogleich ein sprachliches Zeichen zuordnet, ohne vorher eine gedankliche Abstraktion vorgenommen zu haben, was in diesem Fall auch nicht möglich wäre.

Bedeutungsübertragung kann gleichermaßen einen Weg zur Begriffsbildung darstellen, und es ist Wüster selbst, der diesen Weg beschreibt: Die wörtliche Bedeutung eines Zeichens, z. B. von 'Nase' (Riechorgan), wird auf andere Anwendungsbereiche übertragen und bildet sodann einen neuen Begriff, in diesem Fall z.B. 'Nase' als Bauteil von Maschinen o. ä.

"Die Verknüpfung einer elementaren Lautform, die in ihrer Grundbedeutung verwendet wird, mit dieser Bedeutung folgt (…) den beiden Grundarten der Assoziation: Ähnlichkeit und Erlebnisberührung".

Verschiedene Bedeutungen eines Zeichens können nur auf Grundlage der Merkmale, die seinen Inhalt ausmachen, unterschieden werden. Jedes Zeichen steht dabei nicht unmittelbar für außersprachliche Realität, sondern für Bewusstseinsinhalte. Zeichen stehen immer in Relation zum Begriff, zum Sprachbenutzer und zu anderen Zeichen.

Mit den bisher vorgestellten Erkenntnissen kann nun als Grundmodell der Relation zwischen Gegenstand, Begriff und Zeichen als Quasisynonym zu Benennung das so genannte semiotische Dreieck vorgestellt werden.

Diesem Modell ist folgendes zu entnehmen:

-Begriff ist die Bedeutung des Zeichens.

-Begriff ist die Repräsentation des Objekts.

Die Verbindungslinie zwischen Benennung und Gegenstand müsste jedoch anders dargestellt werden als die beiden anderen, da es zwischen Zeichen und Objekten der Wirklichkeit keine direkte Entsprechung gibt und sich diese nur über den Umweg des Begriffes, d. h. der Vorstellungswelt des Menschen, in Verbindung bringen lassen. Zeichen oder Benennungen vertreten keinen fassbaren, konkreten Gegenstand, sondern nur die Vorstellung, die mentale Repräsentation eines Gegenstandes, das „Zeichen ist somit ein perzipierbarer Ersatzgegenstand für den Begriff“. Synonymie, Homonymie und Polysemie erschweren naturgemäß die Zuordnung eines Zeichens zum (gemeinten) Begriff und werden daher auch in der Terminologielehre gesondert behandelt. Nach Meinung des Autors liegt diese Feststellung auf der Hand und bedarf keiner weiteren Klärung in diesem Abschnitt. Es sei in diesem Zusammenhang nur gesagt, dass in einer terminologischen Datenbank die Existenz von Synonymen oder die Mehrdeutigkeit von Termini gekennzeichnet werden sollte.

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Arbeit zitieren:
Meyers, Thomas März 2008: Die Einkommenssteuer in Deutschland und Frankreich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Terminologie, Sprachwissenschaft, Einkommenssteuer, Deutschland, Frankreich

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